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Im Oktober 2024 äußerte sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bezüglich des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG). Obwohl die DVfR diese Bemühungen grundsätzlich begrüßt, gibt es innerhalb des Verbandes eine intensive Diskussion darüber, ob die neuen gesetzlichen Regelungen tatsächlich die gewünschten Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und deren Familien bringen werden.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verfolgt das Ziel, alle Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) inklusiv zu gestalten. Bis 2028 sollen alle relevanten Leistungen unter einem Dach vereint werden, um jungen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen die notwendige Teilhabe zu ermöglichen. Der vorliegende Referentenentwurf zum IKJHG stellt die Vorbereitung für die Umsetzung der dritten Reformstufe dar.
In ihrem aktuellen Bericht „Das Recht auf inklusive Berufsausbildung und Arbeit von Menschen mit Behinderungen in Berlin“ weist die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf wesentliche Defizite hin. Der Bericht untersucht, wie gut das in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf gleichberechtigte Beschäftigung in einem inklusiven und barrierefreien Arbeitsmarkt in Berlin umgesetzt wird. „Die Überprüfung durch die Vereinten Nationen zeigte, dass Deutschland in vielen Bereichen Nachholbedarf hat. Unsere Untersuchung zur Lage in Berlin bestätigt dies“, so Frieder Kurbjeweit, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Länderprojekts Berlin der Monitoring-Stelle.
Einsamkeit kennt jeder, und viele Menschen genießen es, hin und wieder Zeit für sich zu haben. Doch Einsamkeit, besonders wenn sie ungewollt ist, kann auf Dauer traurig machen und sogar krank. Studien zeigen, dass Menschen, die viel ungewollt allein sind, ein bis zu doppelt so hohes Risiko haben, an Alzheimer zu erkranken. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. erklärt die Zusammenhänge und gibt Tipps, was man gegen Einsamkeit tun kann.
Soziales Miteinander hält geistig fit. Zwar führt Einsamkeit nicht automatisch zu Alzheimer, dennoch gilt ungewolltes Alleinsein als großer Risikofaktor. Einsamkeit und fehlende Ansprache können dazu führen, dass das Gehirn nicht mehr gefordert wird und die kognitive Leistung abnimmt. Zudem kann Einsamkeit Auslöser für Depressionen sein, die die Forschung mit der Entstehung von Alzheimer in direkten Zusammenhang bringt.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Verein demokratischer Ärztinnen (vdää) und der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) fordern eine zentrale Rolle der Pflegeberufe in den geplanten Gesundheitsreformen. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung sehen große Änderungen im ambulanten, stationären und Notfallbereich vor. Auch das Gesundes-Herz-Gesetz bringt Neuerungen in der Prävention. Doch laut den Verbänden fehlt es im Pflegekompetenzgesetz (PKG) an den nötigen Weichenstellungen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Reformen zielen auf die Einführung von Primärversorgungszentren, regionalen Gesundheitszentren, sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen und integrierten Notfallzentren ab. Dabei müsse die Einführung strukturierter Patient*innenpfade zu den vordringlichsten Zielen gehören. Pflegefachpersonen sollen von der Erstbegutachtung über Patientenlotsen und Case Management bis hin zur aufsuchenden Behandlung im ländlichen Raum eine maßgebliche Rolle übernehmen können.
Am 9. Oktober hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages 16 Expertinnen zur Notwendigkeit eines Monitorings der Folgen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) befragt. Dabei gab es deutliche Unterschiede zwischen Pränataldiagnostikerinnen und Vertretern von Selbstvertretungen und Beratungsstellen.
Bereits im Juni 2023 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, begleitende Maßnahmen für NIPT einzuführen, darunter ein Monitoring zur Umsetzung und den Folgen der Bluttests. Ein Expert*innengremium soll die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen und die Bundesregierung beraten.
Nach einer hitzigen Debatte und gegenseitigen Vorwürfen zwischen Regierung und Opposition hat der Bundestag die umstrittene Krankenhausreform beschlossen. Am 17. Oktober 2024 stimmten 373 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung für den veränderten Regierungsentwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen. 285 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab eine Enthaltung.
Die Reform zielt darauf ab, die Vergütungsstrukturen zu verändern und die Versorgung zu verbessern. Das Ziel ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung.
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Arbeitsassistenz, also regelmäßige Unterstützung am Arbeitsplatz, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig ist. Damit dieser Anspruch erfüllt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Es muss eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen und ein regelmäßiger Unterstützungsbedarf zur Ausführung der Arbeiten bestehen. Die Arbeitsassistenz soll lediglich Hilfstätigkeiten übernehmen, die behinderungsbedingte Einschränkungen ausgleichen, wie zum Beispiel Vorlesen oder Botengänge. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer muss seine arbeitsvertraglichen Aufgaben jedoch selbst erledigen.
Am 17. Oktober 2024 präsentierte der Deutsche Frauenrat zusammen mit 26 zivilgesellschaftlichen Verbänden einen neuen Gesetzentwurf zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Dieser Entwurf soll zeigen, dass und wie Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der Betroffenen und internationalen Gesundheitsstandards geregelt werden können.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe schlägt Alarm: Das Betreuungswesen in Deutschland steht auf dem Spiel, sollte der aktuelle Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ in seiner jetzigen Form verabschiedet werden. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesministerin, fordert eine Rücknahme und Überarbeitung des Entwurfs. „Für ein selbstbestimmtes Leben brauchen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung eine gute rechtliche Betreuung, die ihren Wünschen und ihrem Willen folgt. Der vorliegende Entwurf macht das unmöglich. So darf das Gesetz nicht in Kraft treten“, betont Schmidt.
Der Verband Sonderpädagogik e.V. hat sich im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder in Leipzig mit einem dringenden Appell an die Politik gewandt. In einem offenen Brief fordert der Verband die Regierungschefinnen und Regierungschefs auf, sich intensiv für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Weiterentwicklung der Inklusion im Bildungsbereich einzusetzen.
Bei der Ministerpräsidentenkonferenz, die dieses Jahr vom Freistaat Sachsen ausgerichtet wurde, standen Themen wie Migration und die aktuellen Herausforderungen der Kommunen im Mittelpunkt. Am Rande des Treffens tauschten sich die 16 Regierungschefs auch mit Fachverbänden für Inklusion sowie den Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen aus.
Ende August sorgte Bundesjustizminister Marco Buschmann mit einem Interview im RedaktionsNetzwerk Deutschland für Aufsehen. Mit den Worten „Wir sind keine Selbsthilfegruppe, sondern eine Bundesregierung“ und „Diese ganzen pseudotherapeutischen Selbstbespiegelungen sind mir zutiefst fremd“ zielte er sarkastisch auf seine Ampel-Kolleg*innen. Doch diese Aussagen bedienen leider alle Klischees, die Selbsthilfegruppen völlig zu Unrecht entgegengebracht werden.
Wir alle kennen die störenden Geräusche des Alltags: das laute Schleudern der Waschmaschine, das Rauschen des Verkehrs oder das Dröhnen der Baustelle nebenan. Diese Lärmquellen können Stress auslösen und uns belasten. Doch wann wird aus einem normalen Geräusch eine Gefahr für unsere Gesundheit?
Lärm wird wissenschaftlich als jede Form von unerwünschtem oder störendem Schall definiert, der unsere Lebensqualität beeinträchtigt. Laut Andrea Jakob-Pannier, Psychologin bei der BARMER, hängt die Schädlichkeit von Lärm nicht nur von der Lautstärke, sondern auch von der Dauer und der individuellen Empfindlichkeit ab. Ein Lärmpegel ab 65 Dezibel kann gesundheitsschädlich sein, während nächtlicher Lärm ab 40 Dezibel unseren Schlaf stören kann.
In Großbritannien sorgen geplante Kürzungen der Tory-Regierung im Wohlfahrtsbereich für heftige Kritik, insbesondere von Behindertenverbänden. Mehr als 400.000 Menschen mit Mobilitäts- und psychischen Problemen werden bald nicht mehr als arbeitsunfähig eingestuft und müssen mit Leistungskürzungen rechnen. Diese Kürzungen, die ab April 2025 in Kraft treten sollen, werden von Labour nicht rückgängig gemacht, was viele ihrer Abgeordneten verärgert.
Liz Kendall, die britische Arbeits- und Rentenministerin, hat in den letzten Wochen versucht, Wege zu finden, um die Wohlfahrtskürzungen zu stoppen oder abzumildern. Ihr wird jedoch bewusst, dass es zu spät ist, um vor dem Budget Änderungen vorzunehmen. Sie setzt auf langfristige Reformen und argumentiert, dass mehr lokale Unterstützung der Weg sei, um Langzeiterkrankte wieder in Arbeit zu bringen.
Der Deutsche Caritasverband und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) setzen sich entschieden für die Beibehaltung der Beratungspflicht bei Schwangerschaftskonflikten ein und unterstützen die derzeitigen Regelungen im Strafgesetzbuch. Sie betonen, dass ein Schwangerschaftsabbruch ohne vorherige Beratung oder gegen den Willen der Frau auch in den ersten Schwangerschaftswochen nicht rechtmäßig sein darf. Ein rechtlicher Rahmen ist notwendig, der sowohl die Rechte der schwangeren Frau als auch die ihres ungeborenen Kindes berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund eines neuen Gesetzgebungsvorschlags betont Yvonne Fritz vom SkF, dass Frauen in schwierigen Situationen oft Unterstützung, Schutz und Zeit benötigen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Beratungseinrichtungen sind essenziell, da sie Frauen in Notlagen begleiten und ihnen helfen, in komplexen Situationen eine Entscheidung zu treffen.
Seit der Corona-Pandemie hat sich die Krankheitslast durch Atemwegsinfekte deutlich erhöht, so das Robert-Koch-Institut (RKI) in seinem aktuellen „Epidemiologischen Bulletin“. Dies sei nicht nur in Deutschland zu beobachten, auch Daten aus anderen europäischen Ländern weisen darauf hin. Die Pandemie und die gleichzeitige Zirkulation von Influenza, RSV und Corona haben die Dynamik von Atemwegserkrankungen nachhaltig verändert. Corona zeigt noch kein klares saisonales Muster, und eine Normalisierung ist derzeit nicht in Sicht. Aktuell leidet eine große Anzahl von Menschen in Deutschland – etwa 7,3 Millionen – an einem Atemwegsinfekt, wobei Rhinoviren und Corona dominieren. Grippe und RSV spielen bislang eine untergeordnete Rolle.
Gesetzlich versicherte Patienten können weiterhin zahnärztliche Füllungen ohne zusätzliche Kosten erhalten, auch nachdem Amalgam ausgedient hat. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben sich auf Materialien verständigt, die Dentalamalgam ersetzen werden. Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam in der EU aufgrund des Quecksilbergehaltes nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden. Die neuen Regelungen stellen sicher, dass alle GKV-Versicherten mit modernen, hochwertigen und amalgamfreien Zahnfüllungen versorgt werden können, ohne mehr bezahlen zu müssen.
In Deutschland gibt es fast 5,5 Millionen pflegende Angehörige, doch nur ein kleiner Teil von ihnen nutzt die Möglichkeiten der Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Eine aktuelle Analyse des Deutschen Alterssurveys zeigt, dass nur knapp vier Prozent der Menschen, die Angehörige oder Freunde zu Hause pflegen, diese Angebote in Anspruch nehmen. Pflegezeit und Familienpflegezeit bieten eine unbezahlte vollständige oder teilweise Arbeitsfreistellung von bis zu sechs Monaten, um Pflege und Beruf besser vereinbaren zu können.
Die Pandemie hat die Nachfrage nach Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche zunächst steigen lassen, doch nun geht sie zurück. Viele trauen sich die Rehabilitation allein nicht zu und reisen daher mit ihren Eltern an, die eigene Ziele und Wünsche mitbringen.
Die WHO betont, dass die Rehabilitation im Kindes- und Jugendalter ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung ist, um den Erwachsenen von morgen Selbstständigkeit und Teilhabe zu ermöglichen. Neben der somatischen Gesundheit rücken zunehmend psychosomatische sowie kinder- und jugendpsychiatrische Erkrankungen in den Fokus. Diese haben durch die Pandemie deutlich zugenommen und beeinträchtigen die Entwicklung der betroffenen Kinder erheblich.
Am 30. September 2024 hat die Gruppe Die Linke einen Antrag (Drucksache 20/13079) zur Reform der Gemeinnützigkeit eingereicht. Sie kritisiert darin eine dramatische Fehlentwicklung im Gemeinnützigkeitsrecht der letzten Jahre. Das Urteil des Bundesfinanzhofes von 2019 hat dazu geführt, dass selbst vermeintlich unpolitische Sport-, Brauchtums- und Kulturvereine Angst haben, dass jegliche politische Aktivität, wie etwa eine Unterschrift unter einen Appell gegen Rassismus oder Rechtsextremismus, ihre Gemeinnützigkeit gefährden könnte.
Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) hat im Rahmen seines Bundeskongresses die Frankfurter Erklärung veröffentlicht, in der eine grundlegende Neuausrichtung der Wohnungspolitik gefordert wird. Die zentrale Forderung: Bezahlbarer Wohnraum für alle, insbesondere auch für wohnungslose Menschen.
Die Wohnsituation in deutschen Großstädten und Ballungszentren ist alarmierend. Steigende Mietpreise machen es Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen nahezu unmöglich, angemessenen Wohnraum zu finden. Viele geben mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aus und leben in überbelegten und unsanierten Wohnungen. Besonders prekär ist die Lage für wohnungslose Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt keinerlei Chancen haben und häufig diskriminiert werden.
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