Familie & Kind
Die im letzten Jahr gestartete Plakat- und Imagekampagne des 46PLUS Down-Syndrom Stuttgart e.V. und der VfB-Stiftung Brustring der Herzen geht in die Verlängerung, rechtzeitig zum Welt-Down-Syndrom-Tag. Mit im Team sind in diesem Jahr Mittelfeld-Ass Enzo Millot und Nationalstürmer Jamie Leweling. Das große Los entschied, dass Sami (9) und Joshi (7) an der Seite der Profis mit aufs Bild durften. Das Shooting in der MHP Arena war für die ‚spielstarken‘ Kids ein echtes Highlight.

Am 8. Mai 2024 bestätigte das Bundessozialgericht (Az.: B 8 SO 3/23 R) eine frühere Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: L 9 SO 387/21) vom 16. Oktober 2023. Eine schwerstgehbehinderte 17-jährige Schülerin aus dem Kreis Coesfeld hatte im Schuljahr 2017/2018 täglich den 1,1 Kilometer langen Schulweg mit dem Taxi zurückgelegt, da sie aufgrund ihrer Behinderung weder zu Fuß noch mit dem Fahrrad zur Schule gelangen konnte. Weil das Thema laufend erneut vorkommt zitieren wir hier die geltende Rechtslage.
Am 30. Januar 2025 hat der Bundestag eine bedeutende Entscheidung getroffen und den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes verabschiedet. Die neuen Regelungen betreffen Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, und sehen ab der 13. Schwangerschaftswoche einen gestaffelten Mutterschutz vor.
Der Deutsche Bundestag hat ein bedeutendes Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verabschiedet. Mit dem UBSKM-Gesetz wird ein durch das Parlament legitimiertes Amt einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten geschaffen, das sich gezielt gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen richtet. Zudem werden der Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, was den Kinderschutz in Deutschland nachhaltig stärkt.
Ab dem Jahr 2025 treten in Deutschland verschiedene Maßnahmen in Kraft, die die Qualität der Kinderbetreuung verbessern und Familien unterstützen sollen. Dazu gehören Erhöhungen des Kindergelds und des Sofortzuschlags um jeweils 5 Euro sowie eine Anhebung des Mindestunterhalts für Kinder. Außerdem wird das Elterngeld für Selbstständige vereinfacht, Pflegefachpersonen erhalten erweiterte Kompetenzen, das Programm „Demokratie leben!“ startet in eine neue Förderperiode und die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird umgesetzt.
Das Bundesfamilienministerium hat den Referentenentwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) vorgelegt. Ab 2028 sollen die Jugendämter für alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zuständig sein, einschließlich der Teilhabeleistungen. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) begrüßt in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 2. Oktober 2024 mit den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung den Entwurf und die damit verbundenen Chancen, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der Kostentragungspflicht.
Bereits am 27. Juni 2022 startete das Bundesfamilienministerium einen Beteiligungsprozess zur Gestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Ziel war es, alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zu vereinen. An diesem Prozess beteiligten sich Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen sowie Fachverbände der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Vertreterinnen des bvkm wurden in die zentrale Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ berufen.
In Deutschland ist der Pflegenotstand ein bekanntes Problem, das meist mit der Betreuung älterer Menschen in Verbindung gebracht wird. Doch auch schwerstkranke und schwerstbehinderte Kinder und ihre Familien leiden unter einem akuten Mangel an Pflegekräften – eine Krise, die oft übersehen wird. Eltern von Kindern mit Behinderung sind besonders betroffen und verzweifeln an der mangelhaften Unterstützung.
Antje Brylla, Pflegedienstleiterin aus Leipzig, beschreibt die angespannte Situation: „Wir haben viel zu viele Anfragen und Versorgung für viel zu wenig Personal.“ Neue Mitarbeiter seien selten, was die Not weiter verschärft.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt beschlossen. Das Gewalthilfegesetz schafft erstmals einen bundesweiten Rahmen für ein umfassendes Unterstützungssystem. Das Bundesfrauenministerium hat diesen Entwurf in enger Abstimmung mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet und dem Kabinett vorgelegt. Nach dem heutigen Beschluss soll das parlamentarische Verfahren schnellstmöglich gestartet werden.
Im November tritt ein bedeutendes Gesetz in Kraft, das den Schutz von Schwangeren erhöht. Das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen schützt Frauen, die Schwangerschaftsberatungsstellen und medizinische Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Bundesfrauenministerin Lisa Paus betont die Bedeutung dieses Gesetzes: „Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher und stärkt ihre Rechte auf unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch.“
Im Oktober 2024 äußerte sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bezüglich des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG). Obwohl die DVfR diese Bemühungen grundsätzlich begrüßt, gibt es innerhalb des Verbandes eine intensive Diskussion darüber, ob die neuen gesetzlichen Regelungen tatsächlich die gewünschten Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und deren Familien bringen werden.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verfolgt das Ziel, alle Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) inklusiv zu gestalten. Bis 2028 sollen alle relevanten Leistungen unter einem Dach vereint werden, um jungen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen die notwendige Teilhabe zu ermöglichen. Der vorliegende Referentenentwurf zum IKJHG stellt die Vorbereitung für die Umsetzung der dritten Reformstufe dar.
Am 9. Oktober hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages 16 Expertinnen zur Notwendigkeit eines Monitorings der Folgen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) befragt. Dabei gab es deutliche Unterschiede zwischen Pränataldiagnostikerinnen und Vertretern von Selbstvertretungen und Beratungsstellen.
Bereits im Juni 2023 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, begleitende Maßnahmen für NIPT einzuführen, darunter ein Monitoring zur Umsetzung und den Folgen der Bluttests. Ein Expert*innengremium soll die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen und die Bundesregierung beraten.
Am 17. Oktober 2024 präsentierte der Deutsche Frauenrat zusammen mit 26 zivilgesellschaftlichen Verbänden einen neuen Gesetzentwurf zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Dieser Entwurf soll zeigen, dass und wie Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der Betroffenen und internationalen Gesundheitsstandards geregelt werden können.
Der Deutsche Caritasverband und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) setzen sich entschieden für die Beibehaltung der Beratungspflicht bei Schwangerschaftskonflikten ein und unterstützen die derzeitigen Regelungen im Strafgesetzbuch. Sie betonen, dass ein Schwangerschaftsabbruch ohne vorherige Beratung oder gegen den Willen der Frau auch in den ersten Schwangerschaftswochen nicht rechtmäßig sein darf. Ein rechtlicher Rahmen ist notwendig, der sowohl die Rechte der schwangeren Frau als auch die ihres ungeborenen Kindes berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund eines neuen Gesetzgebungsvorschlags betont Yvonne Fritz vom SkF, dass Frauen in schwierigen Situationen oft Unterstützung, Schutz und Zeit benötigen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Beratungseinrichtungen sind essenziell, da sie Frauen in Notlagen begleiten und ihnen helfen, in komplexen Situationen eine Entscheidung zu treffen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich seit Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein. Nun gibt es endlich einen Referentenentwurf, der die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe stellt. Am 8. Oktober wird dieser Entwurf im Familienministerium von Expertinnen und Experten diskutiert.
Ein bedeutender Fortschritt
Nach einem langjährigen Prozess liegt nun ein Referentenentwurf vor, der die inklusive Kinder- und Jugendhilfe voranbringen soll. Die Lebenshilfe begrüßt diesen Entwurf und sieht darin einen wichtigen Schritt zu mehr Teilhabe für Familien von Kindern mit Behinderung. „Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe muss jetzt kommen und darf nicht weiter verzögert werden“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.
Der Bundesrat hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verabschiedet, das bereits vom Bundestag beschlossen wurde. Nach der geplanten Verkündung im Herbst dieses Jahres wird das Gesetz in Kraft treten.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus betonte die Bedeutung dieser Entscheidung: „Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft gehört zu den höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch.“
Lisa Paus präsentiert Kinderrechtepuzzle und fordert stärkere Berücksichtigung von Kinderrechten
Am Vorabend des 70. Weltkindertags (20. September) setzte Bundesfamilienministerin Lisa Paus gemeinsam mit Grundschülerinnen ein beeindruckendes Zeichen für Kinderrechte. Vor dem Deutschen Bundestag fügte sie mit den Kindern ein großes Kinderrechtepuzzle zusammen. Dieses Puzzle, gestaltet von Kindern und Erwachsenen aus ganz Deutschland, war mit Wünschen und Forderungen zu Themen wie Kinderrechte, Klimaschutz und Freizeit versehen. Auch Ministerin Paus hatte zuvor gemeinsam mit Berliner Grundschülerinnen sechs Puzzleteile gestaltet.
Am 21. September wird in Berlin erneut der „Marsch für das Leben“ stattfinden, bei dem tausende von Anhängern einer christlich-fundamentalistischen und konservativen Agenda für ein vollständiges Abtreibungsverbot demonstrieren. Diese Veranstaltung, die seit 2002 jährlich durchgeführt wird, bleibt eine herausragende Plattform für Gruppen wie den Bundesverband Lebensrecht (BVL), die eine patriarchale und queerfeindliche Weltanschauung vertreten.
Die Lebensschutzbewegung nutzt geschickt Leerstellen feministischer Diskurse, um ihre Positionen zu stärken, insbesondere in der Debatte über Abbrüche nach pränataldiagnostischen Auffälligkeiten. Die Marsche in verschiedenen deutschen Städten sind eine der sichtbarsten Ausdrucksformen dieser Bewegung, bei der bis zu 5.000 Menschen teilnehmen, auch wenn die Zahlen in den letzten Jahren gesunken sind.
Das Bundeskabinett hat kürzlich den Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 verabschiedet. Besonders hervorzuheben ist der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), der für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von rund 14,44 Milliarden Euro vorsieht. Dies entspricht einer Steigerung von etwa vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr, was einem Plus von 570 Millionen Euro entspricht.
Bundesministerin Lisa Paus betonte die positive Entwicklung des Etats trotz starker Sparvorgaben. Sie unterstrich das Engagement der Regierung, Kinder, Familien und die Demokratie in Deutschland zu stärken. Ein umfangreiches Kinderpaket soll ein gutes Aufwachsen in Deutschland fördern. Das Ziel ist es, Kinderarmut zu bekämpfen und für eine gute frühkindliche Bildung zu sorgen.
Ein neues Gesetz, das die Unterstützung für Schwangere ausbaut und die vertrauliche Geburt regelt, bietet nun Frauen, die ihre Schwangerschaft aufgrund einer besonderen Notlage nicht offenlegen möchten, die Möglichkeit, ihr Kind anonym und medizinisch sicher zur Welt zu bringen. Dies kann entweder in einer Klinik oder bei einer Hebamme erfolgen.
Während der Schwangerschaft und danach erhalten die betroffenen Frauen Beratung, Betreuung und Begleitung von den bundesweit rund 1600 Schwangerschaftsberatungsstellen.
In einem kürzlich veröffentlichten Bericht wurde ein wichtiger Schritt zur Unterstützung werdender und frischgebackener Eltern in Deutschland hervorgehoben. Die Gesundheitsministerkonferenz aus Lübeck-Travemünde hat einstimmig einen Finanzierungsvorschlag für Lotsendienste an Geburts- und Kinderkliniken verabschiedet. Diese Dienste sind ein unverzichtbares präventives Angebot, das gesetzlich verankert und sicher finanziert werden muss.
Die Präsidentin von Caritas, Eva Maria Welskop-Deffaa, begrüßte diesen Schritt nachdrücklich. Sie betonte, dass eine Regelfinanzierung den frisch gebackenen Eltern Halt und Sicherheit gibt. Sie bietet den Kliniken, die bereits Lotsen beschäftigen, sowie denen, die dies planen, Planungssicherheit und die Möglichkeit, werdenden Eltern und ihren Babys einen verlässlichen Start ins Leben zu ermöglichen.
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