29.10.2024
Plädoyer für die Beibehaltung der Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt
Der Deutsche Caritasverband und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) setzen sich entschieden für die Beibehaltung der Beratungspflicht bei Schwangerschaftskonflikten ein und unterstützen die derzeitigen Regelungen im Strafgesetzbuch. Sie betonen, dass ein Schwangerschaftsabbruch ohne vorherige Beratung oder gegen den Willen der Frau auch in den ersten Schwangerschaftswochen nicht rechtmäßig sein darf. Ein rechtlicher Rahmen ist notwendig, der sowohl die Rechte der schwangeren Frau als auch die ihres ungeborenen Kindes berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund eines neuen Gesetzgebungsvorschlags betont Yvonne Fritz vom SkF, dass Frauen in schwierigen Situationen oft Unterstützung, Schutz und Zeit benötigen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Beratungseinrichtungen sind essenziell, da sie Frauen in Notlagen begleiten und ihnen helfen, in komplexen Situationen eine Entscheidung zu treffen.
Für Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa ist die Beratungspflicht besonders wichtig für Paare, die durch pränatale Diagnosen von möglichen Behinderungen ihres Kindes erfahren. Der zunehmende Einsatz von Pränataldiagnostik setzt Paare unter erheblichen Druck und führt zu einer diskriminierenden Haltung gegenüber behinderten Menschen.
Bluttests zur Bestimmung von Geschlecht oder Behinderungen sind ab der zehnten Schwangerschaftswoche möglich. Eltern von Kindern mit Behinderung müssen ihre Entscheidung oft rechtfertigen, was zur Stigmatisierung der Familien führt. Eine inklusive Gesellschaft muss es Eltern ermöglichen, frei für ihr behindertes Kind zu entscheiden.
Der Anteil der Kinder, die mit Trisomie 21 geboren werden, nimmt durch Bluttests und deren Finanzierung durch Krankenkassen ab. Viele Eltern entscheiden sich bei einem positiven Befund für einen Schwangerschaftsabbruch, obwohl der Test häufig falsch-positive Ergebnisse liefert.
Quelle: http://www.caritas.de
Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind | 29.10.2024 |
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