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15.08.2025

Bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung kommt – Bundesregierung beschließt Reformgesetz

Die Bundesregierung hat einen entscheidenden Schritt zur Reform der Pflegeausbildung in Deutschland eingeleitet: Mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf wird eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt. Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken brachten das Gesetz ins Kabinett ein. Ziel ist es, die Pflegeberufe zu modernisieren und den steigenden Personalbedarf in der Pflege langfristig zu sichern.

Bislang existierten in Deutschland 27 unterschiedliche landesrechtlich geregelte Ausbildungen im Bereich der Pflegehilfe und Pflegeassistenz. Diese Vielfalt führte zu erheblichen Unterschieden in der Qualifikation und erschwerte sowohl den Wechsel zwischen Bundesländern als auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Mit dem neuen Gesetz wird ein einheitliches Berufsbild geschaffen, das diese Hürden abbaut und die Mobilität innerhalb Deutschlands sowie die Integration internationaler Pflegekräfte erleichtert.

Die neue Ausbildung zur Pflegefachassistenz startet am 1. Januar 2027 und dauert in der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeitmodelle und verkürzte Ausbildungswege sind möglich, insbesondere für Personen mit einschlägiger Berufserfahrung. Der Zugang zur Ausbildung erfolgt in der Regel mit einem Hauptschulabschluss, jedoch können auch Bewerberinnen und Bewerber ohne formalen Abschluss aufgenommen werden, sofern die Pflegeschule eine positive Prognose stellt.

Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung einer angemessenen Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden. Darüber hinaus eröffnet die neue Ausbildung Anschlussmöglichkeiten zur Qualifikation als Pflegefachkraft – auch in verkürzter Form – sowie den Zugang zu einem Pflegestudium. Damit entsteht ein durchlässiges Bildungssystem, das vielfältige Karrierewege in der Pflege ermöglicht und Menschen unabhängig von ihrer schulischen Vorbildung neue Perspektiven bietet.

Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird vereinfacht. Künftig genügt eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang, statt einer umfassenden Gleichwertigkeitsprüfung. Dies erleichtert den Einstieg für Pflegekräfte aus dem Ausland und stärkt die Fachkräftebasis in Deutschland.

Bundesfamilienministerin Karin Prien bezeichnete die Pflegefachassistenz als wichtigen Bestandteil eines modernen Bildungssystems, das neue Chancen für Menschen eröffnet, die keine klassische Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren können oder wollen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte, dass angesichts der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen notwendig sei. Die neue Ausbildung schaffe nicht nur Perspektiven, sondern setze auch durch die Vergütung wichtige Anreize.

Der Gesetzentwurf stellt eine Weiterentwicklung gegenüber früheren Vorlagen dar, insbesondere im Hinblick auf Personen, die eine Ausbildung zur Pflegefachkraft abgebrochen haben. Diese können künftig ihre bisherigen Leistungen anrechnen lassen und erhalten so eine neue berufliche Perspektive.

Die Länder waren eng in die Erarbeitung des Gesetzes eingebunden. Damit die Ausbildung wie geplant 2027 starten kann, muss das Finanzierungsverfahren bereits im Jahr 2026 beginnen. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für eine starke Pflege, mehr Bildungsgerechtigkeit und attraktive berufliche Entwicklungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen.

Thema: Informationen | 15.08.2025 |

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