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In Deutschland leben knapp 473.000 Erwachsene mit Behinderung in Unterstützungsangeboten, die ihren Alltag und ihr Wohnen erleichtern – und rund 270.000 von ihnen arbeiten in Werkstätten. Diese Zahlen machen deutlich, wie groß der Bedarf an umfassender Hilfe ist, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Dirk Rist, LVR-Sozialdezernent und Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS), beobachtet schon seit längerem, dass der Unterstützungsbedarf kontinuierlich zunimmt – sowohl bundesweit als auch in Regionen wie dem Rheinland. Ein noch beeindruckenderes Bild zeigt sich bei den Ausgaben: Im Jahr 2023 flossen von allen Trägern bundesweit über 26 Milliarden Euro in die Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Innerhalb von nur fünf Jahren ist das Budget um mehr als 30 Prozent gewachsen. In vielen Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen, werden diese Leistungen überwiegend aus den kommunalen Haushalten bestritten. Angesichts dieser Entwicklungen appelliert Rist an die neue Bundesregierung, sich mit gezielten Bundesmitteln an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu beteiligen und die Finanzierung grundlegend zu reformieren.
Pflegende Angehörige bilden das Rückgrat der häuslichen Pflege in Deutschland, in der rund 80 % der Pflegebedürftigen in ihrer vertrauten Umgebung betreut werden. Häufig übernehmen nahestehende Personen diese anspruchsvolle Aufgabe, wobei sie ihre eigenen Bedürfnisse oftmals hintanstellen. Die Belastungen sind enorm: Erschöpfung, Schlafstörungen, Rückenschmerzen, Herz-Kreislauf-Probleme und Angstzustände können die Folge sein, während zugleich auch die soziale Teilhabe leidet. Um diesen negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, bieten medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen eine dringend benötigte Entlastung und fördern langfristig die Gesundheit der Pflegepersonen.
In spezialisierten Einrichtungen startet der Prozess meist mit einer sozialmedizinischen Untersuchung, bei der nicht nur körperliche Beschwerden, sondern auch psychische und soziale Belastungen erfasst werden. Auf Basis dieser ganzheitlichen Betrachtung wird ein individueller Therapieplan erstellt, der Elemente wie Bewegungstherapie, Physiotherapie, psychosoziale Beratung, Ernährungsberatung, künstlerische Therapie und Sozialberatung umfassen kann. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Pflegealltag besser zu bewältigen, ernsthafte gesundheitliche Schädigungen zu verhindern und neue Kraft sowie Selbstfürsorge zu erlernen.
Es klingt paradox: Noch nie war es so einfach, an Gesundheitsinformationen zu gelangen, doch gleichzeitig fällt es immer mehr Menschen schwer, diese richtig einzuordnen und anzuwenden. Eine aktuelle Studie der Technischen Universität München in Zusammenarbeit mit der Apotheken Umschau zeigt, dass ganze 75 Prozent der Deutschen Schwierigkeiten haben, Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen und sinnvoll zu nutzen. Damit hat sich die Lage innerhalb eines Jahrzehnts drastisch verschlechtert – mit Folgen für jeden Einzelnen und für das gesamte Gesundheitssystem.
Die neue Bundesregierung will bürgerschaftliches Engagement gezielt fördern – mit weniger Bürokratie, mehr finanzieller Unterstützung und besseren Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organisationen. Der Koalitionsvertrag greift wichtige Empfehlungen aus der Zivilgesellschaft auf und verspricht konkrete Maßnahmen zur Stärkung von Ehrenamt und demokratischem Zusammenhalt.
Ein entscheidender Punkt ist die strukturelle Unterstützung gemeinnütziger Organisationen. Die Regierung plant, deren Infrastrukturen nachhaltig zu fördern, damit freiwilliges Engagement langfristig gesichert bleibt. Auch das Gemeinnützigkeitsrecht soll überarbeitet werden, um Vereinen mehr Handlungsspielraum zu geben und bürokratische Hürden abzubauen.
Die neue Bundesregierung hat sich viel vorgenommen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Doch wie realistisch sind diese Vorhaben? Der Koalitionsvertrag verspricht Reformen, die bestehende Strukturen weiterentwickeln und neue Chancen schaffen sollen.
Ein zentraler Punkt ist die Barrierefreiheit: Das Behindertengleichstellungsgesetz soll überarbeitet werden, um Hindernisse im Alltag konsequenter zu beseitigen. Auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderung stehen im Fokus. Neben der Erhaltung dieser Einrichtungen soll das Werkstattentgelt verbessert, Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt sollen erleichtert und ein Nachteilsausgleich etabliert werden.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Ankündigung der zukünftigen Bundesregierung, die Barrierefreiheit im privaten Gewerbe stärker zu fördern. Dies ist ein bedeutendes Signal für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, denn ihre Teilhabe und Selbstbestimmung dürfen nicht an physischen oder digitalen Hürden scheitern. Doch allein darauf „hinzuwirken“ genügt nicht – es braucht klare gesetzliche Vorgaben, die private Anbieter in die Pflicht nehmen, analog zu den Regelungen im öffentlichen Bereich. Nur so kann echte Inklusion gelingen, betont Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Ein Bündnis aus 21 Unternehmen und Organisationen fordert von der nächsten Bundesregierung eine konsequente Umsetzung des Rechts auf Reparatur. Dabei geht es nicht nur um die Anpassung an die EU-Richtlinie, sondern auch um die Schaffung sozialverträglicher Bedingungen, die kostengünstige und zugängliche Reparaturen ermöglichen.
Hohe Reparaturkosten schrecken viele Menschen davon ab, ihre defekten Haushaltsgeräte instand setzen zu lassen. Dies gefährdet nicht nur den Umweltschutz, sondern auch soziale Gerechtigkeit. Katrin Meyer vom Runden Tisch Reparatur betont, dass Reparaturen kein Luxus sein dürfen und fordert finanzielle Anreize wie einen Reparaturbonus, reduzierte Mehrwertsteuersätze auf Reparaturdienstleistungen sowie eine Begrenzung von Ersatzteilpreisen.
Die Initiative Pro-Pflegereform hat ein neues Gutachten veröffentlicht, das konkrete Vorschläge für eine umfassende Pflegereform enthält. Elke Ronneberger von der Diakonie Deutschland fordert die Regierung auf, ihre Ankündigung einer großen Pflegereform in die Tat umzusetzen. Das Ziel sollte eine Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung sein, um eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen und die Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung langfristig zu gewährleisten. Laut Gutachten könnte dies ohne erhebliche Kostensteigerungen erreicht werden, wenn der politische Wille vorhanden ist.
Es ist kein Geheimnis, wie die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung verbessert und damit ihre allgemeine Gesundheit gefördert werden kann. Dieses Wissen liegt seit Langem auf dem Tisch – es fehlt jedoch an der konsequenten Umsetzung.
Genau hier setzen die Ergebnisse der jüngsten Studien an, die von Prof. Dr. Kai Kolpatzik (Wort & Bild Verlag) und Prof. Dr. Orkan Okan (Technische Universität München) geleitet wurden. Gemeinsam haben sie zehn zentrale Forderungen formuliert, die als dringende Handlungsanweisungen an die Politik gerichtet sind.
Die langen Wartezeiten auf Facharzttermine für gesetzlich Versicherte stellen ein erhebliches Problem dar. Viele Patient*innen sehen sich gezwungen, sich gleichzeitig auf mehrere Wartelisten setzen zu lassen, um überhaupt die Möglichkeit einer zeitnahen Behandlung zu erhalten. Die aktuelle Situation führt zu zusätzlichem Druck für Betroffene und verdeutlicht das unzureichende Terminmanagement der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
In den aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD zeichnen sich erste Fortschritte ab. Die BAG SELBSTHILFE erkennt viele erfreuliche Ansätze im Entwurf des Koalitionsvertrags, verweist jedoch auf wichtige Punkte, die aus ihrer Sicht unzureichend berücksichtigt wurden – allen voran die Patientenbeteiligung.
Ein zentraler Bestandteil eines gerechten Gesundheitssystems ist der barrierefreie Zugang zu medizinischen Leistungen. Nur so kann eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung für alle Menschen gewährleistet werden. Die Absicht der Koalition, diese Herausforderung anzugehen, ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Ebenfalls positiv bewertet die BAG SELBSTHILFE die geplante Steuerfinanzierung des Transformationsfonds, die finanzielle Engpässe der Krankenkassen abfedern soll, sowie Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragsbasis, die sich positiv auf die Hilfsmittelversorgung auswirken könnten.
Seit 2009, als Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnete, hat sich die Inklusion junger Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Arbeitswelt langsam, aber kontinuierlich entwickelt. Doch wie weit sind wir wirklich gekommen, und was bleibt noch zu tun?
Die Zahlen zeigen einerseits Fortschritte: Der Anteil inklusiver Maßnahmen bei der Bundesagentur für Arbeit stieg von 15 Prozent im Jahr 2009 auf 17 Prozent im Jahr 2023 – ein kleiner, aber wichtiger Schritt nach vorn. Besonders bemerkenswert ist der Zuwachs bei schwerbehinderten Auszubildenden in betrieblicher Ausbildung: Ihre Zahl erhöhte sich von rund 6.300 im Jahr 2009 auf fast 8.000 im Jahr 2022. Trotz eines allgemeinen Rückgangs der Auszubildendenzahlen stieg ihr Anteil an allen Azubis von 0,4 auf 0,7 Prozent.
Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen gehören zu den Gruppen, die einem besonders hohen Risiko für Gewalt ausgesetzt sind. Dazu kommt, dass sie oft erhebliche Barrieren überwinden müssen, um Hilfe oder Schutz zu finden. Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen leben oder arbeiten, sind hierbei besonders betroffen. Diese Orte sollen eigentlich Sicherheit bieten, doch die Realität zeigt, dass hier oft Gewalt stattfindet.
Seit 2021 regelt §37a SGB IX die Verpflichtung von Einrichtungen, spezifische Gewaltschutzkonzepte zu entwickeln. Diese rechtliche Vorgabe stellt einen bedeutenden Fortschritt dar. Doch um wirksam zu sein, erfordert sie eine präzise und praxisnahe Ausgestaltung. Denn nur durch konkrete Maßnahmen kann gewährleistet werden, dass Gewaltschutz in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie in ambulanten und stationären Wohnformen wirklich greift.
Die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen ein Papier vorgelegt, das wichtige Maßnahmen zur Unterstützung der professionellen Pflege enthält. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die darin enthaltenen Vorschläge zur Stärkung der Pflegeberufe, sieht jedoch zusätzlichen Handlungsbedarf, um die Herausforderungen in der Pflege nachhaltig zu bewältigen.
Im Papier wird die Bedeutung der professionellen Pflege für das Gesundheitssystem anerkannt. Es sieht vor, die berufliche Eigenständigkeit und Selbstverwaltung der Pflegeberufe zu fördern und die ausstehenden Gesetze zu Pflegekompetenz, Pflegefachassistenz und Advanced Practice Nursing zügig umzusetzen. Diese Initiativen werden vom DBfK positiv bewertet.
Zum Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention setzt der Film „Wir wollen mehr - Arbeit ohne Barrieren“, der ab sofort in der ARD-Mediathek verfügbar ist, ein starkes Zeichen.
Der Film erzählt die Geschichten von Alma und Sam, zwei jungen Menschen mit Behinderung, die von echter Arbeit und Teilhabe träumen. Ihr Ziel: jenseits von Werkstätten für Menschen mit Behinderung beruflich Fuß fassen und aktiv zur Gesellschaft beitragen. Ihre Reise ist geprägt von ihrem unermüdlichen Einsatz für Inklusion und Gleichberechtigung.
Die Eingliederungshilfe in Deutschland steht vor einer wachsenden Herausforderung: der zunehmende Fachkräftemangel. Um auf diese Entwicklung aufmerksam zu machen, haben verschiedene Fachverbände für Menschen mit Behinderung zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege (BAG HEP) eine bundesweite Aktionswoche ins Leben gerufen. Unter den Schlagworten #OhneFachkräfteKeineTeilhabe und #AktionswocheHEP soll die essenzielle Bedeutung dieser Berufsgruppen hervorgehoben und gleichzeitig auf die bestehenden Probleme hingewiesen werden.
Der Bundesrat hat ein gigantisches 500-Milliarden-Euro-Paket verabschiedet, das die marode Infrastruktur sanieren soll. Doch neben neuen Baustellen machen bereits alte Probleme von sich reden: Lobbygruppen und Selbstverwaltungsinstitutionen fordern einen großen Anteil des Geldes. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht das kritisch und warnt vor einer einfachen Geldspritze ohne tiefgreifende Veränderungen.
Die DBfK-Präsidentin Vera Lux sieht in der aktuellen Debatte um das Sondervermögen nicht die Lösung, sondern eher ein Symptom des eigentlichen Problems. Aus ihrer Sicht verdecken die zusätzlichen Mittel die grundlegenden strukturellen Schwächen des Gesundheitssystems. Tatsächlich, so zeigen internationale Vergleiche, gibt Deutschland mehr Geld für Gesundheit aus als die meisten Länder – jedoch ohne bessere Ergebnisse zu erzielen. Der DBfK fordert deshalb, dringend notwendige Reformen anzugehen, anstatt sich auf kurzfristige Finanzhilfen zu verlassen.
Bis zum 25. Mai 2025 präsentiert das f³ – freiraum für fotografie in Berlin die beeindruckende Fotografie-Ausstellung Radical Beauty. Dieses außergewöhnliche Projekt vereint die Kreativität von über 60 international renommierten Mode- und Kunstfotograf*innen mit der Individualität und Ausstrahlung von Menschen mit Down-Syndrom.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die positiven Signale im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, weist jedoch darauf hin, dass wichtige Bereiche der Patientenbeteiligung stärker in den Fokus gerückt werden müssen.
Dr. Martin Danner, Geschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, hebt insbesondere die Initiative zur Förderung eines barrierefreien Gesundheitswesens hervor: „Ein solches Gesundheitssystem ist ein entscheidender Baustein für eine Gesellschaft, die Inklusion ernst nimmt. Jeder Mensch sollte denselben Zugang zu medizinischer Versorgung haben.“ Die geplante Finanzierung des Transformationsfonds und die Kompensation für unzureichende Beitragszahlungen von Bürgergeldempfängern bewertet die BAG SELBSTHILFE ebenfalls positiv. Diese Ansätze stabilisieren die finanzielle Basis der Krankenkassen und verhindern Einschnitte, vor allem bei der Versorgung mit Hilfsmitteln.
Die Versorgung von Menschen mit Behinderung soll deutlich verbessert werden. Der Bundestag hat einen wichtigen Beschluss gefasst, der sicherstellen soll, dass medizinische Hilfsmittel wie Schienen, Rollstühle oder Hörgeräte künftig schneller zur Verfügung stehen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesministerin für Gesundheit, zeigt sich erleichtert über diesen Schritt und appelliert an den Bundesrat, die Reform nicht zu blockieren.
Bislang war es üblich, dass Krankenkassen oder der Medizinische Dienst zusätzliche Prüfungen durchführen, bevor Hilfsmittel bewilligt werden – trotz vorliegender ärztlicher Verordnung. Dieses bürokratische Vorgehen führte oft zu massiven Verzögerungen, die besonders für Kinder problematisch sind. Wenn Rollstühle oder Schienen nicht mehr passen, weil Kinder gewachsen sind, sind schnelle Lösungen entscheidend.
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