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16.02.2024

Kindergrundsicherungsreform und Verfassung

Fachleute bezweifeln, dass der 2023 vom Kabinett verabschiedete Entwurf zur Kindergrundsicherung verfassungskonform ist. Ein Kritikpunkt betrifft die Ausnahme für Kinder, deren Familien noch keine Asylzusage haben. Das Kanzleramt befürwortet sie, weil Menschen sonst Anreize zum Zuzug nach Deutschland haben könnten. Rechtsprofessorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt verweist dagegen auf das Bundesverfassungsgericht: Dieses entschied 2022, dass „migrationspolitische Erwägungen“ nicht rechtfertigen, die Leistungen an Flüchtlinge unter das Existenzminimum zu senken.

Thema: Informationen Familie & Kind | 16.02.2024 |

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