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12.11.2025

Hybrides Modell für Packungsbeilagen: Digitale Lösungen dürfen gedruckte Version nicht ersetzen

Ein Bündnis aus Akteuren des Gesundheitswesens, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe, der ärztlichen Versorgung, der Patientensicherheit, der öffentlichen Gesundheit, der Selbsthilfe sowie des Apothekenwesens, fordert die verbindliche Beibehaltung der gedruckten Packungsbeilage im Rahmen eines hybriden Modells, das durch digitale Formate sinnvoll ergänzt werden kann. Ziel ist es, Patientensicherheit, gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsinformationen, Inklusion und Datenschutz zu gewährleisten.

Die elektronische Packungsbeilage (ePI) kann einen echten Mehrwert bieten – etwa durch bessere Zugänglichkeit, aktuellere Informationen oder die Möglichkeit zur Personalisierung der Inhalte. Sie darf jedoch nicht die ausschließliche Informationsquelle werden. Patientinnen und Patienten müssen frei wählen können, ob sie gesundheitsrelevante Informationen digital oder in gedruckter Form erhalten möchten. Ein verpflichtender digitaler Zugang würde insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Personen mit geringem Einkommen, in ländlichen Regionen oder mit begrenztem Internetzugang sowie sozial benachteiligte Gruppen ausschließen und damit die Patientensicherheit gefährden.

Die Packungsbeilage ist ein wesentliches Instrument für die sichere und sachgerechte Anwendung von Arzneimitteln. Sie stärkt die Gesundheitskompetenz, ermöglicht den unmittelbaren Zugang zu geprüften, vollständigen und unabhängigen Informationen und unterstützt Patientinnen und Patienten bei informierten Entscheidungen. Ein vollständiger Verzicht auf die Papierform würde die Verantwortung für das Einholen dieser Informationen unangemessen auf die Patientinnen und Patienten verlagern. Digitale Formate wie die ePI können Vorteile bieten, etwa durch bessere Zugänglichkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, sprachliche Anpassungen oder die Nutzung leichter Sprache, sowie durch schnellere Aktualisierung von Informationen.

Dabei dürfen die Potenziale der ePI nicht auf Kosten des gleichberechtigten Zugangs aller Patientinnen und Patienten gehen. Digitale Zugänge setzen Endgeräte, stabile Konnektivität, ausreichendes Datenvolumen und digitale Kompetenzen voraus – Voraussetzungen, die nicht alle erfüllen können. Die organisatorische und finanzielle Verantwortung für den Ausdruck und Zugriff auf ePIs darf daher weder auf Apotheken noch auf Patientinnen und Patienten verlagert werden.

Darüber hinaus muss der Datenschutz uneingeschränkt gewährleistet sein. Der digitale Zugriff sollte ausschließlich über vertrauenswürdige, öffentlich kontrollierte Quellen erfolgen, um die Erfassung, Speicherung oder Nutzung personenbezogener Daten zu kommerziellen Zwecken zu verhindern. Werbung oder nichtmedizinische Inhalte haben keinen Platz.

Umfragen zeigen, dass ein großer Teil der Bevölkerung weiterhin eine Packungsbeilage in Papierform wünscht. Besonders ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter digitaler Ausstattung wären bei einem rein digitalen Zugang benachteiligt. Ein hybrides Modell ermöglicht es, die Vorteile digitaler Formate zu nutzen, ohne die Vollständigkeit der Informationen und den gleichberechtigten Zugang zu gefährden. Die ePI kann so zur besseren Information und Orientierung beitragen, während die gedruckte Version sicherstellt, dass alle Patientinnen und Patienten unabhängig von Alter oder digitaler Ausstattung die nötigen Informationen erhalten.

Die Einführung digitaler Formate muss stets inklusiv, verhältnismäßig und datenschutzkonform erfolgen und die Patientensicherheit in den Mittelpunkt stellen.

Thema: Informationen Gesundheit | 12.11.2025 |

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