Familie & Kind
Die Pflegereform der Bundesregierung ist nicht im Koalitionsstreit stecken geblieben, und einige der härtesten Einschnitte sind vom Tisch. Das ist die gute Nachricht aus Sicht des Deutschen Caritasverbands, der den Gesetzentwurf am 30. September bewertet hat. Ganz zufrieden ist der größte Wohlfahrtsverband Deutschlands aber nicht: Er sieht Licht und Schatten. Und er erwartet, dass im Frühjahr echte Strukturreformen folgen, die die Pflegeversicherung dauerhaft absichern.
Seit Jahren wird sie versprochen: eine Kinder- und Jugendhilfe, die für alle Kinder da ist, auch für Kinder mit Behinderung. Mit dem Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz, mit dem sich der Bundesrat am 25. September in erster Lesung befasst hat, rückt dieses Ziel aber eher in die Ferne.
„Das ist eine Reform, die ihren Namen nicht verdient“, sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesministerin.
Das aktuelle Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (Entwurf) ist als erste Stufe einer zweiteiligen Strukturreform angelegt. Es soll Infrastrukturangebote stärken, Verfahren vereinfachen und die kommunale Steuerungsfähigkeit verbessern. Bei der Bildungsassistenz sind von Betroffenenverbänden kritisierte Gruppenangebote nach dem Pooling-Prinzip vorgesehen. Eine Experimentierklausel soll die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit Behinderungen erproben. Das geht den Ländern aber nicht weit genug. Sie wollen vor allem, dass der Bund mehr Kosten übernimmt ohne die Vorrechte der Länder einzuschränken.
Die SPD, sonst nicht gerade für eine gute Beteiligung Betroffener bekannt, fordert auf Länderebene eine stärkere Einbindung von Kommunal-, Wohlfahrts- und Fachverbänden. „Nur so werden wir eine Gesamtstrukturreform aus einem Guss erreichen“. Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) bezeichnete den Entwurf gegenüber dem Referentenentwurf als „entscheidenden Rückschritt“.
Auch Sozialverbände haben Nachbesserungen verlangt. Der Kinderschutzbund kritisiert vor allem die Vorrangregelung bei den Hilfen zur Erziehung und Änderungen bei Qualitätsstandards.
Politik muss soziale Sicherheit gewährleisten. Pflege, Rente, Bildung und Familie in den Mittelpunkt stellen.
Der Deutsche Caritasverband mahnt vor Abschluss der Haushaltsberatungen im Bundestag, die drängenden Fragen der Menschen durch Schwerpunktsetzungen glaubwürdig zu beantworten. „Das Zahlenwerk des Bundeshaushalts muss gerade in Zeiten knapper Kassen und kumulierter Krisen überzeugende Prioritäten setzen und Antworten auf die Sorgen der Menschen geben. Die gestrige Generaldebatte hat gezeigt, wie wichtig es ist, nach dem Magdeburger Erdrutsch den großen Herausforderungen und Unsicherheiten die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Neben dem Klimaschutz und der Resilienz der Sozialstaatsarchitektur bleibt es unerlässlich, dass Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte als Miteinander von Kollegen, Nachbarn und Schulfreunden zu unterstützen“, erklärt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa. „Der Haushalt 2027 muss sicherstellen, dass sich die Menschen auf innere, äußere und soziale Sicherheit gleichermaßen verlassen können.”
STIKO erweitert ihre RSV-Prophylaxe-Empfehlung
Um Neugeborene und Säuglinge vor einem schweren Erkrankungsverlauf zu schützen und damit Versorgungsengpässe sowie Krankenhauseinweisungen, intensivmedizinische Behandlungen oder gar Todesfälle zu verhindern, soll ein langwirksamer monoklonaler Antikörper vor bzw. in der 1. RSV-Saison verabreicht werden. Die STIKO empfahl bislang eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab. Nach Prüfung der Datenlage zu dem neu zugelassenen Antikörper Clesrovimab ist die STIKO zu dem Ergebnis gekommen, neben Nirsevimab auch Clesrovimab als gleichwertige RSV-Prophylaxe für alle Neugeborenen und Säuglinge in der 1. RSV-Saison zu empfehlen. Darüber hinaus sind zukünftig zugelassene langwirksame monoklonale Antikörper zur RSV-Prophylaxe von der aktualisierten STIKO-Empfehlung ebenfalls umfasst. Weiterhin hat die STIKO noch keine Empfehlung zur RSV-Impfung von Schwangeren ausgesprochen.
Die STIKO stellt auf ihrer Website nähere Informationen zur RSV-Prophylaxe mit monoklonalen Antikörpern zur Verfügung.
Anlässlich des bundesweiten Aktionstags für einen starken Sozialstaat am 26. September unterstützt der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V. (BeB) die Forderungen des Bündnisses für Bürokratieabbau im Sozialbereich. Der BeB ist Teil des bundesweiten Bündnisses, das sich gegen Kürzungen sozialer Leistungen und für einen konsequenten Abbau bürokratischer Hürden einsetzt.
Gemeinsamer Bundesausschuss führt neue U10 ein und integriert Dokumentation der J1 ins Gelbe Heft
Künftig wird es auch für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren ein ärztliches Früherkennungsangebot – bekannt als „U-Untersuchung“ – geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Inhalte der neuen U10 beschlossen. Der Fokus liegt auf den Themen Übergewicht, körperliche Aktivität, digitaler Medienkonsum und psychische Auffälligkeiten. Gibt es Hinweise auf gesundheitliche Risiken, werden Kind und Eltern von den Kinderärztinnen und -ärzten dazu beraten und über vorbeugende Angebote informiert. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen U10 ist die Impfberatung, um insbesondere die Rate der Humane Papillomviren (HPV)-Impfungen sowohl bei Jungen als auch bei Mädchen zu erhöhen.
Die vom GBA ebenfalls beschlossene Dokumentation der J1 im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) soll dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für die HPV-Impfung und generell für dieses Früherkennungsangebot für Teenager zu erhöhen. Die J1 richtet sich unverändert an Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren.
Politische Partizipation auf Augenhöhe – das ist dem LVR ein wichtiges Anliegen. Die Landschaftsversammlung Rheinland hat daher schon 2015 einen besonderen Weg gefunden, um die Perspektive der organisierten Behindertenselbstvertretung aktiv in die politische Beratung einzubinden. Dazu wurde der LVR-Beirat für Inklusion und Menschenrechte eingerichtet.
Landschaftsverband Rheinland braucht besondere Vereinbarung zur Zusammenarbeit von zwei Abteilungen
Das LVR-Dezernat Soziales und das Dezernat Psychiatrie und Teilhabeverbund haben eine dezernatsübergreifende Kooperationsvereinbarung geschlossen, um die Unterstützung von Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen und besonders herausforderndem Verhalten zu verbessern. Hintergrund sind erhebliche Engpässe im regulären System der Eingliederungshilfe. Insbesondere an den Schnittstellen zwischen Akutpsychiatrie beziehungsweise Maßregelvollzug, Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe fehlen bislang teilweise geeignete Anschlussangebote.
Bei mindestens 10 % aller Kinder und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen bestehen im Bildungskontext deutliche Hinweise auf psychische Auffälligkeiten bzw. auf Themen aus dem Neurodiversitätsspektrum. Mit einem Fachkongress wollen die Sonerpädagogen Hilfen anbieten, um Schülerinnen und Schüler mit psychischen Erkrankungen bzw. Entwicklungsproblemen besser unterstützen und begleiten zu können.
25.-26.09.2026 in Bad Sassendorf. Weitere Inoformationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter https://akds.info/Fachtagung
Das neue REHA-Infor der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation widmet sich der Bedeutung von Zeit in vielen unterschiedlichen Zusammenhängen. Schauen Sie doch mal rein: https://www.bar-frankfurt.de
Nachdem Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund am 16. August 2026 auf Instagram unbelegte Zweifel an der ordnungsgemäßen Briefwahl in Pflegeheimen gesät hat, erklärt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK):
Wer öffentlich behauptet, bei der Briefwahl in Pflegeeinrichtungen werde „nicht immer alles dem Zufall überlassen“, obwohl er selbst einräumt, dafür keine Belege zu haben, sät gezielt Misstrauen gegen die Menschen, die dort arbeiten. Das ist verantwortungslos.
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und der Verband Sonderpädagogik (vds) laden zur Online-Fachveranstaltung „Inklusive Bildung gestalten: Professionen im Dialog“ am 16. November 2026 ein. Zunehmende Erkrankungen und eine steigende Anzahl an Kindern und Jugendlichen, die der Schule fernbleiben, stellen unser Bildungssystem und seine außerschulischen Partner vor Herausforderungen. Ein koordiniertes fachliches Vorgehen und ein intensiver interdisziplinärer Austausch sind erforderlich, um den Anspruch auf Bildung und Teilhabe sicherzustellen.
Bei Interesse: Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
er Bundeselternrat warnt angesichts aktueller Zahlen des Bundeskriminalamts vor der zunehmenden Gefährdung von Kindern und Jugendlichen - insbesondere in digitalen Räumen durch Cybergrooming, Sextortion und Livestreaming. Im Jahr 2025 wurden bundesweit 20.051 minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs registriert; die Missbrauchshandlungen ohne Körperkontakt stiegen um 16,5 Prozent.
Wie wohne ich, wenn ich nicht mehr bei meinen Eltern lebe? Was wünsche ich mir für die eigene Zukunft? Der bvkm möchte das wissen – direkt von Menschen mit Behinderung. Unsere Selbstvertretung hat bei der Erstellung des Fragebogens mitgewirkt. Bitte geben Sie den Fragebogen weiter in Ihren Familien, Einrichtungen und Diensten! Es gibt auch eine kurze Version des Fragebogens.
https://akds.info/danach
Der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe fordert zum Internationalen Tag der Jugend eine nachhaltige Stärkung der Unterstützung junger Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. Anlass ist die Zahl von 2,86 Millionen jungen Erwachsenen zwischen 20 und 34 Jahren ohne Berufsabschluss. Besonders gefährdet sind junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen, psychischen Belastungen oder Behinderungen, Care Leaver:innen, junge Volljährige sowie junge
Geflüchtete. Der BVkE betont, dass diese Jugendlichen mehr benötigen als Berufsorientierung und Arbeitsvermittlung. Entscheidend seien verlässliche Beziehungen, individuelle Begleitung, sozialpädagogische Unterstützung und ausreichend Zeit für persönliche Entwicklungsprozesse. Gefordert werden unter anderem eine dauerhafte Absicherung sozialpädagogisch
begleiteter Bildungsangebote, eine verbindliche Zusammenarbeit von SGB II, SGB III und SGB VIII sowie eine stärkere Berücksichtigung der psychischen Gesundheit und psychosozialen Stabilisierung.
„Das Konzept der Neuen Autorität für die schulische Praxis“ stellen wir (der Verband der Sonderschullehrer) am Samstag, 19.09.2026, 10.00 bis 13.00 Uhr vor und verbinden es mit der Frage „Ein Wundermittel für den Umgang mit herausforderndem Verhalten!?“
In dieser dreistündigen Online-Veranstaltung lernen Sie zentrale Prinzipien der Neuen Autorität kennen und auf Ihren beruflichen Alltag zu beziehen. Sie erhalten konkrete Methoden, um deeskalierend zu wirken, Grenzen wirksam zu setzen und gleichzeitig tragfähige Beziehungen zu Kindern, Jugendlichen und Eltern aufzubauen. Praxisnahe Übungen und ein kollegialer Austausch ermöglichen es Ihnen, die Haltung der Neuen Autorität direkt auszuprobieren und für Ihre Einrichtung nutzbar zu machen.
Details und Anmeldung unter
https://akds.info/neueautoritaet
Den Wechsel an der Spitze des Gesundheitsministeriums wir und bvkm zum Anlass, pflegende Eltern erneut dazu aufzurufen, sich an der Musterbrief-Aktion des bvkm zu beteiligen. Mit Hilfe dieses Schreibens können Betroffene den Abgeordneten ihres Wahlkreises klarmachen: Das PNOG ist eine massive Zumutung für pflegende Eltern. Ein Kurswechsel bei der Pflegereform ist dringend erforderlich!
https://bvkm.de/ratgeber/pflegereform/
Ein Artikel in der Apothekenumschau wird empfohlen: er beschreibt die Situation für Menschen mit Behinderungen sowohl aus Sicht von Betroffenen als auch Medizinern eindringlich mit Blick auf unser Gesundheitssystem. In Deutschland sind wir trotz Ratifizierung der UN-BRK im März 2009 noch weit entfernt von einem inklusiven, barrierefreien und diversen Gesundheitswesen.
https://akds.info/bfGesundheitssystem
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