Beratungstelefon: 0521 - 442998

19.12.2024

Fachverbände begrüßen und fordern Anpassungen im IKJHG

Das Bundesfamilienministerium hat den Referentenentwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) vorgelegt. Ab 2028 sollen die Jugendämter für alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zuständig sein, einschließlich der Teilhabeleistungen. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) begrüßt in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 2. Oktober 2024 mit den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung den Entwurf und die damit verbundenen Chancen, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der Kostentragungspflicht.

Bereits am 27. Juni 2022 startete das Bundesfamilienministerium einen Beteiligungsprozess zur Gestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Ziel war es, alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zu vereinen. An diesem Prozess beteiligten sich Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen sowie Fachverbände der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Vertreterinnen des bvkm wurden in die zentrale Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ berufen.

Im Rahmen dieses Beteiligungsprozesses hat der bvkm gemeinsam mit den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung und dem Deutschen Behindertenrat in mehreren Stellungnahmen seine Positionen zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe verdeutlicht.

Der bvkm sieht im Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) große Chancen zur Verbesserung der Inklusion und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Durch die geplante Zuständigkeit der Jugendämter für alle Kinder, unabhängig von einer Behinderung, könnten Dienstleistungen besser koordiniert und Barrieren abgebaut werden.

Allerdings fordert der bvkm klare Regelungen zur Kostentragungspflicht, um sicherzustellen, dass notwendige Leistungen ohne finanzielle Hürden erbracht werden können. Die Sicherstellung der Finanzierung ist entscheidend, um die gesetzlich vorgesehenen Leistungen tatsächlich umzusetzen und die Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.

Der bvkm und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung begrüßen die Initiative des Bundesfamilienministeriums zur Einführung des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes. Sie betonen jedoch die Notwendigkeit, den Gesetzesentwurf weiter anzupassen, insbesondere in Bezug auf die Kostentragungspflicht. Nur so kann die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung nachhaltig und wirkungsvoll verbessert werden.

Quelle: http://www.bvkm.de

Thema: Informationen Familie & Kind | 19.12.2024 |

↑   Zum Seitenanfang   ↑

Termine 2025