11.11.2024
Experten fordern Monitoring für Pränataltests
Am 9. Oktober hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages 16 Expertinnen zur Notwendigkeit eines Monitorings der Folgen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) befragt. Dabei gab es deutliche Unterschiede zwischen Pränataldiagnostikerinnen und Vertretern von Selbstvertretungen und Beratungsstellen.
Bereits im Juni 2023 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, begleitende Maßnahmen für NIPT einzuführen, darunter ein Monitoring zur Umsetzung und den Folgen der Bluttests. Ein Expert*innengremium soll die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen und die Bundesregierung beraten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte 2019 entschieden, dass der Bluttest auf Trisomie 13, 18 und 21 Kassenleistung wird. Die Umsetzung erfolgte im Juli 2022. Diese Tests bieten keine therapeutischen Optionen, sondern ermöglichen lediglich eine Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Behindertenrechtsorganisationen und Elternverbände warnten, dass solche Tests suggerieren könnten, die Geburt eines behinderten Kindes sei unerwünscht.
Ein interfraktioneller Antrag von 121 Abgeordneten fordert nun ein Monitoring der Konsequenzen der Kassenzulassung sowie die Einrichtung eines Expert*innengremiums. Der Gesundheitsausschuss befasste sich in einer öffentlichen Anhörung mit diesen Fragen. Dabei wurde deutlich, dass verlässliche Daten zur Qualität der Aufklärung und Beratung fehlen.
Die Anhörung zeigte, dass es gute Gründe für ein Monitoring gibt. Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern unterstützen diese Forderung mit einem gemeinsamen Positionspapier. Der Bundestag wird am 8. November über den Antrag abstimmen. Mit dem Monitoring könnten verlässliche Daten zu den Auswirkungen des NIPT auf das gesellschaftliche Bild von Behinderung erhoben werden.
Quelle: http://www.gen-ethisches-netzwerk.de
Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind | 11.11.2024 |
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