Neues Gesetz stärkt den Kinderschutz in Deutschland
Der Deutsche Bundestag hat ein bedeutendes Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verabschiedet. Mit dem UBSKM-Gesetz wird ein durch das Parlament legitimiertes Amt einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten geschaffen, das sich gezielt gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen richtet. Zudem werden der Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, was den Kinderschutz in Deutschland nachhaltig stärkt.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus äußerte ihre Erleichterung über die Einigung zum neuen Gesetz, das die Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stärken soll. Sie betonte, dass täglich über 50 Kinder in Deutschland Opfer sexuellen Missbrauchs werden – eine alarmierende Zahl. Das UBSKM-Gesetz setzt ein deutliches Zeichen, dass Missbrauch nicht ignoriert werden darf und Betroffene Gehör finden müssen. Es sollen starke Hilfestrukturen geschaffen und die Möglichkeiten zur Aufarbeitung verbessert werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird beauftragt, Eltern, Fachkräfte und Kinder zu sensibilisieren, um Prävention in Schulen und Vereinen zu fördern. Zudem sollen verbindliche Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe sicherstellen, dass Kinder in einem sicheren Umfeld aufwachsen können. Das Gesetz signalisiert den Kindern, dass sie nicht alleine sind und Unterstützung erhalten, wenn sie Gewalt erfahren.
Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes und dankte dem Bundesfamilienministerium für dessen Einsatz. Sie betonte die fraktionsübergreifende Priorität des Kampfes gegen sexualisierte Gewalt von Kindern und Jugendlichen. Besonders für Betroffene sei dies ein wichtiges Zeichen politischer Verantwortungsübernahme. Durch die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag und Bundesrat soll die Politik künftig noch zielgerichteter agieren können. Zudem wird die Bundesregierung verpflichtet, das UBSKM-Amt in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen. Deutschland nimmt mit diesem Gesetz eine Vorreiterrolle ein und setzt einen wichtigen Impuls, dem hoffentlich auch andere Länder folgen werden.
Das beschlossene Gesetz stärkt die Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen durch die Schaffung des Amtes einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten, den Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Das UBSKM-Amt dient als zentrale Anlaufstelle für Betroffene, deren Angehörige, Fachleute sowie engagierte Menschen in Politik und Gesellschaft. Amt und Aufarbeitungskommission werden dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten. Die Beteiligung und Belange von Betroffenen werden durch den Betroffenenrat dauerhaft gestärkt, der als politisch beratendes Gremium deren Anliegen in die politischen Prozesse einbringt.
Die wichtige Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wird fortgesetzt, und sie wird weiterhin vertrauliche Anhörungen und öffentliche Hearings durchführen. Institutionen werden bei der Aufarbeitung unterstützt, und ein neues zentrales Beratungssystem bietet Informationen, Erstberatung und Vernetzung. In der Kinder- und Jugendhilfe werden verbesserte Akteneinsichtsrechte und erweiterte Aufbewahrungsfristen geregelt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs und fördert durch Sensibilisierung und Aufklärung die frühzeitige Aufdeckung und Verhinderung sexueller Gewalt. Schutzkonzepte und Fallanalysen werden in der Kinder- und Jugendhilfe zu verbindlichen Qualitätsmerkmalen, um aus problematischen Kinderschutzverläufen zu lernen. Zudem wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.
Das Gesetz muss nun noch vom Bundesrat verabschiedet werden.
Quelle: http://www.bmfsfj.de
Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind | 12.02.2025 |