Gesundheit
Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V. hat die geplante Abschaffung des Pflegegrads 1 durch die Bundesregierung scharf kritisiert. Rund 900.000 Menschen wären von dieser Maßnahme betroffen, da Pflegegrad 1 für sie den Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen ermöglicht, darunter der monatliche Entlastungsbetrag, Zuschüsse für technische Hilfsmittel wie Hausnotrufsysteme oder digitale Anwendungen sowie finanzielle Hilfe für barrierefreie Wohnraumanpassungen.
Ein Bündnis aus Akteuren des Gesundheitswesens, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe, der ärztlichen Versorgung, der Patientensicherheit, der öffentlichen Gesundheit, der Selbsthilfe sowie des Apothekenwesens, fordert die verbindliche Beibehaltung der gedruckten Packungsbeilage im Rahmen eines hybriden Modells, das durch digitale Formate sinnvoll ergänzt werden kann. Ziel ist es, Patientensicherheit, gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsinformationen, Inklusion und Datenschutz zu gewährleisten.
Die elektronische Packungsbeilage (ePI) kann einen echten Mehrwert bieten – etwa durch bessere Zugänglichkeit, aktuellere Informationen oder die Möglichkeit zur Personalisierung der Inhalte. Sie darf jedoch nicht die ausschließliche Informationsquelle werden. Patientinnen und Patienten müssen frei wählen können, ob sie gesundheitsrelevante Informationen digital oder in gedruckter Form erhalten möchten. Ein verpflichtender digitaler Zugang würde insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Personen mit geringem Einkommen, in ländlichen Regionen oder mit begrenztem Internetzugang sowie sozial benachteiligte Gruppen ausschließen und damit die Patientensicherheit gefährden.
Das Medizinregistergesetz steht kurz vor der Umsetzung: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf vorgelegt und diesen an die Verbände zur Stellungnahme geschickt. Mit dem Gesetz sollen die rund 350 in Deutschland existierenden Medizinregister auf eine gemeinsame Grundlage gestellt werden, um die Nutzung ihrer Daten zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu erhöhen. Interessierte Verbände können ihre Rückmeldungen bis zum 17. November an die BAG SELBSTHILFE übermitteln.
Medizinregister liefern wertvolle, strukturierte Daten über Krankheitsverläufe und Behandlungen in der realen Versorgung. Bislang werden diese Datenpotenziale jedoch nicht optimal genutzt, da die Register auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen. Nur wenige wie das Krebs- oder Implantatregister arbeiten auf spezieller gesetzlicher Basis; die meisten Register nutzen die allgemeinen Datenschutzvorgaben, was die Datenverknüpfung und Nutzung erschwert.
Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz will die Bundesregierung die Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem stärken. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant, die pharmazeutischen Dienstleistungen in Apotheken auszubauen, mehr Impfungen direkt in Apotheken zu ermöglichen und die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente zu vereinfachen. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu verbessern, Ärztinnen und Ärzte zu entlasten und den Zugang zu medizinischen Leistungen für Patientinnen und Patienten einfacher zu gestalten.
Nicht jede Behinderung ist auf den ersten Blick erkennbar. Eine davon ist FASD, die Fetale Alkohol-Spektrum-Störung. Menschen, die davon betroffen sind, können sehr unterschiedliche Beeinträchtigungen haben – manche leicht, andere schwerwiegend. Was sie alle verbindet, ist die gemeinsame Ursache: Alkoholkonsum während der Schwangerschaft.
Fetale Alkohol-Spektrum-Störungen, kurz FASD (englisch: Fetal Alcohol Spectrum Disorder), entstehen, wenn ein ungeborenes Kind im Mutterleib Alkohol ausgesetzt ist. Schon geringe Mengen können die Entwicklung des Gehirns und anderer Organe nachhaltig schädigen. Alkohol wirkt im Körper des Babys toxisch und kann bleibende körperliche, geistige und emotionale Beeinträchtigungen verursachen. Deshalb gilt: Schwangere sollten grundsätzlich auf Alkohol verzichten. Besonders in den ersten drei Monaten ist der Alkoholkonsum für das Kind besonders gefährlich, aber auch in späteren Phasen kann er erhebliche Schäden anrichten.
Kopfschmerzen gehören zu den häufigsten gesundheitlichen Beschwerden überhaupt. Viele Betroffene greifen im Akutfall schnell zu frei verkäuflichen Schmerzmitteln, um die Beschwerden zu lindern. Doch wer zu häufig Tabletten nimmt, riskiert paradoxerweise, dass die Medikamente selbst neue Kopfschmerzen auslösen. Dieses Phänomen ist als Medikamentenübergebrauchskopfschmerz (MÜK) bekannt – ein oft unterschätztes Problem, das leicht in einen schmerzhaften Teufelskreis führen kann.
Dr. André Breddemann, Arzneimittelexperte bei der BARMER, erklärt: „Ein Medikamentenübergebrauchskopfschmerz ist keine gewöhnliche Nebenwirkung, sondern eine eigenständige Form des Kopfschmerzes.“ Er entsteht, wenn Schmerzmittel oder bestimmte Migränemittel über längere Zeit zu häufig eingenommen werden. Der wiederholte Einfluss der Medikamente verändert die Schmerzverarbeitung im Gehirn: Nervenzellen reagieren empfindlicher, die Schmerzschwelle sinkt und die Kopfschmerzen treten immer häufiger auf – bis die Medikamente ihre Wirkung verlieren und Betroffene noch öfter zu ihnen greifen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss will die Qualität bei Operationen an seltenen Fehlbildungen im Kindesalter verbessern. Jetzt geht es um sogenannte anorektale Malformationen – das sind angeborene Fehlbildungen des Enddarms und des Anus. Kinder, die mit dieser Erkrankung geboren werden, brauchen oft schon kurz nach der Geburt eine Korrektur-Operation. Ziel ist es, die Funktion von Darm und Blase so gut wie möglich zu erhalten und schwerwiegende Folgen wie Inkontinenz oder einen künstlichen Darmausgang zu vermeiden.
Der G-BA prüft nun, ob es sinnvoll ist, eine sogenannte Mindestmenge festzulegen. Das bedeutet: Solche Eingriffe sollen nur noch an Kliniken gemacht werden, die ausreichend Erfahrung damit haben und regelmäßig solche Operationen durchführen. Denn es gibt Hinweise, dass die Qualität der Behandlung besser ist, wenn ein Krankenhaus viele dieser Fälle behandelt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde beauftragt, genau das zu untersuchen.
Im Zusammenhang mit der geplanten Reform des Arzneimittelrechts auf EU-Ebene und der bevorstehenden nationalen Umsetzung wird diskutiert, wie der Zugang zu gesundheitsrelevanten Informationen für alle Bevölkerungsgruppen gewährleistet werden kann.
Zum Auftakt der bundesweiten Woche der seelischen Gesundheit macht der Deutsche Caritasverband auf die zunehmenden psychischen Belastungen junger Menschen aufmerksam. Nach aktuellen Angaben sind rund 20 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland von psychischen Störungen betroffen. Bei Menschen unter 25 Jahren ist Suizid weiterhin die häufigste Todesursache.
Die Debatte über eine mögliche Abschaffung des Pflegegrads 1 wird bereits seit längerer Zeit geführt, bleibt jedoch aus Sicht vieler Fachleute wenig zielführend. Statt Kürzungen fordern Stimmen aus der Pflege eine strukturelle Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sowie eine stärkere Ausrichtung auf präventive Maßnahmen.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) betont, dass die mit dem Pflegegrad 1 im Jahr 2017 verbundenen Ziele weiterhin relevant seien. Dazu gehören unter anderem die Förderung eines längeren Verbleibs pflegebedürftiger Menschen in der eigenen Häuslichkeit sowie das Hinauszögern einer höheren Pflegebedürftigkeit durch gezielte, frühzeitige Unterstützung. Eine kurzfristige Abschaffung aus Spargründen wird daher kritisch bewertet.
Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder haben sich auf zentrale Punkte für die Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung verständigt. Die Pflegeversicherung soll auch nach der anstehenden Reform als Umlage- und Teilleistungssystem bestehen bleiben. Dabei wird betont, dass Maßnahmen erforderlich sind, um die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu begrenzen oder deren Anstieg abzumildern.
Die Facharbeitsgruppe Finanzierung wurde beauftragt, konkrete Handlungsvorschläge zu erarbeiten, den voraussichtlichen Finanzbedarf zu ermitteln und bis Dezember 2025 einen Reformvorschlag in Form von Eckpunkten vorzulegen. Im Fokus stehen dabei eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung, die Hebung von Effizienzpotenzialen und die Vermeidung einer übermäßigen Ausgabensteigerung. Die Länder weisen darauf hin, dass eine kurzfristige finanzielle Stabilisierung nur möglich sei, wenn versicherungsfremde Leistungen künftig durch Steuermittel finanziert werden.
Zweiteilige Versicherteninformation unterstützt Schwangere bei der Entscheidung, ob vorgeburtliche Untersuchungen und wenn ja welche für sie sinnvoll sein könnten.
Im September 2019 entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass ein nicht invasiver Pränataltest (NIPT) in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden soll. Der Bluttest kommt infrage, wenn werdende Eltern den Verdacht abklären lassen möchten, dass ihr Ungeborenes eine Trisomie 13 (Pätau-Syndrom), eine Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) oder eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) hat.
Leider wird der Test inzwischen ausufernd empfohlen. Ein kritischer Blick auf die Grenzen der Nützlichkeit lohnt sich.
https://akds.info/nipt-abschlussbericht
Wir haben bereits mehrfach auf diese Kölner Quelle verwiesen. Im aktuellen Newsletter heißt es:
“ab und zu hat wohl jeder Mensch ein Völlegefühl und Schmerzen im Oberbauch. Treten diese Beschwerden aber über Monate auf, kann ein Reizmagen dahinterstecken. Dabei lassen sich die Beschwerden nicht durch körperliche Ursachen erklären. Die Erkrankung ist ungefährlich, kann aber sehr belastend sein. Lesen Sie in den aktualisierten Informationen, was helfen kann, mit den Beschwerden besser zurechtzukommen.
Überarbeitet wurden auch diese Themen: chronische Wunden und Varikozele.”
http://www.gesundheitsinformation.de
https://www.iqwig.de
Mit einem neuen Gesetz wird die Pflegefachassistenzausbildung erstmals bundesweit einheitlich geregelt. Ziel ist es, die bisher 27 landesrechtlich unterschiedlichen Ausbildungen in diesem Bereich abzulösen und durch eine moderne, klar strukturierte Qualifikation zu ersetzen. Die neue Ausbildung soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Pflege in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten und den Fachkräftebedarf besser abzusichern.
Die Pflege gilt als zentrales Handlungsfeld sozialer Daseinsvorsorge und ist ein bedeutender Indikator für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Um die Rahmenbedingungen in der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege zu verbessern, wird mit der Einführung der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung eine solide Grundlage geschaffen. Die Ausbildung soll standardisiert, vergütet und praxisnah ausgestaltet werden und in allen zentralen Versorgungsbereichen erfolgen – also in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Pflege sowie der stationären Akutpflege.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter Druck, und wieder einmal richtet sich der Blick auf sogenannte Wahltarife als mögliche Lösung. Was auf den ersten Blick wie ein modernes Modell der Wahlfreiheit erscheint, birgt bei genauerem Hinsehen erhebliche Risiken für das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem. Die BAG SELBSTHILFE warnt eindringlich vor einer Entwicklung, die die Grundidee der GKV – nämlich eine für alle verlässliche, solidarisch getragene Gesundheitsversorgung – aushöhlen könnte.
Mit großer Sorge und Unverständnis reagiert die BAG SELBSTHILFE auf die Entscheidung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Projektgruppe „Bundes-Klinik-Atlas“ rückwirkend zum 30. Juni 2025 aufzulösen. Damit steht ein zentrales Instrument zur Stärkung der Patiententransparenz in Deutschland vor dem Aus – ein Schritt, der als deutlicher Rückschritt in der Patientenorientierung bewertet wird.
Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer des Verbands, betont die besondere Bedeutung des Klinik-Atlas für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen. Sie seien in hohem Maße auf verlässliche, laiengerechte und unabhängige Informationen über die Qualität medizinischer Leistungen angewiesen. Gerade hier habe der Bund eine klare Verantwortung – diese dürfe nicht an Klinikträger oder deren Interessenvertretungen abgegeben werden.
Die ambulante Gesundheitsversorgung in Deutschland steht unter massivem Druck. In vielen Regionen fehlen bereits heute Hausärztinnen und Hausärzte, in fast einem Viertel der Landkreise gilt die Versorgungslage als gefährdet, in weiteren Teilen sogar als stark gefährdet. Besonders problematisch ist, dass junge Mediziner:innen zunehmend davor zurückschrecken, klassische Praxen zu übernehmen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Die Erwartungen an die Arbeitswelt haben sich verändert. Statt in alleiniger Verantwortung eine Praxis zu führen, bevorzugen viele eine Tätigkeit in multiprofessionellen Teams mit klaren Strukturen, geregelten Arbeitszeiten und besseren Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Der Vorschlag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), erneut eine Gebühr für Arztbesuche einzuführen, stößt beim Dachverband für chronisch kranke und behinderte Menschen auf deutliche Ablehnung. Die Maßnahme würde aus Sicht der Betroffenen vor allem jene treffen, die ohnehin mit erheblichen finanziellen Belastungen zu kämpfen haben.
Im Vorfeld der anstehenden Verbändeanhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) äußert sich Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., kritisch zum aktuellen Stand der Reform. Die ursprünglich angestrebte Neuausrichtung der Krankenhauslandschaft durch Konzentration und Spezialisierung sollte eine höhere Behandlungsqualität und mehr Patientensicherheit gewährleisten. Dieses Ziel gerät jedoch zunehmend in Gefahr.
Weitere Einträge →
1383 Blogeinträge insgesamt
↑ Zum Seitenanfang ↑