Gesundheit
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich wichtige Änderungen an der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) beschlossen. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) nutzt diesen Anlass, um eine dringende Änderung der gesetzlichen Grundlage für die sogenannte Potenzialerhebung zu fordern.
Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm, betont: „Die Änderung der gesetzlichen Vorgaben für die Potenzialerhebung ist überfällig. Die jüngst beschlossenen Verlängerungen der Übergangsregelung und die Schaffung einer Ausnahmeregelung für Bestandsfälle machen eines deutlich: Das zugrunde liegende Gesetz muss endlich an die Realität angepasst werden!“
In Deutschland ist der Pflegenotstand ein bekanntes Problem, das meist mit der Betreuung älterer Menschen in Verbindung gebracht wird. Doch auch schwerstkranke und schwerstbehinderte Kinder und ihre Familien leiden unter einem akuten Mangel an Pflegekräften – eine Krise, die oft übersehen wird. Eltern von Kindern mit Behinderung sind besonders betroffen und verzweifeln an der mangelhaften Unterstützung.
Antje Brylla, Pflegedienstleiterin aus Leipzig, beschreibt die angespannte Situation: „Wir haben viel zu viele Anfragen und Versorgung für viel zu wenig Personal.“ Neue Mitarbeiter seien selten, was die Not weiter verschärft.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einem Urteil am 26. November 2024 entschieden, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen nicht ausschließlich in Krankenhäusern durchgeführt werden müssen. Diese Entscheidung stellt den bisherigen Krankenhausvorbehalt als verfassungswidrig dar und ermöglicht es, solche Maßnahmen auch in Pflegeheimen, spezialisierten ambulanten Zentren oder sogar im häuslichen Umfeld durchzuführen, sofern bestimmte Auflagen erfüllt werden (Az. 2024 - 1 BvL 1/24).
Bislang war es Betreuern nur erlaubt, in ärztliche Zwangsmaßnahmen einzuwilligen, wenn diese in einem Krankenhaus vorgenommen wurden. Dies bedeutete, dass Eingriffe, die gegen den Willen der betreuten Person erfolgen, nur in einer stationären Umgebung genehmigt wurden. Dies schloss die Durchführung von Zwangsmaßnahmen in anderen Einrichtungen wie Pflegeheimen oder zu Hause aus.
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) hat den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für das Pflegekompetenzgesetz (PKG) geprüft und ihre Stellungnahme abgegeben. Dabei hebt die DVfR besonders die Bedeutung der selbstbestimmten Teilhabe als Ziel von Pflege und Therapie hervor und macht konkrete Verbesserungsvorschläge.
In ihrer Stellungnahme äußert die DVfR Überraschung darüber, dass die selbstbestimmte Teilhabe im Gesetzentwurf des BMG nur eine geringe Rolle spielt. Die DVfR betont, dass Rehabilitationsleistungen darauf abzielen, Pflegebedürftigkeit und Behinderungen zu vermeiden oder zu mindern und die Teilhabe und Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern, unabhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigungen. Diese Prinzipien sollten auch in der Pflege eine zentrale Rolle spielen. Selbst wenn die Selbständigkeit in bestimmten Aktivitäten nicht wiedererlangt werden kann, sollte die Pflege dazu beitragen, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben zu ermöglichen.
Chronisch-entzündliche Erkrankungen, die durch ein gestörtes Immunsystem verursacht werden, betreffen etwa fünf Millionen Menschen im deutschsprachigen Raum. Ein ausreichender Impfschutz ist für diese Personen besonders wichtig, da sie besonderen Risiken ausgesetzt sind. Dieser Blogartikel erklärt, warum dies so ist und was Menschen mit Immunerkrankungen bei Impfungen beachten sollten.
Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit hat Karl Lauterbach „seine“ Krankenhausreform erfolgreich durch alle parlamentarischen Hürden gebracht. Dieses Reformpaket zielt darauf ab, die Qualität der Behandlungen zu steigern, indem spezialisierte Kliniken stärker in den Fokus gerückt werden. Darüber hinaus soll eine engere Verzahnung der ambulanten und stationären Sektoren erreicht werden.
Ein wichtiger Bestandteil der Reform ist die Einführung von Vorhaltepauschalen. Das bedeutet, dass die Finanzierung der Kliniken zukünftig nicht mehr nur anhand der Anzahl der Behandlungen erfolgt, sondern zu einem großen Teil über die Leistungen, die die Kliniken grundsätzlich bereithalten. Dies soll die Krankenhäuser finanziell stabiler machen und die Qualität der Versorgung verbessern.
Eine Skoliose, auch bekannt als Wirbelsäulenverkrümmung, kann bereits im Kindes- und Jugendalter auftreten, wird jedoch häufig erst im Erwachsenenalter entdeckt, meist nach dem 50. Lebensjahr. Dies liegt oft an altersbedingten Veränderungen der Bandscheiben, Wirbel und Wirbelgelenke. Manchmal bleibt eine Skoliose, die sich schon in der Jugend entwickelt hat, bis ins Erwachsenenalter unbemerkt.
Degenerative Skoliosen entstehen durch altersbedingte Veränderungen und sind bei den meisten Erwachsenen nur leicht ausgeprägt und bleiben unbemerkt. Wenn sich die Verformung verstärkt, wird die Krümmung sichtbar und verursacht Beschwerden. In schweren Fällen kann sich ein Buckel bilden. Für Betroffene ist es wichtig, körperlich aktiv zu bleiben und die Muskulatur zu stärken, die die Wirbelsäule stützt. In schweren Fällen kann eine Operation notwendig sein.
Das elektronische Rezept (E-Rezept) und die digitale Krankmeldung (eAU) sind mittlerweile fest im Praxisalltag der Ärztinnen und Ärzte etabliert. Laut dem aktuellen „Praxisbarometer 2024“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nutzen rund 95 Prozent der niedergelassenen Praxen diese Anwendungen. Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle wird jedoch noch mit gemischten Gefühlen betrachtet. KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner betont, dass ohne erfolgreiche Tests keine flächendeckende Einführung erfolgen sollte. Auch die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) sind in der Pflicht.
Deutschland hat im europäischen Vergleich trotz hoher Gesundheitsausgaben eine unterdurchschnittliche Lebenserwartung. Der aktuelle OECD-Bericht „Health at a Glance: Europe 2024“ zeigt, dass die Lebenserwartung in Deutschland im Jahr 2023 bei 81,2 Jahren lag. Dies ist um 0,3 Jahre niedriger als der EU-Durchschnitt von 81,5 Jahren. Im Vergleich zu Spanien, dem Spitzenreiter der EU, leben die Menschen in Deutschland fast drei Jahre kürzer. Interessanterweise führt Deutschland bei den Gesundheitsausgaben. Im Jahr 2023 betrugen die Ausgaben pro Bürger durchschnittlich 5.300 Euro, was etwa 50 Prozent mehr ist als der EU-Durchschnitt. Christian Karagiannidis, Intensivmediziner und Mitglied der Klinikreformkommission der Bundesregierung, kommentierte auf der Plattform X, dass diese Zahlen „viele Schwächen des Systems“ aufzeigen und forderte eine „umfassende Gesundheitsreform“.
Nach dem Ende der Ampelkoalition warnt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) eindringlich vor den Risiken, die durch die Verschiebung wichtiger Pflegegesetze entstehen könnten. Die Präsidentin des DBfK, Vera Lux, betont, dass Reformen im Pflegebereich keinen Aufschub dulden. Angesichts des demografischen Wandels und der Baby-Boomer-Generation, die absehbar zunehmend Pflegebedarf erzeugt, ist schnelles Handeln geboten. Ein Stillstand in der Pflegepolitik ist nicht hinnehmbar, erklärt Lux. Besonders betroffen sind das Pflegekompetenzgesetz, das Pflegefachassistenzgesetz und das angekündigte APN-Gesetz, die nun auf der Kippe stehen. Der DBfK appelliert an alle demokratischen Parteien, diese Gesetze rasch wieder aufzugreifen und mit noch mehr Mut und Tempo umzusetzen. Neuwahlen bieten die Gelegenheit, die Reformen weiter zu verbessern und den Pflegeberuf nachhaltig zu stärken, so Lux weiter. Taktische Blockaden dieser wichtigen Gesetze können wir uns aufgrund der bereits bestehenden Versorgungsengpässe in der Akut-, Langzeit- und ambulanten Pflege nicht länger leisten.
Im November tritt ein bedeutendes Gesetz in Kraft, das den Schutz von Schwangeren erhöht. Das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen schützt Frauen, die Schwangerschaftsberatungsstellen und medizinische Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Bundesfrauenministerin Lisa Paus betont die Bedeutung dieses Gesetzes: „Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher und stärkt ihre Rechte auf unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch.“
Einsamkeit kennt jeder, und viele Menschen genießen es, hin und wieder Zeit für sich zu haben. Doch Einsamkeit, besonders wenn sie ungewollt ist, kann auf Dauer traurig machen und sogar krank. Studien zeigen, dass Menschen, die viel ungewollt allein sind, ein bis zu doppelt so hohes Risiko haben, an Alzheimer zu erkranken. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. erklärt die Zusammenhänge und gibt Tipps, was man gegen Einsamkeit tun kann.
Soziales Miteinander hält geistig fit. Zwar führt Einsamkeit nicht automatisch zu Alzheimer, dennoch gilt ungewolltes Alleinsein als großer Risikofaktor. Einsamkeit und fehlende Ansprache können dazu führen, dass das Gehirn nicht mehr gefordert wird und die kognitive Leistung abnimmt. Zudem kann Einsamkeit Auslöser für Depressionen sein, die die Forschung mit der Entstehung von Alzheimer in direkten Zusammenhang bringt.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Verein demokratischer Ärztinnen (vdää) und der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) fordern eine zentrale Rolle der Pflegeberufe in den geplanten Gesundheitsreformen. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung sehen große Änderungen im ambulanten, stationären und Notfallbereich vor. Auch das Gesundes-Herz-Gesetz bringt Neuerungen in der Prävention. Doch laut den Verbänden fehlt es im Pflegekompetenzgesetz (PKG) an den nötigen Weichenstellungen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Reformen zielen auf die Einführung von Primärversorgungszentren, regionalen Gesundheitszentren, sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen und integrierten Notfallzentren ab. Dabei müsse die Einführung strukturierter Patient*innenpfade zu den vordringlichsten Zielen gehören. Pflegefachpersonen sollen von der Erstbegutachtung über Patientenlotsen und Case Management bis hin zur aufsuchenden Behandlung im ländlichen Raum eine maßgebliche Rolle übernehmen können.
Am 9. Oktober hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages 16 Expertinnen zur Notwendigkeit eines Monitorings der Folgen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) befragt. Dabei gab es deutliche Unterschiede zwischen Pränataldiagnostikerinnen und Vertretern von Selbstvertretungen und Beratungsstellen.
Bereits im Juni 2023 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, begleitende Maßnahmen für NIPT einzuführen, darunter ein Monitoring zur Umsetzung und den Folgen der Bluttests. Ein Expert*innengremium soll die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen und die Bundesregierung beraten.
Nach einer hitzigen Debatte und gegenseitigen Vorwürfen zwischen Regierung und Opposition hat der Bundestag die umstrittene Krankenhausreform beschlossen. Am 17. Oktober 2024 stimmten 373 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung für den veränderten Regierungsentwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen. 285 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab eine Enthaltung.
Die Reform zielt darauf ab, die Vergütungsstrukturen zu verändern und die Versorgung zu verbessern. Das Ziel ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung.
Am 17. Oktober 2024 präsentierte der Deutsche Frauenrat zusammen mit 26 zivilgesellschaftlichen Verbänden einen neuen Gesetzentwurf zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Dieser Entwurf soll zeigen, dass und wie Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der Betroffenen und internationalen Gesundheitsstandards geregelt werden können.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe schlägt Alarm: Das Betreuungswesen in Deutschland steht auf dem Spiel, sollte der aktuelle Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ in seiner jetzigen Form verabschiedet werden. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesministerin, fordert eine Rücknahme und Überarbeitung des Entwurfs. „Für ein selbstbestimmtes Leben brauchen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung eine gute rechtliche Betreuung, die ihren Wünschen und ihrem Willen folgt. Der vorliegende Entwurf macht das unmöglich. So darf das Gesetz nicht in Kraft treten“, betont Schmidt.
Wir alle kennen die störenden Geräusche des Alltags: das laute Schleudern der Waschmaschine, das Rauschen des Verkehrs oder das Dröhnen der Baustelle nebenan. Diese Lärmquellen können Stress auslösen und uns belasten. Doch wann wird aus einem normalen Geräusch eine Gefahr für unsere Gesundheit?
Lärm wird wissenschaftlich als jede Form von unerwünschtem oder störendem Schall definiert, der unsere Lebensqualität beeinträchtigt. Laut Andrea Jakob-Pannier, Psychologin bei der BARMER, hängt die Schädlichkeit von Lärm nicht nur von der Lautstärke, sondern auch von der Dauer und der individuellen Empfindlichkeit ab. Ein Lärmpegel ab 65 Dezibel kann gesundheitsschädlich sein, während nächtlicher Lärm ab 40 Dezibel unseren Schlaf stören kann.
In Großbritannien sorgen geplante Kürzungen der Tory-Regierung im Wohlfahrtsbereich für heftige Kritik, insbesondere von Behindertenverbänden. Mehr als 400.000 Menschen mit Mobilitäts- und psychischen Problemen werden bald nicht mehr als arbeitsunfähig eingestuft und müssen mit Leistungskürzungen rechnen. Diese Kürzungen, die ab April 2025 in Kraft treten sollen, werden von Labour nicht rückgängig gemacht, was viele ihrer Abgeordneten verärgert.
Liz Kendall, die britische Arbeits- und Rentenministerin, hat in den letzten Wochen versucht, Wege zu finden, um die Wohlfahrtskürzungen zu stoppen oder abzumildern. Ihr wird jedoch bewusst, dass es zu spät ist, um vor dem Budget Änderungen vorzunehmen. Sie setzt auf langfristige Reformen und argumentiert, dass mehr lokale Unterstützung der Weg sei, um Langzeiterkrankte wieder in Arbeit zu bringen.
Der Deutsche Caritasverband und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) setzen sich entschieden für die Beibehaltung der Beratungspflicht bei Schwangerschaftskonflikten ein und unterstützen die derzeitigen Regelungen im Strafgesetzbuch. Sie betonen, dass ein Schwangerschaftsabbruch ohne vorherige Beratung oder gegen den Willen der Frau auch in den ersten Schwangerschaftswochen nicht rechtmäßig sein darf. Ein rechtlicher Rahmen ist notwendig, der sowohl die Rechte der schwangeren Frau als auch die ihres ungeborenen Kindes berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund eines neuen Gesetzgebungsvorschlags betont Yvonne Fritz vom SkF, dass Frauen in schwierigen Situationen oft Unterstützung, Schutz und Zeit benötigen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Beratungseinrichtungen sind essenziell, da sie Frauen in Notlagen begleiten und ihnen helfen, in komplexen Situationen eine Entscheidung zu treffen.
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