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21.08.2025

Pflegekompetenzgesetz: Fachverbände fordern umfassendere Unterstützung für pflegende Angehörige

Am 10. Juli 2025 haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, darunter auch der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), eine gemeinsame Stellungnahme zum überarbeiteten Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) veröffentlicht. Darin kritisieren sie insbesondere die geplante Begrenzung der Weiterzahlung des Pflegegeldes während eines Krankenhausaufenthalts.

Der aktuelle Entwurf sieht vor, die bisherige Zahlungsdauer von vier auf acht Wochen zu verlängern. Aus Sicht der Verbände greift diese Regelung jedoch zu kurz. Viele Eltern pflegen ihre schwerbehinderten Kinder auch während längerer stationärer Aufenthalte aktiv weiter – eine zeitliche Begrenzung der finanziellen Unterstützung wird daher als nicht sachgerecht und belastend empfunden. Die Fachverbände fordern stattdessen eine unbegrenzte Weiterzahlung des Pflegegeldes für die gesamte Dauer eines Krankenhausaufenthalts.

Der Hintergrund: Das Bundesgesundheitsministerium hatte am 25. Juni 2025 eine aktualisierte Fassung des PKG vorgelegt und damit das Gesetzgebungsverfahren in der 21. Legislaturperiode neu angestoßen. Die ursprüngliche Version war bereits am 18. Dezember 2024 vom Kabinett verabschiedet worden, konnte jedoch aufgrund des Koalitionsbruchs nicht mehr im Bundestag behandelt werden.

Zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Stärkung der Pflegefachberufe. Pflegekräfte sollen künftig – abhängig von ihrer Qualifikation – eigenverantwortlich Leistungen übernehmen dürfen, die bislang ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Damit soll die Versorgung insbesondere in strukturschwachen Regionen verbessert und die Rolle der Pflege gestärkt werden.

In der ersten Version des Gesetzes waren darüber hinaus weitere Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Familien vorgesehen. Dazu zählten unter anderem flexiblere Umwandlungsansprüche für Entlastungsleistungen sowie neue Ansprüche für die Tages- und Nachtpflege. Diese Elemente sind im aktuellen Entwurf nicht mehr enthalten. Bereits am 30. September 2024 hatten die Fachverbände ihre Kritik an der damaligen Fassung geäußert – nun bekräftigen sie ihre Forderungen mit Blick auf die überarbeitete Vorlage.

Thema: Informationen Familie & Kind Selbsthilfe | 21.08.2025 |

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