06.11.2024
Neuer Gesetzentwurf zum Schwangerschaftsabbruch vorgestellt
Am 17. Oktober 2024 präsentierte der Deutsche Frauenrat zusammen mit 26 zivilgesellschaftlichen Verbänden einen neuen Gesetzentwurf zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Dieser Entwurf soll zeigen, dass und wie Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der Betroffenen und internationalen Gesundheitsstandards geregelt werden können.
In einem Begleitbrief an den Bundeskanzler betonen die Verbände, dass der Entwurf die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren in den Vordergrund stellt. Geplant ist, dass die Beendigung einer Schwangerschaft auf Verlangen der Frau bis zur 22. Woche legalisiert wird. Der Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass Schwangere das Recht haben, ohne Zwang Beratungsangebote und medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Aktuelle Zugangsbarrieren wie Beratungspflichten, Wartezeiten und fehlende Kostenübernahme sollen abgebaut werden.
Der Deutsche Frauenrat erhielt für diesen Gesetzentwurf bei seiner Mitgliederversammlung am 22. Juni 2024 ein überwältigendes Mehrheitsvotum. Zu den Unterstützern gehören unter anderem pro familia Bundesverband, Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Doctors for Choice Germany, medica mondiale e.V., Amnesty International und viele andere Organisationen.
Dieser Entwurf markiert einen wichtigen Schritt in der Diskussion um das Recht auf einen sicheren und selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch in Deutschland und könnte die aktuelle Gesetzeslage erheblich verändern.
Quelle: http://www.b-b-e.de
Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind | 06.11.2024 |
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