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28.01.2018

Altersvorsorge wird weniger bei Sozialhilfeleistungen angerechnet

Freiwillige Altersvorsorge soll sich in jedem Fall lohnen. Ab 2018 wird Einkommen aus Riester- oder Betriebsrenten nicht mehr voll auf die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angerechnet. Gleiches gilt für die Hilfen zum Lebensunterhalt. Der monatliche Freibetrag liegt dann bei 100 Euro. Ist die private Rente höher, bleiben weitere 30% bis zum Höchstbetrag von 208 Euro anrechnungsfrei.

Thema: Informationen | 28.01.2018 |

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