Gesundheit
Nicht jede Behinderung ist auf den ersten Blick erkennbar. Eine davon ist FASD, die Fetale Alkohol-Spektrum-Störung. Menschen, die davon betroffen sind, können sehr unterschiedliche Beeinträchtigungen haben – manche leicht, andere schwerwiegend. Was sie alle verbindet, ist die gemeinsame Ursache: Alkoholkonsum während der Schwangerschaft.
Fetale Alkohol-Spektrum-Störungen, kurz FASD (englisch: Fetal Alcohol Spectrum Disorder), entstehen, wenn ein ungeborenes Kind im Mutterleib Alkohol ausgesetzt ist. Schon geringe Mengen können die Entwicklung des Gehirns und anderer Organe nachhaltig schädigen. Alkohol wirkt im Körper des Babys toxisch und kann bleibende körperliche, geistige und emotionale Beeinträchtigungen verursachen. Deshalb gilt: Schwangere sollten grundsätzlich auf Alkohol verzichten. Besonders in den ersten drei Monaten ist der Alkoholkonsum für das Kind besonders gefährlich, aber auch in späteren Phasen kann er erhebliche Schäden anrichten.
Kopfschmerzen gehören zu den häufigsten gesundheitlichen Beschwerden überhaupt. Viele Betroffene greifen im Akutfall schnell zu frei verkäuflichen Schmerzmitteln, um die Beschwerden zu lindern. Doch wer zu häufig Tabletten nimmt, riskiert paradoxerweise, dass die Medikamente selbst neue Kopfschmerzen auslösen. Dieses Phänomen ist als Medikamentenübergebrauchskopfschmerz (MÜK) bekannt – ein oft unterschätztes Problem, das leicht in einen schmerzhaften Teufelskreis führen kann.
Dr. André Breddemann, Arzneimittelexperte bei der BARMER, erklärt: „Ein Medikamentenübergebrauchskopfschmerz ist keine gewöhnliche Nebenwirkung, sondern eine eigenständige Form des Kopfschmerzes.“ Er entsteht, wenn Schmerzmittel oder bestimmte Migränemittel über längere Zeit zu häufig eingenommen werden. Der wiederholte Einfluss der Medikamente verändert die Schmerzverarbeitung im Gehirn: Nervenzellen reagieren empfindlicher, die Schmerzschwelle sinkt und die Kopfschmerzen treten immer häufiger auf – bis die Medikamente ihre Wirkung verlieren und Betroffene noch öfter zu ihnen greifen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss will die Qualität bei Operationen an seltenen Fehlbildungen im Kindesalter verbessern. Jetzt geht es um sogenannte anorektale Malformationen – das sind angeborene Fehlbildungen des Enddarms und des Anus. Kinder, die mit dieser Erkrankung geboren werden, brauchen oft schon kurz nach der Geburt eine Korrektur-Operation. Ziel ist es, die Funktion von Darm und Blase so gut wie möglich zu erhalten und schwerwiegende Folgen wie Inkontinenz oder einen künstlichen Darmausgang zu vermeiden.
Der G-BA prüft nun, ob es sinnvoll ist, eine sogenannte Mindestmenge festzulegen. Das bedeutet: Solche Eingriffe sollen nur noch an Kliniken gemacht werden, die ausreichend Erfahrung damit haben und regelmäßig solche Operationen durchführen. Denn es gibt Hinweise, dass die Qualität der Behandlung besser ist, wenn ein Krankenhaus viele dieser Fälle behandelt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde beauftragt, genau das zu untersuchen.
Im Zusammenhang mit der geplanten Reform des Arzneimittelrechts auf EU-Ebene und der bevorstehenden nationalen Umsetzung wird diskutiert, wie der Zugang zu gesundheitsrelevanten Informationen für alle Bevölkerungsgruppen gewährleistet werden kann.
Zum Auftakt der bundesweiten Woche der seelischen Gesundheit macht der Deutsche Caritasverband auf die zunehmenden psychischen Belastungen junger Menschen aufmerksam. Nach aktuellen Angaben sind rund 20 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland von psychischen Störungen betroffen. Bei Menschen unter 25 Jahren ist Suizid weiterhin die häufigste Todesursache.
Die Debatte über eine mögliche Abschaffung des Pflegegrads 1 wird bereits seit längerer Zeit geführt, bleibt jedoch aus Sicht vieler Fachleute wenig zielführend. Statt Kürzungen fordern Stimmen aus der Pflege eine strukturelle Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sowie eine stärkere Ausrichtung auf präventive Maßnahmen.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) betont, dass die mit dem Pflegegrad 1 im Jahr 2017 verbundenen Ziele weiterhin relevant seien. Dazu gehören unter anderem die Förderung eines längeren Verbleibs pflegebedürftiger Menschen in der eigenen Häuslichkeit sowie das Hinauszögern einer höheren Pflegebedürftigkeit durch gezielte, frühzeitige Unterstützung. Eine kurzfristige Abschaffung aus Spargründen wird daher kritisch bewertet.
Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder haben sich auf zentrale Punkte für die Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung verständigt. Die Pflegeversicherung soll auch nach der anstehenden Reform als Umlage- und Teilleistungssystem bestehen bleiben. Dabei wird betont, dass Maßnahmen erforderlich sind, um die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu begrenzen oder deren Anstieg abzumildern.
Die Facharbeitsgruppe Finanzierung wurde beauftragt, konkrete Handlungsvorschläge zu erarbeiten, den voraussichtlichen Finanzbedarf zu ermitteln und bis Dezember 2025 einen Reformvorschlag in Form von Eckpunkten vorzulegen. Im Fokus stehen dabei eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung, die Hebung von Effizienzpotenzialen und die Vermeidung einer übermäßigen Ausgabensteigerung. Die Länder weisen darauf hin, dass eine kurzfristige finanzielle Stabilisierung nur möglich sei, wenn versicherungsfremde Leistungen künftig durch Steuermittel finanziert werden.
Zweiteilige Versicherteninformation unterstützt Schwangere bei der Entscheidung, ob vorgeburtliche Untersuchungen und wenn ja welche für sie sinnvoll sein könnten.
Im September 2019 entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass ein nicht invasiver Pränataltest (NIPT) in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden soll. Der Bluttest kommt infrage, wenn werdende Eltern den Verdacht abklären lassen möchten, dass ihr Ungeborenes eine Trisomie 13 (Pätau-Syndrom), eine Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) oder eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) hat.
Leider wird der Test inzwischen ausufernd empfohlen. Ein kritischer Blick auf die Grenzen der Nützlichkeit lohnt sich.
https://akds.info/nipt-abschlussbericht
Wir haben bereits mehrfach auf diese Kölner Quelle verwiesen. Im aktuellen Newsletter heißt es:
“ab und zu hat wohl jeder Mensch ein Völlegefühl und Schmerzen im Oberbauch. Treten diese Beschwerden aber über Monate auf, kann ein Reizmagen dahinterstecken. Dabei lassen sich die Beschwerden nicht durch körperliche Ursachen erklären. Die Erkrankung ist ungefährlich, kann aber sehr belastend sein. Lesen Sie in den aktualisierten Informationen, was helfen kann, mit den Beschwerden besser zurechtzukommen.
Überarbeitet wurden auch diese Themen: chronische Wunden und Varikozele.”
http://www.gesundheitsinformation.de
https://www.iqwig.de
Mit einem neuen Gesetz wird die Pflegefachassistenzausbildung erstmals bundesweit einheitlich geregelt. Ziel ist es, die bisher 27 landesrechtlich unterschiedlichen Ausbildungen in diesem Bereich abzulösen und durch eine moderne, klar strukturierte Qualifikation zu ersetzen. Die neue Ausbildung soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Pflege in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten und den Fachkräftebedarf besser abzusichern.
Die Pflege gilt als zentrales Handlungsfeld sozialer Daseinsvorsorge und ist ein bedeutender Indikator für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Um die Rahmenbedingungen in der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege zu verbessern, wird mit der Einführung der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung eine solide Grundlage geschaffen. Die Ausbildung soll standardisiert, vergütet und praxisnah ausgestaltet werden und in allen zentralen Versorgungsbereichen erfolgen – also in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Pflege sowie der stationären Akutpflege.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter Druck, und wieder einmal richtet sich der Blick auf sogenannte Wahltarife als mögliche Lösung. Was auf den ersten Blick wie ein modernes Modell der Wahlfreiheit erscheint, birgt bei genauerem Hinsehen erhebliche Risiken für das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem. Die BAG SELBSTHILFE warnt eindringlich vor einer Entwicklung, die die Grundidee der GKV – nämlich eine für alle verlässliche, solidarisch getragene Gesundheitsversorgung – aushöhlen könnte.
Mit großer Sorge und Unverständnis reagiert die BAG SELBSTHILFE auf die Entscheidung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Projektgruppe „Bundes-Klinik-Atlas“ rückwirkend zum 30. Juni 2025 aufzulösen. Damit steht ein zentrales Instrument zur Stärkung der Patiententransparenz in Deutschland vor dem Aus – ein Schritt, der als deutlicher Rückschritt in der Patientenorientierung bewertet wird.
Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer des Verbands, betont die besondere Bedeutung des Klinik-Atlas für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen. Sie seien in hohem Maße auf verlässliche, laiengerechte und unabhängige Informationen über die Qualität medizinischer Leistungen angewiesen. Gerade hier habe der Bund eine klare Verantwortung – diese dürfe nicht an Klinikträger oder deren Interessenvertretungen abgegeben werden.
Die ambulante Gesundheitsversorgung in Deutschland steht unter massivem Druck. In vielen Regionen fehlen bereits heute Hausärztinnen und Hausärzte, in fast einem Viertel der Landkreise gilt die Versorgungslage als gefährdet, in weiteren Teilen sogar als stark gefährdet. Besonders problematisch ist, dass junge Mediziner:innen zunehmend davor zurückschrecken, klassische Praxen zu übernehmen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Die Erwartungen an die Arbeitswelt haben sich verändert. Statt in alleiniger Verantwortung eine Praxis zu führen, bevorzugen viele eine Tätigkeit in multiprofessionellen Teams mit klaren Strukturen, geregelten Arbeitszeiten und besseren Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Der Vorschlag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), erneut eine Gebühr für Arztbesuche einzuführen, stößt beim Dachverband für chronisch kranke und behinderte Menschen auf deutliche Ablehnung. Die Maßnahme würde aus Sicht der Betroffenen vor allem jene treffen, die ohnehin mit erheblichen finanziellen Belastungen zu kämpfen haben.
Im Vorfeld der anstehenden Verbändeanhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) äußert sich Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., kritisch zum aktuellen Stand der Reform. Die ursprünglich angestrebte Neuausrichtung der Krankenhauslandschaft durch Konzentration und Spezialisierung sollte eine höhere Behandlungsqualität und mehr Patientensicherheit gewährleisten. Dieses Ziel gerät jedoch zunehmend in Gefahr.
Die maßgeblichen Patientenorganisationen zeigen sich irritiert über die angekündigte Klage der Länder Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht. Diese richtet sich gegen drei vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Maßnahmen zur Qualitätssicherung: die Mindestmengenregelung für die Versorgung von Extrem-Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm, die Mindestmengenregelung für allogene Stammzelltransplantationen sowie die Mindestanforderungen an Personalvorgaben in psychiatrischen Einrichtungen.
Mit den aktuellen Kabinettsbeschlüssen zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie zum Pflegefachassistenzgesetz werden wichtige pflegepolitische Reformen angestoßen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht darin einen bedeutenden Schritt zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe, weist jedoch auf mehrere Punkte hin, die aus Sicht der professionellen Pflege noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Der DKV-Report 2025 zeigt ein besorgniserregendes Bild der Gesundheitslage in Deutschland. Nur zwei Prozent der Bevölkerung erfüllen alle Kriterien für einen rundum gesunden Lebensstil. Besonders kritisch wird die digitale Gesundheitskompetenz bewertet: Mehr als die Hälfte der Befragten hat Schwierigkeiten, gesundheitsbezogene Informationen korrekt zu verstehen und anzuwenden.
Der DBfK reagiert mit einem klaren Appell an die Politik: Es braucht dringend mehr präventive Gesundheitsstrukturen, die direkt in der Lebenswelt der Menschen ansetzen. DBfK-Präsidentin Vera Lux betont, dass viele Menschen nicht wissen, was ihrer Gesundheit nützt, wie sie entsprechende Maßnahmen umsetzen oder Informationen richtig bewerten können. Hier könnten Community Health Nurses und Schulgesundheitspflegende gezielt unterstützen – mit alltagsnaher Gesundheitsbildung bereits im Kindesalter, individueller Beratung und kontinuierlicher Begleitung vor Ort.
Die geplante Einstellung des Bundesklinikatlas durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat bei der BAG SELBSTHILFE großes Unverständnis und Entsetzen ausgelöst. Als Dachverband für chronisch kranke und behinderte Menschen warnt die Organisation eindringlich vor den Folgen dieses Schrittes für die Patiententransparenz und die Qualität der Krankenhausversorgung in Deutschland.
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