Selbsthilfe
Der international bekannte Krückentänzer Stix besucht bayerische Städte und untersucht sie auf Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer. Er lässt sich die Städte von lokalen Führern zeigen, vorzugsweise mit irgendeiner Art von Beeinträchtigung. In Passau war es eine Familie mit Tochter mit dem Down-Syndrom.
https://www.youtube.com/watch?v=IKG0kvZ8mgw
Menschliches Leben ist kostbar – und zerbrechlich. Zu den Erfahrungen menschlicher Fragilität gehören auch Sterbewünsche, die oft Ausdruck von Sorge vor dem Verlust der eigenen Autonomie, von existenzieller Not, Einsamkeit oder Krankheit sind. In solchen Phasen brauchen Menschen mehr denn je Zuwendung, verlässliche Begleitung und Hoffnung. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Bischofskonferenz gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband heute die Leitlinien „Den Weg des Lebens gehen“ – Leitlinien zur Prävention von Suiziden und zum Umgang mit Suizidwünschen in Einrichtungen katholischer Trägerschaft veröffentlicht. Anlass ist insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, das neue rechtliche und ethische Fragen aufgeworfen hat und in vielen Einrichtungen Unsicherheiten hat entstehen lassen. Die vorliegenden Leitlinien sollen Orientierung geben und die Prävention von Suiziden stärken. Ihr Kern ist eine Kultur der Lebensbejahung.
Suizidgedanken und Sterbewünsche werden ernst genommen – im Gespräch, in professioneller Begleitung, in seelsorglicher Nähe. Einrichtungen in katholischer Trägerschaft verstehen sich dabei als Schutzräume für das Leben – besonders für vulnerable Menschen in Krisen. Die Leitlinien verbinden fürsorgliche Sensibilität mit fachlicher Klarheit. Sie enthalten konkrete Empfehlungen zur Suizidprävention, zur Schulung von Mitarbeitenden, zur Einbindung von Ethikberatung sowie juristische Hinweise für Verträge und Hausordnungen.
Mit der Veröffentlichung setzt die Deutsche Bischofskonferenz ein deutliches Zeichen. Es geht ihr gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband um eine solidarische, fürsorgliche und dem Leben zugewandten Gesellschaft: Niemand soll sich in einer Krise allein gelassen fühlen. Niemand soll den Eindruck haben, sein Weiterleben rechtfertigen zu müssen. Kirche und Caritas wollen Menschen auch in dunklen Momenten ihres Lebens beistehen – und gemeinsam mit ihnen den Weg des Lebens gehen.
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In Krisenzeiten, in denen lebensrettende Ressourcen knapp werden können, spitzt sich die Frage nach einem diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung zu. Die Zuteilung überlebenswichtiger Maßnahmen ist eine bioethische Frage, die untrennbar mit fundamentalen verfassungs- und menschenrechtlichen Wertentscheidungen verbunden ist. Sie berührt die Kernbereiche der Menschenwürde und Gleichbehandlung.
Im Kern geht es darum, nach welchen Kriterien in Situationen dramatischer Knappheit entschieden wird, wessen Leben gerettet wird. Für die Betroffenen geht es um die Frage des (Über-)Lebens.
Diese Frage über Leben und Tod muss bundeseinheitlich beantwortet werden und sollte deshalb vorzugsweise durch den Bundesgesetzgeber geregelt werden. Von Bundesland zu Bundesland abweichende Regelungen sind bei dieser normativ-ethischen Grundsatzfrage nicht hinnehmbar.
Das erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Erklärung.
Die Selbsthilfearbeit steht in besonderer Weise unter dem Einfluss gesellschaftlicher Veränderungsprozesse. Digitalisierung, demografischer Wandel, neue Engagementformen sowie wachsende Anforderungen an interkulturelle und generationenübergreifende Kommunikation verändern die Rahmenbedingungen unserer Arbeit spürbar.
Diese Entwicklungen eröffnen neue Chancen – zugleich stellen sie Selbsthilfeorganisationen und ihre Aktiven vor erhebliche Herausforderungen.
Es wird zunehmend wichtiger, bestehende Strukturen zu reflektieren, Kompetenzen gezielt weiterzuentwickeln und die Selbsthilfearbeit strategisch sowie zukunftsorientiert auszurichten.
Mit dem Schulungskonzept „Fit fürs Ehrenamt“ möchte die BAG SELBSTHILFE Selbsthilfeaktive dabei unterstützen, ihre Kompetenzen in zentralen Arbeitsfeldern zu stärken.
Die Online-Schulungsreihe umfasst folgende Themenbereiche:
• Digitale Arbeitsformen in der Selbsthilfearbeit
• Moderation von Zukunftskonferenzen zum demografischen Wandel
• Intergenerationale Kommunikation
• Interkulturelle Kommunikation
• Wandel der Ehrenamtskultur
• Rechtliche Grundlagen der Selbsthilfearbeit
Auftaktveranstaltung „Digitale Arbeitsformen in der Selbsthilfearbeit“
Digitale Kommunikation und Zusammenarbeit sind längst fester Bestandteil der Selbsthilfearbeit – sei es in Form von Online-Gruppentreffen, hybriden Veranstaltungen, Cloud-Lösungen, Messenger-Diensten oder KI-gestützten Arbeitshilfen. Gleichzeitig stellen sich Fragen nach Barrierefreiheit, Datenschutz, Teilhabe sowie einem verantwortungsvollen Einsatz neuer Technologien.
In dieser Online-Schulung erhalten Sie:
• eine Einordnung der Digitalisierung als gesellschaftlichen Wandel,
• einen Überblick über konkrete digitale Arbeitsformen in der Selbsthilfe,
• Hinweise zur barrierearmen und datenschutzsensiblen Umsetzung,
• eine erste Orientierung zum Einsatz KI-basierter Werkzeuge,
• Raum für Austausch über eigene Erfahrungen und Fragestellungen.
Zum Weltfrauentag am 8. März machen wir auf die enorme Ungleichverteilung der Pflegearbeit aufmerksam: Über 60 Prozent der häuslichen Pflege übernehmen Frauen, bei pflegebedürftigen Kindern sind mehr als 80 Prozent der Hauptpflegepersonen Mütter.
Fehlende Entlastungsangebote zwingen viele pflegende Frauen, ihre Berufstätigkeit drastisch einzuschränken. Die Konsequenz: Jede vierte Frau ist armutsgefährdet. Für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fordern wir bedarfsgerechte Entlastungsangebote vor Ort, einfachere Freistellungsmöglichkeiten und die Einführung eines Familienpflegegeldes. Für Angehörige, die Pflege und Erwerbstätigkeit dauerhaft nicht vereinbaren können zusätzlich ein Care-Gehalt sowie eine verlässliche rentenrechtliche Absicherung.
Die Initiativen Enough! Genug!, Hunderttausendmütter und das Töchter Kollektiv rufen Frauen weltweit dazu auf, ihre bezahlte und unbezahlte Arbeit am 9. März niederzulegen.
Unter dem Motto „Mir all‘ sin Kölle!“ gehen Menschen mit Behinderung am Samstag, 21. März 2026 – dem Welt-Down-Syndrom-Tag – für Vielfalt und Inklusion auf die Straße. Der Verein down-syndrom köln e.V. ist Veranstalter der Demonstration, die von zahlreichen Initiativen und Vereinen unterstützt wird.
Menschen mit Unterstützungsbedarf sind oft mit Vorurteilen konfrontiert und stoßen im Alltag häufig auf Hindernisse. Mit der Demonstration will der Verein auf Menschen mit Down-Syndrom und anderen Besonderheiten aufmerksam machen. Er fordert die Politik auf, das Recht auf Inklusion in allen Bereichen endlich umzusetzen.
Ein breites Netzwerk an Unterstützern sowie verschiedene Musik- und Performancegruppen gestalten einen bunten, lebhaften Zug, u. a. das Kunstorchester Kwaggawerk, Maracatu Colônia, der Musikcorps Kölner Husaren grün-gelb und Samba Müüs sowie die Special Dancers.
Die Demonstration startet um 15.00 Uhr auf dem Alter Markt und zieht dann durch die Innenstadt zum Roncalliplatz. Dort ist für 16.00 Uhr eine Kundgebung mit der Kölner Band Auerbach geplant.
Weitere Infos gibt’s auf der Homepage von down-syndrom köln e.V..
Am 26. Februar soll hierzu auch im Kanzleramt mit Ländern und Kommunen gesprochen werden, obwohl erst gestern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Vorschläge aus dem Bund-Länder-Dialog zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit den Verbänden beraten hat. Schon die Sozialstaatskommission hat gefordert, dieser Dialogprozess solle auf „konkrete Maßnahmen zur zeitnahen Begrenzung der Kosten fokussieren und diese verlässlich bis Mitte 2026 vorlegen“. Diese immer neuen Beratungsprozesse verunsichern Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Sie wissen aber die Anbieter längst nicht mehr uneingeschränkt auf ihrer Seite.
Lebenshilfe startet bundesweite Kampagne gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe
Die Kommunen klagen immer lauter über leere Kassen – und fast täglich kommen neue, unzumutbare Sparvorschläge. Seit sogar Kanzler Merz die Kosten der Eingliederungshilfe kritisiert hat, wächst die Angst bei Menschen mit Behinderung und ihren Familien. Sie befürchten, dass Leistungen der Eingliederungshilfe schon bald gekürzt werden könnten. Die Lebenshilfe startet deshalb heute ihre bundesweite Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht“. Damit will die Lebenshilfe der Öffentlichkeit zeigen, wie wichtig die Eingliederungshilfe für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Unterstützungsbedarf ist.
“gar nicht so einfach”
Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des Bundessozialgerichts, verweist auf den kürzlich vorgelegten Bericht der Sozialstaatskommission, der eine “große Verwaltungsreform” bedeute. Vorgesehen ist verschiedene Leistungen des Sozialstaates so zusammenzulegen, dass sie aus einer Hand gewährt werden können, etwa das Wohngeld und der Kinderzuschlag aus SGB II und SGB XII. Die damit geplante große Verwaltungsreform sei “gar nicht so einfach”. Das zeige zum Beispiel ein vom BSG im Jahr 2025 entschiedener Fall zu Optionskommunen, also kommunale Träger, die Bundesrecht zur Grundsicherung aus dem SGB II umsetzen.
Die 26 Vorschläge aus dem Bericht enthielten gute Vorschläge und Impulse, meint Fuchsloch, insbesondere die einheitlichen Standards für Verwaltungsvorgänge, damit die Verwaltungen unkompliziert miteinander arbeiten können. “Das ist ein großer Wurf”, so die Präsidentin. Und weiter: “Der Sozialstaat ist kein statisches Gebilde”, sagte Fuchsloch, er sei wandelbar und anpassungsfähig. Es gehe damit um einen Prozess, den “wir fachlich fördern sollten”.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) übt massive Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). “Der Privatwirtschaft wird nun zwar formell verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber davon können sich die Betroffenen nichts kaufen, denn nahezu jede Benachteiligung passt durch die gesetzlichen Schlupflöcher”, stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke ernüchtert fest.
Mit der Vorhabenplanung 2026 hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) seine politischen Schwerpunkte unter dem Leitmotiv »Bessere Bildung – Starke Familien – Resiliente Demokratie« für dieses Jahr vorgestellt. Im Bereich Bessere Bildung stehen unter anderem ein gemeinsamer Bund-Länder-Arbeitsprozess für Bessere Bildung, die weitere Umsetzung des Startchancen-Programms oder der Digitalpakt 2.0 im Mittelpunkt. Ziel ist es, Chancengerechtigkeit zu stärken und die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems nachhaltig zu verbessern. Unter dem Schwerpunkt »Starke Familien« plant das Ministerium unter anderem Reformen beim Elterngeld, Maßnahmen im Bereich Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt oder die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem Leitgedanken einer Resilienten Demokratie verbindet das Ministerium die Etablierung eines Bundesgesellschaftsdienstes, die Stärkung jüdischen Lebens in Deutschland sowie die Weiterentwicklung und unabhängige Evaluation des Bundesprogramms »Demokratie leben!«. Zukünftige Schwerpunkte des Programms sollen »Extremismusprävention im digitalen Raum sowie zur Islamismus- und Antisemitismusprävention sowie Demokratiebildung in der Arbeits- und Unternehmenswelt« sein. Hierfür ist als nächster Schritt eine Überarbeitung der Förderrichtlinie für Förderungen ab 2025 vorgesehen. Ziele der Überarbeitung sind: 1. Neue Struktur und Inhalt, 2. Mehr Anbindung an Regelstrukturen, z. B. Schule und Sport, 3. Mehr Reichweite durch neue Schwerpunkte, z.B. digitaler Raum, 4. Anpassungen der Evaluation.
Am 27. Januar 2026 nahm Bundesministerin Bärbel Bas die Ergebnisse der Sozialstaatskommission entgegen. Die aus Vertreter*innen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden bestehende Kommission hatte über einen Zeitraum von fünf Monaten hinweg Empfehlungen zur Modernisierung des Sozialstaats erarbeitet und dabei Vertreter*innen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie externe Expert*innen einbezogen. Der Abschlussbericht enthält 26 Vorschläge zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit, Effizienz und Digitalisierung, ohne das soziale Schutzniveau zu reduzieren. Unter anderem werden Rechtsvereinfachungen, klarere Begrifflichkeiten, Pauschalierungen, digitale Antragstellungen und ein verbesserter Informationsaustausch zwischen Behörden empfohlen. Bundesministerin Bas bezeichnete das Paket als ambitioniert und betonte, dass Bund, Länder und Kommunen die Vorschläge gemeinsam umsetzen sollen, um sozialstaatliche Leistungen einfacher, gerechter und effizienter bereitzustellen.
Laut akueller Meldung des Statistischen Bundesamtes vom 03.02.2026 galten im Jahr 2025 13,3 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Das sind 16,1 Prozent der Bevölkerung. Der Anteil ist damit im Vergleich zum Vorjahr gestiegen - 2024 lag er bei 15,5 Prozent. Die Statistiker werteten für die neuen Zahlen den Mikrozensus aus. Dafür wurden nach Angaben des Bundesamts 47.444 Haushalte und 81.255 Menschen ab 16 Jahren zu Einkommen und Lebensbedingungen befragt.
BAG SELBSTHILFE fordert substanzielle Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)
Nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE bleibt der Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hinter den Anforderungen einer inklusiven und zukunftsfähigen Gesellschaft deutlich zurück. Insbesondere verfehlt er, Barrierefreiheit dort verbindlich abzusichern, wo sie für den Alltag der Menschen entscheidend ist: in der Privatwirtschaft.
Raul Krauthausen schreibt in seinem Newsletter: Die Erkenntnis ist nicht neu: Sonderwelten zu schaffen und zu erhalten ist das Gegenteil von Inklusion. Zu diesen Sonderwelten, die laut ihren Befürwortenden dem „Schutz“ und der „Förderung“ dienen, gehören auch die sogenannten Förderschulen, die ich weiterhin lieber Sonderschulen nenne. Denn: Sie sondern aus.
REHADAT hat eine neue Ausgabe der Reihe „REHADAT-Wissen“ zum Thema Down-Syndrom im Arbeitsleben veröffentlicht. Die Online-Publikation informiert über die Auswirkungen des Down-Syndroms auf die Arbeitssituation der Betroffenen und zeigt praxisnahe Möglichkeiten zur Gestaltung inklusiver Arbeitsplätze.
Seit Juli 2022 werden die Kosten für nicht-invasive Pränataltests (NIPT), die untersuchen, ob beim Fötus eine Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 oder 21 vorliegt, von den Krankenkassen finanziert. Auch wenn eine entsprechende Indikation vorliegen muss, sind die Zahlen der Inanspruchnahme massiv gestiegen. Eine Gruppe Bundestagsabgeordneter fordert nun unter anderem ein Monitoring der Folgen der Kassenzulassung.
Zum heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück. Die Privatwirtschaft wird nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen. Selbst kleine Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden bislang pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten sind im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos und das geplante Gesetz wird kaum Verbesserungen für die Bürger*innen bringen. Deshalb legen wir den Abgeordneten des Bundestags dringend nahe, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und dafür zu sorgen, dass sich die Privatwirtschaft schrittweise für mehr Barrierefreiheit engagiert. Ein Blick in andere Länder, wie beispielsweise die USA, zeigt: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor ist entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung.
Der Evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) veröffentlicht mit „Schau doch meine Hände an“ eine neue App zur gebärdenunterstützten Kommunikation. Die Anwendung richtet sich an Menschen mit kognitiver und sprachlicher Beeinträchtigung und unterstützt sie dabei, ihre Kommunikation im Alltag niedrigschwellig und visuell zu gestalten.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) ist eine neu gegründete, gemeinsame Behörde aller Bundesländer mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Sie überwacht die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und prüft, ob betroffene Produkte und Dienstleistungen tatsächlich barrierefrei sind.
Derzeit baut die MLBF ihren Prüfbereich auf und hat entsprechende Stellen ausgeschrieben. Aus unserer Sicht birgt die Besetzung dieser Stellen mit Menschen mit Erfahrung mit Menschen mit Down-Syndrom eine Chance: Wenn fachliche Qualifikation und eigene Betroffenheit zusammenkommen, kann Barrierefreiheit praxisnah und konsequent an den tatsächlichen Bedarfen der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichtet werden.
Stellenausschreibung im Bereich Prüfung der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
https://akds.info/MLBF
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