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12.08.2025

DBSV warnt vor Verschlechterungen für Fußgänger durch neue E-Scooter-Regeln

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt seit 2019, wie E-Scooter im Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Derzeit wird die Verordnung überarbeitet. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hatte sich zuletzt im August 2024 im Rahmen einer Anhörung beteiligt und auf bestehende Probleme hingewiesen. Nun hat das Bundesverkehrsministerium einen neuen Entwurf veröffentlicht, der aus Sicht des DBSV viele dieser Probleme nicht löst – im Gegenteil: Einige geplante Änderungen könnten die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger sogar verschlechtern. Eine erneute Anhörung der Verbände ist nicht vorgesehen. Der Entwurf soll nach der Sommerpause direkt ins Kabinett und anschließend in den Bundesrat eingebracht werden.

Christiane Möller, die beim DBSV für Barrierefreiheit zuständig ist, erklärt die Kritikpunkte. Ein zentrales Problem bleibt das Abstellen von E-Scootern und Fahrrädern auf Gehwegen. Laut dem neuen Entwurf sollen Städte weiterhin selbst entscheiden, ob sie feste Abstellflächen einführen oder das Abstellen auf Gehwegen erlauben. Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet das: Es bleibt beim bisherigen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen – und damit auch beim Abstellchaos. Der DBSV fordert, dass Leihfahrzeuge und privat genutzte E-Scooter sowie Lastenräder nicht mehr auf Gehwegen abgestellt werden dürfen, sondern nur auf speziell dafür vorgesehenen Flächen.

Ein weiterer Punkt betrifft die geplante Erlaubnis, private Fahrräder und E-Scooter auf Gehwegen zu parken – solange niemand gefährdet oder behindert wird. Der DBSV fordert, dass klar festgelegt wird, was als Gefährdung oder Behinderung gilt. Besonders sensible Bereiche wie Treppen, Eingänge, Engstellen und Blindenleitsysteme müssen geschützt werden. Dort dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.

Auch die Sicherheit beim Fahren ist Thema. Bisher gilt: E-Scooter müssen beim Überholen von Fußgängerinnen und Fußgängern mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Diese Regelung soll laut Entwurf gestrichen werden. Der DBSV warnt, dass dies die Unfallgefahr erhöht und die Mobilität von blinden und sehbehinderten Menschen zusätzlich einschränkt.

Zudem kritisiert der Verband, dass Verstöße gegen die Regeln kaum Konsequenzen haben. Wer zum Beispiel auf einer nicht erlaubten Fläche fährt und andere gefährdet, soll laut Entwurf lediglich ein Bußgeld von 35 Euro zahlen. Aus Sicht des DBSV fehlt es an wirksamen Sanktionen, die für mehr Rücksichtnahme sorgen könnten.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Haftung bei Unfällen. Auch künftig sollen Verleihfirmen nicht für Schäden haften, wenn jemand durch einen falsch abgestellten Leih-Scooter verletzt wird. Für Betroffene bedeutet das: Sie haben kaum Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Der DBSV fordert deshalb, dass der Bundesrat den Entwurf nicht einfach übernimmt, sondern auf klare Verbesserungen drängt. Die Sicherheit auf Gehwegen muss gewährleistet sein – besonders für Menschen mit Sehbehinderung. Das Abstellen von Fahrzeugen muss besser geregelt werden, und auch die Haftung und Sanktionen müssen überarbeitet werden, damit alle Verkehrsteilnehmenden geschützt sind.

Thema: Informationen Selbsthilfe | 12.08.2025 |

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