Familie & Kind
Menschen in ihrem Sterbeprozess zu begleiten, erfordert sowohl Selbstreflexion, als auch das Wissen über und das Verstehen des Sterbeprozesses an sich. Die Auseinandersetzung mit eigenen Verlusten, dem Sterben und dem Tod nahestehender Menschen ist notwendig, um Trauer und Abschied gestalten zu können.
Zusätzlich sind für die Begleitung an Demenz erkrankter Menschen in ihrem Sterbeprozess wissenschaftliche Kenntnisse der Formen demenzieller Erkrankungen hilfreich. Das Verstehen der einzelnen Phasen des demenziellen Prozesses hilft mit Mut, Empathie und der Fähigkeit zur Abgrenzung Menschen in der letzten Lebensphase zu begleiten.
Eine Tagung der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
https://www.akademie-rs.de/programm/veranstaltungen/einzelansicht/veranstaltung-26062
Man möchte irgendwo hinfahren und kaum ist man auf die Autobahn aufgefahren, muss der erste schon auf Toilette. Gerade bei uns Frauen, ist das keine Seltenheit. ???? Auch, wenn ich normalerweise nicht zu diesem Typ Frau gehöre, ereilte es mich als mein Vater, meine Schwester und ich vor 2 Jahren auf dem Weg zur „Phaeno“ nach Wolfsburg waren.
https://akds.info/holtmichraus
Armut trifft viele – Menschen mit Behinderungen trifft es besonders hart. Schlechtere Löhne, keine Möglichkeiten, eine Altersvorsorge zu schaffen, prekäre Jobs und niedrige Renten machen Teilhabe fast unmöglich. Werkstätten sichern kaum ein Einkommen, Alternativen bleiben oft ebenfalls armutsgefährdet. Sarah Schank von JOBinklusive beschreibt, warum das kein individuelles Schicksal ist, sondern ein strukturelles Problem. Sie fordert politische Lösungen, die ein gutes Leben für alle ermöglichen – unabhängig von Leistungsfähigkeit oder Erwerbsstatus.
https://dieneuenorm.de/arbeit/wenn-behinderung-arm-macht-und-armut-behindert/
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber „18 werden mit Behinderung“ umfassend aktualisiert. Der Ratgeber berücksichtigt den Rechtsstand von September 2025 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben.
Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung.
https://bvkm.de/ratgeber/18-werden-mit-behinderung-was-aendert-sich-bei-volljaehrigkeit/
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe warnt angesichts aktueller politischer Debatten vor einem Abbau sozialer Leistungen zulasten von Menschen mit Behinderung. Bei einer Demonstration vor dem Bundeskanzleramt wurde am Vortag deutlich: Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung darf nicht infrage gestellt werden. Die Lebenshilfe fordert von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur uneingeschränkten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits vor über 15 Jahren ratifiziert hat.
Im Rahmen der Veranstaltung, die unter dem Motto der Petition #TeilhabeIstKeinLuxus stattfand, betonten Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter die Notwendigkeit politischer Mitsprache und erinnerten daran, dass Teilhabe und Inklusion grundlegende Menschenrechte sind – keine freiwilligen Leistungen, die zur Disposition stehen.
Der Deutsche Caritasverband warnt vor einer wachsenden Versorgungslücke in der frühen Unterstützung junger Familien. Das aktuelle ZuFa-Monitoring Geburtskliniken 2024 des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen zeigt, dass mindestens 15 Prozent der Familien in Deutschland nach Einschätzung von Klinikpersonal psychosozial so stark belastet sind, dass die gesunde Entwicklung des Kindes gefährdet ist. 76 Prozent der befragten Fachkräfte beobachten zudem, dass sich solche Belastungen in den vergangenen Jahren verstärkt haben.
Übertragen auf die Zahl der Geburten im Jahr 2023 betrifft das mehr als 97.000 Kinder. Besonders häufig betroffen sind Familien, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Diese Zahlen machen deutlich, wie groß der Bedarf an frühzeitiger, niedrigschwelliger Unterstützung ist – direkt dort, wo Familien erreicht werden: in Geburtskliniken.
Bundesbildungsministerin Karin Prien hat heute gemeinsam mit den beiden Co-Vorsitzenden Prof. Dr. Olaf Köller und Nadine Schön die neue Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vorgestellt. Die Kommission soll im Herbst 2025 ihre Arbeit aufnehmen und eine umfassende Strategie zum Schutz junger Menschen im digitalen Raum entwickeln. Ziel ist es, konkrete Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und die Zivilgesellschaft zu erarbeiten, um Kindern und Jugendlichen ein sicheres digitales Umfeld zu ermöglichen.
Im Fokus der Kommission stehen dabei unter anderem die Voraussetzungen für ein geschütztes Aufwachsen in einer zunehmend digitalisierten Welt. Auch gesundheitliche Folgen intensiver Mediennutzung sowie der Ausbau von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften sollen eingehend betrachtet werden. Die Kommission wird interdisziplinär zusammengesetzt und eng mit der Fachpraxis sowie mit staatlichen Stellen auf allen Ebenen zusammenarbeiten.
Trotz sinkender Geburtenzahlen bleibt die Nachfrage nach Kindertagesbetreuung in Deutschland hoch. Das geht aus der aktuellen Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“ hervor, die neue Zahlen zur Betreuungssituation präsentiert. Der Anteil betreuter Kinder steigt in allen Altersgruppen, doch zwischen dem vorhandenen Angebot und dem tatsächlichen Bedarf der Eltern bestehen weiterhin deutliche Lücken.
Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien betont die zentrale Rolle von Kitas für die frühkindliche Bildung und soziale Entwicklung. Sie sieht in ihnen nicht nur Orte der Betreuung, sondern auch wichtige Partner für Familien. Fast alle Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt besuchen inzwischen eine Kita, und auch bei den unter Dreijährigen steigt die Betreuungsquote kontinuierlich. Um den Ausbau und die Modernisierung der Einrichtungen voranzutreiben, stellt der Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 6,5 Milliarden Euro bereit. Davon sollen rund 3,8 Milliarden Euro gezielt in ein Investitionsprogramm für die Kindertagesbetreuung fließen.
Am 10. Juli 2025 haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, darunter auch der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), eine gemeinsame Stellungnahme zum überarbeiteten Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) veröffentlicht. Darin kritisieren sie insbesondere die geplante Begrenzung der Weiterzahlung des Pflegegeldes während eines Krankenhausaufenthalts.
Der aktuelle Entwurf sieht vor, die bisherige Zahlungsdauer von vier auf acht Wochen zu verlängern. Aus Sicht der Verbände greift diese Regelung jedoch zu kurz. Viele Eltern pflegen ihre schwerbehinderten Kinder auch während längerer stationärer Aufenthalte aktiv weiter – eine zeitliche Begrenzung der finanziellen Unterstützung wird daher als nicht sachgerecht und belastend empfunden. Die Fachverbände fordern stattdessen eine unbegrenzte Weiterzahlung des Pflegegeldes für die gesamte Dauer eines Krankenhausaufenthalts.
Ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Forschungsprojekt hat seit 2022 an der Universität Heidelberg Rahmenbedingungen für ein mögliches genomisches Neugeborenen-Screening in Deutschland erarbeitet. Ziel des Projekts „NEW_LIVES“ ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass künftig das gesamte Genom von Neugeborenen auf genetisch bedingte Erkrankungen untersucht werden kann. Ein solches Screening würde eine frühzeitige Diagnose ermöglichen und damit die Chancen auf eine rechtzeitige Behandlung verbessern.
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 sowie den Finanzplan bis 2029 verabschiedet. Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind Ausgaben in Höhe von rund 14,72 Milliarden Euro vorgesehen – das entspricht einem Zuwachs von 522 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Zusätzlich stehen 6,3 Milliarden Euro aus einem Bundes-Sondervermögen für die Bereiche Kindertagesbetreuung und digitale Bildung bereit.
Im Zentrum des Haushalts stehen stärkere Leistungen für Familien und eine verbesserte frühkindliche Förderung. Das Elterngeld bleibt mit rund 7,5 Milliarden Euro die wichtigste familienpolitische Leistung, während der Kinderzuschlag weiterhin mit rund 3,4 Milliarden Euro einkommensschwache Haushalte gezielt unterstützt. Für den Unterhaltsvorschuss, der Kindern von Alleinerziehenden zugutekommt, sind rund 1,3 Milliarden Euro eingeplant.
Der Appell aus Sicht von Wohlfahrtspflege, Gewerkschaft sowie Umwelt- und Sozialverbänden fordert Bundestag und Bundesrat auf, mit dem Bundeshaushalt und den geplanten Sondervermögen den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Anlässlich der Beratung des Bundeshaushalts 2025 im Bundestag appelliert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis an die Verantwortung von Bundestag und Bundesrat, sozial-ökologische Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Es seien dringend massive Investitionen in die öffentliche und gemeinnützige soziale Infrastruktur erforderlich.
Immer mehr werdende Mütter in Deutschland lassen das Erbgut ihres ungeborenen Kindes auf genetische Besonderheiten wie Trisomie 21, 18 oder 13 untersuchen. Laut einer aktuellen Auswertung der Krankenkasse Barmer, über die MDR AKTUELL berichtet, nutzten im Jahr 2024 bereits 48,8 Prozent der Schwangeren diesen nicht-invasiven Pränataltest – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2023, als der Anteil noch bei 32 Prozent lag. Besonders groß ist das Interesse bei Frauen ab 36 Jahren: In dieser Altersgruppe machten 66,9 Prozent einen solchen Test.
Auffällig sind auch die regionalen Unterschiede. In Sachsen-Anhalt entschieden sich 2024 rund 54,4 Prozent der werdenden Mütter für den NIPT, während der Anteil in Thüringen bei 49,4 Prozent lag. In Sachsen hingegen waren es lediglich 37,2 Prozent – obwohl sich der Wert dort im Vergleich zum Vorjahr (19,1 Prozent) fast verdoppelt hat. Bei Schwangeren über 36 Jahren setzte sich dieser Trend noch deutlicher fort: In Sachsen-Anhalt ließen sich sogar 76,6 Prozent testen, in Thüringen 63,4 Prozent und in Sachsen nur 48,4 Prozent.
Die im letzten Jahr gestartete Plakat- und Imagekampagne des 46PLUS Down-Syndrom Stuttgart e.V. und der VfB-Stiftung Brustring der Herzen geht in die Verlängerung, rechtzeitig zum Welt-Down-Syndrom-Tag. Mit im Team sind in diesem Jahr Mittelfeld-Ass Enzo Millot und Nationalstürmer Jamie Leweling. Das große Los entschied, dass Sami (9) und Joshi (7) an der Seite der Profis mit aufs Bild durften. Das Shooting in der MHP Arena war für die ‚spielstarken‘ Kids ein echtes Highlight.

Am 8. Mai 2024 bestätigte das Bundessozialgericht (Az.: B 8 SO 3/23 R) eine frühere Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: L 9 SO 387/21) vom 16. Oktober 2023. Eine schwerstgehbehinderte 17-jährige Schülerin aus dem Kreis Coesfeld hatte im Schuljahr 2017/2018 täglich den 1,1 Kilometer langen Schulweg mit dem Taxi zurückgelegt, da sie aufgrund ihrer Behinderung weder zu Fuß noch mit dem Fahrrad zur Schule gelangen konnte. Weil das Thema laufend erneut vorkommt zitieren wir hier die geltende Rechtslage.
Am 30. Januar 2025 hat der Bundestag eine bedeutende Entscheidung getroffen und den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes verabschiedet. Die neuen Regelungen betreffen Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, und sehen ab der 13. Schwangerschaftswoche einen gestaffelten Mutterschutz vor.
Der Deutsche Bundestag hat ein bedeutendes Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verabschiedet. Mit dem UBSKM-Gesetz wird ein durch das Parlament legitimiertes Amt einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten geschaffen, das sich gezielt gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen richtet. Zudem werden der Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, was den Kinderschutz in Deutschland nachhaltig stärkt.
Ab dem Jahr 2025 treten in Deutschland verschiedene Maßnahmen in Kraft, die die Qualität der Kinderbetreuung verbessern und Familien unterstützen sollen. Dazu gehören Erhöhungen des Kindergelds und des Sofortzuschlags um jeweils 5 Euro sowie eine Anhebung des Mindestunterhalts für Kinder. Außerdem wird das Elterngeld für Selbstständige vereinfacht, Pflegefachpersonen erhalten erweiterte Kompetenzen, das Programm „Demokratie leben!“ startet in eine neue Förderperiode und die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird umgesetzt.
Das Bundesfamilienministerium hat den Referentenentwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) vorgelegt. Ab 2028 sollen die Jugendämter für alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zuständig sein, einschließlich der Teilhabeleistungen. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) begrüßt in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 2. Oktober 2024 mit den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung den Entwurf und die damit verbundenen Chancen, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der Kostentragungspflicht.
Bereits am 27. Juni 2022 startete das Bundesfamilienministerium einen Beteiligungsprozess zur Gestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Ziel war es, alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zu vereinen. An diesem Prozess beteiligten sich Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen sowie Fachverbände der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Vertreterinnen des bvkm wurden in die zentrale Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ berufen.
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