22.10.2024
Reform der Gemeinnützigkeit: Die Linke fordert Änderungen
Am 30. September 2024 hat die Gruppe Die Linke einen Antrag (Drucksache 20/13079) zur Reform der Gemeinnützigkeit eingereicht. Sie kritisiert darin eine dramatische Fehlentwicklung im Gemeinnützigkeitsrecht der letzten Jahre. Das Urteil des Bundesfinanzhofes von 2019 hat dazu geführt, dass selbst vermeintlich unpolitische Sport-, Brauchtums- und Kulturvereine Angst haben, dass jegliche politische Aktivität, wie etwa eine Unterschrift unter einen Appell gegen Rassismus oder Rechtsextremismus, ihre Gemeinnützigkeit gefährden könnte.
Die Linke fordert, dass fehlende Zwecke wie die »Förderung der demokratischen Teilhabe und der Wahrung und Verwirklichung der nationalen und internationalen Grund- und Menschenrechte«, die »Förderung des Friedens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts« sowie die »Förderung der Durchsetzung des Sozialstaatsgebots und der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen« in den Katalog steuerbegünstigter Zwecke aufgenommen werden. Gleichzeitig sollen demokratiefeindliche oder gruppenbezogene menschenfeindliche Aktivitäten eines Vereins zum Ausschluss von jeglicher Steuerbegünstigung führen.
Eine eindeutige Demokratieklausel soll es gemeinnützigen Vereinen ermöglichen, außerhalb ihrer Satzungszwecke gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung zu nehmen und den Einsatz für Demokratie und Menschenrechte als Ausdruck gemeinnützigen Handelns anzuerkennen.
Quelle: http://www.b-b-e.de
Thema: Informationen | 22.10.2024 |
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