Selbsthilfe
Er schreibt: “Als Rollstuhlfahrer und Gründer der SOZIALHELD*INNEN engagiere ich mich täglich für eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft. Gelegentlich blogge ich und veröffentliche ca. zweimal im Monat diesen Newsletter. Außerdem podcaste ich mehrmals im Monat mit Deutschlands bekanntesten Promis, Künstler*innen und Aktivist*innen.”
Auch wenn wir nicht alle seine Forderungen teilen: er ist eine wichtige Stimme zu Themen um Gesellschaftspolitik und Behinderung. Seinen Newsletter gibt es dort: https://akds.info/krauthausen
Wir sind erwachsene Geschwister und Fachkräfte. Jede von uns bringt individuelle Stärken mit und setzt sich für Geschwister ein. Durch unser Engagement haben wir uns kennengelernt und zusammengeschlossen: Gemeinsam können wir noch mehr erreichen.
Ob instagram, die Plattform für kollektives Selbstverhungern pubertierender Mädchen die richtige oder beste Plattform für ein wichtiges und sinnvolles Angebot an Geschwister von Menschen mit Behinderungen sein kann wagen wir zu bezweifeln. Aber schaut selbst unter https://www.blickpunktgeschwister.de
Man möchte irgendwo hinfahren und kaum ist man auf die Autobahn aufgefahren, muss der erste schon auf Toilette. Gerade bei uns Frauen, ist das keine Seltenheit. ???? Auch, wenn ich normalerweise nicht zu diesem Typ Frau gehöre, ereilte es mich als mein Vater, meine Schwester und ich vor 2 Jahren auf dem Weg zur „Phaeno“ nach Wolfsburg waren.
https://akds.info/holtmichraus
Armut trifft viele – Menschen mit Behinderungen trifft es besonders hart. Schlechtere Löhne, keine Möglichkeiten, eine Altersvorsorge zu schaffen, prekäre Jobs und niedrige Renten machen Teilhabe fast unmöglich. Werkstätten sichern kaum ein Einkommen, Alternativen bleiben oft ebenfalls armutsgefährdet. Sarah Schank von JOBinklusive beschreibt, warum das kein individuelles Schicksal ist, sondern ein strukturelles Problem. Sie fordert politische Lösungen, die ein gutes Leben für alle ermöglichen – unabhängig von Leistungsfähigkeit oder Erwerbsstatus.
https://dieneuenorm.de/arbeit/wenn-behinderung-arm-macht-und-armut-behindert/
Mit dem Start des neuen Bundesprogramms „BELL – Bildung und Engagement ein Leben lang“ wird erstmals gezielt die Bildung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen über 60 Jahren gefördert. Aktuell werden bundesweit 50 Projekte unterstützt, die spezifische Lern- und Beteiligungsangebote für ältere Menschen aufbauen. Ziel ist es, die Bildungslandschaft für diese Altersgruppe zu stärken und gleichzeitig ihr freiwilliges Engagement zu fördern.
Finanziert wird das Programm durch Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie durch Eigenmittel der Träger. Insgesamt stehen bis zum Jahr 2028 rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Etwa 12,4 Millionen Euro kommen aus dem ESF Plus, rund 10,7 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Zehn Prozent der Gesamtausgaben tragen die Träger selbst bei.
Auf der Fachmesse REHACARE, einer der wichtigsten Plattformen für Teilhabe und Selbsthilfe, hat die BAG SELBSTHILFE scharfe Kritik an der Bundesregierung geübt. Im Fokus steht die ausbleibende Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), die trotz entsprechender Ankündigungen im Koalitionsvertrag bislang nicht umgesetzt wurde. Für Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, ist das ein schwerwiegendes Versäumnis: „Menschen mit Behinderungen können nur dann selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilhaben, wenn sie nicht überall durch Barrieren ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung verspricht Barrierefreiheit – blockiert jedoch gleichzeitig Gesetze, die sie ermöglichen sollen. Das ist Wortbruch gegenüber mehr als 13 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland.“
Die maßgeblichen Patientenorganisationen zeigen sich irritiert über die angekündigte Klage der Länder Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht. Diese richtet sich gegen drei vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Maßnahmen zur Qualitätssicherung: die Mindestmengenregelung für die Versorgung von Extrem-Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm, die Mindestmengenregelung für allogene Stammzelltransplantationen sowie die Mindestanforderungen an Personalvorgaben in psychiatrischen Einrichtungen.
Eine aktuelle bundesweite Online-Umfrage der Sozialorganisation Aktion Mensch zeigt ein erschreckendes Bild: Sechs von zehn Menschen mit Behinderung berichten, in den vergangenen fünf Jahren in verschiedenen Alltagssituationen diskriminiert worden zu sein. Besonders häufig treten diese Erfahrungen im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz oder im Gesundheitssystem auf. Für mehr als ein Viertel der Befragten ist Diskriminierung ein dauerhaftes Problem.
Die Folgen dieser Ausgrenzung sind tiefgreifend. Fast die Hälfte der Betroffenen meidet nach diskriminierenden Erlebnissen ähnliche Situationen, um weiteren Benachteiligungen zu entgehen. 27 Prozent suchen nur noch Orte auf, an denen sie keine Diskriminierung befürchten. Die psychischen Auswirkungen sind gravierend: Über ein Drittel der Befragten zweifelt nach solchen Erfahrungen am eigenen Wert, fast ein Viertel zieht sich sozial zurück oder gibt sich selbst die Schuld.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert eine umfassende Beteiligung von Verbänden und Betroffenen an der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Obwohl die Bundesregierung angekündigt hat, das Gesetz weiterzuentwickeln, bleibt die Einbindung derjenigen, die von den Regelungen unmittelbar betroffen sind, bislang unzureichend.
„Nichts über uns ohne uns“ – dieser Grundsatz ist zentral für Inklusion und Teilhabe und wird auch von der UN-Behindertenrechtskonvention eingefordert. Dennoch zeigt sich immer wieder, dass politische Prozesse, die Menschen mit Behinderungen betreffen, ohne ihre aktive Mitwirkung gestaltet werden. Der DBR macht deutlich: Wer die Auswirkungen eines Gesetzes direkt erlebt, muss auch frühzeitig in dessen Ausarbeitung einbezogen werden.
Wie gut berücksichtigen die Bauvorschriften der Bundesländer die Rechte von Menschen mit Behinderungen? Diese Frage hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte in einer umfassenden Untersuchung analysiert. Im Fokus standen die Bauordnungen und Denkmalschutzgesetze der Länder – insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit, Teilhabe und mögliche Sanktionen bei Verstößen.
Die Ergebnisse der Analyse wurden kartografisch und in vergleichenden Übersichten aufbereitet. Sie zeigen ein ernüchterndes Bild: Zwar unterscheiden sich die rechtlichen Grundlagen von Land zu Land, doch insgesamt besteht bundesweit erheblicher Handlungsbedarf. Die gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention wirksam umzusetzen. Besonders kritisch ist der geringe Anteil barrierefreier Wohnungen – laut Monitoring-Stelle sind nur rund zwei Prozent der Wohnungen in Deutschland tatsächlich für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar.
Am 10. Juli 2025 haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, darunter auch der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), eine gemeinsame Stellungnahme zum überarbeiteten Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) veröffentlicht. Darin kritisieren sie insbesondere die geplante Begrenzung der Weiterzahlung des Pflegegeldes während eines Krankenhausaufenthalts.
Der aktuelle Entwurf sieht vor, die bisherige Zahlungsdauer von vier auf acht Wochen zu verlängern. Aus Sicht der Verbände greift diese Regelung jedoch zu kurz. Viele Eltern pflegen ihre schwerbehinderten Kinder auch während längerer stationärer Aufenthalte aktiv weiter – eine zeitliche Begrenzung der finanziellen Unterstützung wird daher als nicht sachgerecht und belastend empfunden. Die Fachverbände fordern stattdessen eine unbegrenzte Weiterzahlung des Pflegegeldes für die gesamte Dauer eines Krankenhausaufenthalts.
Die geplante Einstellung des Bundesklinikatlas durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat bei der BAG SELBSTHILFE großes Unverständnis und Entsetzen ausgelöst. Als Dachverband für chronisch kranke und behinderte Menschen warnt die Organisation eindringlich vor den Folgen dieses Schrittes für die Patiententransparenz und die Qualität der Krankenhausversorgung in Deutschland.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt seit 2019, wie E-Scooter im Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Derzeit wird die Verordnung überarbeitet. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hatte sich zuletzt im August 2024 im Rahmen einer Anhörung beteiligt und auf bestehende Probleme hingewiesen. Nun hat das Bundesverkehrsministerium einen neuen Entwurf veröffentlicht, der aus Sicht des DBSV viele dieser Probleme nicht löst – im Gegenteil: Einige geplante Änderungen könnten die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger sogar verschlechtern. Eine erneute Anhörung der Verbände ist nicht vorgesehen. Der Entwurf soll nach der Sommerpause direkt ins Kabinett und anschließend in den Bundesrat eingebracht werden.
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 sowie den Finanzplan bis 2029 verabschiedet. Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind Ausgaben in Höhe von rund 14,72 Milliarden Euro vorgesehen – das entspricht einem Zuwachs von 522 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Zusätzlich stehen 6,3 Milliarden Euro aus einem Bundes-Sondervermögen für die Bereiche Kindertagesbetreuung und digitale Bildung bereit.
Im Zentrum des Haushalts stehen stärkere Leistungen für Familien und eine verbesserte frühkindliche Förderung. Das Elterngeld bleibt mit rund 7,5 Milliarden Euro die wichtigste familienpolitische Leistung, während der Kinderzuschlag weiterhin mit rund 3,4 Milliarden Euro einkommensschwache Haushalte gezielt unterstützt. Für den Unterhaltsvorschuss, der Kindern von Alleinerziehenden zugutekommt, sind rund 1,3 Milliarden Euro eingeplant.
Artikel 3 des Grundgesetzes enthält die zentralen Gleichheitsrechte in Deutschland. Er stellt klar, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder anderer persönlicher Merkmale benachteiligt werden darf. Ein bedeutender Schritt für die Rechte von Menschen mit Behinderung erfolgte im Jahr 1994: Damals wurde in Absatz 3 die Formulierung „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ aufgenommen. Dieser Zusatz markiert einen entscheidenden Fortschritt in der deutschen Verfassungsgeschichte.
Die BAG SELBSTHILFE hat in einem konstruktiven Austausch mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), deutlich gemacht, dass die ausstehende Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nicht weiter aufgeschoben werden darf. Der Verband, vertreten durch seinen Bundesgeschäftsführer Dr. Martin Danner, fordert nachdrücklich, dass politische Prozesse nicht ohne die aktive Mitwirkung der Betroffenen stattfinden dürfen.
Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 gibt aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbands Anlass zur Sorge. Zwar setzt der Entwurf finanzpolitische Rahmenbedingungen, doch aus sozialer Perspektive bleiben zentrale Anliegen unberücksichtigt – mit spürbaren Auswirkungen auf gesellschaftliche Teilhabe und soziale Sicherung.
Auch im Jahr 2025 zeigten die Inklusionstage eindrucksvoll, wie lebendig, kritisch und zukunftsgerichtet der Diskurs rund um Inklusion und digitale Teilhabe in Deutschland geführt wird. Am 12. und 13. Mai kamen rund 300 Teilnehmende in Berlin zusammen, um sich unter dem Veranstaltungsmotto „Digitalisierung barrierefrei ∙ selbstbestimmt ∙ zeitgemäß“ über aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Best-Practice-Projekte auszutauschen. Weitere 200 Interessierte verfolgten die Veranstaltung online – ein deutliches Zeichen für das große Engagement und Interesse am Thema.
Der Appell aus Sicht von Wohlfahrtspflege, Gewerkschaft sowie Umwelt- und Sozialverbänden fordert Bundestag und Bundesrat auf, mit dem Bundeshaushalt und den geplanten Sondervermögen den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Anlässlich der Beratung des Bundeshaushalts 2025 im Bundestag appelliert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis an die Verantwortung von Bundestag und Bundesrat, sozial-ökologische Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Es seien dringend massive Investitionen in die öffentliche und gemeinnützige soziale Infrastruktur erforderlich.
Trotz seit Jahrzehnten geltender gesetzlicher Vorgaben bleiben viele Webseiten und Apps öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderung schwer oder gar nicht nutzbar. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) nutzt den bundesweiten Digitaltag am 27. Juni, um auf diesen Missstand hinzuweisen – und fordert deutlich mehr Transparenz sowie spürbare Konsequenzen bei Verstößen gegen die Anforderungen zur Barrierefreiheit.
Behörden, Krankenkassen, Hochschulen und andere Träger öffentlicher Gewalt sind seit über 20 Jahren verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Spätestens seit Inkrafttreten der EU-Webseiten-Richtlinie im Jahr 2018 gilt das auch verbindlich für mobile Anwendungen. Doch ein aktueller Bericht vom März zeigt: In der Praxis bleibt der Anspruch auf digitale Teilhabe häufig unerfüllt.
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