Familie & Kind
Nachdem Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund am 16. August 2026 auf Instagram unbelegte Zweifel an der ordnungsgemäßen Briefwahl in Pflegeheimen gesät hat, erklärt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK):
Wer öffentlich behauptet, bei der Briefwahl in Pflegeeinrichtungen werde „nicht immer alles dem Zufall überlassen“, obwohl er selbst einräumt, dafür keine Belege zu haben, sät gezielt Misstrauen gegen die Menschen, die dort arbeiten. Das ist verantwortungslos.
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und der Verband Sonderpädagogik (vds) laden zur Online-Fachveranstaltung „Inklusive Bildung gestalten: Professionen im Dialog“ am 16. November 2026 ein. Zunehmende Erkrankungen und eine steigende Anzahl an Kindern und Jugendlichen, die der Schule fernbleiben, stellen unser Bildungssystem und seine außerschulischen Partner vor Herausforderungen. Ein koordiniertes fachliches Vorgehen und ein intensiver interdisziplinärer Austausch sind erforderlich, um den Anspruch auf Bildung und Teilhabe sicherzustellen.
Bei Interesse: Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
er Bundeselternrat warnt angesichts aktueller Zahlen des Bundeskriminalamts vor der zunehmenden Gefährdung von Kindern und Jugendlichen - insbesondere in digitalen Räumen durch Cybergrooming, Sextortion und Livestreaming. Im Jahr 2025 wurden bundesweit 20.051 minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs registriert; die Missbrauchshandlungen ohne Körperkontakt stiegen um 16,5 Prozent.
Wie wohne ich, wenn ich nicht mehr bei meinen Eltern lebe? Was wünsche ich mir für die eigene Zukunft? Der bvkm möchte das wissen – direkt von Menschen mit Behinderung. Unsere Selbstvertretung hat bei der Erstellung des Fragebogens mitgewirkt. Bitte geben Sie den Fragebogen weiter in Ihren Familien, Einrichtungen und Diensten! Es gibt auch eine kurze Version des Fragebogens.
https://akds.info/danach
Der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe fordert zum Internationalen Tag der Jugend eine nachhaltige Stärkung der Unterstützung junger Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. Anlass ist die Zahl von 2,86 Millionen jungen Erwachsenen zwischen 20 und 34 Jahren ohne Berufsabschluss. Besonders gefährdet sind junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen, psychischen Belastungen oder Behinderungen, Care Leaver:innen, junge Volljährige sowie junge
Geflüchtete. Der BVkE betont, dass diese Jugendlichen mehr benötigen als Berufsorientierung und Arbeitsvermittlung. Entscheidend seien verlässliche Beziehungen, individuelle Begleitung, sozialpädagogische Unterstützung und ausreichend Zeit für persönliche Entwicklungsprozesse. Gefordert werden unter anderem eine dauerhafte Absicherung sozialpädagogisch
begleiteter Bildungsangebote, eine verbindliche Zusammenarbeit von SGB II, SGB III und SGB VIII sowie eine stärkere Berücksichtigung der psychischen Gesundheit und psychosozialen Stabilisierung.
„Das Konzept der Neuen Autorität für die schulische Praxis“ stellen wir (der Verband der Sonderschullehrer) am Samstag, 19.09.2026, 10.00 bis 13.00 Uhr vor und verbinden es mit der Frage „Ein Wundermittel für den Umgang mit herausforderndem Verhalten!?“
In dieser dreistündigen Online-Veranstaltung lernen Sie zentrale Prinzipien der Neuen Autorität kennen und auf Ihren beruflichen Alltag zu beziehen. Sie erhalten konkrete Methoden, um deeskalierend zu wirken, Grenzen wirksam zu setzen und gleichzeitig tragfähige Beziehungen zu Kindern, Jugendlichen und Eltern aufzubauen. Praxisnahe Übungen und ein kollegialer Austausch ermöglichen es Ihnen, die Haltung der Neuen Autorität direkt auszuprobieren und für Ihre Einrichtung nutzbar zu machen.
Details und Anmeldung unter
https://akds.info/neueautoritaet
Den Wechsel an der Spitze des Gesundheitsministeriums wir und bvkm zum Anlass, pflegende Eltern erneut dazu aufzurufen, sich an der Musterbrief-Aktion des bvkm zu beteiligen. Mit Hilfe dieses Schreibens können Betroffene den Abgeordneten ihres Wahlkreises klarmachen: Das PNOG ist eine massive Zumutung für pflegende Eltern. Ein Kurswechsel bei der Pflegereform ist dringend erforderlich!
https://bvkm.de/ratgeber/pflegereform/
Ein Artikel in der Apothekenumschau wird empfohlen: er beschreibt die Situation für Menschen mit Behinderungen sowohl aus Sicht von Betroffenen als auch Medizinern eindringlich mit Blick auf unser Gesundheitssystem. In Deutschland sind wir trotz Ratifizierung der UN-BRK im März 2009 noch weit entfernt von einem inklusiven, barrierefreien und diversen Gesundheitswesen.
https://akds.info/bfGesundheitssystem
Die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Verbände kritisieren in der Form eines “Zwischenrufs”, dass die Bundesregierung offensichtlich den Überblick über die Folgen ihrer Spar- und Reformpolitik für Familien verloren hat. Während sie die unterschiedlichen Reformvorhaben in den einzelnen Ressorts weitgehend isoliert voneinander behandelt, droht die Vielzahl bereits umgesetzter und geplanter Einschnitte Familien finanziell und zeitlich erheblich zu belasten und die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf weiter zu erschweren. Eine Betrachtung der kumulativen Auswirkungen der Reformvorhaben auf Familien fehlt bislang gänzlich.
„Die im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammengeschlossenen Verbände verfolgen die aktuellen Diskussionen über geplante Einsparungen in der Eingliederungshilfe mit großer Sorge und Bestürzung. Die Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe vom 12.06.2026 sowie das Beschlusspapier von Bund und Ländern vom 25.06.2026 weisen aus unserer Sicht in die falsche Richtung.“ Diese Worte leiten den offenen Brief des DBR ein, der bereits an die relevanten politischen Akteure versendet wurde. Den gesamten Text des Offenen Briefes können Sie hier abrufen.
Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung: „Bleiben statt wechseln – Gute Arbeitsbedingungen auch für Auszubildende aus Drittstaaten“ am 21.09.2026 von 14:15 bis 15:15 Uhr im Livestream.
Nähere Informationen
Das Recht auf Elternschaft gilt für alle Menschen. Eltern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben dabei Anspruch auf Leistungen der unterstützten Elternschaft, von der einfachen Elternassistenz bis zur begleiteten Elternschaft. Die rechtliche und praktische Ausgestaltung dieser Leistungen erweist sich jedoch häufig als herausfordernd. Insbesondere an der Schnittstelle von Eingliederungshilfe (SGB IX) und Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) gestaltet sich die trägerübergreifende Zusammenarbeit häufig als voraussetzungsvoll. Zugleich ist die unterstützte Elternschaft noch immer stigmatisiert, zu wenig bekannt und es fehlt vielerorts an Angeboten und qualifizierten Fachkräften. Dabei sind Formen der Unterstützten Elternschaft wertvolle Instrumente auf dem Weg, Familie selbstbestimmt zu leben.
Weil einer Heilpädagogischen Tagesstätte in Bayreuth Personal fehlt, wird einigen Familien der Betreuungs- und Therapieplatz für ihre schwerbehinderten Kinder gekündigt. Für Betroffene eine Katastrophe. Viele Eltern haben Angst, die nächsten zu sein.
Pressemitteilung des Deutschen Behindertenrats
Angesichts der aktuellen Debatte über Sozialstaatsreformen sowie des von Kanzler Friedrich Merz und den Ministerpräsident*innen veröffentlichten Beschlusspapiers vom 25. Juni 2026 zu den Einsparungen bei der Eingliederungshilfe zeigt sich der Deutsche Behindertenrat (DBR) zutiefst besorgt. Die angespannte finanzielle Situation vieler Kommunen macht Reformen zweifellos erforderlich. Einsparungen dürfen jedoch nicht zu Lasten von Menschen mit Behinderungen und einer ihnen gesetzlich zustehenden selbstbestimmten Lebensführung erfolgen.
Der DBR warnt eindringlich davor, dass unter dem Deckmantel von Verwaltungsvereinfachung und Haushaltskonsolidierung zentrale Teilhaberechte ausgehöhlt werden könnten. “Für Menschen mit Behinderungen geht es hier um Grundsätzliches. Teilhabe ist kein Luxus, welche man in schwierigen Haushaltslagen nach Belieben kürzen kann, sondern sie ist ein Menschenrecht im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK. Wer Leistungen der Eingliederungshilfe beschneidet, spart nicht an Kosten – sondern an Selbstbestimmung, Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe”, erklärt Michaela Engelmeier, Sprecher*innenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates. “Wir werden nicht zulassen, dass hart erkämpfte Rechte Stück für Stück wieder zurückgenommen werden.”
Mit großer Sorge blickt der DBR insbesondere auf Überlegungen im Bereich der Eingliederungshilfen wieder verstärkt auf das sogenannte “Pooling” zu setzen, also Assistenzleistungen deutlich weniger bedarfsgerecht zu bündeln.Individuelle Unterstützung dürfe nicht aus Kostengründen durch geteilte Assistenzen ersetzt werden. Gerade bei der sozialen Teilhabe wird dies, die Selbstbestimmung erheblich schwächen.
Ebenso kritisch bewertet der DBR Vorschläge für pauschale Geldleistungen, die den personenzentrierten Anspruch der Eingliederungshilfe unterlaufen und den individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen unzureichend berücksichtigen.
Eine Ausweitung des Mehrkostenvorbehalts im Bereich des Wohnens nach §104 SGBIX lehnt der DBR entschieden ab. Denn das Wunsch- und Wahlrecht gehört zu den Grundpfeilern einer selbstbestimmten Lebensführung und ist durch die UN-BRK ausdrücklich geschützt.
“Die jetzt diskutierten Vorschläge bedeuten einen massiven Rückschritt gegenüber den Fortschritten, die mit dem Bundesteilhabegesetz erreicht wurden. Statt Leistungen zu kürzen, müssen Verwaltungsverfahren endlich effizienter gestaltet, Bürokratie abgebaut und bestehende Strukturen verbessert werden. Erst wenn dieses Potenzial ausgeschöpft ist, darf überhaupt über Veränderungen gesprochen werden – und keinesfalls zulasten der Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind”, so Engelmeier.
Der Deutsche Behindertenrat fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich klar zur UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und zu den Grundprinzipien des Bundesteilhabegesetzes zu bekennen. Haushaltsprobleme dürfen nicht zum Vorwand werden, fundamentale Rechte von Menschen mit Behinderungen infrage zu stellen. Teilhabe ist keine freiwillige Leistung des Staates, sondern eine rechtsverbindliche Verpflichtung.
Vertreterinnen des DBR trafen sich mit der Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Frau Dr. Petra Bahr und tauschten sich über behindertenpolitische Fragen, die dieses Ressort betreffen aus. Natürlich ging es dabei um die Strukturreformgesetze, die im Bereich Kinder- und Jugendhilfe anstehen.
Frau Dr. Bahr führte aus, dass die Hauptzielrichtung eine Verfahrensvereinfachung im Sinne der Kinder und Jugendlichen sei. Die Hauptverantwortung müsse dabei in die Jugendämter zurück. Die DBR-Vertreterinnen mahnten an, die Bedarfe von Kindern mit Behinderungen deutlich in den Blick zu nehmen. Dies wurde zugesichert und es wurde ausgeführt, dass die über 100 Stellungnahmen, die zum 1. Strukturreformgesetz eingegangen seien in den Ressortabstimmungen Berücksichtigung fänden. Eine Kabinettsbefassung sei noch für Juli geplant, die zweite Reformstufe stünde dann im nächsten Jahr an. Nachgefragt nach der “großen Lösung” im SGB VIII wurden die Hoffnungen gedämpft. Diese sei noch nicht vom Tisch, stünde aber derzeit nicht an.
LVR-Förderschulen suchen Freiwillige
Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst werden mit Taschengeld und Pluspunkten für den Lebenslauf belohnt
Viele Schulen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) suchen für das kommende Schuljahr noch Interessierte für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Willkommen sind alle, die Einfühlungsvermögen zur Arbeit mit Menschen mit Behinderung mitbringen und Lust auf eine bereichernde Tätigkeit in einem lebendigen und wertschätzenden Umfeld haben.
In Oberhausen hat die LVR-Christoph-Schlingensief-Schule, Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“, noch Plätze frei.
Zu den Aufgaben gehören beispielsweise die Begleitung und Betreuung der Schüler*innen, die Durchführung unterrichtsergänzender Angebote in Fördergruppen, die Anleitung zu sinnvoller Freizeitgestaltung, pflegerische Tätigkeiten, Hilfestellung während des Unterrichts sowie die Mitarbeit bei Sport, Schwimmen, Klassenfesten und Freizeiten. Das soziale Engagement wird mit einem Taschengeld, Pluspunkten für den Lebenslauf und vielen Erfahrungen belohnt. Zur Anerkennung für das Fachabitur ist in Einzelfällen auch ein auf zwölf Monate verlängertes FSJ möglich.
Die Möglichkeit für ein FSJ oder den BFD bieten 36 Förderschulen und eine Klinikschule des LVR im Rheinland an. Die Förderschulen haben die Förderschwerpunkte „Sehen“, „Hören und Kommunikation“, „Körperliche und motorische Entwicklung“ oder „Sprache“.
Bewerbungen für ein FSJ oder den BFD (Einstellungstermin: August 2026) richten Interessierte bitte direkt an die Schulen.
Mehr Informationen und die Kontaktdaten der LVR-Schulen unter https://freiwillige.lvr.de
Auch in der aktuellen Vorschau auf die Publikationen des Verlags Barbara Budrich für das zweite Halbjahr 2026 gibt es wieder zahlreiche relevante Publikationen aus den Fachbereichen.
Erneut nehmen „unsere Wissenschaften“ die aktuellen gesellschaftlichen Zustände in den Blick, um Orientierung und teils auch praktische Lösungen anzubieten. Die Publikationen beschäftigen sich u.a. mit gesellschaftlichen Fragen, wie z.B. Demokratie, Rechtsextremismus, soziale Ungleichheit, Inklusion, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, um nur einige zu nennen.
Schauen Sie selbst und wählen Sie aus: Vorschau Herbst 2026 https://akds.info/budrich2026
Möglicherweise fällt Ihnen zudem auf, dass viele Titel im Open Access publiziert werden, um die Inhalte einem interessierten Publikum kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Sollte eine von Ihnen favorisierte Publikation im Open Access erscheinen oder erschienen sein, kann diese mit Auslieferung direkt kostenlos und frei zugänglich über die Shop-Seite heruntergeladen werden.
Der Deutsche Ethikrat hat seine Ad-hoc-Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ veröffentlicht. Darin formuliert er 13 Empfehlungen mit dem Ziel, diese drei Aspekte im digitalen Kinder- und Jugendschutz in Einklang zu bringen. Die Befassung war im Oktober 2025 von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner angeregt worden.
Die Stellungnahme finden Sie zum Download unter: https://akds.info/ethikratzusocialmedia
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) hat ihren aktuellen Kennzahlenvergleich zur Eingliederungshilfe veröffentlicht. Der Bericht für das Jahr 2024 zeigt erneut eine deutliche Dynamik bei Fallzahlen und Ausgaben – und unterstreicht den dringenden, auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss der 23 überörtlichen Träger der Sozialhilfe (SGB XII) und der Eingliederungshilfe (SGB IX), also die Kostenträger, denen wir die Kürzungsvorschläge auf Bundesebene gerade verdanken.
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