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23.07.2025

Streit um Führhund-Finanzierung: Blindenverband kritisiert geplante Änderungen

Blindenführhunde sind für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen mehr als nur Begleiter – sie sind Schlüssel zur Selbstständigkeit und zur aktiven Teilnahme am Alltag. Die Kosten für deren Anschaffung und Haltung gelten als medizinisch notwendige Hilfsmittel und werden deshalb von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ein wesentlicher Teil dieser Unterstützung ist die pauschale Kostenübernahme für laufende Ausgaben wie Futter, Pflege und Gesundheitsvorsorge.

Bislang regelt das Hilfsmittelverzeichnis diese Nebenkosten verbindlich: In Produktgruppe 07 ist ein monatlicher Pauschalbetrag von aktuell 218 Euro festgelegt. Für außergewöhnliche Kosten, etwa für Tierarztbesuche, können Versicherte zusätzlich Erstattungsanträge stellen.

Doch diese transparente und verlässliche Regelung steht nun auf der Kippe. Der GKV-Spitzenverband plant, die feste Pauschale aus dem Hilfsmittelverzeichnis zu streichen und stattdessen eine unverbindliche Empfehlung für die Krankenkassen auszusprechen. Diese Absicht stößt auf scharfe Kritik.

„Das Vorhaben ist für uns weder nachvollziehbar noch akzeptabel“, sagt Christiane Möller, Geschäftsführerin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), die sich seit Jahren für die Belange rund um Führhunde einsetzt. Ihrer Meinung nach würde die geplante Änderung zu massiven Nachteilen für die Betroffenen führen.

Möller warnt vor einem Flickenteppich von Regelungen und einer drohenden Rechtsunsicherheit, sollten die klaren Vorgaben entfallen. Die bisherige Pauschale ermöglicht Versicherten ebenso wie Mitarbeitenden der Krankenkassen eine schnelle, barrierefreie und unkomplizierte Orientierung. Eine Umstellung auf Einzelabrechnung würde nicht nur zusätzliche Unterstützung und damit Kosten für die Betroffenen erfordern, sondern auch den bürokratischen Aufwand auf Seiten der Krankenkassen erheblich vergrößern.

„Wir fordern, die transparente und praxisgerechte Regelung zu den Nebenkosten der Blindenführhundversorgung beizubehalten“, betont Möller. Der DBSV kündigte an, sich weiterhin entschieden gegen die geplante Änderung einzusetzen.Doch diese transparente und verlässliche Regelung steht nun auf der Kippe. Der GKV-Spitzenverband plant, die feste Pauschale aus dem Hilfsmittelverzeichnis zu streichen und stattdessen eine unverbindliche Empfehlung für die Krankenkassen auszusprechen. Diese Absicht stößt auf scharfe Kritik.

„Das Vorhaben ist für uns weder nachvollziehbar noch akzeptabel“, sagt Christiane Möller, Geschäftsführerin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), die sich seit Jahren für die Belange rund um Führhunde einsetzt. Ihrer Meinung nach würde die geplante Änderung zu massiven Nachteilen für die Betroffenen führen.

Möller warnt vor einem Flickenteppich von Regelungen und einer drohenden Rechtsunsicherheit, sollten die klaren Vorgaben entfallen. Die bisherige Pauschale ermöglicht Versicherten ebenso wie Mitarbeitenden der Krankenkassen eine schnelle, barrierefreie und unkomplizierte Orientierung. Eine Umstellung auf Einzelabrechnung würde nicht nur zusätzliche Unterstützung und damit Kosten für die Betroffenen erfordern, sondern auch den bürokratischen Aufwand auf Seiten der Krankenkassen erheblich vergrößern.

„Wir fordern, die transparente und praxisgerechte Regelung zu den Nebenkosten der Blindenführhundversorgung beizubehalten“, betont Möller. Der DBSV kündigte an, sich weiterhin entschieden gegen die geplante Änderung einzusetzen.

Thema: Informationen | 23.07.2025 |

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