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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einem Urteil am 26. November 2024 entschieden, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen nicht ausschließlich in Krankenhäusern durchgeführt werden müssen. Diese Entscheidung stellt den bisherigen Krankenhausvorbehalt als verfassungswidrig dar und ermöglicht es, solche Maßnahmen auch in Pflegeheimen, spezialisierten ambulanten Zentren oder sogar im häuslichen Umfeld durchzuführen, sofern bestimmte Auflagen erfüllt werden (Az. 2024 - 1 BvL 1/24).
Bislang war es Betreuern nur erlaubt, in ärztliche Zwangsmaßnahmen einzuwilligen, wenn diese in einem Krankenhaus vorgenommen wurden. Dies bedeutete, dass Eingriffe, die gegen den Willen der betreuten Person erfolgen, nur in einer stationären Umgebung genehmigt wurden. Dies schloss die Durchführung von Zwangsmaßnahmen in anderen Einrichtungen wie Pflegeheimen oder zu Hause aus.
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) hat den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für das Pflegekompetenzgesetz (PKG) geprüft und ihre Stellungnahme abgegeben. Dabei hebt die DVfR besonders die Bedeutung der selbstbestimmten Teilhabe als Ziel von Pflege und Therapie hervor und macht konkrete Verbesserungsvorschläge.
In ihrer Stellungnahme äußert die DVfR Überraschung darüber, dass die selbstbestimmte Teilhabe im Gesetzentwurf des BMG nur eine geringe Rolle spielt. Die DVfR betont, dass Rehabilitationsleistungen darauf abzielen, Pflegebedürftigkeit und Behinderungen zu vermeiden oder zu mindern und die Teilhabe und Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern, unabhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigungen. Diese Prinzipien sollten auch in der Pflege eine zentrale Rolle spielen. Selbst wenn die Selbständigkeit in bestimmten Aktivitäten nicht wiedererlangt werden kann, sollte die Pflege dazu beitragen, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben zu ermöglichen.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben zur bevorstehenden Bundestagswahl 2025 ein klares Bekenntnis zum Sozialstaat und die umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Sie betonen, dass die soziale Sicherheit und Versorgung von Menschen mit Behinderung in der Verantwortung des Staates liegen. Diese staatliche Aufgabe wurde an die freien Träger der Eingliederungshilfe delegiert. Derzeit sehen die Fachverbände jedoch die Versorgungssicherheit für Menschen mit Behinderung gefährdet. Zusätzlich besteht die Besorgnis, dass demokratiefeindliche Parteien den Sozialstaat und die Inklusion in Frage stellen könnten.
Chronisch-entzündliche Erkrankungen, die durch ein gestörtes Immunsystem verursacht werden, betreffen etwa fünf Millionen Menschen im deutschsprachigen Raum. Ein ausreichender Impfschutz ist für diese Personen besonders wichtig, da sie besonderen Risiken ausgesetzt sind. Dieser Blogartikel erklärt, warum dies so ist und was Menschen mit Immunerkrankungen bei Impfungen beachten sollten.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt beschlossen. Das Gewalthilfegesetz schafft erstmals einen bundesweiten Rahmen für ein umfassendes Unterstützungssystem. Das Bundesfrauenministerium hat diesen Entwurf in enger Abstimmung mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet und dem Kabinett vorgelegt. Nach dem heutigen Beschluss soll das parlamentarische Verfahren schnellstmöglich gestartet werden.
Vor 25 Jahren eroberte Rolf Brederlow, ein Mann mit Down-Syndrom, die Herzen eines Millionen-Publikums. An der Seite von Fernsehstars wie Senta Berger, Friedrich von Thun und Suzanne von Borsody glänzte er in der Rolle des „Bobby“ im ARD-Vierteiler „Liebe und weitere Katastrophen“. Diese Rolle prägte ihn so sehr, dass er fortan nur noch Bobby genannt werden wollte. Sein beeindruckender Auftritt inspirierte die Bundesvereinigung Lebenshilfe dazu, einen eigenen Medienpreis zu schaffen. Bobby Brederlow war 1999 nicht nur der erste Preisträger, sondern gab dem Preis auch seinen Namen. Am 22. November verstarb der Münchner Schauspieler im Alter von 63 Jahren. Die Lebenshilfe würdigt ihn als großes Vorbild für alle Menschen mit Down-Syndrom.
Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit hat Karl Lauterbach „seine“ Krankenhausreform erfolgreich durch alle parlamentarischen Hürden gebracht. Dieses Reformpaket zielt darauf ab, die Qualität der Behandlungen zu steigern, indem spezialisierte Kliniken stärker in den Fokus gerückt werden. Darüber hinaus soll eine engere Verzahnung der ambulanten und stationären Sektoren erreicht werden.
Ein wichtiger Bestandteil der Reform ist die Einführung von Vorhaltepauschalen. Das bedeutet, dass die Finanzierung der Kliniken zukünftig nicht mehr nur anhand der Anzahl der Behandlungen erfolgt, sondern zu einem großen Teil über die Leistungen, die die Kliniken grundsätzlich bereithalten. Dies soll die Krankenhäuser finanziell stabiler machen und die Qualität der Versorgung verbessern.
Die MITTEILUNGEN 125 in 2024 ist erschienen. Unter den Themen ist ein Portrait der “mutigen Milla. Einen Überblick über die weiteren Inhalte bietet das Editorial. Wir wünschen viel Freude beim Lesen.
Seit dem Bruch der Ampelkoalition haben die Bundestagsabgeordneten ihre Arbeit im Plenum und in den Ausschüssen aufgrund der Blockade der CDU/CSU-Fraktion stark eingeschränkt. Zahlreiche Sitzungen wurden verkürzt oder gar abgesagt. Dabei gäbe es aus Sicht behinderter Menschen noch viel zu tun, denn behindertenpolitische Maßnahmen sind durch die Uneinigkeit der Ampelkoalition und Verzögerungstaktiken nahezu vollständig ins Stocken geraten.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) setzt sich intensiv dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in den Bundesländern korrekt und einheitlich umgesetzt wird. Seit 2020 steht die Personenzentrierung der Eingliederungshilfe im Mittelpunkt, um die Leistungen individuell und bedarfsgerecht zu gestalten. Diese Veränderung soll Menschen mit Behinderungen mehr Gleichheit vor dem Gesetz verschaffen.
Das BTHG zielt darauf ab, die Leistungen und Ansprüche von Menschen mit Behinderungen neu zu ordnen und auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Leistungen, die bisher im Sozialhilferecht (SGB XII) verortet waren, wurden in das SGB IX verlagert, das sich mit der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Diese Veränderung soll die Gleichstellung und Selbstbestimmung der Betroffenen fördern. Eine zentrale Zielsetzung des BTHG ist es, die Leistungen bedarfsgerecht und personenzentriert zu gestalten, sodass die individuellen Teilhabeziele wirksam erreicht werden können.
Eine Skoliose, auch bekannt als Wirbelsäulenverkrümmung, kann bereits im Kindes- und Jugendalter auftreten, wird jedoch häufig erst im Erwachsenenalter entdeckt, meist nach dem 50. Lebensjahr. Dies liegt oft an altersbedingten Veränderungen der Bandscheiben, Wirbel und Wirbelgelenke. Manchmal bleibt eine Skoliose, die sich schon in der Jugend entwickelt hat, bis ins Erwachsenenalter unbemerkt.
Degenerative Skoliosen entstehen durch altersbedingte Veränderungen und sind bei den meisten Erwachsenen nur leicht ausgeprägt und bleiben unbemerkt. Wenn sich die Verformung verstärkt, wird die Krümmung sichtbar und verursacht Beschwerden. In schweren Fällen kann sich ein Buckel bilden. Für Betroffene ist es wichtig, körperlich aktiv zu bleiben und die Muskulatur zu stärken, die die Wirbelsäule stützt. In schweren Fällen kann eine Operation notwendig sein.
Deutschland steht vor einer wichtigen Entscheidung: Die offizielle Anerkennung von Menschen mit Behinderung, die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation wurden, als Verfolgte des Nazi-Regimes. Eine Mehrheit im aktuellen Bundestag befürwortet diesen Schritt. Auch der Antrag zur Überwachung von pränatalen Bluttests, die das Down-Syndrom frühzeitig erkennen können, soll noch vor den Neuwahlen verabschiedet werden.
Frauen und Mädchen in Deutschland sind zunehmend Gewalt ausgesetzt, wie das erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamtes (BKA) zeigt. Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) kritisierte bei der Vorstellung des Berichts die erschreckenden Zahlen: „Gewalt gehört zum Alltag von Frauen. Das ist beschämend.“ Sie bekräftigte ihre Unterstützung für das Gewalthilfegesetz, das Leben retten könne. Nach dem Ende der Ampelregierung droht jedoch das Vorhaben im Bundestag zu scheitern, und auch verschiedene Verbände sehen dringenden Handlungsbedarf.
Das elektronische Rezept (E-Rezept) und die digitale Krankmeldung (eAU) sind mittlerweile fest im Praxisalltag der Ärztinnen und Ärzte etabliert. Laut dem aktuellen „Praxisbarometer 2024“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nutzen rund 95 Prozent der niedergelassenen Praxen diese Anwendungen. Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle wird jedoch noch mit gemischten Gefühlen betrachtet. KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner betont, dass ohne erfolgreiche Tests keine flächendeckende Einführung erfolgen sollte. Auch die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) sind in der Pflicht.
Deutschland hat im europäischen Vergleich trotz hoher Gesundheitsausgaben eine unterdurchschnittliche Lebenserwartung. Der aktuelle OECD-Bericht „Health at a Glance: Europe 2024“ zeigt, dass die Lebenserwartung in Deutschland im Jahr 2023 bei 81,2 Jahren lag. Dies ist um 0,3 Jahre niedriger als der EU-Durchschnitt von 81,5 Jahren. Im Vergleich zu Spanien, dem Spitzenreiter der EU, leben die Menschen in Deutschland fast drei Jahre kürzer. Interessanterweise führt Deutschland bei den Gesundheitsausgaben. Im Jahr 2023 betrugen die Ausgaben pro Bürger durchschnittlich 5.300 Euro, was etwa 50 Prozent mehr ist als der EU-Durchschnitt. Christian Karagiannidis, Intensivmediziner und Mitglied der Klinikreformkommission der Bundesregierung, kommentierte auf der Plattform X, dass diese Zahlen „viele Schwächen des Systems“ aufzeigen und forderte eine „umfassende Gesundheitsreform“.
Ein gerechtes Steuersystem bildet das Fundament für ein starkes Gemeinwesen. Es ermöglicht die Finanzierung von Lehrkräften, Sozialarbeitenden, Erzieherinnen und Polizistinnen. Gute Schulen, Kitas, Sportplätze und Schwimmbäder sind essenziell für den sozialen Zusammenhalt. Derzeit weist das Steuersystem jedoch erhebliche Lücken auf, die es einigen ermöglichen, sich der Verantwortung für das Gemeinwohl weitgehend zu entziehen. Die Grünen betonen, dass es an der Zeit ist, diese Gerechtigkeitslücken zu schließen und sicherzustellen, dass alle entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten einen fairen Beitrag leisten.
Nach dem Ende der Ampelkoalition warnt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) eindringlich vor den Risiken, die durch die Verschiebung wichtiger Pflegegesetze entstehen könnten. Die Präsidentin des DBfK, Vera Lux, betont, dass Reformen im Pflegebereich keinen Aufschub dulden. Angesichts des demografischen Wandels und der Baby-Boomer-Generation, die absehbar zunehmend Pflegebedarf erzeugt, ist schnelles Handeln geboten. Ein Stillstand in der Pflegepolitik ist nicht hinnehmbar, erklärt Lux. Besonders betroffen sind das Pflegekompetenzgesetz, das Pflegefachassistenzgesetz und das angekündigte APN-Gesetz, die nun auf der Kippe stehen. Der DBfK appelliert an alle demokratischen Parteien, diese Gesetze rasch wieder aufzugreifen und mit noch mehr Mut und Tempo umzusetzen. Neuwahlen bieten die Gelegenheit, die Reformen weiter zu verbessern und den Pflegeberuf nachhaltig zu stärken, so Lux weiter. Taktische Blockaden dieser wichtigen Gesetze können wir uns aufgrund der bereits bestehenden Versorgungsengpässe in der Akut-, Langzeit- und ambulanten Pflege nicht länger leisten.
Im November tritt ein bedeutendes Gesetz in Kraft, das den Schutz von Schwangeren erhöht. Das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen schützt Frauen, die Schwangerschaftsberatungsstellen und medizinische Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Bundesfrauenministerin Lisa Paus betont die Bedeutung dieses Gesetzes: „Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher und stärkt ihre Rechte auf unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch.“
Im Rahmen der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) am 24. Oktober 2024 in Leipzig haben die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) eine wegweisende „Leipziger Erklärung“ verabschiedet. Diese Erklärung betont die dringende Notwendigkeit, die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Der Ausgangspunkt der Erklärung ist das Bekenntnis zu Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon etwa 8 Millionen schwerbehindert. Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung, die Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppe in den Fokus zu rücken.
In den jüngsten Medienberichten wurde deutlich, dass die Pflegeversicherung vor einer finanziellen Krise steht. Die Diakonie Deutschland betont die Dringlichkeit einer umfassenden Reform, um das System zu stabilisieren und nachhaltig zu gestalten.
Maria Loheide, Vorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland, äußerte sich besorgt über die aktuelle Lage: „Es zeigt sich nun, dass das Aufschieben einer grundlegenden Reform der Pflegeversicherung durch die Bundesregierung schwerwiegende Konsequenzen hat.“ Laut Loheide fehlen derzeit 5,9 Milliarden Euro, um die pandemiebedingten Kosten zu decken – ein Betrag, den der Bund bislang nicht erstattet hat. Auch die im Koalitionsvertrag versprochene Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige steht noch aus.
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