Beratungstelefon: 0521 - 442998

16.10.2025

Reform der Pflegeversicherung: Länder legen Eckpunkte fest

Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder haben sich auf zentrale Punkte für die Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung verständigt. Die Pflegeversicherung soll auch nach der anstehenden Reform als Umlage- und Teilleistungssystem bestehen bleiben. Dabei wird betont, dass Maßnahmen erforderlich sind, um die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu begrenzen oder deren Anstieg abzumildern.

Die Facharbeitsgruppe Finanzierung wurde beauftragt, konkrete Handlungsvorschläge zu erarbeiten, den voraussichtlichen Finanzbedarf zu ermitteln und bis Dezember 2025 einen Reformvorschlag in Form von Eckpunkten vorzulegen. Im Fokus stehen dabei eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung, die Hebung von Effizienzpotenzialen und die Vermeidung einer übermäßigen Ausgabensteigerung. Die Länder weisen darauf hin, dass eine kurzfristige finanzielle Stabilisierung nur möglich sei, wenn versicherungsfremde Leistungen künftig durch Steuermittel finanziert werden.

Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren sprechen sich dafür aus, die Leistungszusagen der Pflegeversicherung zuverlässig zu gestalten. Gleichzeitig soll eine mögliche Leistungsanpassung geprüft werden, um den Anstieg der Eigenanteile zu begrenzen. Der Pflegevorsorgefonds soll weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sollen weitere im bisherigen Sachstandspapier aufgeführte Maßnahmen – wie etwa der sogenannte Sockel-Spitze-Tausch – überprüft und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Pflegebedürftige und deren Angehörige, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, bewertet werden. Alle Vorschläge stehen unter dem Vorbehalt ihrer Finanzierung.

Auch in Fragen der Versorgung wurde eine grundsätzliche Verständigung erzielt. Die Differenzierung nach Pflegegraden soll erhalten bleiben. Die Pflegeversicherung soll sich weiterhin auf ihre originäre Aufgabe, die Finanzierung von Pflegeleistungen, konzentrieren. Die Facharbeitsgruppe Versorgung wurde gebeten, die möglichen Auswirkungen einer Änderung der Schwellenwerte im Begutachtungsinstrument unter Berücksichtigung früherer Empfehlungen zu prüfen. Für Pflegegrad 1 wird ein stärker präventionsorientierter Ansatz diskutiert, zum Beispiel durch eine bessere pflegefachliche Begleitung.

Langfristig soll die Sektorentrennung innerhalb der Pflege überwunden werden. Eine ergebnisoffene Prüfung sektorenunabhängiger Leistungsbudgets bis Ende 2027 wurde beschlossen. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Versorgung und eine gleichmäßige Angebotsstruktur sicherzustellen. Dabei soll die Mittelverteilung weiterhin nach dem Pflegegrad erfolgen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass neue Strukturen keine zusätzlichen, nicht demografiebedingten Mehrausgaben verursachen dürfen. Auch Fragen zur medizinischen Behandlungspflege und eine mögliche Harmonisierung mit anderen Sozialgesetzbüchern sollen berücksichtigt werden.

Die Länder erkennen ihre Verantwortung bei der pflegerischen Infrastruktur an. Die Förderung von Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen wird dabei als ein möglicher Baustein gesehen. Die Facharbeitsgruppe Versorgung wird außerdem gebeten, sektorenabhängige, aber verbindende Leistungsbündel zu prüfen und erste Modelle für künftige Budgetierungen im Rahmen des „Zukunftspakts Pflege“ zu entwickeln.

Darüber hinaus wird eine Weiterentwicklung der Beratungsangebote für Pflegebedürftige angestrebt. Ziel ist eine bessere Unterstützung insbesondere für Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger. Gleichzeitig soll auf Bürokratieabbau geachtet und die Fachkräftesituation berücksichtigt werden. Die Facharbeitsgruppe wird gebeten, eine Zusammenführung bestimmter Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu prüfen.

Nicht zuletzt sollen Maßnahmen für eine verbesserte Versorgung in kurzfristigen pflegerischen Notsituationen entwickelt werden, etwa bei einem unerwarteten Ausfall der Hauptpflegeperson oder bei akuten gesundheitlichen Krisen. Auch hier sollen auf Basis bisheriger Diskussionen konkrete Vorschläge erarbeitet werden. Die Facharbeitsgruppe wird gebeten, mögliche Modelle wie abgestufte Versorgungsformen, Änderungen bei Versorgungsverträgen oder Vorhaltekonzepte zu prüfen.

Thema: Informationen Gesundheit | 16.10.2025 |

↑   Zum Seitenanfang   ↑