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13.10.2025

Nicht invasive Pränataltests: IQWiG-Versicherteninformation für die selbstbestimmte Entscheidung

Zweiteilige Versicherteninformation unterstützt Schwangere bei der Entscheidung, ob vorgeburtliche Untersuchungen und wenn ja welche für sie sinnvoll sein könnten.

Im September 2019 entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass ein nicht invasiver Pränataltest (NIPT) in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden soll. Der Bluttest kommt infrage, wenn werdende Eltern den Verdacht abklären lassen möchten, dass ihr Ungeborenes eine Trisomie 13 (Pätau-Syndrom), eine Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) oder eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) hat.

Leider wird der Test inzwischen ausufernd empfohlen. Ein kritischer Blick auf die Grenzen der Nützlichkeit lohnt sich.

https://akds.info/nipt-abschlussbericht

Thema: Informationen Gesundheit | 13.10.2025 |

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