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16.01.2025

Neue Regelungen zur Unterstützung von Familien und Kindern ab 2025

Ab dem Jahr 2025 treten in Deutschland verschiedene Maßnahmen in Kraft, die die Qualität der Kinderbetreuung verbessern und Familien unterstützen sollen. Dazu gehören Erhöhungen des Kindergelds und des Sofortzuschlags um jeweils 5 Euro sowie eine Anhebung des Mindestunterhalts für Kinder. Außerdem wird das Elterngeld für Selbstständige vereinfacht, Pflegefachpersonen erhalten erweiterte Kompetenzen, das Programm „Demokratie leben!“ startet in eine neue Förderperiode und die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird umgesetzt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus zieht eine positive Bilanz des vergangenen Jahres und blickt optimistisch auf das kommende Jahr: „Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu, in dem wir bereits einiges für Familien erreichen konnten. Gleichzeitig macht der Blick auf das neue Jahr Mut, denn der Einsatz für Familien, Pflege und Demokratie lohnt sich. Neben der Erhöhung von Kindergeld und Sofortzuschlag wird auch das KiTa-Qualitätsgesetz fortgesetzt. Dafür habe ich mich intensiv eingesetzt. Damit unterstützen wir die Länder dabei, in den kommenden zwei Jahren noch mehr für verlässliche Kitas und eine gute Betreuungsqualität zu investieren. Der Mindestunterhalt wird im neuen Jahr steigen, zusätzlich werden wir das Beantragen von Elterngeld vereinfachen – das ist ein gutes Zeichen für alle Familien.“

Ab dem 1. Januar 2025 wird das KiTa-Qualitätsgesetz fortgesetzt und weiterentwickelt, um die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Kitas zu stärken. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel gezielt zur Steigerung der Betreuungsqualität eingesetzt werden. Dazu gehören die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots, die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, die Unterstützung von Kita-Leitungen, Investitionen in gesunde Ernährung und Bewegung in Kitas, die Förderung der sprachlichen Bildung von Kindern sowie die Verbesserung der Qualifikation und Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern und -vätern. Der Bund stellt den Bundesländern in den Jahren 2025 und 2026 jeweils rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung, um diese Maßnahmen umzusetzen.

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Das Gesetz zur Kindergelderhöhung wurde erst kurz vor Jahresbeginn beschlossen, sodass die Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt wird. Ebenfalls zum 1. Januar 2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält. Der Höchstbetrag des KiZ beträgt dann 297 Euro pro Monat.

Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben. Kinder mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erhalten künftig als Summe von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld monatlich 482 Euro für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren (2 Euro mehr als 2024), 554 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren (3 Euro mehr) und 649 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (4 Euro mehr).

Ab Mai 2025 wird die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige vereinfacht. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und der Zugang zu Elterngeld transparenter werden. Elternzeit-Anträge müssen nicht mehr schriftlich eingereicht werden, sondern können künftig in Textform (z. B. per E-Mail) gestellt werden. Dies erleichtert die Antragstellung sowie die Kommunikation zwischen Eltern und Arbeitgebern.

Studierende nach dem Pflegeberufegesetz erwerben ab dem 1. Januar 2025 erweiterte heilkundliche Kompetenzen. Sie dürfen dann in bestimmten Bereichen Aufgaben übernehmen, die bisher nur von Ärztinnen und Ärzten ausgeführt werden durften, wie die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes, die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden sowie die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Demenz. Diese Änderungen werten das Pflegestudium auf und wirken dem Fachkräftemangel entgegen.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums startet im Januar 2025 in seine dritte Förderperiode (2025-2032). Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ erarbeitet. Das Programm fördert zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander sowie die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft.

Mit dem 1. Januar 2025 beginnt die Laufzeit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention. Diese Strategie benennt Ziele und 120 konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Eine neu eingerichtete Koordinierungsstelle bündelt künftig die Maßnahmen der Bundesregierung.

Bereits 2024 wurden einige Neuerungen umgesetzt. Dazu gehört das Freiwilligen-Teilzeitgesetz, das seit Mai 2024 in Kraft ist. Es verbessert die Rahmenbedingungen für Freiwillige in den gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten BFD, FSJ und FÖJ, u. a. durch die Anhebung der Taschengeld-Obergrenze und die Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten für unter 27-jährige Freiwillige. Zudem trat im November 2024 das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das ein einfaches, einheitliches Verfahren für die Änderung des Personenstandseintrags ohne diskriminierende Begutachtungen und Fremdbestimmung ermöglicht. Ebenfalls seit November 2024 ist die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft, die Schwangere vor unzumutbaren Belästigungen schützt und ihnen den gesetzlich garantierten Anspruch auf eine ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung sichert.

Quelle: http://www.bmfsfj.de

Thema: Informationen Familie & Kind | 16.01.2025 |

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