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Sehr geehrte Leserinnen und Leser, sehr geehrte Mitglieder und Unterstützer,
das Jahr neigt sich dem Ende zu Wir verabschieden uns ab dem 20. Dezember in die Weihnachtspause. Ab dem 6. Januar sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie da.
Wir bedanken uns bei Ihnen allen herzlich. Ihre Unterstützung und Ihr Interesse haben unser Jahr bereichert und viele wertvolle Einblicke ermöglicht. Ohne Sie wäre unser Verein nicht, was er ist.
In dieser besonderen Zeit des Jahres wünschen wir Ihnen und Ihren Familien besinnliche Feiertage, viel Freude und eine erholsame Auszeit. Wir hoffen, dass das neue Jahr Ihnen Gesundheit, Glück und zahlreiche schöne Erlebnisse bringt.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e. V.
Das Bundesfamilienministerium hat den Referentenentwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) vorgelegt. Ab 2028 sollen die Jugendämter für alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zuständig sein, einschließlich der Teilhabeleistungen. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) begrüßt in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 2. Oktober 2024 mit den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung den Entwurf und die damit verbundenen Chancen, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der Kostentragungspflicht.
Bereits am 27. Juni 2022 startete das Bundesfamilienministerium einen Beteiligungsprozess zur Gestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Ziel war es, alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zu vereinen. An diesem Prozess beteiligten sich Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen sowie Fachverbände der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Vertreterinnen des bvkm wurden in die zentrale Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ berufen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich wichtige Änderungen an der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) beschlossen. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) nutzt diesen Anlass, um eine dringende Änderung der gesetzlichen Grundlage für die sogenannte Potenzialerhebung zu fordern.
Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm, betont: „Die Änderung der gesetzlichen Vorgaben für die Potenzialerhebung ist überfällig. Die jüngst beschlossenen Verlängerungen der Übergangsregelung und die Schaffung einer Ausnahmeregelung für Bestandsfälle machen eines deutlich: Das zugrunde liegende Gesetz muss endlich an die Realität angepasst werden!“
In Deutschland ist der Pflegenotstand ein bekanntes Problem, das meist mit der Betreuung älterer Menschen in Verbindung gebracht wird. Doch auch schwerstkranke und schwerstbehinderte Kinder und ihre Familien leiden unter einem akuten Mangel an Pflegekräften – eine Krise, die oft übersehen wird. Eltern von Kindern mit Behinderung sind besonders betroffen und verzweifeln an der mangelhaften Unterstützung.
Antje Brylla, Pflegedienstleiterin aus Leipzig, beschreibt die angespannte Situation: „Wir haben viel zu viele Anfragen und Versorgung für viel zu wenig Personal.“ Neue Mitarbeiter seien selten, was die Not weiter verschärft.
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte dringend Verbesserungen für die etwa 13 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland.
Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, betont, dass viele dieser Menschen nach wie vor durch zahlreiche Barrieren an der selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehindert werden. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, Gesetzesvorhaben wie die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes voranzubringen. Durch den Bruch der Regierungskoalition sei eine zeitnahe Umsetzung jedoch unwahrscheinlich geworden.
Nach dem Ende der Ampelkoalition haben sich die Fraktionsspitzen von SPD und Union auf einen Termin für eine mögliche vorgezogene Bundestagswahl geeinigt: Die Neuwahlen sollen am 23. Februar 2025 stattfinden. Der Sozialverband VdK Deutschland (VdK) hat in einer Pressemitteilung zu einem geordneten Wahlablauf und einer barrierefreien Gestaltung aller Wahllokale aufgerufen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat kürzlich einen Forschungsbericht zur trägerübergreifenden Teilhabeplanung veröffentlicht. Diese Studie, die vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH (IZA) und dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) e. V. durchgeführt wurde, sollte die Gründe für die zurückhaltende Nutzung dieses Verfahrens sowie die damit verbundenen Hemmnisse ermitteln. Der Bericht zeigt zudem auf, wo weiterer Handlungs- und Forschungsbedarf besteht.
Anlässlich des 30. Jahrestages des Inkrafttretens des besonderen Benachteiligungsverbots gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes kamen die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern bei einer Konferenz in Bremen zusammen. Dort beschäftigten sie sich intensiv mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben und verabschiedeten den „Bremer Appell“, der konkrete Forderungen an Bund, Länder und Kommunen richtet.
Die Verfassung garantiert allen Menschen jene Rechte, die für eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben notwendig sind. Trotzdem werden Menschen mit Behinderungen weiterhin strukturell benachteiligt. In der Pressemitteilung zum „Bremer Appell“ wird deutlich, dass tiefsitzende Vorurteile in der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderungen bestehen bleiben und den notwendigen Paradigmenwechsel hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe verhindern.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einem Urteil am 26. November 2024 entschieden, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen nicht ausschließlich in Krankenhäusern durchgeführt werden müssen. Diese Entscheidung stellt den bisherigen Krankenhausvorbehalt als verfassungswidrig dar und ermöglicht es, solche Maßnahmen auch in Pflegeheimen, spezialisierten ambulanten Zentren oder sogar im häuslichen Umfeld durchzuführen, sofern bestimmte Auflagen erfüllt werden (Az. 2024 - 1 BvL 1/24).
Bislang war es Betreuern nur erlaubt, in ärztliche Zwangsmaßnahmen einzuwilligen, wenn diese in einem Krankenhaus vorgenommen wurden. Dies bedeutete, dass Eingriffe, die gegen den Willen der betreuten Person erfolgen, nur in einer stationären Umgebung genehmigt wurden. Dies schloss die Durchführung von Zwangsmaßnahmen in anderen Einrichtungen wie Pflegeheimen oder zu Hause aus.
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) hat den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für das Pflegekompetenzgesetz (PKG) geprüft und ihre Stellungnahme abgegeben. Dabei hebt die DVfR besonders die Bedeutung der selbstbestimmten Teilhabe als Ziel von Pflege und Therapie hervor und macht konkrete Verbesserungsvorschläge.
In ihrer Stellungnahme äußert die DVfR Überraschung darüber, dass die selbstbestimmte Teilhabe im Gesetzentwurf des BMG nur eine geringe Rolle spielt. Die DVfR betont, dass Rehabilitationsleistungen darauf abzielen, Pflegebedürftigkeit und Behinderungen zu vermeiden oder zu mindern und die Teilhabe und Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern, unabhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigungen. Diese Prinzipien sollten auch in der Pflege eine zentrale Rolle spielen. Selbst wenn die Selbständigkeit in bestimmten Aktivitäten nicht wiedererlangt werden kann, sollte die Pflege dazu beitragen, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben zu ermöglichen.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben zur bevorstehenden Bundestagswahl 2025 ein klares Bekenntnis zum Sozialstaat und die umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Sie betonen, dass die soziale Sicherheit und Versorgung von Menschen mit Behinderung in der Verantwortung des Staates liegen. Diese staatliche Aufgabe wurde an die freien Träger der Eingliederungshilfe delegiert. Derzeit sehen die Fachverbände jedoch die Versorgungssicherheit für Menschen mit Behinderung gefährdet. Zusätzlich besteht die Besorgnis, dass demokratiefeindliche Parteien den Sozialstaat und die Inklusion in Frage stellen könnten.
Chronisch-entzündliche Erkrankungen, die durch ein gestörtes Immunsystem verursacht werden, betreffen etwa fünf Millionen Menschen im deutschsprachigen Raum. Ein ausreichender Impfschutz ist für diese Personen besonders wichtig, da sie besonderen Risiken ausgesetzt sind. Dieser Blogartikel erklärt, warum dies so ist und was Menschen mit Immunerkrankungen bei Impfungen beachten sollten.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt beschlossen. Das Gewalthilfegesetz schafft erstmals einen bundesweiten Rahmen für ein umfassendes Unterstützungssystem. Das Bundesfrauenministerium hat diesen Entwurf in enger Abstimmung mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet und dem Kabinett vorgelegt. Nach dem heutigen Beschluss soll das parlamentarische Verfahren schnellstmöglich gestartet werden.
Vor 25 Jahren eroberte Rolf Brederlow, ein Mann mit Down-Syndrom, die Herzen eines Millionen-Publikums. An der Seite von Fernsehstars wie Senta Berger, Friedrich von Thun und Suzanne von Borsody glänzte er in der Rolle des „Bobby“ im ARD-Vierteiler „Liebe und weitere Katastrophen“. Diese Rolle prägte ihn so sehr, dass er fortan nur noch Bobby genannt werden wollte. Sein beeindruckender Auftritt inspirierte die Bundesvereinigung Lebenshilfe dazu, einen eigenen Medienpreis zu schaffen. Bobby Brederlow war 1999 nicht nur der erste Preisträger, sondern gab dem Preis auch seinen Namen. Am 22. November verstarb der Münchner Schauspieler im Alter von 63 Jahren. Die Lebenshilfe würdigt ihn als großes Vorbild für alle Menschen mit Down-Syndrom.
Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit hat Karl Lauterbach „seine“ Krankenhausreform erfolgreich durch alle parlamentarischen Hürden gebracht. Dieses Reformpaket zielt darauf ab, die Qualität der Behandlungen zu steigern, indem spezialisierte Kliniken stärker in den Fokus gerückt werden. Darüber hinaus soll eine engere Verzahnung der ambulanten und stationären Sektoren erreicht werden.
Ein wichtiger Bestandteil der Reform ist die Einführung von Vorhaltepauschalen. Das bedeutet, dass die Finanzierung der Kliniken zukünftig nicht mehr nur anhand der Anzahl der Behandlungen erfolgt, sondern zu einem großen Teil über die Leistungen, die die Kliniken grundsätzlich bereithalten. Dies soll die Krankenhäuser finanziell stabiler machen und die Qualität der Versorgung verbessern.
Die MITTEILUNGEN 125 in 2024 ist erschienen. Unter den Themen ist ein Portrait der “mutigen Milla. Einen Überblick über die weiteren Inhalte bietet das Editorial. Wir wünschen viel Freude beim Lesen.
Seit dem Bruch der Ampelkoalition haben die Bundestagsabgeordneten ihre Arbeit im Plenum und in den Ausschüssen aufgrund der Blockade der CDU/CSU-Fraktion stark eingeschränkt. Zahlreiche Sitzungen wurden verkürzt oder gar abgesagt. Dabei gäbe es aus Sicht behinderter Menschen noch viel zu tun, denn behindertenpolitische Maßnahmen sind durch die Uneinigkeit der Ampelkoalition und Verzögerungstaktiken nahezu vollständig ins Stocken geraten.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) setzt sich intensiv dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in den Bundesländern korrekt und einheitlich umgesetzt wird. Seit 2020 steht die Personenzentrierung der Eingliederungshilfe im Mittelpunkt, um die Leistungen individuell und bedarfsgerecht zu gestalten. Diese Veränderung soll Menschen mit Behinderungen mehr Gleichheit vor dem Gesetz verschaffen.
Das BTHG zielt darauf ab, die Leistungen und Ansprüche von Menschen mit Behinderungen neu zu ordnen und auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Leistungen, die bisher im Sozialhilferecht (SGB XII) verortet waren, wurden in das SGB IX verlagert, das sich mit der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Diese Veränderung soll die Gleichstellung und Selbstbestimmung der Betroffenen fördern. Eine zentrale Zielsetzung des BTHG ist es, die Leistungen bedarfsgerecht und personenzentriert zu gestalten, sodass die individuellen Teilhabeziele wirksam erreicht werden können.
Eine Skoliose, auch bekannt als Wirbelsäulenverkrümmung, kann bereits im Kindes- und Jugendalter auftreten, wird jedoch häufig erst im Erwachsenenalter entdeckt, meist nach dem 50. Lebensjahr. Dies liegt oft an altersbedingten Veränderungen der Bandscheiben, Wirbel und Wirbelgelenke. Manchmal bleibt eine Skoliose, die sich schon in der Jugend entwickelt hat, bis ins Erwachsenenalter unbemerkt.
Degenerative Skoliosen entstehen durch altersbedingte Veränderungen und sind bei den meisten Erwachsenen nur leicht ausgeprägt und bleiben unbemerkt. Wenn sich die Verformung verstärkt, wird die Krümmung sichtbar und verursacht Beschwerden. In schweren Fällen kann sich ein Buckel bilden. Für Betroffene ist es wichtig, körperlich aktiv zu bleiben und die Muskulatur zu stärken, die die Wirbelsäule stützt. In schweren Fällen kann eine Operation notwendig sein.
Deutschland steht vor einer wichtigen Entscheidung: Die offizielle Anerkennung von Menschen mit Behinderung, die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation wurden, als Verfolgte des Nazi-Regimes. Eine Mehrheit im aktuellen Bundestag befürwortet diesen Schritt. Auch der Antrag zur Überwachung von pränatalen Bluttests, die das Down-Syndrom frühzeitig erkennen können, soll noch vor den Neuwahlen verabschiedet werden.
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