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18.02.2025

Bundestag beschließt umfassenden Schutz für Frauen nach Fehlgeburten

Am 30. Januar 2025 hat der Bundestag eine bedeutende Entscheidung getroffen und den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes verabschiedet. Die neuen Regelungen betreffen Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, und sehen ab der 13. Schwangerschaftswoche einen gestaffelten Mutterschutz vor.

Nach der bisherigen Rechtslage hatten Frauen nur dann Anspruch auf Mutterschutz und entsprechende Leistungen, wenn die Schwangerschaft mindestens 24 Wochen dauerte oder das Kind mehr als 500 Gramm wog. Mit dem neuen Gesetz wird dieser Schutz jedoch bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche gewährt. Je nach Fortschritt der Schwangerschaft erhalten Frauen im Falle einer Fehlgeburt nun unterschiedlichen Mutterschutz: ab der 13. Schwangerschaftswoche sind es zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen.

Die neuen Regelungen berücksichtigen auch die psychischen Belastungen, die mit einer Fehlgeburt einhergehen. Ein Beschäftigungsverbot soll nur dann gelten, wenn die betroffene Frau dies ausdrücklich wünscht, was den betroffenen Frauen eine selbstbestimmte Entscheidung über die Inanspruchnahme der Schutzfrist ermöglicht.

Auch selbstständig Tätige und gesetzlich versicherte Frauen sowie Beamtinnen und Soldatinnen profitieren von den neuen Regelungen. Ein Entschließungsantrag von Union, SPD und Grünen fordert zudem die kommende Bundesregierung auf, ähnliche Anpassungen auch für privat versicherte, selbstständige Frauen umzusetzen.

Die neuen Regelungen treten am 1. Juni 2025 in Kraft und bedürfen keiner Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: http://www.bag-selbsthilfe.de

Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind | 18.02.2025 |

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