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04.10.2023

Betreuungsrecht in Gesundheitsfragen sehr kompliziert

Von Seiten der Ärzteschaft werden immer wieder Anforderungen an die Betreuer gestellt, die mit der Gesetzeslage nicht vereinbar sind – die Einwilligungsfähigkeit der Betreuten wird oft nicht oder nur sehr vereinfacht gesehen. Auch beim Umgang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gibt es häufig Unsicherheiten. Erschwert wird dies durch das neue Ehegattennotvertretungsrecht.

Unsicherheiten bestehen auch aufgrund der sich mit dem 1.1.2023 geänderten betreuungsrechtlichen Vorschriften in den §§ 1827-1834 BGB (neu). Wenn es Interesse an einer Schulung zu diesen Themen gibt:

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Thema: Informationen | 04.10.2023 |

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