Selbsthilfe
Die geplante Einstellung des Bundesklinikatlas durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat bei der BAG SELBSTHILFE großes Unverständnis und Entsetzen ausgelöst. Als Dachverband für chronisch kranke und behinderte Menschen warnt die Organisation eindringlich vor den Folgen dieses Schrittes für die Patiententransparenz und die Qualität der Krankenhausversorgung in Deutschland.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt seit 2019, wie E-Scooter im Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Derzeit wird die Verordnung überarbeitet. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hatte sich zuletzt im August 2024 im Rahmen einer Anhörung beteiligt und auf bestehende Probleme hingewiesen. Nun hat das Bundesverkehrsministerium einen neuen Entwurf veröffentlicht, der aus Sicht des DBSV viele dieser Probleme nicht löst – im Gegenteil: Einige geplante Änderungen könnten die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger sogar verschlechtern. Eine erneute Anhörung der Verbände ist nicht vorgesehen. Der Entwurf soll nach der Sommerpause direkt ins Kabinett und anschließend in den Bundesrat eingebracht werden.
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 sowie den Finanzplan bis 2029 verabschiedet. Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind Ausgaben in Höhe von rund 14,72 Milliarden Euro vorgesehen – das entspricht einem Zuwachs von 522 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Zusätzlich stehen 6,3 Milliarden Euro aus einem Bundes-Sondervermögen für die Bereiche Kindertagesbetreuung und digitale Bildung bereit.
Im Zentrum des Haushalts stehen stärkere Leistungen für Familien und eine verbesserte frühkindliche Förderung. Das Elterngeld bleibt mit rund 7,5 Milliarden Euro die wichtigste familienpolitische Leistung, während der Kinderzuschlag weiterhin mit rund 3,4 Milliarden Euro einkommensschwache Haushalte gezielt unterstützt. Für den Unterhaltsvorschuss, der Kindern von Alleinerziehenden zugutekommt, sind rund 1,3 Milliarden Euro eingeplant.
Artikel 3 des Grundgesetzes enthält die zentralen Gleichheitsrechte in Deutschland. Er stellt klar, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder anderer persönlicher Merkmale benachteiligt werden darf. Ein bedeutender Schritt für die Rechte von Menschen mit Behinderung erfolgte im Jahr 1994: Damals wurde in Absatz 3 die Formulierung „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ aufgenommen. Dieser Zusatz markiert einen entscheidenden Fortschritt in der deutschen Verfassungsgeschichte.
Die BAG SELBSTHILFE hat in einem konstruktiven Austausch mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), deutlich gemacht, dass die ausstehende Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nicht weiter aufgeschoben werden darf. Der Verband, vertreten durch seinen Bundesgeschäftsführer Dr. Martin Danner, fordert nachdrücklich, dass politische Prozesse nicht ohne die aktive Mitwirkung der Betroffenen stattfinden dürfen.
Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 gibt aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbands Anlass zur Sorge. Zwar setzt der Entwurf finanzpolitische Rahmenbedingungen, doch aus sozialer Perspektive bleiben zentrale Anliegen unberücksichtigt – mit spürbaren Auswirkungen auf gesellschaftliche Teilhabe und soziale Sicherung.
Auch im Jahr 2025 zeigten die Inklusionstage eindrucksvoll, wie lebendig, kritisch und zukunftsgerichtet der Diskurs rund um Inklusion und digitale Teilhabe in Deutschland geführt wird. Am 12. und 13. Mai kamen rund 300 Teilnehmende in Berlin zusammen, um sich unter dem Veranstaltungsmotto „Digitalisierung barrierefrei ∙ selbstbestimmt ∙ zeitgemäß“ über aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Best-Practice-Projekte auszutauschen. Weitere 200 Interessierte verfolgten die Veranstaltung online – ein deutliches Zeichen für das große Engagement und Interesse am Thema.
Der Appell aus Sicht von Wohlfahrtspflege, Gewerkschaft sowie Umwelt- und Sozialverbänden fordert Bundestag und Bundesrat auf, mit dem Bundeshaushalt und den geplanten Sondervermögen den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Anlässlich der Beratung des Bundeshaushalts 2025 im Bundestag appelliert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis an die Verantwortung von Bundestag und Bundesrat, sozial-ökologische Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Es seien dringend massive Investitionen in die öffentliche und gemeinnützige soziale Infrastruktur erforderlich.
Trotz seit Jahrzehnten geltender gesetzlicher Vorgaben bleiben viele Webseiten und Apps öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderung schwer oder gar nicht nutzbar. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) nutzt den bundesweiten Digitaltag am 27. Juni, um auf diesen Missstand hinzuweisen – und fordert deutlich mehr Transparenz sowie spürbare Konsequenzen bei Verstößen gegen die Anforderungen zur Barrierefreiheit.
Behörden, Krankenkassen, Hochschulen und andere Träger öffentlicher Gewalt sind seit über 20 Jahren verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Spätestens seit Inkrafttreten der EU-Webseiten-Richtlinie im Jahr 2018 gilt das auch verbindlich für mobile Anwendungen. Doch ein aktueller Bericht vom März zeigt: In der Praxis bleibt der Anspruch auf digitale Teilhabe häufig unerfüllt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 eine wichtige Neuregelung zur sogenannten Potenzialerhebung beschlossen. Diese betrifft Versicherte, die außerklinische Intensivpflege (AKI) benötigen und bislang beatmet oder trachealkanüliert sind. Bisher sah § 37c SGB V vor, dass vor jeder neuen Verordnung von AKI eine Einschätzung erfolgen muss, ob ein Entwöhnungs- oder Dekanülierungspotenzial besteht – eine verpflichtende Voraussetzung für die Verordnung der Pflegeleistung.
Selbsthilfe ist eine tragende Säule unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Sie bietet Menschen die Möglichkeit, sich gegenseitig zu unterstützen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Lösungen zu finden – insbesondere dort, wo professionelle Hilfe nicht ausreichend vorhanden ist. Doch um dieses Engagement nachhaltig zu sichern, braucht es klare politische Rahmenbedingungen, eine verlässliche Finanzierung und eine gezielte Integration in digitale Versorgungsstrukturen. Genau hierzu hat der Paritätische Wohlfahrtsverband ein Eckpunktepapier erarbeitet, das konkrete Vorschläge für eine zukunftsfähige Selbsthilfe formuliert.

Martina Gödde wurde einstimmig zur Schatzmeisterin in den Vorstand gewählt. Ihre Tochter Anna kam im Jahr 1988 als erstes Kind zur Welt; ihre Geschwister Jona und Miriam sind 33 und 25 Jahre alt. Anna wohnt seit 2012 im ‚Appartementhaus am Bültmannshof‘. Sie legt großen Wert auf Selbstbestimmung. Beruflich hat sie gerade eine schwierige Phase, daher nimmt sie derzeit an einer tagesstrukturierenden Maßnahme teil. Das macht sie inzwischen gern, so ihre Mutter, die weiß, dass die Herausforderungen an Eltern erwachsener Menschen mit Behinderung nicht aufhören. Daher ist es ihr wichtig, sich für den Fortbestand des AKDS zu engagieren. Sie möchte dazu beitragen, neue Mitglieder zu gewinnen und die Finanzierung zu sichern. „Der Arbeitskreis ist für mich nach wie vor eine wichtige Anlaufstelle für Fragen und Sorgen rund um meine Tochter mit Trisomie21. Ich nutze gerade intensiv die Themenabende und stelle fest, wie gut dieser direkte und regelmäßige Austausch ist.“
Urlaub zu machen ist für jeden eine Freude. Für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien kann es jedoch eine Herausforderung sein, geeignete barrierefreie Urlaubsmöglichkeiten zu finden. Glücklicherweise gibt es immer mehr Optionen, um einen solchen Urlaub zu ermöglichen.
Immer mehr Reiseanbieter erkennen die Bedeutung von barrierefreien Urlaubsangeboten. Ob es nun physische Barrieren wie Stufen vor Sehenswürdigkeiten oder komplexe Sprache in Busansagen sind, Reisen kann für Menschen mit Behinderungen eine Herausforderung sein. Neben physischen und informationellen Hindernissen treten in unserer zunehmend digitalen Welt auch digitale Barrieren auf. Daher gibt es einige wichtige Ratschläge und Adressen für einen barrierefreien Urlaub.
In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung hat der Deutsche Behindertenrat seine Besorgnis über die aktuelle Haltung des Bundesjustizministeriums zum Ausdruck gebracht. Laut dem Deutschen Behindertenrat blockiert das Ministerium wichtige Vorhaben für mehr Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz auf nationaler und europäischer Ebene. Der Deutsche Behindertenrat, zu dessen Mitgliedern auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband gehört, hat sich daher an Bundesminister Marco Buschmann gewandt und ihn aufgefordert, diese Blockadehaltung aufzugeben.
In der Pressemitteilung des Deutschen Behindertenrats, die heute veröffentlicht wurde, heißt es: “Stehen Sie nicht länger auf der Bremse, Herr Buschmann!” Der Deutsche Behindertenrat fordert ein klares “Ja” zum Schutz vor Diskriminierung auf nationaler und europäischer Ebene.
Am 30. Juni 1994 beschloss der Deutsche Bundestag, den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. 30 Jahre danach erinnern sich Menschen mit Behinderung und ihre Familien an den so bedeutungsvollen Tag. Das Benachteiligungsverbot sollte Deutschland auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft voranbringen. Leider ist die Inklusion in Deutschland ins Stocken geraten.
Bei Vorlage eines Behindertenausweises mit mindestens GdB von 50% gewähren viele Autohersteller Rabatt beim Neuwagenkauf. Ob sich das lohnt muss immer im Einzelfall geprüft werden, mancher Verhandlungsfuchs mag mehr erzielen. Ein Blick auf die Website des ADAC lohnt sich aber schon um klüger in die Verhandlungen beim Händler gehen zu können. Und bei manchem Hersteller wird der Rabatt auch Betreuern bei Vorlage des Betreuerausweises gewährt. Also aufmerksam die Liste durchschauen.
https://akds.info/kfzbehindertenrabatt
Mit einer neuen Broschüre will die BAG Selbsthilfe, unser bundesweiter Dachverband, eine Orientierung zu den neuen Leistungsansprüchen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) geben und aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, sie auch wirksam durchzusetzen. Zudem gibt die Broschüre einen kurzen Überblick über das Sozialsystem in Deutschland und speziell über den Rehabilitationsprozess. Sie ist kostenfrei als Printversion über .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) bestellbar oder auf deren Website als barrierefreies PDF abrufbar.
Unsere Schwesterorganisation in Österreich traut sich. Und wir freuen uns mit ihr auf die DSÖ-Tagung vom 24. bis 26. September 2021 in Salzburg (ohnehin immer eine Reise wert!):
“Alle lechzen danach, wieder die große Down-Syndrom-Community zu treffen, Neues zu lernen und auszuprobieren, Interessantes zu erfahren und Fragen an ExpertInnen zu stellen. Wir hoffen, dass viele TeilnehmerInnen die einzigartige Atmosphäre in St. Virgil erleben können.”
Zu den Anmeldemöglichkeiten.

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