Gesundheit
Die Debatte über eine mögliche Abschaffung des Pflegegrads 1 wird bereits seit längerer Zeit geführt, bleibt jedoch aus Sicht vieler Fachleute wenig zielführend. Statt Kürzungen fordern Stimmen aus der Pflege eine strukturelle Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sowie eine stärkere Ausrichtung auf präventive Maßnahmen.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) betont, dass die mit dem Pflegegrad 1 im Jahr 2017 verbundenen Ziele weiterhin relevant seien. Dazu gehören unter anderem die Förderung eines längeren Verbleibs pflegebedürftiger Menschen in der eigenen Häuslichkeit sowie das Hinauszögern einer höheren Pflegebedürftigkeit durch gezielte, frühzeitige Unterstützung. Eine kurzfristige Abschaffung aus Spargründen wird daher kritisch bewertet.
Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder haben sich auf zentrale Punkte für die Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung verständigt. Die Pflegeversicherung soll auch nach der anstehenden Reform als Umlage- und Teilleistungssystem bestehen bleiben. Dabei wird betont, dass Maßnahmen erforderlich sind, um die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu begrenzen oder deren Anstieg abzumildern.
Die Facharbeitsgruppe Finanzierung wurde beauftragt, konkrete Handlungsvorschläge zu erarbeiten, den voraussichtlichen Finanzbedarf zu ermitteln und bis Dezember 2025 einen Reformvorschlag in Form von Eckpunkten vorzulegen. Im Fokus stehen dabei eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung, die Hebung von Effizienzpotenzialen und die Vermeidung einer übermäßigen Ausgabensteigerung. Die Länder weisen darauf hin, dass eine kurzfristige finanzielle Stabilisierung nur möglich sei, wenn versicherungsfremde Leistungen künftig durch Steuermittel finanziert werden.
Zweiteilige Versicherteninformation unterstützt Schwangere bei der Entscheidung, ob vorgeburtliche Untersuchungen und wenn ja welche für sie sinnvoll sein könnten.
Im September 2019 entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass ein nicht invasiver Pränataltest (NIPT) in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden soll. Der Bluttest kommt infrage, wenn werdende Eltern den Verdacht abklären lassen möchten, dass ihr Ungeborenes eine Trisomie 13 (Pätau-Syndrom), eine Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) oder eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) hat.
Leider wird der Test inzwischen ausufernd empfohlen. Ein kritischer Blick auf die Grenzen der Nützlichkeit lohnt sich.
https://akds.info/nipt-abschlussbericht
Wir haben bereits mehrfach auf diese Kölner Quelle verwiesen. Im aktuellen Newsletter heißt es:
“ab und zu hat wohl jeder Mensch ein Völlegefühl und Schmerzen im Oberbauch. Treten diese Beschwerden aber über Monate auf, kann ein Reizmagen dahinterstecken. Dabei lassen sich die Beschwerden nicht durch körperliche Ursachen erklären. Die Erkrankung ist ungefährlich, kann aber sehr belastend sein. Lesen Sie in den aktualisierten Informationen, was helfen kann, mit den Beschwerden besser zurechtzukommen.
Überarbeitet wurden auch diese Themen: chronische Wunden und Varikozele.”
http://www.gesundheitsinformation.de
https://www.iqwig.de
Mit einem neuen Gesetz wird die Pflegefachassistenzausbildung erstmals bundesweit einheitlich geregelt. Ziel ist es, die bisher 27 landesrechtlich unterschiedlichen Ausbildungen in diesem Bereich abzulösen und durch eine moderne, klar strukturierte Qualifikation zu ersetzen. Die neue Ausbildung soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Pflege in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten und den Fachkräftebedarf besser abzusichern.
Die Pflege gilt als zentrales Handlungsfeld sozialer Daseinsvorsorge und ist ein bedeutender Indikator für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Um die Rahmenbedingungen in der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege zu verbessern, wird mit der Einführung der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung eine solide Grundlage geschaffen. Die Ausbildung soll standardisiert, vergütet und praxisnah ausgestaltet werden und in allen zentralen Versorgungsbereichen erfolgen – also in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Pflege sowie der stationären Akutpflege.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter Druck, und wieder einmal richtet sich der Blick auf sogenannte Wahltarife als mögliche Lösung. Was auf den ersten Blick wie ein modernes Modell der Wahlfreiheit erscheint, birgt bei genauerem Hinsehen erhebliche Risiken für das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem. Die BAG SELBSTHILFE warnt eindringlich vor einer Entwicklung, die die Grundidee der GKV – nämlich eine für alle verlässliche, solidarisch getragene Gesundheitsversorgung – aushöhlen könnte.
Mit großer Sorge und Unverständnis reagiert die BAG SELBSTHILFE auf die Entscheidung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Projektgruppe „Bundes-Klinik-Atlas“ rückwirkend zum 30. Juni 2025 aufzulösen. Damit steht ein zentrales Instrument zur Stärkung der Patiententransparenz in Deutschland vor dem Aus – ein Schritt, der als deutlicher Rückschritt in der Patientenorientierung bewertet wird.
Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer des Verbands, betont die besondere Bedeutung des Klinik-Atlas für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen. Sie seien in hohem Maße auf verlässliche, laiengerechte und unabhängige Informationen über die Qualität medizinischer Leistungen angewiesen. Gerade hier habe der Bund eine klare Verantwortung – diese dürfe nicht an Klinikträger oder deren Interessenvertretungen abgegeben werden.
Die ambulante Gesundheitsversorgung in Deutschland steht unter massivem Druck. In vielen Regionen fehlen bereits heute Hausärztinnen und Hausärzte, in fast einem Viertel der Landkreise gilt die Versorgungslage als gefährdet, in weiteren Teilen sogar als stark gefährdet. Besonders problematisch ist, dass junge Mediziner:innen zunehmend davor zurückschrecken, klassische Praxen zu übernehmen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Die Erwartungen an die Arbeitswelt haben sich verändert. Statt in alleiniger Verantwortung eine Praxis zu führen, bevorzugen viele eine Tätigkeit in multiprofessionellen Teams mit klaren Strukturen, geregelten Arbeitszeiten und besseren Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Der Vorschlag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), erneut eine Gebühr für Arztbesuche einzuführen, stößt beim Dachverband für chronisch kranke und behinderte Menschen auf deutliche Ablehnung. Die Maßnahme würde aus Sicht der Betroffenen vor allem jene treffen, die ohnehin mit erheblichen finanziellen Belastungen zu kämpfen haben.
Im Vorfeld der anstehenden Verbändeanhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) äußert sich Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., kritisch zum aktuellen Stand der Reform. Die ursprünglich angestrebte Neuausrichtung der Krankenhauslandschaft durch Konzentration und Spezialisierung sollte eine höhere Behandlungsqualität und mehr Patientensicherheit gewährleisten. Dieses Ziel gerät jedoch zunehmend in Gefahr.
Die maßgeblichen Patientenorganisationen zeigen sich irritiert über die angekündigte Klage der Länder Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht. Diese richtet sich gegen drei vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Maßnahmen zur Qualitätssicherung: die Mindestmengenregelung für die Versorgung von Extrem-Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm, die Mindestmengenregelung für allogene Stammzelltransplantationen sowie die Mindestanforderungen an Personalvorgaben in psychiatrischen Einrichtungen.
Mit den aktuellen Kabinettsbeschlüssen zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie zum Pflegefachassistenzgesetz werden wichtige pflegepolitische Reformen angestoßen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht darin einen bedeutenden Schritt zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe, weist jedoch auf mehrere Punkte hin, die aus Sicht der professionellen Pflege noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Der DKV-Report 2025 zeigt ein besorgniserregendes Bild der Gesundheitslage in Deutschland. Nur zwei Prozent der Bevölkerung erfüllen alle Kriterien für einen rundum gesunden Lebensstil. Besonders kritisch wird die digitale Gesundheitskompetenz bewertet: Mehr als die Hälfte der Befragten hat Schwierigkeiten, gesundheitsbezogene Informationen korrekt zu verstehen und anzuwenden.
Der DBfK reagiert mit einem klaren Appell an die Politik: Es braucht dringend mehr präventive Gesundheitsstrukturen, die direkt in der Lebenswelt der Menschen ansetzen. DBfK-Präsidentin Vera Lux betont, dass viele Menschen nicht wissen, was ihrer Gesundheit nützt, wie sie entsprechende Maßnahmen umsetzen oder Informationen richtig bewerten können. Hier könnten Community Health Nurses und Schulgesundheitspflegende gezielt unterstützen – mit alltagsnaher Gesundheitsbildung bereits im Kindesalter, individueller Beratung und kontinuierlicher Begleitung vor Ort.
Die geplante Einstellung des Bundesklinikatlas durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat bei der BAG SELBSTHILFE großes Unverständnis und Entsetzen ausgelöst. Als Dachverband für chronisch kranke und behinderte Menschen warnt die Organisation eindringlich vor den Folgen dieses Schrittes für die Patiententransparenz und die Qualität der Krankenhausversorgung in Deutschland.
Ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Forschungsprojekt hat seit 2022 an der Universität Heidelberg Rahmenbedingungen für ein mögliches genomisches Neugeborenen-Screening in Deutschland erarbeitet. Ziel des Projekts „NEW_LIVES“ ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass künftig das gesamte Genom von Neugeborenen auf genetisch bedingte Erkrankungen untersucht werden kann. Ein solches Screening würde eine frühzeitige Diagnose ermöglichen und damit die Chancen auf eine rechtzeitige Behandlung verbessern.
Der Tag beginnt für viele mit einer dampfenden Tasse Kaffee – für manche ist sie sogar unverzichtbar. Was viele nicht wissen: Das beliebte Heißgetränk kann die Wirkung verschiedener Arzneimittel beeinflussen. Dieser Beitrag beleuchtet, wie Kaffee mit Medikamenten interagiert, welche Kombinationen ärztlich bedenklich sein können und worauf Patientinnen und Patienten beim Kaffeegenuss achten sollten.
Kaffee enthält zahlreiche bioaktive Substanzen, am bekanntesten ist Koffein. Es regt das zentrale Nervensystem an, steigert kurzfristig die Konzentration und vertreibt Müdigkeit. Doch Koffein kann auch die Aufnahme, den Abbau und die Wirkung von Medikamenten im Körper verändern. Darauf weist Dr. André Breddemann hin, Arzneimittel-Experte bei der BARMER.
Etwa 9,2 Stunden täglich sitzen Menschen in Deutschland – Tendenz steigend. Dabei ist der menschliche Körper für Bewegung gemacht, nicht für dauerhafte Inaktivität. Wer zu viel sitzt, riskiert ernsthafte gesundheitliche Folgen, etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Typ-2-Diabetes. Doch die gute Nachricht ist: Bereits kleine Veränderungen im Alltag können das Risiko deutlich senken.
Bis in die frühen 2000er war es in deutschen Büros nicht ungewöhnlich, dass beim Arbeiten geraucht wurde. Obwohl die gesundheitlichen Risiken bekannt waren, dauerte es lange, bis gesetzliche Regelungen wie der Nichtraucherschutz in Kraft traten. Vor diesem Hintergrund gewinnt der Satz „Sitzen ist das neue Rauchen“ von Dr. James A. Levine an Bedeutung. Denn obwohl längst bekannt ist, wie wichtig Bewegung für die Gesundheit ist, verbringen viele Menschen immer mehr Zeit im Sitzen. Laut einer repräsentativen Umfrage aus dem Jahr 2023 hat sich die durchschnittliche tägliche Sitzzeit von 8,7 Stunden (2021) auf 9,2 Stunden erhöht. Besonders betroffen sind Menschen im Homeoffice: Sie verbringen im Schnitt 11,5 Stunden pro Tag sitzend.
In einem kommunalen Krankenhaus in Brandenburg wurde kürzlich die Geschäftsführungsposition für den Pflegebereich ersatzlos abgeschafft – ein Schritt, der exemplarisch für einen bundesweiten Trend steht. Immer häufiger werden pflegerische Führungsstrukturen auf oberster Leitungsebene gestrichen, obwohl zahlreiche Studien die Bedeutung einer pflegefachlich verankerten Führungsebene für Qualität, Sicherheit und nachhaltige Versorgung belegen.
Am 28. und 29. Oktober 2025 lädt die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) nach Berlin zum diesjährigen Jahreskongress. Im Mittelpunkt stehen junge Menschen mit komplexen gesundheitlichen Herausforderungen – sei es durch körperliche Einschränkungen oder psychische Belastungen. Der Kongress geht der Frage nach, wie individuell benötigte Anpassungen in verschiedenen Lebensbereichen gelingen können.
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