Gesundheit
Mit der Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Leistungskatalog für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) ist ein wichtiger nächster Schritt in Richtung zukunftsfähige Versorgung erfolgt. Aus Sicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) bleibt die Vereinbarung jedoch deutlich hinter dem zurück, was möglich gewesen wäre. Der DBfK kritisiert dabei vor allem die festgelegten Mindestbedingungen für süV: Diese orientieren sich stark an internistisch-geriatrischen Leistungen und ärztlichen Strukturvorgaben, ohne die Möglichkeit einer pflegefachlichen Leitung überhaupt zu berücksichtigen.
Auf ihrer Frühjahrs-Konferenz haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung das Positionspapier „Gute Pflege für Menschen mit Behinderung und bessere Unterstützung für pflegende Angehörige!“ verabschiedet. In dem Papier machen die Fachverbände deutlich, was sie von der Pflegereform der Bundesregierung erwarten.
GKV-SV-Sprecher Florian Lanz sagte auf Gesundheit+Gesellschaft-Anfrage, die Krankenkassen nähmen insgesamt nicht zu wenig ein, sondern die Ausgaben seien zu hoch. Die Krankenkassen wendeten jeden Tag über eine Milliarde Euro für die Versorgung ihrer 75 Millionen GKV-versicherten Bürgerinnen und Bürger auf. „Das ist sehr viel Geld, das muss reichen.“ Auch Söder forderte, statt minimale Mehreinnahmen zulasten der Familien zu generieren, müssten die Ausgaben der Kassen runter.
Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil schrieb den Vorschlag Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zu. Seine Partei werde sich den Vorschlag genau ansehen, wie es sich in einer Koalition gehöre, sagte der Bundesfinanzminister bei einer Veranstaltung der Bertelsmann-Stiftung. Wie auch die Abschaffung des Ehegattensplittings könne ein Aus der Mitversicherung von Ehepartnern Fehlanreize im Arbeitsmarkt beseitigen und die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Frauen stärken.
Deutschland hat großen Nachholbedarf in der Prävention. Das zeigt der Vergleich mit anderen europäischen Ländern, die mit geringeren Gesundheitsausgaben eine niedrigere Krankheitslast verzeichnen. Nun aber gewinnt die Prävention in der Gesundheitspolitik an Bedeutung, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Finanzierungsprobleme im Gesundheitswesen, wie G+G-Autorin Barbara Huhn deutlich macht.
Martha’s Rule“ rettet Leben
Die Sepsis-Stiftung fordert nach dem Vorbild der britischen „Martha’s Rule“ mehr Mitsprache für Patienten und Angehörige in Deutschland. Die 2024 in England eingeführte Regel erlaubt es Familien, bei Sorgen eine dringende Zweitmeinung einzufordern. Daten des NHS belegen den Erfolg: Rund 450 lebensrettende Interventionen wurden so bereits aus-gelöst. Hintergrund ist der Tod der 13-jährigen Martha Mills an Sepsis, deren Symptome vom Personal nicht ernst genommen wurden. Da Sepsis eine der häufigsten vermeidbaren Todesursachen ist, betont die Stiftung, dass Angehörige Verschlechterungen oft früh erkennen. Klare Strukturen für Zweitmeinungen könnten auch hierzulande Leben retten.
Am 20. März debattieren die Bundestagsabgeordneten in erster Lesung über den Antrag „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (Drucksache 21/3873). Die interfraktionelle Gruppe Pränataldiagnostik bringt ihn mit Unterstützung von mehr als 100 Abgeordneten aus den demokratischen Parteien erneut ein. Der erste Anlauf scheiterte 2024 durch ein vorzeitiges Aus der Ampelkoalition.
Die erste Lesung eines Antrags von über 100 Abgeordneten der demokratischen Parteien wird am 20. März voraussichtlich um 11.20 Uhr eröffnet. Dafür ist eine Stunde angesetzt. Das Parlamentsfernsehen überträgt live. Die Debatte kann später in der Mediathek aufgerufen werden (https://www.bundestag.de/mediathek). Anschließend an die 1. Lesung wird der Antrag turnusgemäß in die Ausschüsse überwiesen (federführend: Gesundheitsausschuss).
Die 2. und 3. Lesung und die namentliche Abstimmung über diesen fraktionsübergreifenden Antrag soll noch vor der Sommerpause stattfinden.
„Die Verhinderungspflege muss in der bisherigen Höhe und Flexibilität erhalten bleiben“, fordert Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung. „Sie ist die wichtigste Entlastungsleistung für pflegende Angehörige. Einschnitte bei der Verhinderungspflege, für die derzeit jährlich 3.539 Euro zur Verfügung stehen, darf es deshalb nicht geben.“
Sorge macht den Fachverbänden, dass bei der anstehenden Pflegereform ein Sachleistungs- und ein Entlastungsbudget angedacht sind, für das zur Gegenfinanzierung jeweils Teile der Ausgaben für die Verhinderungspflege eingesetzt werden sollen. Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, einen Ersatz für die Pflege zu organisieren, wenn sie selbst beispielsweise aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind. Es ist zu befürchten, dass künftig weniger Geld dafür zur Verfügung steht und die Leistung auch nicht mehr so flexibel einsetzbar ist wie bisher.
„Wir fordern außerdem, dass Heilerziehungspflegende im Tätigkeitsfeld der Eingliederungshilfe als ausgebildete Pflegefachpersonen anerkannt werden. Das sollte bundesweit einheitlich im Pflegeberufegesetz geregelt werden“, betont Beate Bettenhausen nachdrücklich. „Heilerziehungspflegende gewährleisten aufgrund ihrer spezifischen Ausbildung die teilhabeorientierte Pflege von Menschen mit Behinderung. Ihre derzeit fehlende Anerkennung als Pflegefachpersonen gefährdet die Versorgungsqualität von Menschen mit Behinderung und verschärft den Fachkräftemangel unnötig.“
In Krisenzeiten, in denen lebensrettende Ressourcen knapp werden können, spitzt sich die Frage nach einem diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung zu. Die Zuteilung überlebenswichtiger Maßnahmen ist eine bioethische Frage, die untrennbar mit fundamentalen verfassungs- und menschenrechtlichen Wertentscheidungen verbunden ist. Sie berührt die Kernbereiche der Menschenwürde und Gleichbehandlung.
Im Kern geht es darum, nach welchen Kriterien in Situationen dramatischer Knappheit entschieden wird, wessen Leben gerettet wird. Für die Betroffenen geht es um die Frage des (Über-)Lebens.
Diese Frage über Leben und Tod muss bundeseinheitlich beantwortet werden und sollte deshalb vorzugsweise durch den Bundesgesetzgeber geregelt werden. Von Bundesland zu Bundesland abweichende Regelungen sind bei dieser normativ-ethischen Grundsatzfrage nicht hinnehmbar.
Das erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Erklärung.
Der Deutsche Caritasverband (DCV) und die Stiftung SeeYou fordern die Bundesregierung auf, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von Lotsendiensten in Deutschlands Geburtskliniken zu schaffen. Babylotsen beraten Eltern unmittelbar nach der Entbindung und vermitteln den Zugang zu weiterführenden Hilfsangeboten.
Bei 15 Prozent der in Deutschland geborenen Kinder ist eine gute Entwicklung heute erkennbar gefährdet, weil die Familien erheblich belastet und Unterstützungsangebote für sie nur schwer erreichbar sind. Das sind doppelt so viele wie 2017. Die Zahl der Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung ist auf einem Höchststand. Die gesetzlich verbindliche Finanzierung von Babylotsen-Angeboten, für die pro Geburt 56 Euro veranschlagt werden müssten, ist deutlich weniger kostspielig als die Folgekosten der beschriebenen Gefahren, betonte der Caritasverband bei einer Veranstaltung mit Bundestagsabgeordneten in Berlin. Die Finanzierung könnte je hälftig aus Mitteln der Gesundheits- und der Jugendhilfe erfolgen.
“Neue Neurotechnologien – Ethik, Recht, Gesellschaft“ sind am 19. März Thema in der auch online übertragenen Sitzung des Deutschen Ethikrates.
Von 13 bis 17.30 Uhr
http://www.ethikrat.org/live
Wird Neurotechnologie bald im Alltag verbreitet sein? Aufgrund von Fortschritten bei Künstlicher Intelligenz oder im Gerätedesign wird die Technik immer leistungsfähiger und leichter nutzbar. Ob in der Arbeitswelt, Freizeit, Bildung oder in den Bereichen Gesundheit und Wellness: Neurotechnologie kann zunehmend jenseits von medizinischen Spezialanwendungen eingesetzt werden.
In der Anhörung möchte der Deutsche Ethikrat gemeinsam mit sieben Sachverständigen darüber sprechen, bei welchen Anwendungsszenarien die größten ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Risiken zu erwarten sind, welchen Handlungsbedarf und welche Lösungsansätze sie dazu sehen. Im Mittelpunkt stehen die folgenden Fragen:
• Welche Herausforderungen ergeben sich, wenn Neurotechnologien die Gefühle, Aufmerksamkeit oder Gedanken vieler Menschen erfassen oder beeinflussen?
• Wer trägt die Verantwortung, wenn Neurotechnologien angesichts fortschreitender Mensch–Maschine-Kopplungen Prozesse im Gehirn und menschliche Handlungen beeinflussen – womöglich ohne, dass man es merkt?
• Wie können sich Personen und ihr Selbstverständnis durch die Nutzung von Neurotechnologien verändern?
• Welche neuen Abhängigkeiten und Zwänge könnten sich ergeben, wenn Neurotechnologien breit eingesetzt werden, z.B. im Job, in der Bildung oder in anderen Alltagssituationen?
• Welche gesellschaftlichen Risiken ergeben sich angesichts der maßgeblichen Beteiligung großer Tech-Konzerne an aktuellen neurotechnologischen Entwicklungen?
• Wie könnte sich das gesellschaftliche Miteinander verändern, wenn sich infolge allgegenwärtiger Neurotechnologien Normalitätsvorstellungen verändern, Ungleichheit zunimmt oder Werte sich verschieben?
Laut akueller Meldung des Statistischen Bundesamtes vom 03.02.2026 galten im Jahr 2025 13,3 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Das sind 16,1 Prozent der Bevölkerung. Der Anteil ist damit im Vergleich zum Vorjahr gestiegen - 2024 lag er bei 15,5 Prozent. Die Statistiker werteten für die neuen Zahlen den Mikrozensus aus. Dafür wurden nach Angaben des Bundesamts 47.444 Haushalte und 81.255 Menschen ab 16 Jahren zu Einkommen und Lebensbedingungen befragt.
Seit Juli 2022 werden die Kosten für nicht-invasive Pränataltests (NIPT), die untersuchen, ob beim Fötus eine Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 oder 21 vorliegt, von den Krankenkassen finanziert. Auch wenn eine entsprechende Indikation vorliegen muss, sind die Zahlen der Inanspruchnahme massiv gestiegen. Eine Gruppe Bundestagsabgeordneter fordert nun unter anderem ein Monitoring der Folgen der Kassenzulassung.
Der Evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) veröffentlicht mit „Schau doch meine Hände an“ eine neue App zur gebärdenunterstützten Kommunikation. Die Anwendung richtet sich an Menschen mit kognitiver und sprachlicher Beeinträchtigung und unterstützt sie dabei, ihre Kommunikation im Alltag niedrigschwellig und visuell zu gestalten.
Suizidpräventionsgesetz überfällig - Methodenrestriktion muss Suizidassistenz umfassen
Berlin, 29.01.2026. Der Deutsche Caritasverband e.V. ist alarmiert von den Entwicklungen der Suizidraten in Deutschland. Nach aktuellen Zahlen bleibt Suizid weiterhin die häufigste Todesursache bei jungen Menschen. Gleichzeitig nehmen Suizide von Menschen über 65 Jahren drama-tisch zu. Hier ist die Suizidrate seit 2020 um 30 Prozent angestiegen. In dieser Altersgruppe ist die Zahl der assistierten Suizide besonders hoch. Es sind hier vor allem Frauen, die Suizidassistenz in Anspruch nehmen.
Caritas fordert verlässliche Finanzierung von Schulsozialarbeit, psychosozialen Anlaufstellen und offener Jugendarbeit als Säulen eines zukunftsfähigen Bildungssystems
vom 20. bis 21.03.2026 führt der Verband Sonderpädagogik einen
Online-Bundesfachkongress zu dieser Thematik durch.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben während ihrer
Bildungsbiografie unterschiedliche Unterstützungsbedarfe, um am
gemeinsamen Leben und Lernen teilhaben und auf angemessene Vorkehrungen
zurückgreifen zu können. Sie benötigen multiprofessionelle und
interdisziplinäre Angebote, um Bildungsübergänge flexibel zu bewältigen
und Anschlüsse zu erreichen, ohne sich an Schnittstellen zu verletzen.
Dabei nehmen sowohl präventive Angebote als auch gelingende Interventionen
an allen Lernorten einen großen Stellenwert ein.
Das Risiko für einen Grauen Star steigt mit dem Alter an. Bei dieser Augenerkrankung trübt sich die Augenlinse allmählich ein. Mehr über Verlauf, Symptome und Vorbeugung lesen Sie hier:
https://akds.info/grauerstarüberblick
Die Dokumentation des zehnten Präventionsforums, das am 24. September 2025 in Berlin stattfand, ist nun online. Das Präventionsforum stand unter dem Motto „Gesund ins Alter – Gesund im Alter: Was braucht es dafür?“.
Im Fokus der Veranstaltung stand die Frage, welche Rahmenbedingungen die Gesundheit älterer und hochaltriger Menschen erhalten und verbessern können. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zur Dokumentation:
https://akds.info/präventionsforum2025
Die neue Kampagne „Mach dich fit gegen Einsamkeit!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist gestartet. Im Netz und im Stadtbild macht sie darauf aufmerksam, wie verbreitet Einsamkeit ist – und wie wichtig es ist, dagegen aktiv zu werden. Die Kampagne sensibilisiert zum Thema und soll dazu beitragen, Gemeinschaft zu stärken – beginnend mit kleinen Gesten im Alltag.
Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Einsamkeit ist eine Herausforderung, die alle angeht – und genau deshalb müssen wir ihr gemeinsam begegnen. Mit unserer Kampagne geben wir einen Impuls in die dunkle Jahreszeit: Mach dich fit gegen Einsamkeit! Wem es im Alltag gelingt, auf andere zuzugehen, bleibt verbunden und stärkt auch das eigene seelische Wohlbefinden. Einsamkeit ist ein Warnsignal – wir wollen verhindern, dass sie sich verfestigt und Menschen dauerhaft belastet. Schon kleine Gesten können zeigen: Du bist nicht allein. Damit stärken wir nicht nur einzelne Menschen, sondern den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt.“
Weitere Einträge →
1474 Blogeinträge insgesamt
↑ Zum Seitenanfang ↑