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11.11.2025

Einheitliche Datenbasis für bessere Versorgung und Forschung

Das Medizinregistergesetz steht kurz vor der Umsetzung: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf vorgelegt und diesen an die Verbände zur Stellungnahme geschickt. Mit dem Gesetz sollen die rund 350 in Deutschland existierenden Medizinregister auf eine gemeinsame Grundlage gestellt werden, um die Nutzung ihrer Daten zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu erhöhen. Interessierte Verbände können ihre Rückmeldungen bis zum 17. November an die BAG SELBSTHILFE übermitteln.

Medizinregister liefern wertvolle, strukturierte Daten über Krankheitsverläufe und Behandlungen in der realen Versorgung. Bislang werden diese Datenpotenziale jedoch nicht optimal genutzt, da die Register auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen. Nur wenige wie das Krebs- oder Implantatregister arbeiten auf spezieller gesetzlicher Basis; die meisten Register nutzen die allgemeinen Datenschutzvorgaben, was die Datenverknüpfung und Nutzung erschwert.

Der Gesetzentwurf sieht vor, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Zentrum für Medizinregister (ZMR) einzurichten. Dieses Zentrum soll ein Verzeichnis aller Medizinregister führen, ein Qualifizierungsverfahren für die Register anbieten und damit die Voraussetzungen für eine gesetzlich geregelte Datennutzung schaffen. Qualifizierte Register können Daten erheben, verarbeiten und unter bestimmten Bedingungen miteinander verknüpfen. Auch die Bereitstellung anonymisierter oder pseudonymisierter Daten für Forschung und Qualitätssicherung ist vorgesehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Nutzung eines Teils der Krankenversichertennummer (KVNR) zur Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Registern, was künftig auch die Durchführung der europäischen Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum erleichtern soll. Das Gesetz schafft somit eine einheitliche Rechtsgrundlage und verbessert die Transparenz, Qualität und Nutzbarkeit der Daten in Medizinregistern.

Finanziell fallen für Bund, Länder und Kommunen nur moderate Kosten an. Das ZMR verursacht beim BfArM jährliche Ausgaben von rund 753.000 Euro, während für Länder und Kommunen keine zusätzlichen Ausgaben entstehen. Für die Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der Verwaltungsaufwand, da künftig die Datenfreigabe anstelle einer wiederholten Einwilligung ausreicht. Für die Wirtschaft, insbesondere für die Medizinregister selbst, sinkt der jährliche Aufwand um geschätzt rund drei Millionen Euro. Einmalige Kosten von rund 60.000 Euro fallen hauptsächlich durch organisatorische Anpassungen an.

Das Medizinregistergesetz soll langfristig die Forschung, Qualitätssicherung und Versorgung verbessern, Bürokratie abbauen und den Weg für eine einheitliche Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland und Europa bereiten.

Thema: Informationen Gesundheit | 11.11.2025 |

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