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25.07.2025

Landesregierung stärkt zivilgesellschaftliches Engagement und verteidigt demokratische Werte

Im April dieses Jahres stellte die AfD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag eine umfangreiche Anfrage zur „politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ (Drucksache MMD18-13444). Ziel war es, insbesondere gemeinnützige Organisationen, die sich für Vielfalt und gegen Rechtsextremismus engagieren, durch das Infragestellen ihrer Gemeinnützigkeit unter Druck zu setzen. Die Anfrage führte konkrete Demonstrationen samt teilnehmender Organisationen auf und deutete deren Engagement als möglichen Verstoß gegen politische Neutralität.

Die Antwort des nordrhein-westfälischen Finanzministers (Drucksache 18-14721) fällt jedoch eindeutig aus: Die Landesregierung teilt die Sichtweise der AfD ausdrücklich nicht. Vielmehr stellt sie klar, dass für zivilgesellschaftliche Organisationen kein generelles Gebot der politischen Neutralität besteht – solange ihre Aktivitäten im Einklang mit ihrem gemeinnützigen Auftrag und ihrer Satzung stehen. Sie dürfen sich zu politischen Themen äußern, sich an Demonstrationen beteiligen und aktiv in gesellschaftliche Diskurse einbringen, solange sie nicht parteipolitisch agieren.

Besonders betont die Landesregierung, dass zivilgesellschaftliches Engagement für ein respektvolles, vielfältiges und demokratisches Zusammenleben ein unverzichtbarer Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist. Sie sieht darin keinen zu kontrollierenden Ausnahmefall, sondern eine schützenswerte gesellschaftliche Kraft, der sie sich ausdrücklich verpflichtet fühlt.

Ebenso macht die Regierung deutlich, dass sie keine politischen Bewertungen über gemeinnützige Organisationen vornimmt und keinerlei Informationen über deren politische Ausrichtung oder Aktivitäten erhebt – weder im Rahmen von Förderentscheidungen noch darüber hinaus. Die Pflicht zur politischen Neutralität gilt für den Staat als Zuwendungsgeber, nicht jedoch für die Empfänger zivilgesellschaftlicher Förderung.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung – auch in politischer Form und im Kollektiv – ist grundrechtlich geschützt und umfasst ausdrücklich die Auseinandersetzung mit Fragen von gesellschaftlichem und staatspolitischem Belang.

Der Paritätische NRW begrüßt die klare und verfassungsfeste Haltung der Landesregierung. Sie stärkt das Engagement seiner Mitgliedsorganisationen und unterstreicht: Wer sich für Menschenrechte, demokratische Werte und Vielfalt einsetzt, verdient nicht Kontrolle – sondern Rückhalt.

Thema: Informationen | 25.07.2025 |

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