Familie & Kind
Mit der Vorhabenplanung 2026 hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) seine politischen Schwerpunkte unter dem Leitmotiv »Bessere Bildung – Starke Familien – Resiliente Demokratie« für dieses Jahr vorgestellt. Im Bereich Bessere Bildung stehen unter anderem ein gemeinsamer Bund-Länder-Arbeitsprozess für Bessere Bildung, die weitere Umsetzung des Startchancen-Programms oder der Digitalpakt 2.0 im Mittelpunkt. Ziel ist es, Chancengerechtigkeit zu stärken und die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems nachhaltig zu verbessern. Unter dem Schwerpunkt »Starke Familien« plant das Ministerium unter anderem Reformen beim Elterngeld, Maßnahmen im Bereich Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt oder die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem Leitgedanken einer Resilienten Demokratie verbindet das Ministerium die Etablierung eines Bundesgesellschaftsdienstes, die Stärkung jüdischen Lebens in Deutschland sowie die Weiterentwicklung und unabhängige Evaluation des Bundesprogramms »Demokratie leben!«. Zukünftige Schwerpunkte des Programms sollen »Extremismusprävention im digitalen Raum sowie zur Islamismus- und Antisemitismusprävention sowie Demokratiebildung in der Arbeits- und Unternehmenswelt« sein. Hierfür ist als nächster Schritt eine Überarbeitung der Förderrichtlinie für Förderungen ab 2025 vorgesehen. Ziele der Überarbeitung sind: 1. Neue Struktur und Inhalt, 2. Mehr Anbindung an Regelstrukturen, z. B. Schule und Sport, 3. Mehr Reichweite durch neue Schwerpunkte, z.B. digitaler Raum, 4. Anpassungen der Evaluation.
Am 27. Januar 2026 nahm Bundesministerin Bärbel Bas die Ergebnisse der Sozialstaatskommission entgegen. Die aus Vertreter*innen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden bestehende Kommission hatte über einen Zeitraum von fünf Monaten hinweg Empfehlungen zur Modernisierung des Sozialstaats erarbeitet und dabei Vertreter*innen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie externe Expert*innen einbezogen. Der Abschlussbericht enthält 26 Vorschläge zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit, Effizienz und Digitalisierung, ohne das soziale Schutzniveau zu reduzieren. Unter anderem werden Rechtsvereinfachungen, klarere Begrifflichkeiten, Pauschalierungen, digitale Antragstellungen und ein verbesserter Informationsaustausch zwischen Behörden empfohlen. Bundesministerin Bas bezeichnete das Paket als ambitioniert und betonte, dass Bund, Länder und Kommunen die Vorschläge gemeinsam umsetzen sollen, um sozialstaatliche Leistungen einfacher, gerechter und effizienter bereitzustellen.
Seit Juli 2022 werden die Kosten für nicht-invasive Pränataltests (NIPT), die untersuchen, ob beim Fötus eine Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 oder 21 vorliegt, von den Krankenkassen finanziert. Auch wenn eine entsprechende Indikation vorliegen muss, sind die Zahlen der Inanspruchnahme massiv gestiegen. Eine Gruppe Bundestagsabgeordneter fordert nun unter anderem ein Monitoring der Folgen der Kassenzulassung.
Zum heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück. Die Privatwirtschaft wird nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen. Selbst kleine Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden bislang pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten sind im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos und das geplante Gesetz wird kaum Verbesserungen für die Bürger*innen bringen. Deshalb legen wir den Abgeordneten des Bundestags dringend nahe, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und dafür zu sorgen, dass sich die Privatwirtschaft schrittweise für mehr Barrierefreiheit engagiert. Ein Blick in andere Länder, wie beispielsweise die USA, zeigt: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor ist entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung.
Suizidpräventionsgesetz überfällig - Methodenrestriktion muss Suizidassistenz umfassen
Berlin, 29.01.2026. Der Deutsche Caritasverband e.V. ist alarmiert von den Entwicklungen der Suizidraten in Deutschland. Nach aktuellen Zahlen bleibt Suizid weiterhin die häufigste Todesursache bei jungen Menschen. Gleichzeitig nehmen Suizide von Menschen über 65 Jahren drama-tisch zu. Hier ist die Suizidrate seit 2020 um 30 Prozent angestiegen. In dieser Altersgruppe ist die Zahl der assistierten Suizide besonders hoch. Es sind hier vor allem Frauen, die Suizidassistenz in Anspruch nehmen.
Die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) hat Vorschläge zur Modernisierung und Entbürokratisierung der verschiedenen Sozialleistungssysteme (Bürgergeld, Sozialhilfe, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld) vorgelegt. Die Diskussion hierzu kann in den Medien verfolgt werden.
Eine erste Bewertung des Paritätischen zu den Vorschlägen finden Sie unter: https://t1p.de/620iz
Caritas fordert verlässliche Finanzierung von Schulsozialarbeit, psychosozialen Anlaufstellen und offener Jugendarbeit als Säulen eines zukunftsfähigen Bildungssystems
Lebenshilfe warnt vor Einschnitten bei der Eingliederungshilfe nach Bericht der Sozialstaatskommission.
Berlin. Die Sozialstaatskommission empfiehlt dem Bundessozialministerium, sich bei der Eingliederungshilfe auf zeitnahe Kostensenkungen zu fokussieren, etwa durch Änderungen im Vertragsrecht zum Umgang mit Tarifsteigerungen.
vom 20. bis 21.03.2026 führt der Verband Sonderpädagogik einen
Online-Bundesfachkongress zu dieser Thematik durch.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben während ihrer
Bildungsbiografie unterschiedliche Unterstützungsbedarfe, um am
gemeinsamen Leben und Lernen teilhaben und auf angemessene Vorkehrungen
zurückgreifen zu können. Sie benötigen multiprofessionelle und
interdisziplinäre Angebote, um Bildungsübergänge flexibel zu bewältigen
und Anschlüsse zu erreichen, ohne sich an Schnittstellen zu verletzen.
Dabei nehmen sowohl präventive Angebote als auch gelingende Interventionen
an allen Lernorten einen großen Stellenwert ein.
Das Risiko für einen Grauen Star steigt mit dem Alter an. Bei dieser Augenerkrankung trübt sich die Augenlinse allmählich ein. Mehr über Verlauf, Symptome und Vorbeugung lesen Sie hier:
https://akds.info/grauerstarüberblick
Zum Artikel von Christina Schröder in der Zeitung Die Welt am 11.12.2025 hat der Berufsverband Sonderpädagogik eine Stellungnahme veröffentlicht:
In ihrem jüngsten Beitrag reduziert Kristina Schröder Assistenzleistungen
für Menschen mit Behinderungen auf ein Kostenproblem. Dabei werden
zentrale Aspekte von Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und
gesellschaftlicher Teilhabe verkannt.
Ethische Herausforderungen in der häuslichen und stationären Langzeitpflege
Wann: 22. Januar 2026 von 13 bis 17 Uhr
Wo: http://www.ethikrat.org/live
Zum Thema:
Der Deutsche Ethikrat erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu den ethischen Herausforderungen in der Langzeitpflege. Zur Vertiefung seines Verständnisses für die komplexen Problemlagen in den verschiedenen Bereichen der Langzeitpflege dient diese Anhörung, in der die Ratsmitglieder sowohl mit Betroffenen und Sachverständigen als auch mit Vertreterinnen und Vertretern von Einrichtungen und Verbänden über ihre Erfahrungen und Einsichten ins Gespräch kommen möchten.
Pflegende Angehörige finden schwierig dringend notwendigen Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahmen zu finden: sie sorgen sich, wer sich während der Maßnahme um die pflegebedürftige Person kümmert. Dieses Problem löst angeblich § 42b SGB XI. Die Vorschrift gibt Pflegebedürftigen einen Anspruch auf Mitaufnahme in dieselbe Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, in der sich der pflegende Angehörige aufhält.
Infopapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW): https://akds.info/rehabegleitung
In der Versorgung von Neugeborenen mit Fehlbildungen oder seltenen neurologischen Erkrankungen des Darms gibt es große Unterschiede. Die wenigen kleinen Patientinnen und Patienten werden an vielen Kliniken operiert – die meisten in Häusern, die die Eingriffe nur selten durchführen. Um die Qualität der Versorgung zu verbessern, will der Gemeinsame Bundesausschuss über Mindestmengen für diese Eingriffe beraten. Doch einige Bundesländer wehren sich gegen die Vorgaben aus Berlin. Lesen Sie im neuen „Blickpunkt Klinik“, was Erfahrung und Routine in Kliniken für die Kleinsten bedeuten, wie Betroffene auf das Thema schauen und wie Mindestmengen in der Praxis gehandhabt werden.
Der Newsletter der AOK mit Details zum Thema: https://www.aok.de/gp/krankenhaus/blickpunkt-klinik-newsletter
Der großflächige Stromausfall im Südwesten Berlins hat deutlich gemacht, wie sensibel und verwundbar unsere kritische Infrastruktur ist – insbesondere im Gesundheits- und Pflegesystem. Das Ereignis hat eindrücklich gezeigt, wie unzureichend Pflege- und Gesundheitseinrichtungen auf solche Extremereignisse vorbereitet sind. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert deshalb: Pflegefachpersonen müssen zentral in die Krisenvorsorge eingebunden werden.
Was der plötzliche Ausfall von Strom in den “besonderen Wohnformen” angerichtet hat, in denen Betreuung auf das vor allem wirtschaftlich unbedingt notwenige gekürzt ist, bleibt besorgniserregend. Eltern können sich wohl nur wenig darauf verlassen aus der Verantwortung entlassen zu sein.
Zur Frage der medizinischen Qualität der Frühgeborenenversorgung äußert sich Wolf-Dietrich Trenner in einem Interview mit der Zeitschrift G+G des AOK-Bundesverbands. Hart geht er darin mit den Bundesländern ins Gericht, die mit einer Verfassungsklage auf dem Rücken der Betroffenen ihre Privilegien in der Gesundheitspolitik sichern wollen (ohne ihren Pflichten immer vollumfänglich nachzukommen!).
https://akds.info/fruehgeborenenversorgung
Einen neuen Höchststand hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland erreicht. Mit 72.800 Fällen stieg die Anzahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen 2024 zum dritten Mal in Folge an, teilte das statistische Bundesamt (Destatis) heute mit. Binnen fünf Jahren erhöhten sich demnach die Fälle von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt um etwa ein Drittel. Insgesamt gingen die Jugendämter im vergangenen Jahr rund 240.000 Verdachtsmeldungen nach. Etwa jedes zweite von einer Kindeswohlgefährdung betroffene Kind war laut Destatis jünger als neun Jahre, jedes dritte sogar unter sechs Jahre. Im Schnitt lag das Alter bei 8,3 Jahren.
Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) warnt eindringlich vor den massiven Auswirkungen des für gestern geplanten Kabinettsbeschlusses zur Reform der Grundsicherung. Die vorgesehenen Änderungen gefährden zentrale Fortschritte bei sozialer Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sowie psychischer Erkrankung.
Bundesministerin Prien ernennt Mareike Wulf zur Kinder-Beauftragten
Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien hat die Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf zur Kinder-Beauftragten der Bundesregierung ernannt. Die Ernennung gab Prien am Freitag vor Vertreterinnen und Vertretern von Kinderrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden sowie von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen einer Sitzung zum Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ bekannt.
Politik, Fachpublikum und Betroffene kamen zusammen
Etwa sieben Millionen Menschen übernehmen in Deutschland Pflegeaufgaben. Sie sind eine große Wählergruppe – ihre Anliegen finden jedoch in Gesellschaft und Politik bislang wenig Gehör. Die bundesweite Fachtagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. hat ihnen eine Bühne gegeben. Unter dem Motto „Selbsthilfe stärkt: Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen im Fokus“ kamen in Berlin Betroffene, Fachleute und politische Entscheidungsträger*innen zusammen. Sie diskutierten darüber, welche politischen Veränderungen notwendig sind, um pflegende Angehörige zu entlasten – und welche Bedeutung die Selbsthilfe dabei hat.
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