Familie & Kind
Zur Frage der medizinischen Qualität der Frühgeborenenversorgung äußert sich Wolf-Dietrich Trenner in einem Interview mit der Zeitschrift G+G des AOK-Bundesverbands. Hart geht er darin mit den Bundesländern ins Gericht, die mit einer Verfassungsklage auf dem Rücken der Betroffenen ihre Privilegien in der Gesundheitspolitik sichern wollen (ohne ihren Pflichten immer vollumfänglich nachzukommen!).
https://akds.info/fruehgeborenenversorgung
Einen neuen Höchststand hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland erreicht. Mit 72.800 Fällen stieg die Anzahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen 2024 zum dritten Mal in Folge an, teilte das statistische Bundesamt (Destatis) heute mit. Binnen fünf Jahren erhöhten sich demnach die Fälle von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt um etwa ein Drittel. Insgesamt gingen die Jugendämter im vergangenen Jahr rund 240.000 Verdachtsmeldungen nach. Etwa jedes zweite von einer Kindeswohlgefährdung betroffene Kind war laut Destatis jünger als neun Jahre, jedes dritte sogar unter sechs Jahre. Im Schnitt lag das Alter bei 8,3 Jahren.
Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) warnt eindringlich vor den massiven Auswirkungen des für gestern geplanten Kabinettsbeschlusses zur Reform der Grundsicherung. Die vorgesehenen Änderungen gefährden zentrale Fortschritte bei sozialer Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sowie psychischer Erkrankung.
Bundesministerin Prien ernennt Mareike Wulf zur Kinder-Beauftragten
Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien hat die Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf zur Kinder-Beauftragten der Bundesregierung ernannt. Die Ernennung gab Prien am Freitag vor Vertreterinnen und Vertretern von Kinderrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden sowie von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen einer Sitzung zum Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ bekannt.
Politik, Fachpublikum und Betroffene kamen zusammen
Etwa sieben Millionen Menschen übernehmen in Deutschland Pflegeaufgaben. Sie sind eine große Wählergruppe – ihre Anliegen finden jedoch in Gesellschaft und Politik bislang wenig Gehör. Die bundesweite Fachtagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. hat ihnen eine Bühne gegeben. Unter dem Motto „Selbsthilfe stärkt: Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen im Fokus“ kamen in Berlin Betroffene, Fachleute und politische Entscheidungsträger*innen zusammen. Sie diskutierten darüber, welche politischen Veränderungen notwendig sind, um pflegende Angehörige zu entlasten – und welche Bedeutung die Selbsthilfe dabei hat.
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Fünf Jahre nach dem Start des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ blickt Nordrhein-Westfalen auf eine Erfolgsgeschichte zurück, die nachhaltige Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe angestoßen hat. Aus einem Pilotprojekt mit 18 Kommunen ist inzwischen ein landesweites Netzwerk entstanden, das heute 141 von 186 Jugendämtern verbindet. Begleitet und unterstützt werden die Jugendämter dabei von den beiden Landesjugendämtern des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Gefördert wird das Netzwerk vom NRW-Familienministerium. Die Jubiläumstagung unter dem Motto „Zeit für kommunale Präventionsketten – Zeit für Kinder und Jugendliche!“ fand am Mittwoch in Dortmund statt.
Datum: 28.11.2025 Zeit: 14 bis 16 Uhr Ort: Hansastraße 40 in 80686 München
Der interaktive Vortrag thematisiert im ersten Teil die Herausforderungen und Chancen von Eltern, deren Kinder mit einer Behinderung aufwachsen. Im Fokus steht, wie Eltern die Selbstbestimmung ihrer Kinder fördern können – zwischen Schutz, Förderung und Loslassen. Es gibt Raum für Erfahrungsaustausch und die Frage, was Selbstbestimmung für diese Kinder bedeutet.
Im zweiten Teil wird das Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay) vorgestellt. Hier geht es um die Wünsche und Ziele der antragsstellenden Person, wobei Eltern als Vertrauenspersonen unterstützen können. Der Vortrag zeigt auf, welche Rolle Eltern in diesem Prozess einnehmen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Zielgruppe: Eltern von (erwachsenen) Kindern mit Behinderung
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In der Schweiz ist die Eizellenspende bislang verboten. Der Bundesrat möchte das ändern und plant eine Gesetzesrevision, die das Verfahren künftig erlauben soll. Damit soll eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern erreicht werden – schließlich dürfen Männer schon heute ihre Samenzellen spenden. Doch dieser Vergleich ist trügerisch: Während eine Samenspende unkompliziert und risikoarm ist, bedeutet eine Eizellenspende für die Spenderin eine wochenlange Hormonbehandlung, einen Eingriff unter Narkose und mögliche gesundheitliche Folgen.
Nicht jede Behinderung ist auf den ersten Blick erkennbar. Eine davon ist FASD, die Fetale Alkohol-Spektrum-Störung. Menschen, die davon betroffen sind, können sehr unterschiedliche Beeinträchtigungen haben – manche leicht, andere schwerwiegend. Was sie alle verbindet, ist die gemeinsame Ursache: Alkoholkonsum während der Schwangerschaft.
Fetale Alkohol-Spektrum-Störungen, kurz FASD (englisch: Fetal Alcohol Spectrum Disorder), entstehen, wenn ein ungeborenes Kind im Mutterleib Alkohol ausgesetzt ist. Schon geringe Mengen können die Entwicklung des Gehirns und anderer Organe nachhaltig schädigen. Alkohol wirkt im Körper des Babys toxisch und kann bleibende körperliche, geistige und emotionale Beeinträchtigungen verursachen. Deshalb gilt: Schwangere sollten grundsätzlich auf Alkohol verzichten. Besonders in den ersten drei Monaten ist der Alkoholkonsum für das Kind besonders gefährlich, aber auch in späteren Phasen kann er erhebliche Schäden anrichten.
Der aktuelle Bericht des Paritätischen Gesamtverbands zur Armut und Kita-Betreuung zeigt eindrücklich, dass das deutsche System der Kindertagesbetreuung derzeit nicht ausreichend dazu beiträgt, soziale Ungleichheiten zu verringern. Obwohl Kitas gesetzlich den Auftrag haben, Benachteiligungen abzubauen, profitieren Kinder aus armutsbetroffenen Familien deutlich weniger von frühkindlicher Bildung. Sie besuchen seltener eine Kita, und wenn doch, dann meist nur in geringerem zeitlichem Umfang. Dabei liegt das Problem nicht an mangelndem Interesse: Viele Eltern äußern den Wunsch nach Betreuung, können diesen aber aufgrund fehlender Plätze oder zu hoher Kosten nicht realisieren.
Ein zentrales Hindernis bleibt die finanzielle Belastung durch Elternbeiträge. Zwar sieht das Gesetz Befreiungen für Familien mit Sozialleistungsbezug vor, doch in der Praxis zahlen viele armutsbetroffene Haushalte weiterhin erhebliche Beträge. Diese Kosten schrecken ab und verhindern den Zugang zur frühkindlichen Bildung. Hinzu kommt, dass auch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), das eigentlich Kindern aus einkommensschwachen Familien gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll, nur einen Teil der Anspruchsberechtigten erreicht. Die geringe Inanspruchnahme hängt häufig mit bürokratischen Hürden, komplizierten Verfahren und mangelnder Information zusammen.
Menschen in ihrem Sterbeprozess zu begleiten, erfordert sowohl Selbstreflexion, als auch das Wissen über und das Verstehen des Sterbeprozesses an sich. Die Auseinandersetzung mit eigenen Verlusten, dem Sterben und dem Tod nahestehender Menschen ist notwendig, um Trauer und Abschied gestalten zu können.
Zusätzlich sind für die Begleitung an Demenz erkrankter Menschen in ihrem Sterbeprozess wissenschaftliche Kenntnisse der Formen demenzieller Erkrankungen hilfreich. Das Verstehen der einzelnen Phasen des demenziellen Prozesses hilft mit Mut, Empathie und der Fähigkeit zur Abgrenzung Menschen in der letzten Lebensphase zu begleiten.
Eine Tagung der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
https://www.akademie-rs.de/programm/veranstaltungen/einzelansicht/veranstaltung-26062
Man möchte irgendwo hinfahren und kaum ist man auf die Autobahn aufgefahren, muss der erste schon auf Toilette. Gerade bei uns Frauen, ist das keine Seltenheit. ???? Auch, wenn ich normalerweise nicht zu diesem Typ Frau gehöre, ereilte es mich als mein Vater, meine Schwester und ich vor 2 Jahren auf dem Weg zur „Phaeno“ nach Wolfsburg waren.
https://akds.info/holtmichraus
Armut trifft viele – Menschen mit Behinderungen trifft es besonders hart. Schlechtere Löhne, keine Möglichkeiten, eine Altersvorsorge zu schaffen, prekäre Jobs und niedrige Renten machen Teilhabe fast unmöglich. Werkstätten sichern kaum ein Einkommen, Alternativen bleiben oft ebenfalls armutsgefährdet. Sarah Schank von JOBinklusive beschreibt, warum das kein individuelles Schicksal ist, sondern ein strukturelles Problem. Sie fordert politische Lösungen, die ein gutes Leben für alle ermöglichen – unabhängig von Leistungsfähigkeit oder Erwerbsstatus.
https://dieneuenorm.de/arbeit/wenn-behinderung-arm-macht-und-armut-behindert/
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber „18 werden mit Behinderung“ umfassend aktualisiert. Der Ratgeber berücksichtigt den Rechtsstand von September 2025 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben.
Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung.
https://bvkm.de/ratgeber/18-werden-mit-behinderung-was-aendert-sich-bei-volljaehrigkeit/
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe warnt angesichts aktueller politischer Debatten vor einem Abbau sozialer Leistungen zulasten von Menschen mit Behinderung. Bei einer Demonstration vor dem Bundeskanzleramt wurde am Vortag deutlich: Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung darf nicht infrage gestellt werden. Die Lebenshilfe fordert von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur uneingeschränkten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits vor über 15 Jahren ratifiziert hat.
Im Rahmen der Veranstaltung, die unter dem Motto der Petition #TeilhabeIstKeinLuxus stattfand, betonten Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter die Notwendigkeit politischer Mitsprache und erinnerten daran, dass Teilhabe und Inklusion grundlegende Menschenrechte sind – keine freiwilligen Leistungen, die zur Disposition stehen.
Der Deutsche Caritasverband warnt vor einer wachsenden Versorgungslücke in der frühen Unterstützung junger Familien. Das aktuelle ZuFa-Monitoring Geburtskliniken 2024 des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen zeigt, dass mindestens 15 Prozent der Familien in Deutschland nach Einschätzung von Klinikpersonal psychosozial so stark belastet sind, dass die gesunde Entwicklung des Kindes gefährdet ist. 76 Prozent der befragten Fachkräfte beobachten zudem, dass sich solche Belastungen in den vergangenen Jahren verstärkt haben.
Übertragen auf die Zahl der Geburten im Jahr 2023 betrifft das mehr als 97.000 Kinder. Besonders häufig betroffen sind Familien, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Diese Zahlen machen deutlich, wie groß der Bedarf an frühzeitiger, niedrigschwelliger Unterstützung ist – direkt dort, wo Familien erreicht werden: in Geburtskliniken.
Bundesbildungsministerin Karin Prien hat heute gemeinsam mit den beiden Co-Vorsitzenden Prof. Dr. Olaf Köller und Nadine Schön die neue Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vorgestellt. Die Kommission soll im Herbst 2025 ihre Arbeit aufnehmen und eine umfassende Strategie zum Schutz junger Menschen im digitalen Raum entwickeln. Ziel ist es, konkrete Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und die Zivilgesellschaft zu erarbeiten, um Kindern und Jugendlichen ein sicheres digitales Umfeld zu ermöglichen.
Im Fokus der Kommission stehen dabei unter anderem die Voraussetzungen für ein geschütztes Aufwachsen in einer zunehmend digitalisierten Welt. Auch gesundheitliche Folgen intensiver Mediennutzung sowie der Ausbau von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften sollen eingehend betrachtet werden. Die Kommission wird interdisziplinär zusammengesetzt und eng mit der Fachpraxis sowie mit staatlichen Stellen auf allen Ebenen zusammenarbeiten.
Trotz sinkender Geburtenzahlen bleibt die Nachfrage nach Kindertagesbetreuung in Deutschland hoch. Das geht aus der aktuellen Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“ hervor, die neue Zahlen zur Betreuungssituation präsentiert. Der Anteil betreuter Kinder steigt in allen Altersgruppen, doch zwischen dem vorhandenen Angebot und dem tatsächlichen Bedarf der Eltern bestehen weiterhin deutliche Lücken.
Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien betont die zentrale Rolle von Kitas für die frühkindliche Bildung und soziale Entwicklung. Sie sieht in ihnen nicht nur Orte der Betreuung, sondern auch wichtige Partner für Familien. Fast alle Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt besuchen inzwischen eine Kita, und auch bei den unter Dreijährigen steigt die Betreuungsquote kontinuierlich. Um den Ausbau und die Modernisierung der Einrichtungen voranzutreiben, stellt der Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 6,5 Milliarden Euro bereit. Davon sollen rund 3,8 Milliarden Euro gezielt in ein Investitionsprogramm für die Kindertagesbetreuung fließen.
Am 10. Juli 2025 haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, darunter auch der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), eine gemeinsame Stellungnahme zum überarbeiteten Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) veröffentlicht. Darin kritisieren sie insbesondere die geplante Begrenzung der Weiterzahlung des Pflegegeldes während eines Krankenhausaufenthalts.
Der aktuelle Entwurf sieht vor, die bisherige Zahlungsdauer von vier auf acht Wochen zu verlängern. Aus Sicht der Verbände greift diese Regelung jedoch zu kurz. Viele Eltern pflegen ihre schwerbehinderten Kinder auch während längerer stationärer Aufenthalte aktiv weiter – eine zeitliche Begrenzung der finanziellen Unterstützung wird daher als nicht sachgerecht und belastend empfunden. Die Fachverbände fordern stattdessen eine unbegrenzte Weiterzahlung des Pflegegeldes für die gesamte Dauer eines Krankenhausaufenthalts.
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