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17.02.2025

Schnellere und sachgerechte Versorgung für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung sollen schneller mit den notwendigen medizinischen Hilfsmitteln wie Schienen, Rollstühlen oder Hörgeräten versorgt werden. Dafür hat der Bundestag nun eine neue Regelung beschlossen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesministerin für Gesundheit, begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Sie betont, wie wichtig es ist, dass der Bundesrat diese vernünftige Lösung nicht blockiert, damit sie umgesetzt werden kann.

Bisher haben Krankenkassen oder der Medizinische Dienst die Notwendigkeit von beantragten Hilfsmitteln geprüft, selbst wenn eine ärztliche Verordnung vorlag. Diese zusätzliche Prüfung führte oft zu erheblichen Verzögerungen, sodass Menschen mit Behinderung monatelang auf die dringend benötigten Hilfsmittel warten mussten. Besonders für Kinder ist dies unzumutbar, da sie schnell aus Schienen oder Rollstühlen herauswachsen und dringend neue Hilfsmittel benötigen.

In Zukunft soll diese zusätzliche Prüfung entfallen, wenn das Hilfsmittel von einem Arzt oder einer Ärztin eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) oder eines Medizinischen Behandlungszentrums für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) verordnet wurde. Nur wenn das Hilfsmittel offensichtlich nicht notwendig ist, wie etwa bei einer unwirtschaftlichen Mehrfachversorgung, soll weiterhin geprüft werden.

Diese neue Regelung soll eine schnellere und sachgerechte Versorgung für Menschen mit Behinderung gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen jedoch mehr MZEB geschaffen werden, da es derzeit noch keine flächendeckende Versorgung mit solchen Behandlungszentren gibt. Der Ausbau dieser Zentren ist daher dringend erforderlich, um Verzögerungen in der Versorgung zu vermeiden.

Quelle: http://www.lebenshilfe.de

Thema: Informationen Gesundheit | 17.02.2025 |

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