Gesundheit
Lieferengpässe bei Arzneimitteln, wie kürzlich etwa Fiebersäfte für Kinder, haben in Deutschland immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Diese Situation wirft die Frage auf, welche Ursachen hinter einer Arzneimittelknappheit stecken und welche Lösungen es für betroffene Patientinnen und Patienten gibt. Zusätzlich stellt sich die Frage, was es mit Rabatt-Arzneimitteln auf sich hat und welche Behörden über mögliche Engpässe informieren.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl das interaktive Tool DBfK-PflegOMat ins Leben gerufen. Dieses Tool ähnelt dem bekannten Wahl-O-Mat, konzentriert sich jedoch auf acht zentrale Thesen zur Pflegepolitik und ist ab sofort verfügbar.
Ein aktuelles Gutachten des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen zeigt auf, wie die Pflegeversicherung gestärkt und nachhaltig finanziert werden kann. Mitglieder verschiedener Organisationen, darunter der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), haben das Gutachten in Auftrag gegeben.
Der Bericht schlägt die Einführung einer Bürgerversicherung vor, die alle pflegebedingten Kosten abdecken soll. Prof. Dr. Rothgangs Analysen zeigen, dass eine solche Vollversicherung im Rahmen der Sozialversicherung langfristig finanzierbar ist, ohne signifikante Beitragssatz-Erhöhungen.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat erneut die Parteien dazu aufgerufen, dringend notwendige Reformen für die professionelle Pflege nicht aus wahlkampftaktischen Gründen zu verzögern. Konkret geht es dabei um das bundeseinheitliche Pflegefachassistenzgesetz. Während Erich Irlstorfer (CSU) nach der ersten Lesung im Dezember noch von einem „wirklich guten Vorschlag“ sprach, äußerte er sich kürzlich gegenüber Table.Media kritisch und bezeichnete die geplante Ausbildungsdauer von eineinhalb Jahren als zu lang. Der DBfK sieht dadurch die Pflegequalität gefährdet und fordert eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten.
Am 16. Januar 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) und die Liste dieser Indikatoren ab dem 12. Dezember 2024 außer Kraft treten. Diese Entscheidung betrifft die Richtlinie, die seit dem 15. Dezember 2016 gültig ist und zuletzt am 18. April 2024 geändert wurde. Außerdem bezieht sie sich auf die Liste der Qualitätsindikatoren, die gemäß § 136c Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für planungsrelevante Entscheidungen der Krankenhausplanung verwendet wird und zuletzt am 21. Dezember 2023 geändert wurde.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE, kurz BAG SELBSTHILFE, hat eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) abgegeben. Als Dachverband von 119 Bundesverbänden, die Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige vertreten, begrüßt die BAG grundlegend die Vorschläge zur Entbürokratisierung und Förderung von Umstrukturierungen in deutschen Krankenhäusern.
Die Patientenvertretung setzt sich dafür ein, das aktuelle Screeningprogramm in Deutschland zu erweitern, um die seltene genetische Stoffwechselerkrankung, Metachromatische Leukodystrophie (MLD), einzuschließen. MLD wird durch einen Enzymdefekt verursacht, der zur Ansammlung toxischer Substanzen im Gehirn führt und letztendlich die weiße Substanz sowie die Nervenzellen schädigt. Ohne Behandlung müssen betroffene Kinder schwerwiegende Behinderungen und vorzeitigen Tod erleiden. Zur Behandlung stehen derzeit Stammzelltransplantationen und Gentherapien zur Verfügung, die jedoch nur bei frühzeitiger Anwendung wirksam sind. Das Neugeborenen-Screening kann hier entscheidend helfen, indem es eine frühe Diagnose ermöglicht.
Nach dem Ende der Ampelkoalition hat Bundeskanzler Olaf Scholz gestern im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt. Damit ist der Weg frei für vorgezogene Bundestagswahlen am 23. Februar 2025. Aus diesem Anlass veröffentlicht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) seine Forderungen an die kandidierenden Parteien. Der Verband erwartet von der künftigen Bundesregierung, dass sie sich uneingeschränkt für den Schutz und die Garantie der Rechte von Menschen mit Behinderungen stark macht. Behindertenpolitik ist keine soziale Wohltat, sondern muss als Menschenrechtspolitik verstanden werden und Chancengleichheit sicherstellen.
Die aktuellen Vorhaben des Bundesjustizministeriums könnten das bewährte System der rechtlichen Betreuung für Menschen mit psychischen und physischen Beeinträchtigungen gefährden. Ein im Raum stehender Referentenentwurf sieht keine angemessene Refinanzierung für die Vergütung der Betreuerinnen und Betreuer vor. Diese Fachkräfte sind unerlässlich für die Unterstützung von Menschen, die Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und bei der Umsetzung ihrer Wünsche benötigen. Doch ohne ausreichende Mittel droht dem System der Kollaps.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich wichtige Änderungen an der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) beschlossen. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) nutzt diesen Anlass, um eine dringende Änderung der gesetzlichen Grundlage für die sogenannte Potenzialerhebung zu fordern.
Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm, betont: „Die Änderung der gesetzlichen Vorgaben für die Potenzialerhebung ist überfällig. Die jüngst beschlossenen Verlängerungen der Übergangsregelung und die Schaffung einer Ausnahmeregelung für Bestandsfälle machen eines deutlich: Das zugrunde liegende Gesetz muss endlich an die Realität angepasst werden!“
In Deutschland ist der Pflegenotstand ein bekanntes Problem, das meist mit der Betreuung älterer Menschen in Verbindung gebracht wird. Doch auch schwerstkranke und schwerstbehinderte Kinder und ihre Familien leiden unter einem akuten Mangel an Pflegekräften – eine Krise, die oft übersehen wird. Eltern von Kindern mit Behinderung sind besonders betroffen und verzweifeln an der mangelhaften Unterstützung.
Antje Brylla, Pflegedienstleiterin aus Leipzig, beschreibt die angespannte Situation: „Wir haben viel zu viele Anfragen und Versorgung für viel zu wenig Personal.“ Neue Mitarbeiter seien selten, was die Not weiter verschärft.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einem Urteil am 26. November 2024 entschieden, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen nicht ausschließlich in Krankenhäusern durchgeführt werden müssen. Diese Entscheidung stellt den bisherigen Krankenhausvorbehalt als verfassungswidrig dar und ermöglicht es, solche Maßnahmen auch in Pflegeheimen, spezialisierten ambulanten Zentren oder sogar im häuslichen Umfeld durchzuführen, sofern bestimmte Auflagen erfüllt werden (Az. 2024 - 1 BvL 1/24).
Bislang war es Betreuern nur erlaubt, in ärztliche Zwangsmaßnahmen einzuwilligen, wenn diese in einem Krankenhaus vorgenommen wurden. Dies bedeutete, dass Eingriffe, die gegen den Willen der betreuten Person erfolgen, nur in einer stationären Umgebung genehmigt wurden. Dies schloss die Durchführung von Zwangsmaßnahmen in anderen Einrichtungen wie Pflegeheimen oder zu Hause aus.
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) hat den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für das Pflegekompetenzgesetz (PKG) geprüft und ihre Stellungnahme abgegeben. Dabei hebt die DVfR besonders die Bedeutung der selbstbestimmten Teilhabe als Ziel von Pflege und Therapie hervor und macht konkrete Verbesserungsvorschläge.
In ihrer Stellungnahme äußert die DVfR Überraschung darüber, dass die selbstbestimmte Teilhabe im Gesetzentwurf des BMG nur eine geringe Rolle spielt. Die DVfR betont, dass Rehabilitationsleistungen darauf abzielen, Pflegebedürftigkeit und Behinderungen zu vermeiden oder zu mindern und die Teilhabe und Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern, unabhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigungen. Diese Prinzipien sollten auch in der Pflege eine zentrale Rolle spielen. Selbst wenn die Selbständigkeit in bestimmten Aktivitäten nicht wiedererlangt werden kann, sollte die Pflege dazu beitragen, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben zu ermöglichen.
Chronisch-entzündliche Erkrankungen, die durch ein gestörtes Immunsystem verursacht werden, betreffen etwa fünf Millionen Menschen im deutschsprachigen Raum. Ein ausreichender Impfschutz ist für diese Personen besonders wichtig, da sie besonderen Risiken ausgesetzt sind. Dieser Blogartikel erklärt, warum dies so ist und was Menschen mit Immunerkrankungen bei Impfungen beachten sollten.
Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit hat Karl Lauterbach „seine“ Krankenhausreform erfolgreich durch alle parlamentarischen Hürden gebracht. Dieses Reformpaket zielt darauf ab, die Qualität der Behandlungen zu steigern, indem spezialisierte Kliniken stärker in den Fokus gerückt werden. Darüber hinaus soll eine engere Verzahnung der ambulanten und stationären Sektoren erreicht werden.
Ein wichtiger Bestandteil der Reform ist die Einführung von Vorhaltepauschalen. Das bedeutet, dass die Finanzierung der Kliniken zukünftig nicht mehr nur anhand der Anzahl der Behandlungen erfolgt, sondern zu einem großen Teil über die Leistungen, die die Kliniken grundsätzlich bereithalten. Dies soll die Krankenhäuser finanziell stabiler machen und die Qualität der Versorgung verbessern.
Eine Skoliose, auch bekannt als Wirbelsäulenverkrümmung, kann bereits im Kindes- und Jugendalter auftreten, wird jedoch häufig erst im Erwachsenenalter entdeckt, meist nach dem 50. Lebensjahr. Dies liegt oft an altersbedingten Veränderungen der Bandscheiben, Wirbel und Wirbelgelenke. Manchmal bleibt eine Skoliose, die sich schon in der Jugend entwickelt hat, bis ins Erwachsenenalter unbemerkt.
Degenerative Skoliosen entstehen durch altersbedingte Veränderungen und sind bei den meisten Erwachsenen nur leicht ausgeprägt und bleiben unbemerkt. Wenn sich die Verformung verstärkt, wird die Krümmung sichtbar und verursacht Beschwerden. In schweren Fällen kann sich ein Buckel bilden. Für Betroffene ist es wichtig, körperlich aktiv zu bleiben und die Muskulatur zu stärken, die die Wirbelsäule stützt. In schweren Fällen kann eine Operation notwendig sein.
Das elektronische Rezept (E-Rezept) und die digitale Krankmeldung (eAU) sind mittlerweile fest im Praxisalltag der Ärztinnen und Ärzte etabliert. Laut dem aktuellen „Praxisbarometer 2024“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nutzen rund 95 Prozent der niedergelassenen Praxen diese Anwendungen. Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle wird jedoch noch mit gemischten Gefühlen betrachtet. KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner betont, dass ohne erfolgreiche Tests keine flächendeckende Einführung erfolgen sollte. Auch die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) sind in der Pflicht.
Deutschland hat im europäischen Vergleich trotz hoher Gesundheitsausgaben eine unterdurchschnittliche Lebenserwartung. Der aktuelle OECD-Bericht „Health at a Glance: Europe 2024“ zeigt, dass die Lebenserwartung in Deutschland im Jahr 2023 bei 81,2 Jahren lag. Dies ist um 0,3 Jahre niedriger als der EU-Durchschnitt von 81,5 Jahren. Im Vergleich zu Spanien, dem Spitzenreiter der EU, leben die Menschen in Deutschland fast drei Jahre kürzer. Interessanterweise führt Deutschland bei den Gesundheitsausgaben. Im Jahr 2023 betrugen die Ausgaben pro Bürger durchschnittlich 5.300 Euro, was etwa 50 Prozent mehr ist als der EU-Durchschnitt. Christian Karagiannidis, Intensivmediziner und Mitglied der Klinikreformkommission der Bundesregierung, kommentierte auf der Plattform X, dass diese Zahlen „viele Schwächen des Systems“ aufzeigen und forderte eine „umfassende Gesundheitsreform“.
Nach dem Ende der Ampelkoalition warnt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) eindringlich vor den Risiken, die durch die Verschiebung wichtiger Pflegegesetze entstehen könnten. Die Präsidentin des DBfK, Vera Lux, betont, dass Reformen im Pflegebereich keinen Aufschub dulden. Angesichts des demografischen Wandels und der Baby-Boomer-Generation, die absehbar zunehmend Pflegebedarf erzeugt, ist schnelles Handeln geboten. Ein Stillstand in der Pflegepolitik ist nicht hinnehmbar, erklärt Lux. Besonders betroffen sind das Pflegekompetenzgesetz, das Pflegefachassistenzgesetz und das angekündigte APN-Gesetz, die nun auf der Kippe stehen. Der DBfK appelliert an alle demokratischen Parteien, diese Gesetze rasch wieder aufzugreifen und mit noch mehr Mut und Tempo umzusetzen. Neuwahlen bieten die Gelegenheit, die Reformen weiter zu verbessern und den Pflegeberuf nachhaltig zu stärken, so Lux weiter. Taktische Blockaden dieser wichtigen Gesetze können wir uns aufgrund der bereits bestehenden Versorgungsengpässe in der Akut-, Langzeit- und ambulanten Pflege nicht länger leisten.
Im November tritt ein bedeutendes Gesetz in Kraft, das den Schutz von Schwangeren erhöht. Das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen schützt Frauen, die Schwangerschaftsberatungsstellen und medizinische Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Bundesfrauenministerin Lisa Paus betont die Bedeutung dieses Gesetzes: „Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher und stärkt ihre Rechte auf unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch.“
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