17.11.2025
Selbstbestimmung und Teilhabe stärken
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege betont in einem aktuellen Positionspapier die Notwendigkeit, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen konsequent zu stärken und Inklusion weiter voranzubringen. Trotz der zentralen Zielsetzung werden politische Diskussionen aktuell vielfach von fiskalischen Überlegungen geprägt. Vor diesem Hintergrund legt die BAGFW klare Forderungen für die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vor, die sich an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie den Ergebnissen der Staatenberichtsprüfungen zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland orientieren.
Zu den zentralen Forderungen zählen die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bundesweit, damit Teilhabechancen nicht vom Wohnort abhängen, sowie die stärkere Ausrichtung der Finanzmittel in der Eingliederungshilfe auf individuelle Teilhabe. Menschen mit Behinderungen sollen die selbstbestimmte Wahl ihres Wohnorts erhalten, während Instrumente zur personenzentrierten Bedarfsfeststellung vereinfacht und bundesweit einheitlich gestaltet werden sollen. Auch die Rechtsdurchsetzung für Leistungsberechtigte der Eingliederungshilfe soll verbessert werden.
Die BAGFW setzt sich zudem für die Stärkung des Vereinbarungsprinzips im Vertragsrecht des SGB IX, die Ausweitung und Transparenz von Schiedsstellen, angemessene Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie die sozialrechtliche Verankerung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit ein. Eine inklusive, bedarfsdeckende Sozialplanung und der flächendeckende Zugang zu Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderungen gehören ebenso zu den zentralen Anliegen wie die Förderung ehrenamtlichen Engagements.
Mit ihrem Positionspapier unterstreicht die BAGFW die Bedeutung einer personenzentrierten, inklusiven und nachhaltigen Weiterentwicklung des BTHG, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen konsequent stärkt.
Thema: Informationen | 17.11.2025 |
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