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16.07.2024

Neue Gesetzgebung erweitert Unterstützung für Schwangere in Not

Ein neues Gesetz, das die Unterstützung für Schwangere ausbaut und die vertrauliche Geburt regelt, bietet nun Frauen, die ihre Schwangerschaft aufgrund einer besonderen Notlage nicht offenlegen möchten, die Möglichkeit, ihr Kind anonym und medizinisch sicher zur Welt zu bringen. Dies kann entweder in einer Klinik oder bei einer Hebamme erfolgen.

Während der Schwangerschaft und danach erhalten die betroffenen Frauen Beratung, Betreuung und Begleitung von den bundesweit rund 1600 Schwangerschaftsberatungsstellen.

Das Gesetz stützt sich auf die Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen. Dazu gehören insbesondere die Schwangerschaftsberatungsstellen, Jugendämter, Adoptionsvermittlungsstellen, Familiengerichte, Standesämter sowie Einrichtungen und Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig sind.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt zielgruppenspezifische und praxisorientierte Informationsmaterialien zur Verfügung. Diese richten sich sowohl an Schwangere als auch an wichtige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Damit wird sichergestellt, dass die Informationen dort ankommen, wo sie am meisten benötigt werden.

Quelle: http://www.schlichtungsstelle-bgg.de

Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind | 16.07.2024 |

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