04.02.2026 – 04.02.2026
Der Stromausfall in Berlin hat es gezeigt: besondere Wohnformen und deren Bewohner sind nicht besonders geschützt. Das knappe Personal ist nicht so eingeteilt, dass in einem überraschenden Katastrophenfall den Bewohnerinnen und Bewohnern so geholfen wird, dass vermeidbare Schäden auch vermieden werden. Was bleibt Eltern zu tun? Was muss ein Elternverband von den Gesetzgebern einfordern? Können wir uns da aus unserer Verantwortung ziehen bzw. wer bleibt übrig, wenn nicht wir Eltern?
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