28.02.2025
Bundesrat stimmt GVSG zu – Kritik vom DBfK
Am 14. Februar 2025 hat der Bundesrat dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zugestimmt. Allerdings wurden die ursprünglich geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Primärversorgung aus dem Gesetz gestrichen, was zu Kritik vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) führt.
Bernadette Klapper, die Bundesgeschäftsführerin des DBfK, äußerte, dass das GVSG eine bedeutende Chance verpasst habe, entscheidende Reformen für die zukünftige Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Angesichts der Veränderungen in der Krankenhauslandschaft sei die Stärkung der Primärversorgung unerlässlich. Der Wegfall der Primärversorgungszentren im Gesetz stellt jedoch einen erheblichen Rückschritt dar. Primärversorgungszentren sind dringend notwendig, um eine umfassende und präventive Gesundheitsversorgung sicherzustellen und den Herausforderungen einer alternden Bevölkerung gerecht zu werden.
Zusätzlich bieten Primärversorgungszentren die Möglichkeit, Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen, wie die Community Health Nurse, effizient einzusetzen. Laut Klapper setzt die aktuelle Gesetzgebung weiterhin auf veraltete Strukturen und Hierarchien, die sich als kostspielig erwiesen haben. Es sei enttäuschend, dass Gesundheit und Pflege in der politischen Debatte kaum Beachtung finden, insbesondere wenige Tage vor der Bundestagswahl.
Klapper appelliert an die nächste Bundesregierung, die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen und die durch das Ampel-Aus ausgebremsten Pflegegesetze schnellstmöglich aufzugreifen, um die Gesundheitsversorgung zu sichern.
Das GVSG hätte eine wichtige Wende für die Gesundheitsversorgung sein können, doch die aktuelle Gesetzeslage lässt diesen Bereich unberührt. Es bleibt zu hoffen, dass zukünftige politische Entscheidungen die Notwendigkeit der Primärversorgung und die wertvolle Rolle der Pflegeberufe stärker betonen.
Thema: Informationen Gesundheit | 28.02.2025 |
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