Familie & Kind
Viele Eltern suchen für ihre erwachsenen Kinder mit Down-Syndrom einen Platz für das Leben. Dabei stoßen sie immer häufiger auf ausgebuchte Angebote der bewährten Träger der Anstalten und allen möglichen Namen. Um auch Eigeninitiative leichter zu ermöglichen und Förderung zugänglicher zu machen hat sich der Landschaftsverband Rheinland etwas überlegt:
Bei Vorlage eines Behindertenausweises mit mindestens GdB von 50% gewähren viele Autohersteller Rabatt beim Neuwagenkauf. Ob sich das lohnt muss immer im Einzelfall geprüft werden, mancher Verhandlungsfuchs mag mehr erzielen. Ein Blick auf die Website des ADAC lohnt sich aber schon um klüger in die Verhandlungen beim Händler gehen zu können. Und bei manchem Hersteller wird der Rabatt auch Betreuern bei Vorlage des Betreuerausweises gewährt. Also aufmerksam die Liste durchschauen.
https://akds.info/kfzbehindertenrabatt
Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai und angesichts der anstehenden Wahlen zum EU-Parlament rufen die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Familienorganisationen dazu auf, dass sich die politischen Parteien, das zu bildende Europäische Parlament sowie die neue EU-Kommission diskriminierungsfrei für alle Familienformen einsetzen. Sie appellieren zudem, demokratiefeindlichen und rassistischen Kräften eine Absage zu erteilen.
Seit 1.1.2024 können ehrenamtliche Betreuer vom Betreuten zusätzlich zur Aufwandspauschale die Zahlung einer Inflationsausgleichssonderzahlung verlangen. Dieser Anspruch gilt jedoch nur bis zum 31.12.2025. Ist der Betreute mittellos sollte der Anspruch gegen das Betreuungsgericht geltend gemacht werden.
Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat ihren Abschlussbericht an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, übergeben.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Kommission hat sich ein Jahr lang ehrenamtlich mit den Fragen der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch und im Bereich Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Ich danke den 18 Expertinnen und Experten sehr für ihre intensive Arbeit. Ihre Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs. Denn diesen braucht es bei den Themen Schwangerschaftsabbruch und unerfüllter Kinderwunsch – wir alle wissen, wie emotional diese sein können.“
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Die Kommission hat hervorragende Arbeit geleistet. Ihre wissenschaftliche Expertise ist eine wesentliche Hilfe, um die komplexen ethischen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten. Am Ende braucht es dafür aber einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens. Danke der Kommission für die Arbeit und für die Anregungen zur Debatte.“
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußerst anspruchsvolle rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und bedeutsame Frage. Ich danke der Kommission dafür, dass sie sich dieser Herausforderung gestellt hat und uns heute einen unabhängigen und wissenschaftlich fundierten Bericht übergibt. Als Bundesregierung werden wir den Bericht gründlich auswerten, insbesondere die verfassungs- und völkerrechtlichen Argumente werden wir prüfen. Diesen Auftrag nehmen gerade wir in unserem Hause als Verfassungsressort sehr ernst. Das gebietet uns nicht zuletzt das Verantwortungsbewusstsein für den sozialen Frieden in unserem Land.“
Die Kommission empfiehlt:
Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
Wie erfolgreich der Kampf vieler Down-Syndrom-Initiativen gegen den Abbruch von Schwangerschaften bei erwartetem Kind mit Down-Syndrom unter solchen Bedingungen noch sein kann?
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Kaum ein Thema zur Familie und ihrer sozialen Situation wird derzeit heftiger diskutiert als die Kindergrundsicherung. Noch nicht wirklich gestartet droht sie zum Rohrkrepierer zu werden. Zur Meinungsbildung helfen ein paar Fakten:
https://akds.info/kindergrundsicherung
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Wer darf und soll eigentlich Kinder bekommen in unserer Gesellschaft? Das ist eine der zentralen Fragen der Reproduktiven Gerechtigkeit. Gerade die Elternschaft von behinderten Menschen wurde und wird in Deutschland immer wieder verunmöglicht. Für eine selbstbestimmte Lebens- und Familienplanung und die Wahrnehmung der eigenen reproduktiven Rechte ist der Zugang zu Wissen, um informierte Entscheidungen zu treffen, eine Grundvoraussetzung. Das GeN hat deshalb mit Sexualpädagog*in Birte Lahl vom Familienplanungszentrum Balance über sexuelle Bildung für behinderte Menschen gesprochen.
Und wenn die mit sexueller Selbstverwirklichung einhergehende Verantwortung für Sorge und Erziehung mitgedacht und berücksichtigt wird sind weitere interessante Projekte zu erwarten mit durchaus unterschiedlichen Ergebnissen je nach Perspektive.
https://hingehoert-und-nachgefragt.podigee.io/28-new-episode
Fachleute bezweifeln, dass der 2023 vom Kabinett verabschiedete Entwurf zur Kindergrundsicherung verfassungskonform ist. Ein Kritikpunkt betrifft die Ausnahme für Kinder, deren Familien noch keine Asylzusage haben. Das Kanzleramt befürwortet sie, weil Menschen sonst Anreize zum Zuzug nach Deutschland haben könnten. Rechtsprofessorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt verweist dagegen auf das Bundesverfassungsgericht: Dieses entschied 2022, dass „migrationspolitische Erwägungen“ nicht rechtfertigen, die Leistungen an Flüchtlinge unter das Existenzminimum zu senken.
Wir nennen sie ja eher Frank oder Dorothée, Silke oder Karsten. Oder wir sprechen, auch in deren fortgeschrittenem Alter von unseren “Kindern” und ziehen damit (berechtigte) Kritik auf uns. Und wenn wir mit ahnungslosen Mitbürgern, unseren Nachbarn, sprechen, dann sagen wir eher “Menschen mit Down-Syndrom”.
Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel empfiehlt, künftig nicht mehr von Menschen mit „geistiger Behinderung“ zu sprechen: Der Begriff werde von einem Großteil der so bezeichneten Menschen als diskriminierend und abwertend empfunden. Nötig sei eine Diskussion zu dem Begriff im Bundestag spätestens dann, wenn dieser sich mit der Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung befasse. In Anlehnung an die englischsprachige Originalfassung der UN-Behindertenrechtskonvention verwendet der Beauftragte selbst in seinen Empfehlungen die Bezeichnung „Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen“.
Ob es dadurch wirklich besser wird? Was meinen Sie? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Am 31. Mai und 1. Juni fanden die Inklusionstage 2022 statt. Das Motto war „WOHNEN barrierefrei, selbstbestimmt, zeitgemäß“. Es fand als hybride Veranstaltung in Berlin und im Livestream statt. Die gute Nachricht: Alle Programmpunkte sind weiterhin unter http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/ikt22 online abrufbar. “Außerdem finden Sie auf der Seite einen kurzen Film zu den Inklusionstagen.” Zudem gibt es die Video-Doku auch in Leichter Sprache.
Folgende Anfrage erreichte uns die Tage zum Weiterverbreiten:
Für meine Bachelor Thesis möchte ich eine wissenschaftliche Umfrage erheben über das Feststellungsverfahren für den Grad der Behinderung bei DS. (Die Umfrage ist vorbereitet, aber über empirio noch nicht live geschaltet.)
Für mich und natürlich für alle, die das Ergebnis interessiert, ist es ausschlaggebend, dass sich soviele Eltern an der Umfrage beteiligen wie möglich.
WALHALLA Fachverlag: “Der Pflegegrad von Kindern und Jugendlichen wird grundsätzlich auf der Basis der Kriterien ermittelt, die auch für Erwachsene gelten. Die Referentin zeigt in dem Seminar Pflegebegutachtung von Kindern und Jugendlichen auf, worauf bei den Modulen und Kriterien zur Ermittlung des Pflegegrades besonders geachtet werden muss. Erläutert wird die Pflegegradberechnung für unterschiedliche Altersstufen anhand von Beispielen und bespricht Inhalt und Konsequenzen nach Vorliegen des Gutachtens.”
Die Bedeutung der körpereigenen Stoffwechsel-Vorgänge und ihre individuelle Unterstützung mittels TNI (Targeted Nutritional Intervention). Durch das zusätzlich vorhandene 21. Chromosom sind beim Down Syndrom einige grundlegende körperlichen Vorgänge verändert, welche die Gesundheit und Entwicklung der Kinder stark beeinflussen.
Während professionelle Pflegekräfte durch die Pflegereform auf mehr Geld hoffen können, gehen Angehörige leer aus: Anders als im Entwurf vorgesehen wird das Pflegegeld für sie doch nicht angehoben. Und, was fast noch schlimmer ist: Auch das versprochene Pflegebudget wird es nicht geben, die Abrechnungsmodalitäten bleiben also weiterhin ein bürokratischer Kraftakt. Das ist zutiefst unsozial.
Dass Paare sich trennen, wenn die gemeinsamen Kinder noch minderjährig sind, ist keine Seltenheit. Die meisten Kinder leben danach bei der Mutter, bis heute. Aber immer mehr Paare möchten sich nach einer Trennung die Verantwortlichkeit für ihre Kinder teilen. Dabei probieren sie eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten aus.
Verband der Ersatzkassen Bayern: Die aktuellen Zahlen über die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in den bayerischen Pflegeheimen sind alarmierend. Die Pflegeheimeinwohner müssen pro Monat 2.126 Euro an Zuzahlungen leisten (Stand: 1.7.2021). Zum Jahresbeginn lag diese Zahl noch bei 2.078 Euro. Die Steigerung beträgt 2,31 Prozent in den ersten sechs Monaten 2021. Vor zwölf Monaten beliefen sich die Zuzahlungen auf 2.018 Euro. Das heißt, die finanzielle Belastung nahm um 5,35 Prozent zu.
Reproduktive Gesundheit muss gestärkt werden, Widerspruch gegen „Recht auf Schwangerschaftsabbruch“
Dortmund/Berlin, 01. Juli 2021. Nach Einschätzung der Caritas benennt der vom EU-Parlament Ende Juni verabschiedete sogenannte Matic-Bericht wichtige Forderungen mit Blick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen. „Nicht akzeptabel ist allerdings das im Bericht formulierte grundsätzliche Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch, da die Rechte des ungeborenen Kindes außer Acht gelassen werden,“ kritisiert die Bundesvorsitzende des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), Hildegard Eckert.
Der 11. Literaturwettbewerb des Verein “Die Wortfinder e.V.” ist “Für alle Menschen mit einer so genannten Behinderung” ausgeschrieben. Thema: “Mensch Meier! Tierisch gut! Wie das blühende Leben!“ - Gedanken über Menschen, Tiere und Pflanzen. Einsendeschluss: 28. April 2021. Teilnahmebedingungen.
Update: Es sind bereits mehrere hundert Texte rund um das ausgeschriebene Thema eingegangen. Noch ist Zeit, mitzumachen!
Lustige Osterhasen ganz leicht zeichnen mit Sketchnotes. Mehr Anleitungen auf pheminific.de
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