Gesundheit
Die Versorgung von Menschen mit Behinderung soll deutlich verbessert werden. Der Bundestag hat einen wichtigen Beschluss gefasst, der sicherstellen soll, dass medizinische Hilfsmittel wie Schienen, Rollstühle oder Hörgeräte künftig schneller zur Verfügung stehen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesministerin für Gesundheit, zeigt sich erleichtert über diesen Schritt und appelliert an den Bundesrat, die Reform nicht zu blockieren.
Bislang war es üblich, dass Krankenkassen oder der Medizinische Dienst zusätzliche Prüfungen durchführen, bevor Hilfsmittel bewilligt werden – trotz vorliegender ärztlicher Verordnung. Dieses bürokratische Vorgehen führte oft zu massiven Verzögerungen, die besonders für Kinder problematisch sind. Wenn Rollstühle oder Schienen nicht mehr passen, weil Kinder gewachsen sind, sind schnelle Lösungen entscheidend.
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) setzen sich gemeinsam dafür ein, die im Rahmen der PPR 2.0 erhobenen Daten effektiv zu nutzen. Dieses Instrument gilt als zentral, um den tatsächlichen Personalbedarf in Krankenhäusern präzise zu erfassen und langfristig die Pflegequalität zu sichern.
Die DBfK-Präsidentin Vera Lux fordert die Politik auf, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die erhobenen Daten pflegewissenschaftlich ausgewertet werden können. Dazu soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), wohin die Daten aus den Krankenhäusern übermittelt werden, mit pflegewissenschaftlicher Expertise ausgestattet werden. Dies würde ermöglichen, die Informationen zielgerichtet zur Optimierung der Personalausstattung und zur Verbesserung der Versorgung von Patient:innen in der Pflege einzusetzen.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) führt vom 19. März bis zum 13. April 2025 eine Online-Befragung unter beruflich Pflegenden durch. Ziel der Befragung ist es, die Zufriedenheit mit den beruflichen Rahmenbedingungen zu erfassen und ein aktuelles Bild der Stimmungslage innerhalb der Pflegeberufe zu gewinnen. Diese Umfrage wurde bereits im vergangenen Jahr durchgeführt und stieß auf großes Interesse: Über 6.000 beruflich Pflegende beteiligten sich und lieferten wertvolle Einblicke.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die enge Zusammenarbeit zwischen Altenhilfeeinrichtungen, Sozial-Beratungsstellen, Kitas, Jugendhilfsdiensten und Kommunen ist. Eine Umfrage des Deutschen Caritasverbands (DCV) verdeutlicht, dass viele dieser Organisationen mit einer starken Bürokratie-Last kämpfen mussten. Gleichzeitig sehen die Führungskräfte die Digitalisierung als zentralen Faktor zur Stärkung der Resilienz ihrer Einrichtungen in Krisenzeiten.
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass 82 Prozent der Teilnehmenden eine anhaltende Erschöpfung ihrer Mitarbeitenden aufgrund der Pandemie beobachten. Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa betont, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Wohlfahrtsverbänden und Kommunen zur Krisenresilienz der Gesellschaft beiträgt.
Im Februar sorgte eine Studie über die Deep-Learning-Architektur Brain2Qwerty für Aufsehen. Verschiedene Medien berichteten, dass Metas KI Gedanken mit 80-prozentiger Genauigkeit lesen könne. Ein genauerer Blick zeigt jedoch, dass diese Aussagen stark übertrieben sind.
Die Studie wurde von Meta und dem Baskischen Zentrum für Kognition, Gehirn und Sprache mit 35 Teilnehmern durchgeführt. Diese Technologie nutzt EEG (Elektroenzephalographie) und MEG (Magnetoenzephalographie), um Signale zu entschlüsseln, die beim Tippen auf einer Tastatur entstehen. Die Teilnehmer mussten kurze Sätze tippen, während ihre Gehirnströme gemessen wurden. Die KI versuchte dann, die getippten Sätze anhand dieser Signale zu rekonstruieren. Dies könnte als „Gedankenlesen“ bezeichnet werden, allerdings nur unter streng kontrollierten Laborbedingungen.
Seitdem das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 Paragraph 217 des Strafgesetzbuchs und das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt hat, sind fünf Jahre vergangen. Trotz intensiver Bemühungen blieb es bislang erfolglos, eine gesetzliche Grundlage für die Suizidprävention und eine Regulierung der Suizidassistenz zu schaffen.
Eva Welskop-Deffaa, Präsidentin der Caritas, bezeichnet die aktuelle Situation als unerträglich und fordert, dass diese Themen in der neuen Legislaturperiode vorrangig behandelt werden. Die gesellschaftliche Stimmung sei durch Unsicherheiten und Ängste geprägt, verstärkt durch die Folgen der Corona-Pandemie, den Krieg in der Ukraine und die Gefährdungen der inneren Sicherheit. Hinzu komme die wachsende Sorge um die Pflege.
Nach der Bundestagswahl appelliert der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) an die Parteien, die Belange von Menschen mit Behinderung in die Koalitionsvereinbarungen aufzunehmen. Die Vorsitzende des bvkm, Beate Bettenhausen, betont die Pflicht der neuen Bundesregierung, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung voranzutreiben. Besonders die bedarfsgerechte Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe, insbesondere für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, müsse in der kommenden Legislaturperiode höchste Priorität haben. Bereits vor der Wahl hatte der bvkm wichtige Kernforderungen in den Wahlprüfsteinen formuliert.
Am 14. Februar 2025 hat der Bundesrat dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zugestimmt. Allerdings wurden die ursprünglich geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Primärversorgung aus dem Gesetz gestrichen, was zu Kritik vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) führt.
Bernadette Klapper, die Bundesgeschäftsführerin des DBfK, äußerte, dass das GVSG eine bedeutende Chance verpasst habe, entscheidende Reformen für die zukünftige Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Angesichts der Veränderungen in der Krankenhauslandschaft sei die Stärkung der Primärversorgung unerlässlich. Der Wegfall der Primärversorgungszentren im Gesetz stellt jedoch einen erheblichen Rückschritt dar. Primärversorgungszentren sind dringend notwendig, um eine umfassende und präventive Gesundheitsversorgung sicherzustellen und den Herausforderungen einer alternden Bevölkerung gerecht zu werden.
Am 30. Januar 2025 hat der Bundestag eine bedeutende Entscheidung getroffen und den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes verabschiedet. Die neuen Regelungen betreffen Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, und sehen ab der 13. Schwangerschaftswoche einen gestaffelten Mutterschutz vor.
Menschen mit Behinderung sollen schneller mit den notwendigen medizinischen Hilfsmitteln wie Schienen, Rollstühlen oder Hörgeräten versorgt werden. Dafür hat der Bundestag nun eine neue Regelung beschlossen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesministerin für Gesundheit, begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Sie betont, wie wichtig es ist, dass der Bundesrat diese vernünftige Lösung nicht blockiert, damit sie umgesetzt werden kann.
Der AK Down-Syndrom Deutschland als Vertretung der ihm angeschlossenen Eltern von Menschen mit Down-Syndrom fordert vom Bundesrat die neue Regelung zur schnelleren Versorgung von Menschen mit Behinderung mit notwendigen medizinischen Hilfsmitteln wie Schienen, passenden Rollstühlen oder Hörgeräten noch vor den Wahlen passieren zu lassen. Immerhin habe “der Bundestag noch vor den Neuwahlen den Weg dafür frei gemacht“, jetzt dürfe “der Bundesrat diese sachgerechte Lösung nicht blockieren“, heißt es in einem Schreiben des AK Down-Syndrom Deutschland an alle Bundesländer.
Der Deutsche Bundestag hat ein bedeutendes Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verabschiedet. Mit dem UBSKM-Gesetz wird ein durch das Parlament legitimiertes Amt einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten geschaffen, das sich gezielt gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen richtet. Zudem werden der Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, was den Kinderschutz in Deutschland nachhaltig stärkt.
Lieferengpässe bei Arzneimitteln, wie kürzlich etwa Fiebersäfte für Kinder, haben in Deutschland immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Diese Situation wirft die Frage auf, welche Ursachen hinter einer Arzneimittelknappheit stecken und welche Lösungen es für betroffene Patientinnen und Patienten gibt. Zusätzlich stellt sich die Frage, was es mit Rabatt-Arzneimitteln auf sich hat und welche Behörden über mögliche Engpässe informieren.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl das interaktive Tool DBfK-PflegOMat ins Leben gerufen. Dieses Tool ähnelt dem bekannten Wahl-O-Mat, konzentriert sich jedoch auf acht zentrale Thesen zur Pflegepolitik und ist ab sofort verfügbar.
Ein aktuelles Gutachten des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen zeigt auf, wie die Pflegeversicherung gestärkt und nachhaltig finanziert werden kann. Mitglieder verschiedener Organisationen, darunter der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), haben das Gutachten in Auftrag gegeben.
Der Bericht schlägt die Einführung einer Bürgerversicherung vor, die alle pflegebedingten Kosten abdecken soll. Prof. Dr. Rothgangs Analysen zeigen, dass eine solche Vollversicherung im Rahmen der Sozialversicherung langfristig finanzierbar ist, ohne signifikante Beitragssatz-Erhöhungen.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat erneut die Parteien dazu aufgerufen, dringend notwendige Reformen für die professionelle Pflege nicht aus wahlkampftaktischen Gründen zu verzögern. Konkret geht es dabei um das bundeseinheitliche Pflegefachassistenzgesetz. Während Erich Irlstorfer (CSU) nach der ersten Lesung im Dezember noch von einem „wirklich guten Vorschlag“ sprach, äußerte er sich kürzlich gegenüber Table.Media kritisch und bezeichnete die geplante Ausbildungsdauer von eineinhalb Jahren als zu lang. Der DBfK sieht dadurch die Pflegequalität gefährdet und fordert eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten.
Am 16. Januar 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) und die Liste dieser Indikatoren ab dem 12. Dezember 2024 außer Kraft treten. Diese Entscheidung betrifft die Richtlinie, die seit dem 15. Dezember 2016 gültig ist und zuletzt am 18. April 2024 geändert wurde. Außerdem bezieht sie sich auf die Liste der Qualitätsindikatoren, die gemäß § 136c Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für planungsrelevante Entscheidungen der Krankenhausplanung verwendet wird und zuletzt am 21. Dezember 2023 geändert wurde.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE, kurz BAG SELBSTHILFE, hat eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) abgegeben. Als Dachverband von 119 Bundesverbänden, die Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige vertreten, begrüßt die BAG grundlegend die Vorschläge zur Entbürokratisierung und Förderung von Umstrukturierungen in deutschen Krankenhäusern.
Die Patientenvertretung setzt sich dafür ein, das aktuelle Screeningprogramm in Deutschland zu erweitern, um die seltene genetische Stoffwechselerkrankung, Metachromatische Leukodystrophie (MLD), einzuschließen. MLD wird durch einen Enzymdefekt verursacht, der zur Ansammlung toxischer Substanzen im Gehirn führt und letztendlich die weiße Substanz sowie die Nervenzellen schädigt. Ohne Behandlung müssen betroffene Kinder schwerwiegende Behinderungen und vorzeitigen Tod erleiden. Zur Behandlung stehen derzeit Stammzelltransplantationen und Gentherapien zur Verfügung, die jedoch nur bei frühzeitiger Anwendung wirksam sind. Das Neugeborenen-Screening kann hier entscheidend helfen, indem es eine frühe Diagnose ermöglicht.
Nach dem Ende der Ampelkoalition hat Bundeskanzler Olaf Scholz gestern im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt. Damit ist der Weg frei für vorgezogene Bundestagswahlen am 23. Februar 2025. Aus diesem Anlass veröffentlicht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) seine Forderungen an die kandidierenden Parteien. Der Verband erwartet von der künftigen Bundesregierung, dass sie sich uneingeschränkt für den Schutz und die Garantie der Rechte von Menschen mit Behinderungen stark macht. Behindertenpolitik ist keine soziale Wohltat, sondern muss als Menschenrechtspolitik verstanden werden und Chancengleichheit sicherstellen.
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