Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Deutscher Behindertenrat fordert echte Beteiligung und klare Regelungen zur Barrierefreiheit
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert eine umfassende Beteiligung von Verbänden und Betroffenen an der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Obwohl die Bundesregierung angekündigt hat, das Gesetz weiterzuentwickeln, bleibt die Einbindung derjenigen, die von den Regelungen unmittelbar betroffen sind, bislang unzureichend.
„Nichts über uns ohne uns“ – dieser Grundsatz ist zentral für Inklusion und Teilhabe und wird auch von der UN-Behindertenrechtskonvention eingefordert. Dennoch zeigt sich immer wieder, dass politische Prozesse, die Menschen mit Behinderungen betreffen, ohne ihre aktive Mitwirkung gestaltet werden. Der DBR macht deutlich: Wer die Auswirkungen eines Gesetzes direkt erlebt, muss auch frühzeitig in dessen Ausarbeitung einbezogen werden.
Das BGG regelt seit über zwanzig Jahren, wie öffentliche Stellen Barrieren abbauen müssen – sowohl bauliche als auch kommunikative. Doch eine entscheidende Lücke bleibt bestehen: Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen sind bislang nicht verpflichtet, Barrierefreiheit sicherzustellen. Für den DBR ist das ein zentrales Reformanliegen. Die Vorsitzende des DBR-Sprecherinnenrats, Hannelore Loskill, betont: „Was fehlt, ist die klare Verpflichtung privater Akteure, Barrierefreiheit zu gewährleisten. Deshalb ist eine Reform dringend notwendig.“
Bereits frühere Regierungen hatten eine Überarbeitung des Gesetzes angestoßen, doch politische Blockaden verhinderten eine Umsetzung. Auch aktuell verzögern Abstimmungen zwischen Ministerien den Fortschritt. Ein Referentenentwurf liegt vor, doch die geplante Anhörung der Verbände wurde bislang nicht durchgeführt.
Diese Verzögerungen sind aus Sicht des DBR besonders problematisch, weil sie die Mitwirkung der Betroffenen einschränken. Der Rat fordert daher, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen aktiv und frühzeitig in den Reformprozess eingebunden werden. Zudem dürfe die zentrale Forderung nach einer gesetzlichen Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit nicht abgeschwächt werden. Mindestens müsse es eine Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall geben.
Für den DBR steht fest: Nur durch verbindliche Regelungen und echte Beteiligung kann das Behindertengleichstellungsgesetz seinem Anspruch gerecht werden, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu sichern.
Thema: Informationen Selbsthilfe | 25.08.2025 |