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15.10.2024

Neues Gesetz stärkt Rechte von Schwangeren und schützt vor Gehsteigbelästigungen

Der Bundesrat hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verabschiedet, das bereits vom Bundestag beschlossen wurde. Nach der geplanten Verkündung im Herbst dieses Jahres wird das Gesetz in Kraft treten.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus betonte die Bedeutung dieser Entscheidung: „Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft gehört zu den höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch.“

Mit dem neuen Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen wurde ein wichtiger Kompromiss zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter gefunden. „Wir geben den Ländern jetzt klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke. Gleichzeitig stärken wir die Rechte der Frauen und beenden einen möglichen Spießrutenlauf auf dem Weg zur Beratungsstelle. Ich freue mich, dass das Gesetz nun in Kraft treten wird“, so Paus weiter.

Das Gesetz verfolgt das Ziel, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen. Dadurch sollen die Rechte der Schwangeren sowie das gesetzliche Beratungs- und Schutzkonzept gestärkt werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Die Länder müssen den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, gewährleisten. Es wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Beratungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder am Betreten gehindert werden. Auch das Personal der Beratungsstellen und Einrichtungen wird geschützt, um die ungestörte Ausübung ihrer Tätigkeiten sicherzustellen. Belästigungen und Behinderungen können mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Zur besseren Übersicht über die regionale Versorgungslage wird die Bundesstatistik ergänzt, sodass nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden können.

Dieses Gesetz stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Rechte und den Schutz von Schwangeren in Deutschland zu stärken und ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen.

Quelle: http://www.bmfsfj.de

Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind | 15.10.2024 |

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