Gesundheit
STIKO erweitert ihre RSV-Prophylaxe-Empfehlung
Um Neugeborene und Säuglinge vor einem schweren Erkrankungsverlauf zu schützen und damit Versorgungsengpässe sowie Krankenhauseinweisungen, intensivmedizinische Behandlungen oder gar Todesfälle zu verhindern, soll ein langwirksamer monoklonaler Antikörper vor bzw. in der 1. RSV-Saison verabreicht werden. Die STIKO empfahl bislang eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab. Nach Prüfung der Datenlage zu dem neu zugelassenen Antikörper Clesrovimab ist die STIKO zu dem Ergebnis gekommen, neben Nirsevimab auch Clesrovimab als gleichwertige RSV-Prophylaxe für alle Neugeborenen und Säuglinge in der 1. RSV-Saison zu empfehlen. Darüber hinaus sind zukünftig zugelassene langwirksame monoklonale Antikörper zur RSV-Prophylaxe von der aktualisierten STIKO-Empfehlung ebenfalls umfasst. Weiterhin hat die STIKO noch keine Empfehlung zur RSV-Impfung von Schwangeren ausgesprochen.
Die STIKO stellt auf ihrer Website nähere Informationen zur RSV-Prophylaxe mit monoklonalen Antikörpern zur Verfügung.
Gemeinsamer Bundesausschuss führt neue U10 ein und integriert Dokumentation der J1 ins Gelbe Heft
Künftig wird es auch für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren ein ärztliches Früherkennungsangebot – bekannt als „U-Untersuchung“ – geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Inhalte der neuen U10 beschlossen. Der Fokus liegt auf den Themen Übergewicht, körperliche Aktivität, digitaler Medienkonsum und psychische Auffälligkeiten. Gibt es Hinweise auf gesundheitliche Risiken, werden Kind und Eltern von den Kinderärztinnen und -ärzten dazu beraten und über vorbeugende Angebote informiert. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen U10 ist die Impfberatung, um insbesondere die Rate der Humane Papillomviren (HPV)-Impfungen sowohl bei Jungen als auch bei Mädchen zu erhöhen.
Die vom GBA ebenfalls beschlossene Dokumentation der J1 im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) soll dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für die HPV-Impfung und generell für dieses Früherkennungsangebot für Teenager zu erhöhen. Die J1 richtet sich unverändert an Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren.
Politische Partizipation auf Augenhöhe – das ist dem LVR ein wichtiges Anliegen. Die Landschaftsversammlung Rheinland hat daher schon 2015 einen besonderen Weg gefunden, um die Perspektive der organisierten Behindertenselbstvertretung aktiv in die politische Beratung einzubinden. Dazu wurde der LVR-Beirat für Inklusion und Menschenrechte eingerichtet.
Landschaftsverband Rheinland braucht besondere Vereinbarung zur Zusammenarbeit von zwei Abteilungen
Das LVR-Dezernat Soziales und das Dezernat Psychiatrie und Teilhabeverbund haben eine dezernatsübergreifende Kooperationsvereinbarung geschlossen, um die Unterstützung von Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen und besonders herausforderndem Verhalten zu verbessern. Hintergrund sind erhebliche Engpässe im regulären System der Eingliederungshilfe. Insbesondere an den Schnittstellen zwischen Akutpsychiatrie beziehungsweise Maßregelvollzug, Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe fehlen bislang teilweise geeignete Anschlussangebote.
Die Zahl der älteren Menschen wächst. Jede vierte Person wird im Jahr 2035 in Deutschland 67 Jahre oder älter sein. Die nachberufliche Phase umfasst noch rund 20 Jahre und braucht daher entsprechende Strukturen, um ein gutes Leben im Alter zu gestalten.
https://akds.info/seniorenplanung-DV
Bei mindestens 10 % aller Kinder und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen bestehen im Bildungskontext deutliche Hinweise auf psychische Auffälligkeiten bzw. auf Themen aus dem Neurodiversitätsspektrum. Mit einem Fachkongress wollen die Sonerpädagogen Hilfen anbieten, um Schülerinnen und Schüler mit psychischen Erkrankungen bzw. Entwicklungsproblemen besser unterstützen und begleiten zu können.
25.-26.09.2026 in Bad Sassendorf. Weitere Inoformationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter https://akds.info/Fachtagung
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert von der Bundesregierung einen entschlosseneren Kurs beim Klimaschutz und bei der Anpassung des Gesundheitswesens an die Folgen der Klimakrise. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Versorgungsstrukturen müssen klimaresilient umgebaut werden. Gleichzeitig darf die Bundesregierung beim Klimaschutz nicht weiter an Tempo verlieren.
Nachdem Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund am 16. August 2026 auf Instagram unbelegte Zweifel an der ordnungsgemäßen Briefwahl in Pflegeheimen gesät hat, erklärt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK):
Wer öffentlich behauptet, bei der Briefwahl in Pflegeeinrichtungen werde „nicht immer alles dem Zufall überlassen“, obwohl er selbst einräumt, dafür keine Belege zu haben, sät gezielt Misstrauen gegen die Menschen, die dort arbeiten. Das ist verantwortungslos.
er Bundeselternrat warnt angesichts aktueller Zahlen des Bundeskriminalamts vor der zunehmenden Gefährdung von Kindern und Jugendlichen - insbesondere in digitalen Räumen durch Cybergrooming, Sextortion und Livestreaming. Im Jahr 2025 wurden bundesweit 20.051 minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs registriert; die Missbrauchshandlungen ohne Körperkontakt stiegen um 16,5 Prozent.
Den Wechsel an der Spitze des Gesundheitsministeriums wir und bvkm zum Anlass, pflegende Eltern erneut dazu aufzurufen, sich an der Musterbrief-Aktion des bvkm zu beteiligen. Mit Hilfe dieses Schreibens können Betroffene den Abgeordneten ihres Wahlkreises klarmachen: Das PNOG ist eine massive Zumutung für pflegende Eltern. Ein Kurswechsel bei der Pflegereform ist dringend erforderlich!
https://bvkm.de/ratgeber/pflegereform/
Ein Artikel in der Apothekenumschau wird empfohlen: er beschreibt die Situation für Menschen mit Behinderungen sowohl aus Sicht von Betroffenen als auch Medizinern eindringlich mit Blick auf unser Gesundheitssystem. In Deutschland sind wir trotz Ratifizierung der UN-BRK im März 2009 noch weit entfernt von einem inklusiven, barrierefreien und diversen Gesundheitswesen.
https://akds.info/bfGesundheitssystem
„Die im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammengeschlossenen Verbände verfolgen die aktuellen Diskussionen über geplante Einsparungen in der Eingliederungshilfe mit großer Sorge und Bestürzung. Die Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe vom 12.06.2026 sowie das Beschlusspapier von Bund und Ländern vom 25.06.2026 weisen aus unserer Sicht in die falsche Richtung.“ Diese Worte leiten den offenen Brief des DBR ein, der bereits an die relevanten politischen Akteure versendet wurde. Den gesamten Text des Offenen Briefes können Sie hier abrufen.
Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung: „Bleiben statt wechseln – Gute Arbeitsbedingungen auch für Auszubildende aus Drittstaaten“ am 21.09.2026 von 14:15 bis 15:15 Uhr im Livestream.
Nähere Informationen
Das Recht auf Elternschaft gilt für alle Menschen. Eltern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben dabei Anspruch auf Leistungen der unterstützten Elternschaft, von der einfachen Elternassistenz bis zur begleiteten Elternschaft. Die rechtliche und praktische Ausgestaltung dieser Leistungen erweist sich jedoch häufig als herausfordernd. Insbesondere an der Schnittstelle von Eingliederungshilfe (SGB IX) und Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) gestaltet sich die trägerübergreifende Zusammenarbeit häufig als voraussetzungsvoll. Zugleich ist die unterstützte Elternschaft noch immer stigmatisiert, zu wenig bekannt und es fehlt vielerorts an Angeboten und qualifizierten Fachkräften. Dabei sind Formen der Unterstützten Elternschaft wertvolle Instrumente auf dem Weg, Familie selbstbestimmt zu leben.
Häufigere und länger anhaltende Hitzeperioden sind längst kein Randthema mehr, sondern eine reale Gesundheitsgefahr für Beschäftigte, insbesondere bei Arbeitsplätzen im Freien, wie z. B. im Bauhandwerk, der Landwirtschaft, dem Straßenbau oder in Bäderbetrieben. Aber auch Beschäftigte in Innenräumen sind betroffen. Bei körperlich anstrengender Arbeit, bei der ggf. zusätzlich Arbeitsschutzkleidung getragen oder auf heißen Oberflächen wie Dächern gearbeitet werden muss, nehmen diese Belastungen zu. Über die betriebliche Ebene hinaus wirkt Hitze auch systemisch: Rettungsdienste geraten an Hitzetagen durch gehäufte hitzebedingte Notfälle an Kapazitätsgrenzen, während Verkehrs-, Energie- und Gebäudeinfrastruktur Schäden davonträgt – Effekte, die betriebliche Abläufe zusätzlich beeinträchtigen können.
In der Union regt sich Widerstand gegen die geplanten Sozialreformen. In einer heute gemeinsam verabschiedeten Erklärung forderten die Regierungschefs der CDU-geführten Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Bundesregierung auf, „die Lebenswirklichkeit und die Lebensleistung der Menschen im Osten stärker zu berücksichtigen“. Für die Pflege gelte es, einen Weg zu finden, wie sie in Zukunft auch bezahlbar bleibe. „Der vorliegende Referentenentwurf sieht vor, die Entlastungszuschläge zu strecken. Er erhöht die Eigenanteile damit genau dort am stärksten, wo die Einkommen am niedrigsten sind“, kritisierten die Ministerpräsidenten. „Diesem Weg werden wir nicht zustimmen.“
AOK-Navigator schafft Transparenz bei Leistungsgruppen
Als erstes Krankenhaus-Suchportal in Deutschland zeigt der AOK-Gesundheitsnavigator, welche Leistungsgruppen den Kliniken in Nordrhein-Westfalen zugewiesen worden sind. Diese legen fest, welche Häuser bestimmte Operationen und Behandlungen nach der Krankenhausplanung des Landes anbieten dürfen. „Die Anzeige der zugewiesenen Leistungsgruppen kann Patientinnen und Patienten vor einer planbaren Operation und einweisende Ärztinnen und Ärzte bei der Wahl der passenden Klinik unterstützen“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. NRW gilt mit seinem Modell als Blaupause für die Krankenhausreform.
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