Familie & Kind
Pflegende Angehörige finden schwierig dringend notwendigen Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahmen zu finden: sie sorgen sich, wer sich während der Maßnahme um die pflegebedürftige Person kümmert. Dieses Problem löst angeblich § 42b SGB XI. Die Vorschrift gibt Pflegebedürftigen einen Anspruch auf Mitaufnahme in dieselbe Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, in der sich der pflegende Angehörige aufhält.
Infopapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW): https://akds.info/rehabegleitung
In der Versorgung von Neugeborenen mit Fehlbildungen oder seltenen neurologischen Erkrankungen des Darms gibt es große Unterschiede. Die wenigen kleinen Patientinnen und Patienten werden an vielen Kliniken operiert – die meisten in Häusern, die die Eingriffe nur selten durchführen. Um die Qualität der Versorgung zu verbessern, will der Gemeinsame Bundesausschuss über Mindestmengen für diese Eingriffe beraten. Doch einige Bundesländer wehren sich gegen die Vorgaben aus Berlin. Lesen Sie im neuen „Blickpunkt Klinik“, was Erfahrung und Routine in Kliniken für die Kleinsten bedeuten, wie Betroffene auf das Thema schauen und wie Mindestmengen in der Praxis gehandhabt werden.
Der Newsletter der AOK mit Details zum Thema: https://www.aok.de/gp/krankenhaus/blickpunkt-klinik-newsletter
Der großflächige Stromausfall im Südwesten Berlins hat deutlich gemacht, wie sensibel und verwundbar unsere kritische Infrastruktur ist – insbesondere im Gesundheits- und Pflegesystem. Das Ereignis hat eindrücklich gezeigt, wie unzureichend Pflege- und Gesundheitseinrichtungen auf solche Extremereignisse vorbereitet sind. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert deshalb: Pflegefachpersonen müssen zentral in die Krisenvorsorge eingebunden werden.
Was der plötzliche Ausfall von Strom in den “besonderen Wohnformen” angerichtet hat, in denen Betreuung auf das vor allem wirtschaftlich unbedingt notwenige gekürzt ist, bleibt besorgniserregend. Eltern können sich wohl nur wenig darauf verlassen aus der Verantwortung entlassen zu sein.
Zur Frage der medizinischen Qualität der Frühgeborenenversorgung äußert sich Wolf-Dietrich Trenner in einem Interview mit der Zeitschrift G+G des AOK-Bundesverbands. Hart geht er darin mit den Bundesländern ins Gericht, die mit einer Verfassungsklage auf dem Rücken der Betroffenen ihre Privilegien in der Gesundheitspolitik sichern wollen (ohne ihren Pflichten immer vollumfänglich nachzukommen!).
https://akds.info/fruehgeborenenversorgung
Einen neuen Höchststand hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland erreicht. Mit 72.800 Fällen stieg die Anzahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen 2024 zum dritten Mal in Folge an, teilte das statistische Bundesamt (Destatis) heute mit. Binnen fünf Jahren erhöhten sich demnach die Fälle von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt um etwa ein Drittel. Insgesamt gingen die Jugendämter im vergangenen Jahr rund 240.000 Verdachtsmeldungen nach. Etwa jedes zweite von einer Kindeswohlgefährdung betroffene Kind war laut Destatis jünger als neun Jahre, jedes dritte sogar unter sechs Jahre. Im Schnitt lag das Alter bei 8,3 Jahren.
Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) warnt eindringlich vor den massiven Auswirkungen des für gestern geplanten Kabinettsbeschlusses zur Reform der Grundsicherung. Die vorgesehenen Änderungen gefährden zentrale Fortschritte bei sozialer Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sowie psychischer Erkrankung.
Bundesministerin Prien ernennt Mareike Wulf zur Kinder-Beauftragten
Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien hat die Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf zur Kinder-Beauftragten der Bundesregierung ernannt. Die Ernennung gab Prien am Freitag vor Vertreterinnen und Vertretern von Kinderrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden sowie von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen einer Sitzung zum Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ bekannt.
Politik, Fachpublikum und Betroffene kamen zusammen
Etwa sieben Millionen Menschen übernehmen in Deutschland Pflegeaufgaben. Sie sind eine große Wählergruppe – ihre Anliegen finden jedoch in Gesellschaft und Politik bislang wenig Gehör. Die bundesweite Fachtagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. hat ihnen eine Bühne gegeben. Unter dem Motto „Selbsthilfe stärkt: Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen im Fokus“ kamen in Berlin Betroffene, Fachleute und politische Entscheidungsträger*innen zusammen. Sie diskutierten darüber, welche politischen Veränderungen notwendig sind, um pflegende Angehörige zu entlasten – und welche Bedeutung die Selbsthilfe dabei hat.
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Fünf Jahre nach dem Start des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ blickt Nordrhein-Westfalen auf eine Erfolgsgeschichte zurück, die nachhaltige Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe angestoßen hat. Aus einem Pilotprojekt mit 18 Kommunen ist inzwischen ein landesweites Netzwerk entstanden, das heute 141 von 186 Jugendämtern verbindet. Begleitet und unterstützt werden die Jugendämter dabei von den beiden Landesjugendämtern des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Gefördert wird das Netzwerk vom NRW-Familienministerium. Die Jubiläumstagung unter dem Motto „Zeit für kommunale Präventionsketten – Zeit für Kinder und Jugendliche!“ fand am Mittwoch in Dortmund statt.
Datum: 28.11.2025 Zeit: 14 bis 16 Uhr Ort: Hansastraße 40 in 80686 München
Der interaktive Vortrag thematisiert im ersten Teil die Herausforderungen und Chancen von Eltern, deren Kinder mit einer Behinderung aufwachsen. Im Fokus steht, wie Eltern die Selbstbestimmung ihrer Kinder fördern können – zwischen Schutz, Förderung und Loslassen. Es gibt Raum für Erfahrungsaustausch und die Frage, was Selbstbestimmung für diese Kinder bedeutet.
Im zweiten Teil wird das Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay) vorgestellt. Hier geht es um die Wünsche und Ziele der antragsstellenden Person, wobei Eltern als Vertrauenspersonen unterstützen können. Der Vortrag zeigt auf, welche Rolle Eltern in diesem Prozess einnehmen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Zielgruppe: Eltern von (erwachsenen) Kindern mit Behinderung
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In der Schweiz ist die Eizellenspende bislang verboten. Der Bundesrat möchte das ändern und plant eine Gesetzesrevision, die das Verfahren künftig erlauben soll. Damit soll eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern erreicht werden – schließlich dürfen Männer schon heute ihre Samenzellen spenden. Doch dieser Vergleich ist trügerisch: Während eine Samenspende unkompliziert und risikoarm ist, bedeutet eine Eizellenspende für die Spenderin eine wochenlange Hormonbehandlung, einen Eingriff unter Narkose und mögliche gesundheitliche Folgen.
Nicht jede Behinderung ist auf den ersten Blick erkennbar. Eine davon ist FASD, die Fetale Alkohol-Spektrum-Störung. Menschen, die davon betroffen sind, können sehr unterschiedliche Beeinträchtigungen haben – manche leicht, andere schwerwiegend. Was sie alle verbindet, ist die gemeinsame Ursache: Alkoholkonsum während der Schwangerschaft.
Fetale Alkohol-Spektrum-Störungen, kurz FASD (englisch: Fetal Alcohol Spectrum Disorder), entstehen, wenn ein ungeborenes Kind im Mutterleib Alkohol ausgesetzt ist. Schon geringe Mengen können die Entwicklung des Gehirns und anderer Organe nachhaltig schädigen. Alkohol wirkt im Körper des Babys toxisch und kann bleibende körperliche, geistige und emotionale Beeinträchtigungen verursachen. Deshalb gilt: Schwangere sollten grundsätzlich auf Alkohol verzichten. Besonders in den ersten drei Monaten ist der Alkoholkonsum für das Kind besonders gefährlich, aber auch in späteren Phasen kann er erhebliche Schäden anrichten.
Der aktuelle Bericht des Paritätischen Gesamtverbands zur Armut und Kita-Betreuung zeigt eindrücklich, dass das deutsche System der Kindertagesbetreuung derzeit nicht ausreichend dazu beiträgt, soziale Ungleichheiten zu verringern. Obwohl Kitas gesetzlich den Auftrag haben, Benachteiligungen abzubauen, profitieren Kinder aus armutsbetroffenen Familien deutlich weniger von frühkindlicher Bildung. Sie besuchen seltener eine Kita, und wenn doch, dann meist nur in geringerem zeitlichem Umfang. Dabei liegt das Problem nicht an mangelndem Interesse: Viele Eltern äußern den Wunsch nach Betreuung, können diesen aber aufgrund fehlender Plätze oder zu hoher Kosten nicht realisieren.
Ein zentrales Hindernis bleibt die finanzielle Belastung durch Elternbeiträge. Zwar sieht das Gesetz Befreiungen für Familien mit Sozialleistungsbezug vor, doch in der Praxis zahlen viele armutsbetroffene Haushalte weiterhin erhebliche Beträge. Diese Kosten schrecken ab und verhindern den Zugang zur frühkindlichen Bildung. Hinzu kommt, dass auch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), das eigentlich Kindern aus einkommensschwachen Familien gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll, nur einen Teil der Anspruchsberechtigten erreicht. Die geringe Inanspruchnahme hängt häufig mit bürokratischen Hürden, komplizierten Verfahren und mangelnder Information zusammen.
Menschen in ihrem Sterbeprozess zu begleiten, erfordert sowohl Selbstreflexion, als auch das Wissen über und das Verstehen des Sterbeprozesses an sich. Die Auseinandersetzung mit eigenen Verlusten, dem Sterben und dem Tod nahestehender Menschen ist notwendig, um Trauer und Abschied gestalten zu können.
Zusätzlich sind für die Begleitung an Demenz erkrankter Menschen in ihrem Sterbeprozess wissenschaftliche Kenntnisse der Formen demenzieller Erkrankungen hilfreich. Das Verstehen der einzelnen Phasen des demenziellen Prozesses hilft mit Mut, Empathie und der Fähigkeit zur Abgrenzung Menschen in der letzten Lebensphase zu begleiten.
Eine Tagung der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
https://www.akademie-rs.de/programm/veranstaltungen/einzelansicht/veranstaltung-26062
Man möchte irgendwo hinfahren und kaum ist man auf die Autobahn aufgefahren, muss der erste schon auf Toilette. Gerade bei uns Frauen, ist das keine Seltenheit. ???? Auch, wenn ich normalerweise nicht zu diesem Typ Frau gehöre, ereilte es mich als mein Vater, meine Schwester und ich vor 2 Jahren auf dem Weg zur „Phaeno“ nach Wolfsburg waren.
https://akds.info/holtmichraus
Armut trifft viele – Menschen mit Behinderungen trifft es besonders hart. Schlechtere Löhne, keine Möglichkeiten, eine Altersvorsorge zu schaffen, prekäre Jobs und niedrige Renten machen Teilhabe fast unmöglich. Werkstätten sichern kaum ein Einkommen, Alternativen bleiben oft ebenfalls armutsgefährdet. Sarah Schank von JOBinklusive beschreibt, warum das kein individuelles Schicksal ist, sondern ein strukturelles Problem. Sie fordert politische Lösungen, die ein gutes Leben für alle ermöglichen – unabhängig von Leistungsfähigkeit oder Erwerbsstatus.
https://dieneuenorm.de/arbeit/wenn-behinderung-arm-macht-und-armut-behindert/
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber „18 werden mit Behinderung“ umfassend aktualisiert. Der Ratgeber berücksichtigt den Rechtsstand von September 2025 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben.
Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung.
https://bvkm.de/ratgeber/18-werden-mit-behinderung-was-aendert-sich-bei-volljaehrigkeit/
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe warnt angesichts aktueller politischer Debatten vor einem Abbau sozialer Leistungen zulasten von Menschen mit Behinderung. Bei einer Demonstration vor dem Bundeskanzleramt wurde am Vortag deutlich: Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung darf nicht infrage gestellt werden. Die Lebenshilfe fordert von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur uneingeschränkten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits vor über 15 Jahren ratifiziert hat.
Im Rahmen der Veranstaltung, die unter dem Motto der Petition #TeilhabeIstKeinLuxus stattfand, betonten Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter die Notwendigkeit politischer Mitsprache und erinnerten daran, dass Teilhabe und Inklusion grundlegende Menschenrechte sind – keine freiwilligen Leistungen, die zur Disposition stehen.
Der Deutsche Caritasverband warnt vor einer wachsenden Versorgungslücke in der frühen Unterstützung junger Familien. Das aktuelle ZuFa-Monitoring Geburtskliniken 2024 des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen zeigt, dass mindestens 15 Prozent der Familien in Deutschland nach Einschätzung von Klinikpersonal psychosozial so stark belastet sind, dass die gesunde Entwicklung des Kindes gefährdet ist. 76 Prozent der befragten Fachkräfte beobachten zudem, dass sich solche Belastungen in den vergangenen Jahren verstärkt haben.
Übertragen auf die Zahl der Geburten im Jahr 2023 betrifft das mehr als 97.000 Kinder. Besonders häufig betroffen sind Familien, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Diese Zahlen machen deutlich, wie groß der Bedarf an frühzeitiger, niedrigschwelliger Unterstützung ist – direkt dort, wo Familien erreicht werden: in Geburtskliniken.
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