19.11.2025
Bundesregierung bündelt Zuständigkeiten für Ehrenamt und Engagement im Kanzleramt
Die Bundesregierung hat die Koordination von Ehrenamt und Engagementpolitik zentralisiert. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 21/2259) teilte sie mit, dass mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 die Zuständigkeiten für diese Bereiche an das Bundeskanzleramt übertragen wurden.
Künftig übernimmt die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt die zentrale Steuerung wichtiger Themenfelder wie Sport, Ehrenamt, Engagementförderung, Digitales Engagement sowie die Deutsche Engagementstiftung. Zum 1. November 2025 sollen rund 94 Mitarbeitende aus dem Innenministerium, dem Bildungs- und dem Familienministerium sowie vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in das Kanzleramt wechseln. Die Staatsministerin fungiert damit als zentrale Schalt- und Koordinierungsstelle für das Ehrenamtswesen der Bundesregierung.
Trotz der Bündelung bleiben Gesetzgebung und Umsetzung in Bereichen wie Gemeinnützigkeit, Steuerrecht, Vereinsrecht und Datenschutz in den Händen der zuständigen Fachministerien. Unter den Begriff „Ehrenamt“ fallen dabei alle Formen bürgerschaftlichen und freiwilligen Engagements in Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die öffentliche, gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke fördern.
Thema: Informationen | 19.11.2025 |
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