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22.08.2025

Barrierefreiheit im Baurecht: Monitoring-Stelle fordert Reformen in den Landesbauordnungen

Wie gut berücksichtigen die Bauvorschriften der Bundesländer die Rechte von Menschen mit Behinderungen? Diese Frage hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte in einer umfassenden Untersuchung analysiert. Im Fokus standen die Bauordnungen und Denkmalschutzgesetze der Länder – insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit, Teilhabe und mögliche Sanktionen bei Verstößen.

Die Ergebnisse der Analyse wurden kartografisch und in vergleichenden Übersichten aufbereitet. Sie zeigen ein ernüchterndes Bild: Zwar unterscheiden sich die rechtlichen Grundlagen von Land zu Land, doch insgesamt besteht bundesweit erheblicher Handlungsbedarf. Die gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention wirksam umzusetzen. Besonders kritisch ist der geringe Anteil barrierefreier Wohnungen – laut Monitoring-Stelle sind nur rund zwei Prozent der Wohnungen in Deutschland tatsächlich für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar.

Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle, betont die Dringlichkeit: „Für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft sind barrierefreie Wohnungen unerlässlich.“ Die bestehenden Ausnahmeregelungen in den Bauordnungen seien jedoch zu großzügig und untergraben den Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe. Auch Sanktionen bei Verstößen gegen Barrierefreiheitsvorgaben seien kaum vorgesehen oder wirkungslos.

Sabrina Prem, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle, sieht ebenfalls Reformbedarf. Sie kritisiert, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Landesbauordnungen oft nur am Rande berücksichtigt werden. Zwar existieren in einigen Ländern Sanktionsmöglichkeiten, etwa in Form von Ordnungswidrigkeiten, doch angesichts der weit gefassten Ausnahmeregelungen entfalten diese kaum Wirkung.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Genehmigung standardisierter Bautypen, die häufig nicht barrierefrei konzipiert sind. Hier besteht die Gefahr, dass wirtschaftliche Interessen über die Anforderungen an Inklusion gestellt werden.

Die Monitoring-Stelle fordert daher eine grundlegende Überarbeitung der Musterbauordnung sowie der Landesbauordnungen. Als Orientierung dienen die baufachlichen Empfehlungen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die im Dezember 2024 veröffentlicht wurden. Das Institut appelliert an die Bundesländer, über den bestehenden Wortlaut der Musterbauordnung hinauszugehen und aktiv im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu gestalten. Nur so kann Barrierefreiheit in Deutschland flächendeckend Realität werden.

Thema: Informationen Selbsthilfe Wohnformen | 22.08.2025 |

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