14.02.2025
Medizinische Hilfsmittel - Bundesrat jetzt gefordert
Der AK Down-Syndrom Deutschland als Vertretung der ihm angeschlossenen Eltern von Menschen mit Down-Syndrom fordert vom Bundesrat die neue Regelung zur schnelleren Versorgung von Menschen mit Behinderung mit notwendigen medizinischen Hilfsmitteln wie Schienen, passenden Rollstühlen oder Hörgeräten noch vor den Wahlen passieren zu lassen. Immerhin habe “der Bundestag noch vor den Neuwahlen den Weg dafür frei gemacht“, jetzt dürfe “der Bundesrat diese sachgerechte Lösung nicht blockieren“, heißt es in einem Schreiben des AK Down-Syndrom Deutschland an alle Bundesländer.
Bisher prüfen die Krankenkassen selbst oder mittels des Medizinischen Dienstes, ob beantragte Hilfsmittel wirklich erforderlich sind – auch wenn dies mit der ärztlichen Verordnung bereits bestätigt wurde. Dieses Procedere führt oft zu erheblichen Verzögerungen. Oft müssen Menschen mit Behinderung dadurch monatelang auf ihr dringend benötigtes Hilfsmittel warten. Gerade bei Kindern ist das oft einfach unzumutbar, zum Beispiel wenn Schienen oder Rollstühle nicht mehr passen, weil die Kinder gewachsen sind.
Nach dem Willen des Bundestages soll die Prüfung künftig entfallen, wenn das Hilfsmittel von behandelnden Ärzt:innen eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) beziehungsweise eines Medizinischen Behandlungszentrums für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) verordnet wurde. Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn das Hilfsmittel offenkundig nicht notwendig ist.
Für Menschen mit Behinderung soll so eine sachgerechte und schnellere Versorgung ermöglicht werden, wünschen sich die Familien. Gleichzeitig müssten aber mehr MZEB geschaffen werden, damit die Regelung auch wirklich zu einem Verfahren ohne lange Verzögerungen führen könne. Bislang gebe es noch keine flächendeckende Versorgung mit solchen Behandlungszentren.
Thema: Informationen Gesundheit | 14.02.2025 |
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