Selbsthilfe
Der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe fordert zum Internationalen Tag der Jugend eine nachhaltige Stärkung der Unterstützung junger Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. Anlass ist die Zahl von 2,86 Millionen jungen Erwachsenen zwischen 20 und 34 Jahren ohne Berufsabschluss. Besonders gefährdet sind junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen, psychischen Belastungen oder Behinderungen, Care Leaver:innen, junge Volljährige sowie junge
Geflüchtete. Der BVkE betont, dass diese Jugendlichen mehr benötigen als Berufsorientierung und Arbeitsvermittlung. Entscheidend seien verlässliche Beziehungen, individuelle Begleitung, sozialpädagogische Unterstützung und ausreichend Zeit für persönliche Entwicklungsprozesse. Gefordert werden unter anderem eine dauerhafte Absicherung sozialpädagogisch
begleiteter Bildungsangebote, eine verbindliche Zusammenarbeit von SGB II, SGB III und SGB VIII sowie eine stärkere Berücksichtigung der psychischen Gesundheit und psychosozialen Stabilisierung.
Den Wechsel an der Spitze des Gesundheitsministeriums wir und bvkm zum Anlass, pflegende Eltern erneut dazu aufzurufen, sich an der Musterbrief-Aktion des bvkm zu beteiligen. Mit Hilfe dieses Schreibens können Betroffene den Abgeordneten ihres Wahlkreises klarmachen: Das PNOG ist eine massive Zumutung für pflegende Eltern. Ein Kurswechsel bei der Pflegereform ist dringend erforderlich!
https://bvkm.de/ratgeber/pflegereform/
„Die im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammengeschlossenen Verbände verfolgen die aktuellen Diskussionen über geplante Einsparungen in der Eingliederungshilfe mit großer Sorge und Bestürzung. Die Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe vom 12.06.2026 sowie das Beschlusspapier von Bund und Ländern vom 25.06.2026 weisen aus unserer Sicht in die falsche Richtung.“ Diese Worte leiten den offenen Brief des DBR ein, der bereits an die relevanten politischen Akteure versendet wurde. Den gesamten Text des Offenen Briefes können Sie hier abrufen.
Das Recht auf Elternschaft gilt für alle Menschen. Eltern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben dabei Anspruch auf Leistungen der unterstützten Elternschaft, von der einfachen Elternassistenz bis zur begleiteten Elternschaft. Die rechtliche und praktische Ausgestaltung dieser Leistungen erweist sich jedoch häufig als herausfordernd. Insbesondere an der Schnittstelle von Eingliederungshilfe (SGB IX) und Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) gestaltet sich die trägerübergreifende Zusammenarbeit häufig als voraussetzungsvoll. Zugleich ist die unterstützte Elternschaft noch immer stigmatisiert, zu wenig bekannt und es fehlt vielerorts an Angeboten und qualifizierten Fachkräften. Dabei sind Formen der Unterstützten Elternschaft wertvolle Instrumente auf dem Weg, Familie selbstbestimmt zu leben.
Häufigere und länger anhaltende Hitzeperioden sind längst kein Randthema mehr, sondern eine reale Gesundheitsgefahr für Beschäftigte, insbesondere bei Arbeitsplätzen im Freien, wie z. B. im Bauhandwerk, der Landwirtschaft, dem Straßenbau oder in Bäderbetrieben. Aber auch Beschäftigte in Innenräumen sind betroffen. Bei körperlich anstrengender Arbeit, bei der ggf. zusätzlich Arbeitsschutzkleidung getragen oder auf heißen Oberflächen wie Dächern gearbeitet werden muss, nehmen diese Belastungen zu. Über die betriebliche Ebene hinaus wirkt Hitze auch systemisch: Rettungsdienste geraten an Hitzetagen durch gehäufte hitzebedingte Notfälle an Kapazitätsgrenzen, während Verkehrs-, Energie- und Gebäudeinfrastruktur Schäden davonträgt – Effekte, die betriebliche Abläufe zusätzlich beeinträchtigen können.
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Rahmen ihrer Arbeitsmarktstatistik die aktuellen Arbeitslosenzahlen schwerbehinderter Menschen für den Monat Juli 2026 veröffentlicht.
Danach waren im Juli 2026 192.630 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, das waren 3 % mehr als im Vorjahresmonat (Juli 2025: 186.230). Dies ist der höchste Wert der Zeitreihe der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Deutschland, die von der Bundesagentur für Arbeit seit 1. Januar 2007 geführt wird.
Davon waren 113.510 Männer und 79.120 Frauen arbeitslos gemeldet
93.060 Personen (48%) waren 55 Jahre und älter
89.020 (46 %) hatten eine betriebliche/schulische Ausbildung.
2025 waren im Jahresdurchschnitt 184.720 schwerbehinderte Menschen arbeitslos.
Die Analyse des Arbeitsmarktes zeigt insbesondere Folgendes auf:
- Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern variiert stark zwischen den Branchen, wobei die Öffentliche Verwaltung mit 64 % den höchsten Anteil an vollständig erfüllten Pflichtarbeitsplätzen aufweist.
- Die Anzahl der Betriebe ohne besetzte Pflichtarbeitsplätze ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig.
- Die Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen ist im Vergleich zur Gesamtbevölkerung höher und betrug im Jahr 2025 12 % .
- Schwerbehinderte Arbeitslose haben im Vergleich zu nicht schwerbehinderten Arbeitslosen eine höhere Qualifikation, jedoch sind sie auch älter und haben eine längere Arbeitslosigkeitsdauer.
- Die Abgangsrate aus der Arbeitslosigkeit ist bei schwerbehinderten Menschen niedriger als bei nicht schwerbehinderten Menschen, was bedeutet, dass sie weniger Chancen haben, eine neue Arbeitsstelle zu finden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://akds.info/ALO08-2026
Mit dem Wechsel an der Spitze des Gesundheitsministeriums verbindet die Interessenvertretung chronisch kranker und behinderter Menschen die Erwartung, dass die dringend notwendigen Strukturreformen im Gesundheitswesen angegangen werden. Dabei müssen die Patient*innen und ihre konkreten Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen.
In Deutschland lebten Ende vergangenen Jahres 7,8 Millionen Menschen oder 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung mit einer schweren Behinderung. Krankheiten sind laut Statistischem Bundesamt (Destatis) für 91 Prozent dieser Beeinträchtigungen verantwortlich. In nur einem Prozent der Fälle ist die schwere Behinderung angeboren. In drei Prozent gehen sie auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurück. Bei den übrigen vier Prozent liegen sonstige Ursachen vor.
Pressemitteilung des Deutschen Behindertenrats
Angesichts der aktuellen Debatte über Sozialstaatsreformen sowie des von Kanzler Friedrich Merz und den Ministerpräsident*innen veröffentlichten Beschlusspapiers vom 25. Juni 2026 zu den Einsparungen bei der Eingliederungshilfe zeigt sich der Deutsche Behindertenrat (DBR) zutiefst besorgt. Die angespannte finanzielle Situation vieler Kommunen macht Reformen zweifellos erforderlich. Einsparungen dürfen jedoch nicht zu Lasten von Menschen mit Behinderungen und einer ihnen gesetzlich zustehenden selbstbestimmten Lebensführung erfolgen.
Der DBR warnt eindringlich davor, dass unter dem Deckmantel von Verwaltungsvereinfachung und Haushaltskonsolidierung zentrale Teilhaberechte ausgehöhlt werden könnten. “Für Menschen mit Behinderungen geht es hier um Grundsätzliches. Teilhabe ist kein Luxus, welche man in schwierigen Haushaltslagen nach Belieben kürzen kann, sondern sie ist ein Menschenrecht im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK. Wer Leistungen der Eingliederungshilfe beschneidet, spart nicht an Kosten – sondern an Selbstbestimmung, Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe”, erklärt Michaela Engelmeier, Sprecher*innenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates. “Wir werden nicht zulassen, dass hart erkämpfte Rechte Stück für Stück wieder zurückgenommen werden.”
Mit großer Sorge blickt der DBR insbesondere auf Überlegungen im Bereich der Eingliederungshilfen wieder verstärkt auf das sogenannte “Pooling” zu setzen, also Assistenzleistungen deutlich weniger bedarfsgerecht zu bündeln.Individuelle Unterstützung dürfe nicht aus Kostengründen durch geteilte Assistenzen ersetzt werden. Gerade bei der sozialen Teilhabe wird dies, die Selbstbestimmung erheblich schwächen.
Ebenso kritisch bewertet der DBR Vorschläge für pauschale Geldleistungen, die den personenzentrierten Anspruch der Eingliederungshilfe unterlaufen und den individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen unzureichend berücksichtigen.
Eine Ausweitung des Mehrkostenvorbehalts im Bereich des Wohnens nach §104 SGBIX lehnt der DBR entschieden ab. Denn das Wunsch- und Wahlrecht gehört zu den Grundpfeilern einer selbstbestimmten Lebensführung und ist durch die UN-BRK ausdrücklich geschützt.
“Die jetzt diskutierten Vorschläge bedeuten einen massiven Rückschritt gegenüber den Fortschritten, die mit dem Bundesteilhabegesetz erreicht wurden. Statt Leistungen zu kürzen, müssen Verwaltungsverfahren endlich effizienter gestaltet, Bürokratie abgebaut und bestehende Strukturen verbessert werden. Erst wenn dieses Potenzial ausgeschöpft ist, darf überhaupt über Veränderungen gesprochen werden – und keinesfalls zulasten der Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind”, so Engelmeier.
Der Deutsche Behindertenrat fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich klar zur UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und zu den Grundprinzipien des Bundesteilhabegesetzes zu bekennen. Haushaltsprobleme dürfen nicht zum Vorwand werden, fundamentale Rechte von Menschen mit Behinderungen infrage zu stellen. Teilhabe ist keine freiwillige Leistung des Staates, sondern eine rechtsverbindliche Verpflichtung.
Vertreterinnen des DBR trafen sich mit der Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Frau Dr. Petra Bahr und tauschten sich über behindertenpolitische Fragen, die dieses Ressort betreffen aus. Natürlich ging es dabei um die Strukturreformgesetze, die im Bereich Kinder- und Jugendhilfe anstehen.
Frau Dr. Bahr führte aus, dass die Hauptzielrichtung eine Verfahrensvereinfachung im Sinne der Kinder und Jugendlichen sei. Die Hauptverantwortung müsse dabei in die Jugendämter zurück. Die DBR-Vertreterinnen mahnten an, die Bedarfe von Kindern mit Behinderungen deutlich in den Blick zu nehmen. Dies wurde zugesichert und es wurde ausgeführt, dass die über 100 Stellungnahmen, die zum 1. Strukturreformgesetz eingegangen seien in den Ressortabstimmungen Berücksichtigung fänden. Eine Kabinettsbefassung sei noch für Juli geplant, die zweite Reformstufe stünde dann im nächsten Jahr an. Nachgefragt nach der “großen Lösung” im SGB VIII wurden die Hoffnungen gedämpft. Diese sei noch nicht vom Tisch, stünde aber derzeit nicht an.
DBR fordert vor Verbändeanhörung echte Rechte statt symbolischer Verbesserungen.
Anlässlich der Verbändeanhörung zur Reform des Behindertengleich-stellungsgesetzes (BGG) im Deutschen Bundestag forderte der Deutsche Behindertenrat (DBR) deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. “Der vorliegende Entwurf bleibt hinter den Erwartungen von Millionen Menschen mit Behinderungen zurück. Es reicht nicht, Barrierefreiheit zu versprechen – sie muss auch durchsetzbar sein”, erklärt Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates. “Der Bundestag hat jetzt die Chance und die Verantwortung, aus einem unzureichenden Entwurf ein wirksames Gleichstellungsgesetz zu machen.”
Der (DBR) kritisierte insbesondere die vorgesehenen Einschränkungen bei angemessenen Vorkehrungen, die fehlende Beweislasterleichterung sowie die mangelnden Möglichkeiten, Verstöße gegen Barrierefreiheitsvorgaben wirksam rechtlich durchzusetzen. Auch die geplante Frist bis Ende 2045 für die Barrierefreiheit von Bundesgebäuden sei nicht akzeptabel. “Menschen mit Behinderungen brauchen keine Reform auf dem Papier, sondern echte Rechte im Alltag. Die Abgeordneten seien jetzt gefordert, den Gesetzentwurf grundlegend zu verbessern”, so Engelmeier.
Der Deutsche Behindertenrat forderte die Abgeordneten mit Nachdruck auf, die in der Anhörung vorgebrachten Argumente ernst zu nehmen und im weiteren parlamentarischen Verfahren den Gesetzentwurf entsprechend nachzubessern.
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) Justiziarin Christiane Möller wird als Sachverständige an der Anhörung teilnehmen und stellt fest, dass das Ziel der Reform bisher klar verfehlt, wird: „Ein Gesetz, das Behinderte gleichstellt, sieht anders aus. Im vorliegenden Entwurf wird an allen Stellschrauben gedreht, um die Wirtschaft zu schonen. Zwar wird den Unternehmen nun verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber dieses ‚Verbot‘ wird im Gesetz so ausgehöhlt, dass es behinderten Menschen im Alltag nichts bringt.“
Die BAG SELBSTHILFE sieht die Pläne der Bundesregierung, künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, mit großer Sorge. Aus Sicht der Patient*Innen führt die Regelung zu vermeidbaren Arztbesuchen, bindet wertvolle Ressourcen in den Praxen und verschärft die ohnehin angespannte Versorgungslage.
LVR-Förderschulen suchen Freiwillige
Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst werden mit Taschengeld und Pluspunkten für den Lebenslauf belohnt
Viele Schulen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) suchen für das kommende Schuljahr noch Interessierte für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Willkommen sind alle, die Einfühlungsvermögen zur Arbeit mit Menschen mit Behinderung mitbringen und Lust auf eine bereichernde Tätigkeit in einem lebendigen und wertschätzenden Umfeld haben.
In Oberhausen hat die LVR-Christoph-Schlingensief-Schule, Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“, noch Plätze frei.
Zu den Aufgaben gehören beispielsweise die Begleitung und Betreuung der Schüler*innen, die Durchführung unterrichtsergänzender Angebote in Fördergruppen, die Anleitung zu sinnvoller Freizeitgestaltung, pflegerische Tätigkeiten, Hilfestellung während des Unterrichts sowie die Mitarbeit bei Sport, Schwimmen, Klassenfesten und Freizeiten. Das soziale Engagement wird mit einem Taschengeld, Pluspunkten für den Lebenslauf und vielen Erfahrungen belohnt. Zur Anerkennung für das Fachabitur ist in Einzelfällen auch ein auf zwölf Monate verlängertes FSJ möglich.
Die Möglichkeit für ein FSJ oder den BFD bieten 36 Förderschulen und eine Klinikschule des LVR im Rheinland an. Die Förderschulen haben die Förderschwerpunkte „Sehen“, „Hören und Kommunikation“, „Körperliche und motorische Entwicklung“ oder „Sprache“.
Bewerbungen für ein FSJ oder den BFD (Einstellungstermin: August 2026) richten Interessierte bitte direkt an die Schulen.
Mehr Informationen und die Kontaktdaten der LVR-Schulen unter https://freiwillige.lvr.de
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sehen beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deutlichen Nachbesserungsbedarf. Der Bundestag muss das morgen beginnende parlamentarische Verfahren nutzen, um drohende Versorgungslücken zu schließen.
Besonders kritisch sind die geplanten Änderungen bei den Hilfsmitteln. Ein Rollstuhl, ein Hörgerät oder ein Sprachcomputer sind für Menschen mit Behinderung unverzichtbar. Sie entscheiden darüber, ob eine Person mobil ist, sich verständigen, lernen, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Die Fachverbände warnen deshalb davor, die Festbeträge auszuweiten und die Versorgung mit Hilfsmitteln damit stärker an pauschalen Preisgrenzen auszurichten. Das birgt die Gefahr, dass komplexe Versorgungsbedarfe unberücksichtigt bleiben und Betroffene häufiger um eine passende Versorgung streiten oder zusätzliche Kosten selbst tragen müssen.
Nicht nur die Bundesvereinigung Lebenshilfe wehrt sich gegen Pläne von Bund, Ländern und Kommunen, weitreichende Kürzungen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vorzunehmen. Einer Bundestags-Petition von Ulla Schmidt gegen die bekannt gewordene Streichliste aus dem Kanzleramt haben sich kurz vor Ende der Zeichnungsfrist bereits mehr als 100.000 Menschen angeschlosssen.
Das Kindernetzwerk lädt junge Menschen (14 bis 27 Jahre) mit chronischer Erkrankung und Behinderung ein, kreativ und musikalisch zu werden.
Mit dem Angebot „LebensLinien 60+“ hat der Arbeitskreis Leben e.V. Reutlingen/Tübingen eine bundesweite Online-Krisenberatung für Menschen ab 60 Jahren eingerichtet. Die anonyme und kostenfreie Mailberatung richtet sich an ältere Menschen in Lebenskrisen, auch bei suizidalen Gedanken. Begleitet werden die Ratsuchenden von ehrenamtlichen Berater*innen in ähnlichem Lebensalter.
https://www.lebenslinien-60plus.de/
In der aktuellen Podcast-Folge sprechen drei selbsthilfeaktive Blogger*innen über ihre Erfahrungen mit ADHS – einer Diagnose, die sie alle erst im Erwachsenenalter erhalten haben. Sie tauschen sich darüber aus, wie es war, jahrelang mit Symptomen zu leben, ohne zu wissen, dass ADHS dahintersteckt. Sie berichten davon, wie sich durch die späte Diagnose vieles in ihrem Leben plötzlich in ein neues Licht gerückt hat – von Beziehungen über den Beruf bis hin zum eigenen Selbstbild. Außerdem diskutieren sie, dass ADHS oft als Superkraft bezeichnet wird, und wie sie zu dieser Aussage stehen.
https://akds.info/ADHS Podcast
Mit großer Empörung reagiert die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf die jüngste Streichliste aus dem Kanzleramt. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., betont: „An den Sozialstaat soll die Axt angelegt werden. Die Pläne gehen vor allem gegen Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche. Vieles widerspricht der UN-Kinder- und Behindertenrechtskonvention. Wir müssen uns gemeinsam wehren! Wir dürfen das nicht hinnehmen!“
Ulla Schmidt ruft daher dazu auf, die Bundestagspetition der Lebenshilfe mit der Nummer 195716 und dem Titel „Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ zu unterschreiben. Schon jetzt haben fast 30.000 Menschen unterzeichnet, und der Petitionsausschuss muss sich dann damit befassen. Wer Menschen mit Behinderung unterstützen möchte, kann direkt auf der Petitionsseite des Bundestages unterzeichnen.
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1536 Blogeinträge insgesamt
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