22.09.2025
Pflegefachassistenz bundesweit einheitlich geregelt – Neue Ausbildung stärkt Versorgung und Fachkräfte
Mit einem neuen Gesetz wird die Pflegefachassistenzausbildung erstmals bundesweit einheitlich geregelt. Ziel ist es, die bisher 27 landesrechtlich unterschiedlichen Ausbildungen in diesem Bereich abzulösen und durch eine moderne, klar strukturierte Qualifikation zu ersetzen. Die neue Ausbildung soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Pflege in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten und den Fachkräftebedarf besser abzusichern.
Die Pflege gilt als zentrales Handlungsfeld sozialer Daseinsvorsorge und ist ein bedeutender Indikator für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Um die Rahmenbedingungen in der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege zu verbessern, wird mit der Einführung der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung eine solide Grundlage geschaffen. Die Ausbildung soll standardisiert, vergütet und praxisnah ausgestaltet werden und in allen zentralen Versorgungsbereichen erfolgen – also in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Pflege sowie der stationären Akutpflege.
Die Dauer der neuen Ausbildung beträgt in der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeitmodelle sind ebenso möglich wie Verkürzungen bei entsprechender Vorqualifikation oder einschlägiger Berufserfahrung. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. Auch Bewerberinnen und Bewerber ohne formalen Schulabschluss können zugelassen werden, wenn die Pflegeschule eine entsprechende Eignung prognostiziert.
Die Ausbildung ist darauf ausgerichtet, den Fachkräften von morgen mehr Verantwortung zu übertragen und ihnen vielfältige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Absolventinnen und Absolventen sollen bundesweit flexibel einsetzbar sein und in enger Zusammenarbeit mit Pflegefachpersonen zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung beitragen. Ein direkter Anschluss an die weiterführende Ausbildung zur Pflegefachperson ist möglich – auch in verkürzter Form – mit der Option eines anschließenden Studiums im Bereich Pflege.
Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die bessere Integration von Menschen mit ausländischen Abschlüssen. Die Anerkennung soll durch einheitliche Verfahren wie Kenntnisprüfungen oder Anpassungslehrgänge erleichtert werden, um aufwendige Gleichwertigkeitsprüfungen zu vermeiden.
Mit dieser Gesetzesinitiative wird ein wichtiger Schritt unternommen, um die Pflege in Deutschland zukunftssicher aufzustellen und den Pflegeberuf insgesamt aufzuwerten. Die neue Pflegefachassistenzausbildung bildet dabei einen zentralen Baustein für einen ausgewogenen Qualifikationsmix in der professionellen Pflege.
Thema: Informationen Gesundheit | 22.09.2025 |
↑ Zum Seitenanfang ↑