24.10.2025
Debatte um gedruckte Packungsbeilage im Zuge der Arzneimittelrechtsreform
Im Zusammenhang mit der geplanten Reform des Arzneimittelrechts auf EU-Ebene und der bevorstehenden nationalen Umsetzung wird diskutiert, wie der Zugang zu gesundheitsrelevanten Informationen für alle Bevölkerungsgruppen gewährleistet werden kann.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe setzt sich gemeinsam mit weiteren Gesundheitsverbänden für den Erhalt der gedruckten Packungsbeilage als wichtige analoge Informationsquelle ein. Gleichzeitig wird die Einführung einer elektronischen Packungsbeilage (ePI) als sinnvolle Ergänzung angesehen, sofern diese datenschutzkonform ausgestaltet ist und die Patientensicherheit im Mittelpunkt steht.
Der DBfK weist darauf hin, dass insbesondere ältere Menschen nicht zwangsläufig über die technischen Voraussetzungen oder die digitale Kompetenz verfügen, um ausschließlich auf digitale Informationen zugreifen zu können. Daher wird ein hybrides Modell befürwortet, das beide Formate – digital und gedruckt – umfasst.
Umfragen zufolge wünschen sich rund 79 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher den Erhalt der gedruckten Packungsbeilage. Die Verbände appellieren an die politischen Entscheidungsträger, bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, um den barrierefreien Zugang zu wichtigen Gesundheitsinformationen für alle Menschen sicherzustellen.
Thema: Informationen Gesundheit | 24.10.2025 |
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