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01.09.2025

Krankenhausreform droht ihr Ziel zu verfehlen

Im Vorfeld der anstehenden Verbändeanhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) äußert sich Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., kritisch zum aktuellen Stand der Reform. Die ursprünglich angestrebte Neuausrichtung der Krankenhauslandschaft durch Konzentration und Spezialisierung sollte eine höhere Behandlungsqualität und mehr Patientensicherheit gewährleisten. Dieses Ziel gerät jedoch zunehmend in Gefahr.

Grund dafür sind weitreichende Ausnahmeregelungen, die den Bundesländern bei der Umsetzung von Qualitäts- und Erreichbarkeitsvorgaben eingeräumt werden sollen. Aus Sicht der Innungskrankenkassen verwässern diese Regelungen das Reformanliegen erheblich. Sie betonen, dass Ausnahmen ausschließlich dort zulässig sein dürfen, wo sie zur Sicherstellung einer bedarfsnotwendigen Versorgung in unterversorgten Regionen zwingend erforderlich sind – und auch dann nur zeitlich begrenzt.

Darüber hinaus fordern die Kassen bundesweit einheitliche und verbindliche Standards für die Zuweisung von Leistungsgruppen. Transparenz, Nachprüfbarkeit und eine klare Zweckbindung der Ausnahmeregelungen seien unerlässlich, um Missbrauch zu verhindern und die Reformziele nicht zu gefährden.

Der IKK e.V. sieht dringenden Nachbesserungsbedarf am Referentenentwurf des KHAG. Qualität und Patientensicherheit müssten im Zentrum der Reform bleiben und dürften nicht den Interessen einzelner Länder geopfert werden. Nur durch konsequente Umsetzung könne die Krankenhausreform zu mehr Transparenz, besseren Versorgungsstrukturen und echter Versorgungssicherheit führen.

Thema: Informationen Gesundheit | 01.09.2025 |

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