Gesundheit
Am 9. Oktober hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages 16 Expertinnen zur Notwendigkeit eines Monitorings der Folgen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) befragt. Dabei gab es deutliche Unterschiede zwischen Pränataldiagnostikerinnen und Vertretern von Selbstvertretungen und Beratungsstellen.
Bereits im Juni 2023 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, begleitende Maßnahmen für NIPT einzuführen, darunter ein Monitoring zur Umsetzung und den Folgen der Bluttests. Ein Expert*innengremium soll die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen und die Bundesregierung beraten.
Nach einer hitzigen Debatte und gegenseitigen Vorwürfen zwischen Regierung und Opposition hat der Bundestag die umstrittene Krankenhausreform beschlossen. Am 17. Oktober 2024 stimmten 373 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung für den veränderten Regierungsentwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen. 285 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab eine Enthaltung.
Die Reform zielt darauf ab, die Vergütungsstrukturen zu verändern und die Versorgung zu verbessern. Das Ziel ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung.
Am 17. Oktober 2024 präsentierte der Deutsche Frauenrat zusammen mit 26 zivilgesellschaftlichen Verbänden einen neuen Gesetzentwurf zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Dieser Entwurf soll zeigen, dass und wie Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der Betroffenen und internationalen Gesundheitsstandards geregelt werden können.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe schlägt Alarm: Das Betreuungswesen in Deutschland steht auf dem Spiel, sollte der aktuelle Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ in seiner jetzigen Form verabschiedet werden. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesministerin, fordert eine Rücknahme und Überarbeitung des Entwurfs. „Für ein selbstbestimmtes Leben brauchen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung eine gute rechtliche Betreuung, die ihren Wünschen und ihrem Willen folgt. Der vorliegende Entwurf macht das unmöglich. So darf das Gesetz nicht in Kraft treten“, betont Schmidt.
Wir alle kennen die störenden Geräusche des Alltags: das laute Schleudern der Waschmaschine, das Rauschen des Verkehrs oder das Dröhnen der Baustelle nebenan. Diese Lärmquellen können Stress auslösen und uns belasten. Doch wann wird aus einem normalen Geräusch eine Gefahr für unsere Gesundheit?
Lärm wird wissenschaftlich als jede Form von unerwünschtem oder störendem Schall definiert, der unsere Lebensqualität beeinträchtigt. Laut Andrea Jakob-Pannier, Psychologin bei der BARMER, hängt die Schädlichkeit von Lärm nicht nur von der Lautstärke, sondern auch von der Dauer und der individuellen Empfindlichkeit ab. Ein Lärmpegel ab 65 Dezibel kann gesundheitsschädlich sein, während nächtlicher Lärm ab 40 Dezibel unseren Schlaf stören kann.
In Großbritannien sorgen geplante Kürzungen der Tory-Regierung im Wohlfahrtsbereich für heftige Kritik, insbesondere von Behindertenverbänden. Mehr als 400.000 Menschen mit Mobilitäts- und psychischen Problemen werden bald nicht mehr als arbeitsunfähig eingestuft und müssen mit Leistungskürzungen rechnen. Diese Kürzungen, die ab April 2025 in Kraft treten sollen, werden von Labour nicht rückgängig gemacht, was viele ihrer Abgeordneten verärgert.
Liz Kendall, die britische Arbeits- und Rentenministerin, hat in den letzten Wochen versucht, Wege zu finden, um die Wohlfahrtskürzungen zu stoppen oder abzumildern. Ihr wird jedoch bewusst, dass es zu spät ist, um vor dem Budget Änderungen vorzunehmen. Sie setzt auf langfristige Reformen und argumentiert, dass mehr lokale Unterstützung der Weg sei, um Langzeiterkrankte wieder in Arbeit zu bringen.
Der Deutsche Caritasverband und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) setzen sich entschieden für die Beibehaltung der Beratungspflicht bei Schwangerschaftskonflikten ein und unterstützen die derzeitigen Regelungen im Strafgesetzbuch. Sie betonen, dass ein Schwangerschaftsabbruch ohne vorherige Beratung oder gegen den Willen der Frau auch in den ersten Schwangerschaftswochen nicht rechtmäßig sein darf. Ein rechtlicher Rahmen ist notwendig, der sowohl die Rechte der schwangeren Frau als auch die ihres ungeborenen Kindes berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund eines neuen Gesetzgebungsvorschlags betont Yvonne Fritz vom SkF, dass Frauen in schwierigen Situationen oft Unterstützung, Schutz und Zeit benötigen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Beratungseinrichtungen sind essenziell, da sie Frauen in Notlagen begleiten und ihnen helfen, in komplexen Situationen eine Entscheidung zu treffen.
Seit der Corona-Pandemie hat sich die Krankheitslast durch Atemwegsinfekte deutlich erhöht, so das Robert-Koch-Institut (RKI) in seinem aktuellen „Epidemiologischen Bulletin“. Dies sei nicht nur in Deutschland zu beobachten, auch Daten aus anderen europäischen Ländern weisen darauf hin. Die Pandemie und die gleichzeitige Zirkulation von Influenza, RSV und Corona haben die Dynamik von Atemwegserkrankungen nachhaltig verändert. Corona zeigt noch kein klares saisonales Muster, und eine Normalisierung ist derzeit nicht in Sicht. Aktuell leidet eine große Anzahl von Menschen in Deutschland – etwa 7,3 Millionen – an einem Atemwegsinfekt, wobei Rhinoviren und Corona dominieren. Grippe und RSV spielen bislang eine untergeordnete Rolle.
Gesetzlich versicherte Patienten können weiterhin zahnärztliche Füllungen ohne zusätzliche Kosten erhalten, auch nachdem Amalgam ausgedient hat. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben sich auf Materialien verständigt, die Dentalamalgam ersetzen werden. Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam in der EU aufgrund des Quecksilbergehaltes nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden. Die neuen Regelungen stellen sicher, dass alle GKV-Versicherten mit modernen, hochwertigen und amalgamfreien Zahnfüllungen versorgt werden können, ohne mehr bezahlen zu müssen.
In Deutschland gibt es fast 5,5 Millionen pflegende Angehörige, doch nur ein kleiner Teil von ihnen nutzt die Möglichkeiten der Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Eine aktuelle Analyse des Deutschen Alterssurveys zeigt, dass nur knapp vier Prozent der Menschen, die Angehörige oder Freunde zu Hause pflegen, diese Angebote in Anspruch nehmen. Pflegezeit und Familienpflegezeit bieten eine unbezahlte vollständige oder teilweise Arbeitsfreistellung von bis zu sechs Monaten, um Pflege und Beruf besser vereinbaren zu können.
Die Pandemie hat die Nachfrage nach Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche zunächst steigen lassen, doch nun geht sie zurück. Viele trauen sich die Rehabilitation allein nicht zu und reisen daher mit ihren Eltern an, die eigene Ziele und Wünsche mitbringen.
Die WHO betont, dass die Rehabilitation im Kindes- und Jugendalter ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung ist, um den Erwachsenen von morgen Selbstständigkeit und Teilhabe zu ermöglichen. Neben der somatischen Gesundheit rücken zunehmend psychosomatische sowie kinder- und jugendpsychiatrische Erkrankungen in den Fokus. Diese haben durch die Pandemie deutlich zugenommen und beeinträchtigen die Entwicklung der betroffenen Kinder erheblich.
„Die vom Schätzerkreis für 2025 prognostizierte Steigerung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent zeigt die Dramatik der Finanzsituation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ist aber auch wiederum nur ein Teil der Wahrheit, denn wie schon im letzten Jahr bleiben kostensteigernde Gesetzesvorhaben außen vor. Einige der im vergangenen Jahr bei der Schätzung noch außen vor gebliebenen Reformpakete sind in diese Prognose zwar eingepreist, gleichwohl ist der große ‚Brocken‘ der Krankenhausreform und die komplette finanzwirksame Auswirkung der versprochenen Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich weiterhin offen. Aber klar ist, dass diese die Finanzlage der Kassen noch einmal massiv beeinträchtigen werden. Die Krankenkassen warnen schon seit langem vor einem milliardenschweren Defizit und mahnen mit Blick auf die gesetzlich abgeschmolzenen Finanzreserven der Kassen dringende Strukturreformen an.
Der drastische Anstieg der Zusatzbeiträge der Kassen bedeutet im Klartext, dass erneut die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, also die Versicherten und Arbeitgeber, die ganze Finanzlast tragen müssen. Bei einer Steigerung um 0,8 Prozentpunkte würde das bei einem durchschnittlichen Bruttogehalt von 45.358 Euro eine jährliche Mehrbelastung von je 181,43 Euro für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bedeuten. Und das, weil die Ampelregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte nicht umsetzt und der Bundesgesundheitsminister die Aufforderung des Gesetzgebers aus dem GKV-FinStG faktisch aussitzt, in dem er darauf verweist, die Finanzreform dann anzugehen, wenn die wirtschaftliche Lage es erlaubt. Die Belastung der Versicherten und Arbeitgeber und deren wirtschaftlichen Lage scheint in der BMG-Welt keine Rolle mehr zu spielen. In dieses Bild passt auch die von der IKK gesund plus zusammen mit WIG2 erstellte Studie, die aufzeigt, dass der Staat der GKV immer mehr versicherungsfremde Leistungen aufbürdet, ohne eine Gegenfinanzierung sicherzustellen.“
IKK e.V.- Geschäftsführer Jürgen Hohnl
Ab dem 1. Januar 2025 wird das Medizinforschungsgesetz in Kraft treten. Trotz einiger Kritikpunkte hat der Bundesrat heute darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss von Länderkammer und Bundestag anzurufen. Laut dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) trägt das Gesetz durch die Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft dazu bei, Produktion und Forschung in einer Schlüsselindustrie im Land zu halten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete das Gesetz als wesentlichen Bestandteil der Pharmastrategie des Bundes. Die AOK hingegen kritisierte die „Geheimpreise“ für neue Medikamente.
Der Bundesrat hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verabschiedet, das bereits vom Bundestag beschlossen wurde. Nach der geplanten Verkündung im Herbst dieses Jahres wird das Gesetz in Kraft treten.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus betonte die Bedeutung dieser Entscheidung: „Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft gehört zu den höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch.“
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hatte große Hoffnungen in das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gesetzt, nachdem die Vorschläge der Regierungskommission veröffentlicht wurden. Doch diese Hoffnungen wurden enttäuscht, als das Gesetz im Bund-Länder-Streit immer weiter abgeschwächt wurde, ohne die Bedürfnisse der Pflege zu berücksichtigen. Auch die Stellungnahme des Bundesrats und die Reaktion der Bundesregierung brachten keine Verbesserungen für die professionelle Pflege in den Gesetzesentwurf ein.
Gentherapien wecken große Hoffnungen bei Millionen von Menschen, in der medizinischen Forschung und nicht zuletzt in der Industrie. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen in diesem spannenden Forschungsfeld und was Patientinnen und Patienten bereits heute erwarten können.
Gene: Die Bausteine des Lebens
Gene sind wahre Wunderwerke der Evolution. Sie enthalten alle Informationen, die Lebewesen und somit auch uns Menschen ausmachen. Merkmale wie Augenfarbe, Körpergröße und Geschlecht sind nur einige der sichtbaren Zeichen. Andere, wie die Blutgruppe oder die Funktion innerer Organe, basieren ebenfalls auf diesen kleinsten Bausteinen des Lebens. Fehler im genetischen Bauplan sind zunächst Ausdruck einer normalen Weiterentwicklung, können jedoch auch schwerwiegende Krankheiten verursachen. Die Grundidee der Gentherapie ist es, fehlerhafte Gene zu reparieren. „Es gibt verschiedene Ansätze: Entweder übernimmt ein gesundes Gen die Funktion eines defekten Gens, oder ein krankmachendes Gen wird stillgelegt. Gentherapien bekämpfen somit nicht nur die Symptome einer Erkrankung, sondern deren Ursache“, erklärt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin der Barmer. Auf diese Weise können nicht nur genetische Fehler behoben werden, sondern auch neue Behandlungsoptionen für Infektionskrankheiten oder Krebs entstehen, indem die Wirkung von Genen im Immunsystem verstärkt wird.
Medikamente kommen in vielen Formen: ob groß oder klein, als Pille oder Tropfen. Eines haben sie jedoch alle gemeinsam – ein Verfallsdatum. In diesem Beitrag wird erklärt, warum das so ist und worauf geachtet werden sollte.
Warum Medikamente nicht ewig halten
Arzneimittel haben eine begrenzte Haltbarkeit. Sobald das auf der Verpackung angegebene Verfallsdatum erreicht ist, sollten sie nicht mehr verwendet werden. „Arzneimittel sollte man generell nicht mehr nehmen, wenn ihr Ablaufdatum überschritten ist. Das Gleiche gilt, wenn angebrochene Packungen schon länger geöffnet sind“, rät Heidi Günther, Apothekerin bei der BARMER. Der Grund dafür ist, dass sich die Wirkstoffe im Laufe der Zeit zersetzen können, was die Wirksamkeit des Medikaments beeinträchtigt. Dies kann besonders bei schweren Krankheiten oder Notfallmedikamenten kritisch sein. Das Verfallsdatum sowie Hinweise zur Aufbewahrung und Haltbarkeit nach Anbruch sind auf der Arzneimittelpackung zu finden.
Kritik an Regeln zu neuen Wohnformen
Die geplante Aufwertung der Pflege als Heilberuf mit eigenen Befugnissen stößt auf breite Zustimmung. Anlässlich der Fachanhörung zum Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) dringen der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) und die katholischen Krankenhäuser (KKVD) jedoch auf Verbesserungen, etwa bei der Ausgestaltung neuer Wohnformen für Pflegebedürftige. Der Paritätische Gesamtverband sprach von einem wegweisenden Schritt, den Beruf attraktiver zu machen, warnt aber vor zu viel Bürokratie bei den Regelungen zu neuen Wohngemeinschaften. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen sieht statt Einsparungen höhere Kosten und kritisiert das Gesetz als „Milchmädchenrechnung“.
Die Auswirkungen auf Wohngruppen für Menschen mit Down-Syndrom sind noch nicht zu beurteilen. Was Parität an Bürokratie kritisiert dürften aber auch Regelungen sein, die dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Trägerwillkür dienen. Die immer öfter in unseren Beratungen aufkommenden Kündigungen von Menschen mit Down-Syndrom mit Pfegebedarf lassen Regelungslücken erkennen.
Vom 25. bis 28. September 2024 präsentieren sich die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) auf der REHACARE in Düsseldorf, der weltweit führenden Fachmesse für Rehabilitation, Prävention, Integration und Pflege. Besucherinnen, ob mit oder ohne Behinderung, sind herzlich eingeladen, sich umfassend zu informieren und sich von Expertinnen beraten zu lassen. Für Unterhaltung sorgt eine spannende Bolzbox.
Viele Menschen kennen das Problem: Ein Buch zu lesen, bereitet keine Schwierigkeiten, aber entfernte Verkehrsschilder sind schwer zu entziffern und vertraute Gesichter erkennt man erst aus der Nähe. Wenn Gegenstände in der Nähe gut erkennbar sind, in der Ferne jedoch verschwommen erscheinen, spricht man von Kurzsichtigkeit oder Myopie.
← Zurück
|
Weitere Einträge →
1174 Blogeinträge insgesamt
↑ Zum Seitenanfang ↑