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23.05.2024

Bessere Förderung von Wohnprojekten

Viele Eltern suchen für ihre erwachsenen Kinder mit Down-Syndrom einen Platz für das Leben. Dabei stoßen sie immer häufiger auf ausgebuchte Angebote der bewährten Träger der Anstalten und allen möglichen Namen. Um auch Eigeninitiative leichter zu ermöglichen und Förderung zugänglicher zu machen hat sich der Landschaftsverband Rheinland etwas überlegt:

So wurde die maximale Förderhöhe pro Projekt angepasst und von bisher maximal 200.000 Euro bzw. maximal 10 Prozent der Baukosten auf künftig 400.000 Euro bzw. maximal 20 Prozent der anerkennungsfähigen Baukosten verdoppelt. Zudem wurde die bislang geltende Quote von 30 Prozent Bewohner*innen mit einer wesentlichen Behinderung im Leistungsbezug der Eingliederungshilfe im Projekt angepasst. Diese ist künftig flexibler gestaltet, in Abhängigkeit von der Größe des Projekts und der Zahl der Bewohnenden.

Thema: Informationen Familie & Kind Wohnformen | 23.05.2024 |

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