05.08.2025
30 Jahre Gleichheitssatz für Menschen mit Behinderung
Artikel 3 des Grundgesetzes enthält die zentralen Gleichheitsrechte in Deutschland. Er stellt klar, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder anderer persönlicher Merkmale benachteiligt werden darf. Ein bedeutender Schritt für die Rechte von Menschen mit Behinderung erfolgte im Jahr 1994: Damals wurde in Absatz 3 die Formulierung „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ aufgenommen. Dieser Zusatz markiert einen entscheidenden Fortschritt in der deutschen Verfassungsgeschichte.
Am 15. November 2024 – 30 Jahre nach der Aufnahme dieser Formulierung und zugleich 75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes – fand im Deutschen Institut für Menschenrechte ein Vortrag von Hans-Günter Heiden statt. Als Zeitzeuge schilderte er die politischen und gesellschaftlichen Prozesse, die zur Ergänzung des Grundgesetzes führten. Er berichtete von den Widerständen, die dem Anliegen entgegenstanden, aber auch von den historischen Entwicklungen, die es begünstigten.
Der Vortrag beleuchtet ein bedeutendes Kapitel der deutschen Disability History. Die Änderung des Grundgesetzes wurde durch das entschlossene und gemeinsame Handeln der Behindertenrechtsbewegung möglich. Sie steht exemplarisch für den Einfluss zivilgesellschaftlicher Bewegungen auf die Gesetzgebung – ein Muster, das sich 2006 bei der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention erneut zeigte.
Der Rückblick verweist auf die Bedeutung gemeinsamer Erfolge und solidarischen Engagements. In Zeiten, in denen die Durchsetzung von Menschenrechten zunehmend unter Druck gerät, ist es umso wichtiger, sich an solche historischen Errungenschaften zu erinnern und sie als Grundlage für zukünftiges Handeln zu begreifen.
Der vollständige Vortrag steht zur Ansicht auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte bereit.
Thema: Informationen Selbsthilfe | 05.08.2025 |
↑ Zum Seitenanfang ↑