Krankenhausreform beschlossen: Bundestag verabschiedet umstrittenes Gesetz
Nach einer hitzigen Debatte und gegenseitigen Vorwürfen zwischen Regierung und Opposition hat der Bundestag die umstrittene Krankenhausreform beschlossen. Am 17. Oktober 2024 stimmten 373 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung für den veränderten Regierungsentwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen. 285 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab eine Enthaltung.
Die Reform zielt darauf ab, die Vergütungsstrukturen zu verändern und die Versorgung zu verbessern. Das Ziel ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung.
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Einführung einer Vorhaltepauschale, die 60 Prozent der Betriebskosten abdecken soll. Das bisherige System der Fallpauschalen (DRG), das stark mengenorientiert ist, wird damit ergänzt. Die Mittel für die Vorhaltevergütung werden durch die Absenkung der Fallpauschalen generiert. In einer Übergangsphase soll ein fließender Übergang von den Fallpauschalen hin zu einer um die Vorhaltevergütung ergänzten Finanzierung erfolgen.
Krankenhäuser erhalten die Vorhaltevergütung für 65 Leistungsgruppen, die ihnen von der Planungsbehörde der jeweiligen Länder zugewiesen werden. Diese Leistungsgruppen sind mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft, um sicherzustellen, dass Krankenhäuser über die notwendige technische Ausstattung, qualifiziertes Personal und die erforderlichen Fachdisziplinen verfügen. Die Medizinischen Dienste sollen regelmäßig prüfen, ob die Krankenhäuser die Qualitätskriterien einhalten.
Die Reform sieht auch den Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vor. Die Leistungsgruppen und Qualitätskriterien sollen durch eine zustimmungsbedürftige Rechtsverordnung festgelegt werden. Die notwendige elektronische Datenübermittlung soll über digitale Informationsportale erfolgen, um Effizienz zu steigern und Bürokratie zu reduzieren. Strukturschwache Regionen sollen durch den Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung unterstützt werden.
Zusätzlich zur Vorhaltevergütung werden für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Traumatologie und Intensivmedizin sowie für die Teilnahme an der Notfallversorgung zusätzliche Mittel bereitgestellt. Ein Transformationsfond in Höhe von 50 Milliarden Euro soll über einen Zeitraum von zehn Jahren (2026 bis 2035) zur finanziellen Absicherung der Strukturreform bereitgestellt werden. Die Mittel werden jeweils zur Hälfte von den Ländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds des Bundes getragen. Die Liquidität der Krankenhäuser soll durch die vollständige Tarifrefinanzierung und die Anwendung des vollen Orientierungswertes verbessert werden. Für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser sollen die jährlichen Förderbeträge erhöht werden.
Der Gesundheitsausschuss nahm am 16. Oktober 50 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf an, die sich vielfach mit der technischen Umsetzung der Reform befassen. Zu den Änderungen gehören unter anderem eine künftige ärztliche Personalbemessung im Krankenhaus, die Einbindung von Bundeswehrkrankenhäusern in die Versorgung, Qualitätsanforderungen für hebammengeleitete Kreißsäle, die Streichung der Stichprobenprüfung und Entbürokratisierung der Einzelfallprüfung bei der Krankenhausabrechnung sowie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Transformationsfonds und die geplante Evaluation des Gesetzes.
Quelle: http://www.fokus-sozialrecht.de
Thema: Informationen Gesundheit | 08.11.2024 |