Gesundheit
Die Finanzierung der Pflege wird für viele Menschen in Deutschland offenbar immer mehr zur Kostenfalle. Wie aus einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach für die DAK-Gesundheit hervorgeht, hat mit 49 Prozent fast jede zweite pflegende Person bei sich oder im persönlichen Umfeld Pflegearmut erlebt. Das bedeutet, dass zur Finanzierung der Pflege ein Großteil der Ersparnisse aufgebraucht oder gar Wohneigentum verkauft werden musste. Die Befragten befürchten zudem, dass sich ihre Lage durch die derzeit von der Bundesregierung geplante Pflegereform weiter verschlechtern könnte.
Mehr bei g+g: https://akds.info/pflegearmut
Professionell Pflegende stehen weiterhin zu ihrem Beruf, erleben ihn als sinnstiftend und sind bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen. Gleichzeitig wächst der Frust über fehlende Beteiligung, mangelnde Transparenz und unzureichende Anerkennung. Das zeigt die aktuelle Befragung „Pflege, wie geht es dir?“ des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), deren Ergebnisse anlässlich des Internationalen Tags der Pflegenden veröffentlicht wurden.
Mit großer Empörung reagiert die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf die jüngste Streichliste aus dem Kanzleramt. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., betont: „An den Sozialstaat soll die Axt angelegt werden. Die Pläne gehen vor allem gegen Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche. Vieles widerspricht der UN-Kinder- und Behindertenrechtskonvention. Wir müssen uns gemeinsam wehren! Wir dürfen das nicht hinnehmen!“
Ulla Schmidt ruft daher dazu auf, die Bundestagspetition der Lebenshilfe mit der Nummer 195716 und dem Titel „Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ zu unterschreiben. Schon jetzt haben fast 30.000 Menschen unterzeichnet, und der Petitionsausschuss muss sich dann damit befassen. Wer Menschen mit Behinderung unterstützen möchte, kann direkt auf der Petitionsseite des Bundestages unterzeichnen.
Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai machen die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf bestehende Barrieren in der Krebsversorgung aufmerksam. Mit dem gemeinsamen Projekt „SeiTeil“ setzen sich beide Organisationen dafür ein, die Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung im Leben mit und nach Krebs zu verbessern.
Kompromiss bei Familienversicherung ist Nebelkerze – Stufenplan zur Refinanzierung der Leistungen für Bürgergeldbeziehende nötig
Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes Eva Welskop-Deffaa kritisiert im Vorfeld der heutigen Kabinettssitzung den aktuellen Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Aus Sicht der Caritas ist mit den Korrekturen der letzten Tage die Schieflage keinesfalls überwunden.
„Auch wenn die Kürzungen beim Krankengeld zurückgenommen wurden, bleiben dynamische Erhöhungen bei den Zuzahlungen bei Medikamenten, die in der geplanten Form Menschen mit kleinen Einkommen sehr hart treffen“, so Welskop-Deffaa. Dabei seien zugleich Fehlanreize bei den Packungsgrößen hoch wahrscheinlich.
nlässlich der am 27. April geplanten Verbändeanhörung übt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) deutliche Kritik an den Plänen des Bundesjugendministeriums für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG). “Der vorliegende Referentenentwurf ist ein Frontalangriff auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen”, stellt DBSV-Justiziarin Christiane Möller fest.
BAG SELBSTHILFE kritisiert einseitige Belastung von Versicherten und fordert strukturelle Reformen statt neuer finanzieller Hürden
Die BAG SELBSTHILFE übt deutliche Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Als Dachverband von 121 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen mit rund einer Million Mitgliedern erkennt der Verband grundsätzlich die Notwendigkeit an, die Finanzlage des Gesundheitssystems zu stabilisieren. Der eingeschlagene Weg ist jedoch aus Patientensicht weder ausgewogen noch zukunftsfähig.
Wer sich über Gesundheitsthemen informieren will, kann aus einer Flut von Zeitschriften, Webseiten und Social Media-Kanälen wählen. Doch bei vielen Angeboten ist die Grenze zwischen Werbung und Information kaum zu erkennen. In der neuen Folge des IGeL-Podcast stellt der IGeL-Monitor zwei Magazine vor, die seit vielen Jahren zeigen, wie man werbefrei, unabhängig und evidenzbasiert über Arzneimittel informieren kann: das arznei-telegramm® und Gute Pillen – Schlechte Pillen.
https://der-igel-podcast.podigee.io/47-arznei-telegramm-gute-pillen-schlechte-pillen
Mit der Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Leistungskatalog für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) ist ein wichtiger nächster Schritt in Richtung zukunftsfähige Versorgung erfolgt. Aus Sicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) bleibt die Vereinbarung jedoch deutlich hinter dem zurück, was möglich gewesen wäre. Der DBfK kritisiert dabei vor allem die festgelegten Mindestbedingungen für süV: Diese orientieren sich stark an internistisch-geriatrischen Leistungen und ärztlichen Strukturvorgaben, ohne die Möglichkeit einer pflegefachlichen Leitung überhaupt zu berücksichtigen.
Auf ihrer Frühjahrs-Konferenz haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung das Positionspapier „Gute Pflege für Menschen mit Behinderung und bessere Unterstützung für pflegende Angehörige!“ verabschiedet. In dem Papier machen die Fachverbände deutlich, was sie von der Pflegereform der Bundesregierung erwarten.
GKV-SV-Sprecher Florian Lanz sagte auf Gesundheit+Gesellschaft-Anfrage, die Krankenkassen nähmen insgesamt nicht zu wenig ein, sondern die Ausgaben seien zu hoch. Die Krankenkassen wendeten jeden Tag über eine Milliarde Euro für die Versorgung ihrer 75 Millionen GKV-versicherten Bürgerinnen und Bürger auf. „Das ist sehr viel Geld, das muss reichen.“ Auch Söder forderte, statt minimale Mehreinnahmen zulasten der Familien zu generieren, müssten die Ausgaben der Kassen runter.
Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil schrieb den Vorschlag Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zu. Seine Partei werde sich den Vorschlag genau ansehen, wie es sich in einer Koalition gehöre, sagte der Bundesfinanzminister bei einer Veranstaltung der Bertelsmann-Stiftung. Wie auch die Abschaffung des Ehegattensplittings könne ein Aus der Mitversicherung von Ehepartnern Fehlanreize im Arbeitsmarkt beseitigen und die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Frauen stärken.
Deutschland hat großen Nachholbedarf in der Prävention. Das zeigt der Vergleich mit anderen europäischen Ländern, die mit geringeren Gesundheitsausgaben eine niedrigere Krankheitslast verzeichnen. Nun aber gewinnt die Prävention in der Gesundheitspolitik an Bedeutung, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Finanzierungsprobleme im Gesundheitswesen, wie G+G-Autorin Barbara Huhn deutlich macht.
Martha’s Rule“ rettet Leben
Die Sepsis-Stiftung fordert nach dem Vorbild der britischen „Martha’s Rule“ mehr Mitsprache für Patienten und Angehörige in Deutschland. Die 2024 in England eingeführte Regel erlaubt es Familien, bei Sorgen eine dringende Zweitmeinung einzufordern. Daten des NHS belegen den Erfolg: Rund 450 lebensrettende Interventionen wurden so bereits aus-gelöst. Hintergrund ist der Tod der 13-jährigen Martha Mills an Sepsis, deren Symptome vom Personal nicht ernst genommen wurden. Da Sepsis eine der häufigsten vermeidbaren Todesursachen ist, betont die Stiftung, dass Angehörige Verschlechterungen oft früh erkennen. Klare Strukturen für Zweitmeinungen könnten auch hierzulande Leben retten.
Am 20. März debattieren die Bundestagsabgeordneten in erster Lesung über den Antrag „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (Drucksache 21/3873). Die interfraktionelle Gruppe Pränataldiagnostik bringt ihn mit Unterstützung von mehr als 100 Abgeordneten aus den demokratischen Parteien erneut ein. Der erste Anlauf scheiterte 2024 durch ein vorzeitiges Aus der Ampelkoalition.
Die erste Lesung eines Antrags von über 100 Abgeordneten der demokratischen Parteien wird am 20. März voraussichtlich um 11.20 Uhr eröffnet. Dafür ist eine Stunde angesetzt. Das Parlamentsfernsehen überträgt live. Die Debatte kann später in der Mediathek aufgerufen werden (https://www.bundestag.de/mediathek). Anschließend an die 1. Lesung wird der Antrag turnusgemäß in die Ausschüsse überwiesen (federführend: Gesundheitsausschuss).
Die 2. und 3. Lesung und die namentliche Abstimmung über diesen fraktionsübergreifenden Antrag soll noch vor der Sommerpause stattfinden.
„Die Verhinderungspflege muss in der bisherigen Höhe und Flexibilität erhalten bleiben“, fordert Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung. „Sie ist die wichtigste Entlastungsleistung für pflegende Angehörige. Einschnitte bei der Verhinderungspflege, für die derzeit jährlich 3.539 Euro zur Verfügung stehen, darf es deshalb nicht geben.“
Sorge macht den Fachverbänden, dass bei der anstehenden Pflegereform ein Sachleistungs- und ein Entlastungsbudget angedacht sind, für das zur Gegenfinanzierung jeweils Teile der Ausgaben für die Verhinderungspflege eingesetzt werden sollen. Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, einen Ersatz für die Pflege zu organisieren, wenn sie selbst beispielsweise aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind. Es ist zu befürchten, dass künftig weniger Geld dafür zur Verfügung steht und die Leistung auch nicht mehr so flexibel einsetzbar ist wie bisher.
„Wir fordern außerdem, dass Heilerziehungspflegende im Tätigkeitsfeld der Eingliederungshilfe als ausgebildete Pflegefachpersonen anerkannt werden. Das sollte bundesweit einheitlich im Pflegeberufegesetz geregelt werden“, betont Beate Bettenhausen nachdrücklich. „Heilerziehungspflegende gewährleisten aufgrund ihrer spezifischen Ausbildung die teilhabeorientierte Pflege von Menschen mit Behinderung. Ihre derzeit fehlende Anerkennung als Pflegefachpersonen gefährdet die Versorgungsqualität von Menschen mit Behinderung und verschärft den Fachkräftemangel unnötig.“
In Krisenzeiten, in denen lebensrettende Ressourcen knapp werden können, spitzt sich die Frage nach einem diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung zu. Die Zuteilung überlebenswichtiger Maßnahmen ist eine bioethische Frage, die untrennbar mit fundamentalen verfassungs- und menschenrechtlichen Wertentscheidungen verbunden ist. Sie berührt die Kernbereiche der Menschenwürde und Gleichbehandlung.
Im Kern geht es darum, nach welchen Kriterien in Situationen dramatischer Knappheit entschieden wird, wessen Leben gerettet wird. Für die Betroffenen geht es um die Frage des (Über-)Lebens.
Diese Frage über Leben und Tod muss bundeseinheitlich beantwortet werden und sollte deshalb vorzugsweise durch den Bundesgesetzgeber geregelt werden. Von Bundesland zu Bundesland abweichende Regelungen sind bei dieser normativ-ethischen Grundsatzfrage nicht hinnehmbar.
Das erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Erklärung.
Der Deutsche Caritasverband (DCV) und die Stiftung SeeYou fordern die Bundesregierung auf, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von Lotsendiensten in Deutschlands Geburtskliniken zu schaffen. Babylotsen beraten Eltern unmittelbar nach der Entbindung und vermitteln den Zugang zu weiterführenden Hilfsangeboten.
Bei 15 Prozent der in Deutschland geborenen Kinder ist eine gute Entwicklung heute erkennbar gefährdet, weil die Familien erheblich belastet und Unterstützungsangebote für sie nur schwer erreichbar sind. Das sind doppelt so viele wie 2017. Die Zahl der Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung ist auf einem Höchststand. Die gesetzlich verbindliche Finanzierung von Babylotsen-Angeboten, für die pro Geburt 56 Euro veranschlagt werden müssten, ist deutlich weniger kostspielig als die Folgekosten der beschriebenen Gefahren, betonte der Caritasverband bei einer Veranstaltung mit Bundestagsabgeordneten in Berlin. Die Finanzierung könnte je hälftig aus Mitteln der Gesundheits- und der Jugendhilfe erfolgen.
“Neue Neurotechnologien – Ethik, Recht, Gesellschaft“ sind am 19. März Thema in der auch online übertragenen Sitzung des Deutschen Ethikrates.
Von 13 bis 17.30 Uhr
http://www.ethikrat.org/live
Wird Neurotechnologie bald im Alltag verbreitet sein? Aufgrund von Fortschritten bei Künstlicher Intelligenz oder im Gerätedesign wird die Technik immer leistungsfähiger und leichter nutzbar. Ob in der Arbeitswelt, Freizeit, Bildung oder in den Bereichen Gesundheit und Wellness: Neurotechnologie kann zunehmend jenseits von medizinischen Spezialanwendungen eingesetzt werden.
In der Anhörung möchte der Deutsche Ethikrat gemeinsam mit sieben Sachverständigen darüber sprechen, bei welchen Anwendungsszenarien die größten ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Risiken zu erwarten sind, welchen Handlungsbedarf und welche Lösungsansätze sie dazu sehen. Im Mittelpunkt stehen die folgenden Fragen:
• Welche Herausforderungen ergeben sich, wenn Neurotechnologien die Gefühle, Aufmerksamkeit oder Gedanken vieler Menschen erfassen oder beeinflussen?
• Wer trägt die Verantwortung, wenn Neurotechnologien angesichts fortschreitender Mensch–Maschine-Kopplungen Prozesse im Gehirn und menschliche Handlungen beeinflussen – womöglich ohne, dass man es merkt?
• Wie können sich Personen und ihr Selbstverständnis durch die Nutzung von Neurotechnologien verändern?
• Welche neuen Abhängigkeiten und Zwänge könnten sich ergeben, wenn Neurotechnologien breit eingesetzt werden, z.B. im Job, in der Bildung oder in anderen Alltagssituationen?
• Welche gesellschaftlichen Risiken ergeben sich angesichts der maßgeblichen Beteiligung großer Tech-Konzerne an aktuellen neurotechnologischen Entwicklungen?
• Wie könnte sich das gesellschaftliche Miteinander verändern, wenn sich infolge allgegenwärtiger Neurotechnologien Normalitätsvorstellungen verändern, Ungleichheit zunimmt oder Werte sich verschieben?
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