Beratungstelefon: 0521 - 442998

27.10.2025

Seltene Darmfehlbildungen bei Kindern: Operationen sollen nur noch in erfahrenen Kliniken stattfinden

Der Gemeinsame Bundesausschuss will die Qualität bei Operationen an seltenen Fehlbildungen im Kindesalter verbessern. Jetzt geht es um sogenannte anorektale Malformationen – das sind angeborene Fehlbildungen des Enddarms und des Anus. Kinder, die mit dieser Erkrankung geboren werden, brauchen oft schon kurz nach der Geburt eine Korrektur-Operation. Ziel ist es, die Funktion von Darm und Blase so gut wie möglich zu erhalten und schwerwiegende Folgen wie Inkontinenz oder einen künstlichen Darmausgang zu vermeiden.

Der G-BA prüft nun, ob es sinnvoll ist, eine sogenannte Mindestmenge festzulegen. Das bedeutet: Solche Eingriffe sollen nur noch an Kliniken gemacht werden, die ausreichend Erfahrung damit haben und regelmäßig solche Operationen durchführen. Denn es gibt Hinweise, dass die Qualität der Behandlung besser ist, wenn ein Krankenhaus viele dieser Fälle behandelt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde beauftragt, genau das zu untersuchen.

In Deutschland werden pro Jahr nur etwa 300 Kinder mit einer anorektalen Malformation geboren. Die Operationen sind also selten – und trotzdem verteilen sie sich auf viele Krankenhäuser. Von 109 Kliniken, die zwischen 2020 und 2022 Kinder mit dieser Fehlbildung behandelt haben, hatten 97 pro Jahr weniger als fünf solcher Fälle. Nur vier Kliniken kamen auf mehr als zehn Fälle im Jahr. Das zeigt, dass viele Häuser nur sehr selten damit zu tun haben.

Karin Maag, Mitglied des G-BA, betont, wie wichtig Erfahrung bei diesen Eingriffen ist. Solche Operationen seien zwar keine Notfälle, aber sehr komplex. Der Erfolg hänge davon ab, wie gut das Team zusammenarbeitet und wie viel kinderchirurgische Routine vorhanden ist. Kliniken, die nur gelegentlich solche Eingriffe machen, sollten das deshalb nicht mehr tun. Mindestmengen helfen dabei, die Versorgung auf spezialisierte Zentren zu konzentrieren.

Bereits im August hatte der G-BA beschlossen, auch bei einer anderen seltenen Fehlbildung – Morbus Hirschsprung – über eine Mindestmenge nachzudenken. Auch hier geht es darum, Kindern durch erfahrene Behandler die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen.

Da es zu solchen seltenen Erkrankungen nur wenige Studien gibt, geht der G-BA bei der Bewertung neue Wege. Wenn keine aussagekräftigen Daten vorliegen, können auch Expertenmeinungen und Erfahrungen mit ähnlichen Eingriffen herangezogen werden. So sollen auch bei seltenen Krankheiten verlässliche Entscheidungen zur Qualität der Behandlung getroffen werden.

Thema: Informationen Gesundheit | 27.10.2025 |

↑   Zum Seitenanfang   ↑