Gesetze zum Schutz vor Gewalt und zur Inklusion von Kindern und Jugendlichen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt beschlossen. Das Gewalthilfegesetz schafft erstmals einen bundesweiten Rahmen für ein umfassendes Unterstützungssystem. Das Bundesfrauenministerium hat diesen Entwurf in enger Abstimmung mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet und dem Kabinett vorgelegt. Nach dem heutigen Beschluss soll das parlamentarische Verfahren schnellstmöglich gestartet werden.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus erklärte: „Mit dem heute beschlossenen Gewalthilfegesetz haben wir endlich ein starkes Instrument im Kampf gegen die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Erstens, weil wir einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung bei Gewalt einführen. Zweitens, weil die Länder verpflichtet werden, ein bedarfsgerechtes Angebot an Schutz- und Beratungsleistungen sicherzustellen und zudem Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt umzusetzen. Drittens wird der Bund die Länder in den nächsten zehn Jahren finanziell unterstützen. Deutschland hat ein Problem mit Gewalt gegen Frauen und mit diesem Gesetz können wir dagegen ankämpfen. Diese Trendumkehr ist dringend notwendig. Ich appelliere an den Deutschen Bundestag: Unterstützen Sie, dass die gründliche Arbeit der letzten Jahre nicht umsonst war. Helfen Sie mit, dass Frauen in Deutschland zukünftig besser vor Gewalt geschützt werden. Die betroffenen Frauen werden es Ihnen danken.“
Der Gesetzentwurf schafft eine spezifische Rechtsgrundlage für ein zuverlässiges und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Er konkretisiert staatliche Schutzpflichten gemäß Grundgesetz und den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Geplante Maßnahmen sind die Bereitstellung ausreichender und bedarfsgerechter Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder. Außerdem umfasst der Entwurf Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen sowie Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit. Die strukturierten Vernetzungsarbeiten innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und mit allgemeinen Hilfsdiensten, insbesondere dem Gesundheitswesen, der Jugendhilfe, der Polizei, der Justiz, den Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und entsprechenden Berufsgruppen, sollen unterstützt werden. Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein.
Für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel durch die Umsatzsteuerverteilung.
Ebenfalls hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zu vereinen, um deren individuelle Förderung sicherzustellen. Rund 440.000 Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Eltern sollen zukünftig schneller und einfacher die notwendige Unterstützung erhalten, unabhängig von der Art der Beeinträchtigung. Über 4.000 Akteure, darunter auch betroffene Kinder und Jugendliche, haben sich eingebracht und über Umsetzungsoptionen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe diskutiert.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus betonte: „Mit dem Gesetzentwurf für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe machen wir heute einen wichtigen Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Inklusion für Familien von Kindern mit Behinderung. Seit mehr als zehn Jahren warten die Betroffenen darauf, endlich unbürokratisch die Leistungen zu erhalten, die ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Kinder und Jugendliche mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung haben im Alltag ohnehin große Herausforderungen zu bewältigen. Ihre Familien unterstützen sie dabei mit bewundernswerter Kraft und Ausdauer. Wenn heute Familien wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten zwischen Ämtern hin- und hergeschickt werden, führt das zu zusätzlichen unnötigen Belastungen. Zukünftig sollen sie einen zentralen Ansprechpartner haben: die Kinder- und Jugendhilfe.“
Geplante Maßnahmen umfassen die Zusammenführung der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Ein zentraler Ansprechpartner für Familien soll helfen, Teilhabeleistungen in Anspruch zu nehmen und die Jugendämter bei der Weiterentwicklung inklusiver Angebote zu beraten. Zudem sind kostenfreie Assistenzleistungen für Freizeitaktivitäten geplant, um jungen Menschen mit Behinderungen die Teilnahme an Sportgruppen, Ausflügen und ähnlichen Aktivitäten zu ermöglichen. Die Umsetzung soll strukturiert erfolgen, ohne die Beteiligten zu überfordern. Länder und Kommunen haben bis 2028 Zeit, diese Maßnahmen umzusetzen.
Mit diesen beiden Gesetzesentwürfen setzt die Bundesregierung wichtige Akzente für den Schutz von Gewaltopfern und die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Beide Gesetze sollen bestehende Strukturen verbessern und den Betroffenen die notwendige Unterstützung bieten. Es bleibt zu hoffen, dass der Deutsche Bundestag diese Gesetze zügig verabschiedet, um die dringend benötigten Veränderungen schnell umzusetzen.
Quelle: http://www.bmfsfj.de
Thema: Informationen Familie & Kind | 05.12.2024 |