27.08.2025
Bewertung der Kabinettsbeschlüsse zum Pflegekompetenzgesetz und Pflegefachassistenzgesetz
Mit den aktuellen Kabinettsbeschlüssen zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie zum Pflegefachassistenzgesetz werden wichtige pflegepolitische Reformen angestoßen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht darin einen bedeutenden Schritt zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe, weist jedoch auf mehrere Punkte hin, die aus Sicht der professionellen Pflege noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Das Pflegekompetenzgesetz bringt erstmals eine gesetzliche Regelung, die Pflegefachpersonen erlaubt, heilkundliche Tätigkeiten in den Bereichen Demenz, Diabetes und chronische Wunden eigenverantwortlich auszuüben. Der DBfK bewertet dies als Meilenstein für die Profession und die Versorgung. Präsidentin Vera Lux betont jedoch, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren Nachbesserungen erforderlich seien, um die Qualität zu sichern und die Pflegeberufe im Sinne von mehr Autonomie und Eigenverantwortung nachhaltig zu stärken. Positiv hervorgehoben werden die stärkere Anerkennung von Berufserfahrung, Fort- und Weiterbildung sowie die Ansätze zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Eine digital unterstützte, am Pflegeprozess orientierte Dokumentation wird als zielführend angesehen. Darüber hinaus fordert der Verband, dass Pflegefachpersonen in bestimmten Bereichen – etwa bei der Verordnung von Präventionsmaßnahmen – verbindliche Entscheidungen treffen dürfen, statt lediglich Empfehlungen auszusprechen. Dies würde die im Pflegeberufegesetz verankerten Vorbehaltsaufgaben vollständig zur Wirkung bringen.
Auch das Pflegefachassistenzgesetz wird vom DBfK grundsätzlich begrüßt. Die bundeseinheitliche Regelung wird als überfällig angesehen und soll die berufliche Mobilität stärken. Verbesserungen bei der Ausbildungsvergütung sowie bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse werden ebenfalls positiv bewertet. Kritik übt der Verband jedoch an der vorgesehenen Ausbildungsdauer von 18 Monaten, die aus seiner Sicht nicht ausreicht, um die notwendige Ausbildungsqualität sicherzustellen. Der DBfK spricht sich für eine zweijährige Ausbildung aus und lehnt den Zugang zur Ausbildung ohne Schulabschluss ab, da dies erhebliche Risiken für den Ausbildungserfolg mit sich bringe. Besonders kritisch wird das niedersächsische Modell bewertet, bei dem berufliche Vorerfahrung auf wenige hundert Unterrichtsstunden angerechnet wird. Ohne fundierte theoretische Ausbildung und ohne adäquaten Schulabschluss fehle nicht nur die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung, sondern auch die Voraussetzung für weiterführende berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Der DBfK zieht ein differenziertes Fazit: Die Gesetzesentwürfe setzen wichtige Impulse, bleiben jedoch in mehreren Bereichen hinter den Erwartungen zurück. Die Aussage „Pflege kann mehr als sie darf“ bleibt weiterhin gültig und verdeutlicht den bestehenden Handlungsbedarf zur Stärkung der professionellen Pflege.
Thema: Informationen Gesundheit | 27.08.2025 |
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