Selbsthilfe
Die maßgeblichen Patientenorganisationen zeigen sich irritiert über die angekündigte Klage der Länder Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht. Diese richtet sich gegen drei vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Maßnahmen zur Qualitätssicherung: die Mindestmengenregelung für die Versorgung von Extrem-Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm, die Mindestmengenregelung für allogene Stammzelltransplantationen sowie die Mindestanforderungen an Personalvorgaben in psychiatrischen Einrichtungen.
Eine aktuelle bundesweite Online-Umfrage der Sozialorganisation Aktion Mensch zeigt ein erschreckendes Bild: Sechs von zehn Menschen mit Behinderung berichten, in den vergangenen fünf Jahren in verschiedenen Alltagssituationen diskriminiert worden zu sein. Besonders häufig treten diese Erfahrungen im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz oder im Gesundheitssystem auf. Für mehr als ein Viertel der Befragten ist Diskriminierung ein dauerhaftes Problem.
Die Folgen dieser Ausgrenzung sind tiefgreifend. Fast die Hälfte der Betroffenen meidet nach diskriminierenden Erlebnissen ähnliche Situationen, um weiteren Benachteiligungen zu entgehen. 27 Prozent suchen nur noch Orte auf, an denen sie keine Diskriminierung befürchten. Die psychischen Auswirkungen sind gravierend: Über ein Drittel der Befragten zweifelt nach solchen Erfahrungen am eigenen Wert, fast ein Viertel zieht sich sozial zurück oder gibt sich selbst die Schuld.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert eine umfassende Beteiligung von Verbänden und Betroffenen an der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Obwohl die Bundesregierung angekündigt hat, das Gesetz weiterzuentwickeln, bleibt die Einbindung derjenigen, die von den Regelungen unmittelbar betroffen sind, bislang unzureichend.
„Nichts über uns ohne uns“ – dieser Grundsatz ist zentral für Inklusion und Teilhabe und wird auch von der UN-Behindertenrechtskonvention eingefordert. Dennoch zeigt sich immer wieder, dass politische Prozesse, die Menschen mit Behinderungen betreffen, ohne ihre aktive Mitwirkung gestaltet werden. Der DBR macht deutlich: Wer die Auswirkungen eines Gesetzes direkt erlebt, muss auch frühzeitig in dessen Ausarbeitung einbezogen werden.
Wie gut berücksichtigen die Bauvorschriften der Bundesländer die Rechte von Menschen mit Behinderungen? Diese Frage hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte in einer umfassenden Untersuchung analysiert. Im Fokus standen die Bauordnungen und Denkmalschutzgesetze der Länder – insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit, Teilhabe und mögliche Sanktionen bei Verstößen.
Die Ergebnisse der Analyse wurden kartografisch und in vergleichenden Übersichten aufbereitet. Sie zeigen ein ernüchterndes Bild: Zwar unterscheiden sich die rechtlichen Grundlagen von Land zu Land, doch insgesamt besteht bundesweit erheblicher Handlungsbedarf. Die gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention wirksam umzusetzen. Besonders kritisch ist der geringe Anteil barrierefreier Wohnungen – laut Monitoring-Stelle sind nur rund zwei Prozent der Wohnungen in Deutschland tatsächlich für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar.
Am 10. Juli 2025 haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, darunter auch der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), eine gemeinsame Stellungnahme zum überarbeiteten Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) veröffentlicht. Darin kritisieren sie insbesondere die geplante Begrenzung der Weiterzahlung des Pflegegeldes während eines Krankenhausaufenthalts.
Der aktuelle Entwurf sieht vor, die bisherige Zahlungsdauer von vier auf acht Wochen zu verlängern. Aus Sicht der Verbände greift diese Regelung jedoch zu kurz. Viele Eltern pflegen ihre schwerbehinderten Kinder auch während längerer stationärer Aufenthalte aktiv weiter – eine zeitliche Begrenzung der finanziellen Unterstützung wird daher als nicht sachgerecht und belastend empfunden. Die Fachverbände fordern stattdessen eine unbegrenzte Weiterzahlung des Pflegegeldes für die gesamte Dauer eines Krankenhausaufenthalts.
Die geplante Einstellung des Bundesklinikatlas durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat bei der BAG SELBSTHILFE großes Unverständnis und Entsetzen ausgelöst. Als Dachverband für chronisch kranke und behinderte Menschen warnt die Organisation eindringlich vor den Folgen dieses Schrittes für die Patiententransparenz und die Qualität der Krankenhausversorgung in Deutschland.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt seit 2019, wie E-Scooter im Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Derzeit wird die Verordnung überarbeitet. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hatte sich zuletzt im August 2024 im Rahmen einer Anhörung beteiligt und auf bestehende Probleme hingewiesen. Nun hat das Bundesverkehrsministerium einen neuen Entwurf veröffentlicht, der aus Sicht des DBSV viele dieser Probleme nicht löst – im Gegenteil: Einige geplante Änderungen könnten die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger sogar verschlechtern. Eine erneute Anhörung der Verbände ist nicht vorgesehen. Der Entwurf soll nach der Sommerpause direkt ins Kabinett und anschließend in den Bundesrat eingebracht werden.
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 sowie den Finanzplan bis 2029 verabschiedet. Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind Ausgaben in Höhe von rund 14,72 Milliarden Euro vorgesehen – das entspricht einem Zuwachs von 522 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Zusätzlich stehen 6,3 Milliarden Euro aus einem Bundes-Sondervermögen für die Bereiche Kindertagesbetreuung und digitale Bildung bereit.
Im Zentrum des Haushalts stehen stärkere Leistungen für Familien und eine verbesserte frühkindliche Förderung. Das Elterngeld bleibt mit rund 7,5 Milliarden Euro die wichtigste familienpolitische Leistung, während der Kinderzuschlag weiterhin mit rund 3,4 Milliarden Euro einkommensschwache Haushalte gezielt unterstützt. Für den Unterhaltsvorschuss, der Kindern von Alleinerziehenden zugutekommt, sind rund 1,3 Milliarden Euro eingeplant.
Artikel 3 des Grundgesetzes enthält die zentralen Gleichheitsrechte in Deutschland. Er stellt klar, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder anderer persönlicher Merkmale benachteiligt werden darf. Ein bedeutender Schritt für die Rechte von Menschen mit Behinderung erfolgte im Jahr 1994: Damals wurde in Absatz 3 die Formulierung „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ aufgenommen. Dieser Zusatz markiert einen entscheidenden Fortschritt in der deutschen Verfassungsgeschichte.
Die BAG SELBSTHILFE hat in einem konstruktiven Austausch mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), deutlich gemacht, dass die ausstehende Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nicht weiter aufgeschoben werden darf. Der Verband, vertreten durch seinen Bundesgeschäftsführer Dr. Martin Danner, fordert nachdrücklich, dass politische Prozesse nicht ohne die aktive Mitwirkung der Betroffenen stattfinden dürfen.
Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 gibt aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbands Anlass zur Sorge. Zwar setzt der Entwurf finanzpolitische Rahmenbedingungen, doch aus sozialer Perspektive bleiben zentrale Anliegen unberücksichtigt – mit spürbaren Auswirkungen auf gesellschaftliche Teilhabe und soziale Sicherung.
Auch im Jahr 2025 zeigten die Inklusionstage eindrucksvoll, wie lebendig, kritisch und zukunftsgerichtet der Diskurs rund um Inklusion und digitale Teilhabe in Deutschland geführt wird. Am 12. und 13. Mai kamen rund 300 Teilnehmende in Berlin zusammen, um sich unter dem Veranstaltungsmotto „Digitalisierung barrierefrei ∙ selbstbestimmt ∙ zeitgemäß“ über aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Best-Practice-Projekte auszutauschen. Weitere 200 Interessierte verfolgten die Veranstaltung online – ein deutliches Zeichen für das große Engagement und Interesse am Thema.
Der Appell aus Sicht von Wohlfahrtspflege, Gewerkschaft sowie Umwelt- und Sozialverbänden fordert Bundestag und Bundesrat auf, mit dem Bundeshaushalt und den geplanten Sondervermögen den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Anlässlich der Beratung des Bundeshaushalts 2025 im Bundestag appelliert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis an die Verantwortung von Bundestag und Bundesrat, sozial-ökologische Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Es seien dringend massive Investitionen in die öffentliche und gemeinnützige soziale Infrastruktur erforderlich.
Trotz seit Jahrzehnten geltender gesetzlicher Vorgaben bleiben viele Webseiten und Apps öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderung schwer oder gar nicht nutzbar. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) nutzt den bundesweiten Digitaltag am 27. Juni, um auf diesen Missstand hinzuweisen – und fordert deutlich mehr Transparenz sowie spürbare Konsequenzen bei Verstößen gegen die Anforderungen zur Barrierefreiheit.
Behörden, Krankenkassen, Hochschulen und andere Träger öffentlicher Gewalt sind seit über 20 Jahren verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Spätestens seit Inkrafttreten der EU-Webseiten-Richtlinie im Jahr 2018 gilt das auch verbindlich für mobile Anwendungen. Doch ein aktueller Bericht vom März zeigt: In der Praxis bleibt der Anspruch auf digitale Teilhabe häufig unerfüllt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 eine wichtige Neuregelung zur sogenannten Potenzialerhebung beschlossen. Diese betrifft Versicherte, die außerklinische Intensivpflege (AKI) benötigen und bislang beatmet oder trachealkanüliert sind. Bisher sah § 37c SGB V vor, dass vor jeder neuen Verordnung von AKI eine Einschätzung erfolgen muss, ob ein Entwöhnungs- oder Dekanülierungspotenzial besteht – eine verpflichtende Voraussetzung für die Verordnung der Pflegeleistung.
Selbsthilfe ist eine tragende Säule unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Sie bietet Menschen die Möglichkeit, sich gegenseitig zu unterstützen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Lösungen zu finden – insbesondere dort, wo professionelle Hilfe nicht ausreichend vorhanden ist. Doch um dieses Engagement nachhaltig zu sichern, braucht es klare politische Rahmenbedingungen, eine verlässliche Finanzierung und eine gezielte Integration in digitale Versorgungsstrukturen. Genau hierzu hat der Paritätische Wohlfahrtsverband ein Eckpunktepapier erarbeitet, das konkrete Vorschläge für eine zukunftsfähige Selbsthilfe formuliert.

Martina Gödde wurde einstimmig zur Schatzmeisterin in den Vorstand gewählt. Ihre Tochter Anna kam im Jahr 1988 als erstes Kind zur Welt; ihre Geschwister Jona und Miriam sind 33 und 25 Jahre alt. Anna wohnt seit 2012 im ‚Appartementhaus am Bültmannshof‘. Sie legt großen Wert auf Selbstbestimmung. Beruflich hat sie gerade eine schwierige Phase, daher nimmt sie derzeit an einer tagesstrukturierenden Maßnahme teil. Das macht sie inzwischen gern, so ihre Mutter, die weiß, dass die Herausforderungen an Eltern erwachsener Menschen mit Behinderung nicht aufhören. Daher ist es ihr wichtig, sich für den Fortbestand des AKDS zu engagieren. Sie möchte dazu beitragen, neue Mitglieder zu gewinnen und die Finanzierung zu sichern. „Der Arbeitskreis ist für mich nach wie vor eine wichtige Anlaufstelle für Fragen und Sorgen rund um meine Tochter mit Trisomie21. Ich nutze gerade intensiv die Themenabende und stelle fest, wie gut dieser direkte und regelmäßige Austausch ist.“
Urlaub zu machen ist für jeden eine Freude. Für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien kann es jedoch eine Herausforderung sein, geeignete barrierefreie Urlaubsmöglichkeiten zu finden. Glücklicherweise gibt es immer mehr Optionen, um einen solchen Urlaub zu ermöglichen.
Immer mehr Reiseanbieter erkennen die Bedeutung von barrierefreien Urlaubsangeboten. Ob es nun physische Barrieren wie Stufen vor Sehenswürdigkeiten oder komplexe Sprache in Busansagen sind, Reisen kann für Menschen mit Behinderungen eine Herausforderung sein. Neben physischen und informationellen Hindernissen treten in unserer zunehmend digitalen Welt auch digitale Barrieren auf. Daher gibt es einige wichtige Ratschläge und Adressen für einen barrierefreien Urlaub.
In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung hat der Deutsche Behindertenrat seine Besorgnis über die aktuelle Haltung des Bundesjustizministeriums zum Ausdruck gebracht. Laut dem Deutschen Behindertenrat blockiert das Ministerium wichtige Vorhaben für mehr Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz auf nationaler und europäischer Ebene. Der Deutsche Behindertenrat, zu dessen Mitgliedern auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband gehört, hat sich daher an Bundesminister Marco Buschmann gewandt und ihn aufgefordert, diese Blockadehaltung aufzugeben.
In der Pressemitteilung des Deutschen Behindertenrats, die heute veröffentlicht wurde, heißt es: “Stehen Sie nicht länger auf der Bremse, Herr Buschmann!” Der Deutsche Behindertenrat fordert ein klares “Ja” zum Schutz vor Diskriminierung auf nationaler und europäischer Ebene.
Am 30. Juni 1994 beschloss der Deutsche Bundestag, den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. 30 Jahre danach erinnern sich Menschen mit Behinderung und ihre Familien an den so bedeutungsvollen Tag. Das Benachteiligungsverbot sollte Deutschland auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft voranbringen. Leider ist die Inklusion in Deutschland ins Stocken geraten.
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